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Auto von Spanien nach Deutschland einführen

Themenstarteram 4. Dezember 2011 um 16:34

Hallo,

ich beabsichtige ein Fahrzeug in Madrid zu kaufen und damit nach Deutschland zu fahren, es hier anzumelden und zu versichern, da in Deutschland mein ständiger Wohnsitz ist.

Das Auto werde ich bei einem Händler kaufen. Es ist nicht mehr zugelassen.

Nun ein paar Fragen zur Sicherheit:

Wie kann ich den Wagen ordnungsgemäß versichert von Spanien über Frankreich nach Deutschland bringen? Geht es mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland?

Gibt es für mich als Deutschen alternativ die Möglichkeit einer Kurzzeitzulassung der spanischen Behörden?

Meine spanische Verwandschaft lebt in Madrid. Können die den Wagen alternativ zulassen und ich melde ihn in Deutschland später wieder um?

Was ist noch zu beachten? Einfuhrsteuer (noch relevant in der Eu?), Einzelabnahme für TÜV/Dekra?

Ich bin für kurzfristige Infos sehr dankbar.

Gruß Bube

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ingeniero2001

lass dir alle 150 Tage in Spanien oder sonstwo im Ausland einen Strafzettel schreiben dann ist quasi bewiesen dass du niemals 180Tage zusammenhängend in Deutschland warst .... zwinker....

Wieviel Leichen willst du noch ausgraben???

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahren mit spanische nummer in Deutschland' überführt.]

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Es sollte sich auch mittlerweile herum gesprochen haben, dass es innerhalb der EU schon seit langer Zeit keine Einfuhrzölle mehr gibt.

Hinsichtlich des Transportes: Sicherer wäre es natürlich, das betroffene Objekt der Begierde per Hänger oder gar per Spedition nach Hause zu fahren. Der Kennzeichenwirrwarr für solche Fälle ist ja nun wirklich grenzwertig.

Beste Grüße

SpyderRyder

Ich füge den wichtigsten Text einfach mal hier ein. Für weitere Infos bitte selbst auf der Homepage nachschauen.

Überführung / Einfuhr vom Ausland nach Deutschland

Diese Frage wird oft gestellt und ist selbst von Experten nicht immer eindeutig zu beantworten. Es kommt auf das Einfuhrland und die dortigen gesetzlichen Bestimmungen an. Die Erteilung des 5 Tages Kennzeichens ist ein Verwaltungsakt, welcher auf nationaler Ebene erlassen wird. Dies bedeutet, es ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Somit "muss" das Kennzeichen im Ausland auch nicht anerkannt werden. Die Betonung liegt auf "muss nicht". Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine sog. Anerkennungspflicht. Diese Pflicht ist allerdings noch nicht bis in alle Behörden vorgedrungen. Neben der Pflicht zur Anerkennung gibt es auch noch Staaten außerhalb der EU, welche diese Kennzeichen tolerieren. Da allerdings ständig neue Staaten hinzukommen, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung, beim Zulassungsamt oder beim ADAC nach, falls Sie dort Mitglied sind.

Die wichtigste Anlaufstelle muss Ihre Versicherung sein. Sie sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass bei einem Schaden im Ausland Ihre Police greift und ein Versicherungsschutz besteht.

Wir halten fest: die Einfuhr bzw. die Fahrt mit einem Kurzkennzeichen außerhalb der deutschen Grenzen ist nicht eindeutig geklärt. Es kann an der Grenze oder im Falle einer Kontrolle sowie bei einem Schadensfall zu rechtlichen Problemen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir für die Einfuhr nach Deutschland diese drei alternativen Varianten:

1. Sie besorgen sich für die Einfuhr einen Anhänger, auf welchem das Fahrzeug zum Zielort transportiert wird.

2. Sie lassen sich das Fahrzeug vom Verkäufer / Händler bis an die deutsche Grenzen bringen und fahren von dort aus mit dem deutschen Kennzeichen weiter.

