Auto vom Verkäufer inkl. meiner Sachen geholt worden wg. letzter Rate
Ihr Fall
Ich habe einen Pkw ( Kaufpreis 900€) auf 200€ Raten Privat gekauft, mit Vertrag. Die 3.Rate bat ich zu verschieben wegen Todesfall und Beerdigungskosten, mit Verkäuferin abgesprochen und angeblich kein Problem, als ich nun die 3.Rate zahlen wollte wurde mir gesagt ich solle den ganzen Rest auf einmal zahlen. Als ich dieses machen wollte, am 9.2.17, war mein Auto weg!
Einfach bei Nacht und Nebel vom Hof ohne Ankündigung, weg. Ich war völlig verzweifelt, dachte erst an Diebstahl. Nein, ich erfuhr morgens, das es die ehemalige Besitzerin war. Mit meinem Kennzeichen, Privaten Gegenständen, Dokumenten im Auto, von Fremden 70km bei Glatteis durch die Gegend gefahren. Ohne das ich was wußte, denn ich schlief zu diesem Zeitpunkt! Ich bekam die Frist von 1Tag, total unverschämt und mit Andeutungen auf meinen Kontostand, meine Kontoauszüge befanden sich im Handschuhfach. Als ich der Dame aufgrund ihrer unverschämten und beleidigenden Art sagte, das ich auf den Kauf verzichte( aber nur weil sie so frech war) und mich zwingen wollte ihr soofort den Rest Geld zu bringen(wie ohne Auto)?
Am nächsten Morgen wollte ich dann nach langem hin und her mein Auto holen natürlich mit Rest von 500€ ....Da sagt mir die Dame:" ne.... jetzt nicht mehr, ist schon weiterverkauft." Ich hätte ja auf den Kauf verzichtet.
Nicht nur das ich verzweifelt bin, ich fühle mich völlig überfahren und abgezockt....so Machtlos!
Polizei: Dann hätten sie rechtzeitig zahlen müssen....Was mache ich denn jetzt? Ist die Dame im Recht?
Ich bin fix und fertig, wie bekomme ich nun meine 400€ wieder und meine Dinge aus dem Auto? LG
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier - anders als offensichtlich die Mehrheit - kein Verständnis für den TE. Wenn man kein Geld hat, um eine Letzthand-Möhre für unter 1000 Euro zu bezahlen, kann man sich kein Auto leisten. genau das ist ja hier auch passiert. Als Gläubiger/-in hätte ich mir ganz sicher auch das Auto zurückgeholt. Weniger diskutieren, mehr Handeln und den Schuldner auf den Pott setzen. Nicht bezahlen können und sich noch beklagen --> geht gar nicht.
Das gezahlte Geld von 400 Euro steht dem nicht zahlen könnenden Käufer natürlich zu, klar.
68 Antworten
Wie gesagt, würden wir die Geschichte von der anderen Seite geschildert bekommen, dann würden wir vermutlich nur staunen, dass es um den gleichen Sachverhalt gehen soll 😉.
bei einem rechtsgültigen Kaufvertrag, der hier ja offensichtlich existiert, gibt es eine Ratenvereinbarung. Kommst du der Zahlung nicht nach, so muss der Verkäufer dich in Verzug setzen, schriftlich.
Ein Auto einfach wegholen ist nicht zulässig, auch wen n der erweiterte Eigentumsvorbehalt besteht, durch Nichtzahlung - muss erst eine Mahnung erfolgen, welche den Rückstand ausweist und ein Zahlungsziel.
Das Fahrzeug einfach wegzunehmen ist dreist und auch n icht legitim.
Dass die Polizei nicht aktiv geworden ist, ist nicht nachvollziehbar, denn hier liegt klar eine illegale, strafbare Handlung vor.
Auch wenn der / die Verkäufer keine Bank sind - ist eine eigenmächtige "Sicherstellung" nicht zulässig, ohne entsprechende Nachfrist zur Zahlung.
siehe ähnliches Thema :
http://www.motor-talk.de/.../...er-autobanken-rechtswidrig-t39444.html
Im übrigen macht sie sich mittels der "Selbstjustiz" Schadensersdatzpflichtig.
Nimm dir ggfs. einen Anwalt und zieh ihr das Fell über die Ohren... so funzt das BGB in DE NICHT !!
Wenn du dir keinen leisten kannst, geh zur Rechtsberatungsstelle des Amsgerichts an deinem Wohnort, nimm Einkommensnachweis, Bankauszüge und Mietvertrag mit - hol dir dort einen Beratungsschein / beantrage ggfs. Prozesskostenbeihilfe...
Das Thema ist erledigt.
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Der wird mit dem Amtsgericht seine schmerzhaft geringe Beratungshilfevergütung abrechnen. Nach der überschlägigen Gewinnermittlung des Mandats verprasst er alles in dem er sich selbst einen kleinen Kaffee ausgibt (schwarz, da es für die Sahne nicht reichen wird) und freut sich über ein freundlich lächelndes Gesicht. 🙂
Manch frotzelnde Kommentare könnte man sich durch Einschränkung des
Bewegunsapparates, zumeist gepaartmit einer kognitiven Entgleisung, sozialkompetenzlich als auch zwischenmenschlich ersparen....
Lg!
Zitat:
@whopperchen schrieb am 26. Februar 2017 um 13:17:43 Uhr:
Manch frotzelnde Kommentare könnte man sich durch Einschränkung des
Bewegunsapparates, zumeist gepaartmit einer kognitiven Entgleisung, sozialkompetenzlich als auch zwischenmenschlich ersparen....Lg!
Wo hast Du denn das (schlecht) abgeschrieben?