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Auto verkauft von privat, Käufer will Auto zurückgeben, geht das?

Ich habe unseren Transporter 10 jahre alt von privat an privat verkauft.

2 Tage später. Achsaufhänung (starker Rost) gebrochen.

Käufer will vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Im Kaufvertrag Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft und "gekauft wie gesehen". Ohen Sachmängelhaftung und ohne Gewährleistung. Also Vordruck Kaufvertrag ausgefült.

Und der Käufer spricht schon von Rechtsschutz und Anwalt.

kaufpreis 1050 €.

Reparaturkosten 500 €

Hat jemand ne Idee, wo die Reise hingeht?

Beste Antwort im Thema

Entspannt zurücklehnen und den Käufer machen lassen, wenn irgendwann tatsächlich etwas kommen sollte, kannst du immer noch reagieren.

P.S. es gibt kein Rücktrittsrecht von welchen er Gebrauch machen könnte.

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Ach, besteht da kein öffentliches Interesse, wenn ein Käufer z. B. einen Unfall verursacht und dann nicht zu ermitteln ist?

Fahren ohne Haftplicht ist auch kein Kavaliersdelikt.

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, besteht natürlich auch noch eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug :rolleyes:

Und warum sollte der Käufer nicht zu ermitteln sein :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Versicherungsschutz ist erloschen, das ich die Verischerung über den Kauf informiert habe.

Nein, der Versicherungsschutz ist natürlich nicht erloschen, die Versicherung ging mit Datum und Uhrzeit welcher im Kaufvertrag steht auf den Käufer über, dieser wird ab diesem Zeitpunkt im Falle eines Unfalles in seiner Schadenfreiheitsklasse auch schlechter gestellt.

Die Versicherung hat uns ein schreiben geschickt und Geld zurückerstattet was wir für 1 Jahr im Vorraus bezahlt haben. das Auto ist nicht mehr bei uns versichert.

Zitat:

Original geschrieben von fluppn

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nein, der Versicherungsschutz ist natürlich nicht erloschen, die Versicherung ging mit Datum und Uhrzeit welcher im Kaufvertrag steht auf den Käufer über, dieser wird ab diesem Zeitpunkt im Falle eines Unfalles in seiner Schadenfreiheitsklasse auch schlechter gestellt.

Die Versicherung hat uns ein schreiben geschickt und Geld zurückerstattet was wir für 1 Jahr im Vorraus bezahlt haben. das Auto ist nicht mehr bei uns versichert.

Logisch, die Versicherung geht ab Datum und Uhrzeit welche im Kaufvertrag steht, auch auf den Käufer über.

Der TE sagte, dass er die Vs kündigte und die Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis setzte.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Der TE sagte, dass er die Vs kündigte und die Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis setzte.

Der TE kann ein verkauftes Fahrzeug nicht einfach "nur" die Versicherung kündigen wenn das Fahrzeug noch zugelassen und angemeldet ist, dies kann dann nur derjenige der das Fahrzeug abmeldet (Käufer), dies ist im Pflichtversicherungsgesetz verankert.

Ohne Ab- oder Ummeldung kann man keine Versicherung kündigen, bzw. beenden.

Auch ein Übertrag der Vers. mit dem Verkauf des Autos ist nicht möglich. 

Man kann lediglich der Vers. mitteilen wann und an wen das Auto verkauft wurde.

Der Käufer fährt dann ohne Versicherungsschutz.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ohne Ab- oder Ummeldung kann man keine Versicherung kündigen, bzw. beenden.

Auch ein Übertrag der Vers. mit dem Verkauf des Autos ist nicht möglich. 

Man kann lediglich der Vers. mitteilen wann und an wen das Auto verkauft wurde.

Der Käufer fährt dann ohne Versicherungsschutz.

Genau, wir bezahlen nicht weiter und der Käufer hat keinen Versicherungsschutz

Ob der Verkäufer sich angesichts des geltend gemachten Rücktrittsanspruchs (gemeint wohl Rückabwicklungsanspruch) beruhigt zurücklehnen kann, weil er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug gekauft hat, ist ohne weitere Prüfung des Sachverhaltes nicht zu bejahen.

 

Kernfrage ist: War es überhaupt ein Bastlerfahrzeug?

-Wenn der Kaufpreis dem Marktpreis eines entsprechenden Fahrzeuges ohne den genannten Mangel entspricht, kann schwerlich von einem Bastlerfahrzeug gesprochen werden.