3. Sie besorgen sich ein Exportkennzeichen des jeweiligen Landes. Mit diesem fahren Sie bis zur deutschen Grenze und von dort aus fahren Sie mit dem deutschen Kennzeichen weiter.

(Quelle: ueberfuehrungskennzeichen.net)

Zusätzlich hilft vielleicht auch dieses PDF.

am 6. Juli 2014 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von lo-burkhardt

ich habe mir in spanien einen mercedes 123 td gekauft - was ich jetzt berichte ist nicht für alle ohren -

da ich bereitz einen mercedes 200 td besitze bin ich mit dessen schilder aus spanien ausgereist bis zur deutschen grenze

dich hält nimand an , wenn du dich verkehrsgerecht verhälst - deinen kfz - schein - hast du bei einer kontrolle eben zu hause vergessen

zusätzlich hatte ich im gepäckraum deutsche kurzkennzeichen für diesen zeitraum - als versicherungsschutz

deutsche kurzkennzeichen gelten nicht in spanien oder in frankreich - verboten !

warum habe ich so gehandelt habe ?

keinner konnte mir bei der zulassung in hannover eine klare antwort geben

in spanien läufst du dir einen wolf

alles hat super geklappt - ab der deutschen grenze bin ich korrekt mit kurzkennzeichen nach hause gefahren - die strecke betrug 2700km

am 6. Juli 2014 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von lo-burkhardt

ich habe mir in spanien einen mercedes 123 td gekauft - was ich jetzt berichte ist nicht für alle ohren -

da ich bereitz einen mercedes 200 td besitze bin ich mit dessen schilder aus spanien ausgereist bis zur deutschen grenze

dich hält nimand an , wenn du dich verkehrsgerecht verhälst - deinen kfz - schein - hast du bei einer kontrolle eben zu hause vergessen

zusätzlich hatte ich im gepäckraum deutsche kurzkennzeichen für diesen zeitraum - als versicherungsschutz

deutsche kurzkennzeichen gelten nicht in spanien oder in frankreich - verboten !

warum habe ich so gehandelt habe ?

keinner konnte mir bei der zulassung in hannover eine klare antwort geben

in spanien läufst du dir einen wolf

alles hat super geklappt - ab der deutschen grenze bin ich korrekt mit kurzkennzeichen nach hause gefahren - die strecke betrug 2700km

nur um es klarzustellen:

die kennzeichenführung ist im ausland nicht nur nicht erlaubt, sondern auch der VS ist bei KKZ auf den geographischen Raum Deutschlands beschränkt.

Der Blanko-Schein via KKZ gilt also nur in Deutschland, wenn Du denn den Fahrzeugschein ausgefüllt hast.

einer meinung enthalte ich mir lieber, und beschränke mich auf das versicherungstechnische...

Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

[/quote

nur um es klarzustellen:

die kennzeichenführung ist im ausland nicht nur nicht erlaubt, sondern auch der VS ist bei KKZ auf den geographischen Raum Deutschlands beschränkt.

Der Blanko-Schein via KKZ gilt also nur in Deutschland, wenn Du denn den Fahrzeugschein ausgefüllt hast.

einer meinung enthalte ich mir lieber, und beschränke mich auf das versicherungstechnische...

Phaeti

Mal wieder eine unfundierte Meinung, aber kein Wissen! Wo in den Bedingungen wird der Versicherungsschutz auf Deutschland denn beschränkt??? Mir ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, wo der Versicherungsschutz auf Deutschland beschränkt wird......

 

"Gültigkeit und Geltungsbereich Kurzzeitkennzeichen:

Die Überführungskennzeichen haben eine Gültigkeit von bis zu 5 Tagen. Eine Überführung in die folgend genannten Ländern ist jedoch nur in Verbindung mit der internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) möglich.

 

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien

Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei

Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien

Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien

Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien

Dänemark Kroatien Polen Tunesien

Deutschland Lettland Portugal Türkei

Estland Litauen Rumänien Ukraine

Finnland Luxemburg Russland Ungarn

Frankreich Malta Schweden Weißrussland

Griechenland Marokko Schweiz Zypern

 

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