- Welches war die Erwartungshaltung des Käufers? Hat er ein Fahrzeug zum Fahren oder zum Basteln gesucht?

 

Die Antwort zu diesen Fragen kann m.E. auch zum dem Schluss führen, dass der Käufer getäuscht wurde.

 

O.

 

 

am 29. September 2011 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von fluppn

Genau, wir bezahlen nicht weiter und der Käufer hat keinen Versicherungsschutz

So einfach ist das nicht, mit dem Verkauf geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über, steht u.a. in den AKB.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Ob der Verkäufer sich angesichts des geltend gemachten Rücktrittsanspruchs (gemeint wohl Rückabwicklungsanspruch) beruhigt zurücklehnen kann, weil er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug gekauft hat, ist ohne weitere Prüfung des Sachverhaltes nicht zu bejahen.

Kernfrage ist: War es überhaupt ein Bastlerfahrzeug?

-Wenn der Kaufpreis dem Marktpreis eines entsprechenden Fahrzeuges ohne den genannten Mangel entspricht, kann schwerlich von einem Bastlerfahrzeug gesprochen werden.

- Welches war die Erwartungshaltung des Käufers? Hat er ein Fahrzeug zum Fahren oder zum Basteln gesucht?

Die Antwort zu diesen Fragen kann m.E. auch zum dem Schluss führen, dass der Käufer getäuscht wurde.

O.

das ist ein Bastlerfahrzeug:

http://www.it-recht-kanzlei.de/bastlerfahrzeug-mangel.html

Im Falle eines Rechtsstreites wird sich der Käufer vor Gericht die Frage gefallen lassen müssen, warum er ein Bastlerfahrzeug gekauft hat, wenn er jetzt nicht einmal dazu in der Lage ist, eine gebrochene Achsaufhängung zu reparieren.

Zu einem Rechtsstreit, Gerichtsverfahren wird es nicht kommen.

Das wird ihm ein RA schon klarmachen. 

Der Käufer wird sich eher eine Klage gefallen lassen müssen das er das Auto nicht ab, bzw. umgemeldet hat.

alles klar,

ich soll also abwarten.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder Autokauf vor Gericht landet

Kurze Zwischenfrage, Thema "von privat": Ist das Auto bisher in einem Unternehmen eingesetzt gewesen, stand es im Eigentum einer Firma (auch wenn es vielleicht 2 Tage vor Weiterverkauf an einen Mitarbeiter verkauft wurde) oder war es ein echtes Privatauto von einem Privatmann, der sich solch ein Auto zum Erhalt seines Freizeitvergnügens gehalten hat?

 

Da ich davon ausgehe, dass es ein gewerblich genutztes Fahrzeug war, wird im Zweifel schon eine Gewährleistung mit der Möglkichkeit des Rücktritts vorhanden sein. Auch man "gebraucht wie gesehen" vereinbart, könnte der Käufer geltend machen, dass er diesen Schaden nicht hat sehen können, er dem Verkäufer aber bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Dann gäbe es nur noch die Frage ob "Bastlerfahrzeug" ausreicht.

 

Das zum "Bastlerfahrzeug" verlinkte Urteil ist nicht passend, viele Umstände sind ander (gefahrene Kilometer, Zeitverläufe, Mängel etc.). Hat der Käufer denn nach den Mängeln gefragt und wurde detailliert darauf eingegangen? Wenn danach gefragt wurde, wurde der Mangel genannt oder was wurde zum Zustand gesagt oder geschrieben??

 

Das ist mir zu einfach um es in die Ecke "Pech für den Käufer" zu schieben.

 

Gruß

 

Stefan

(Das Abmelden und Versicherungsthema wurde ja IMHO geklärt)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

Kurze Zwischenfrage, Thema "von privat": Ist das Auto bisher in einem Unternehmen eingesetzt gewesen, stand es im Eigentum einer Firma (auch wenn es vielleicht 2 Tage vor Weiterverkauf an einen Mitarbeiter verkauft wurde) oder war es ein echtes Privatauto von einem Privatmann, der sich solch ein Auto zum Erhalt seines Freizeitvergnügens gehalten hat?

Da ich davon ausgehe, dass es ein gewerblich genutztes Fahrzeug war, wird im Zweifel schon eine Gewährleistung mit der Möglkichkeit des Rücktritts vorhanden sein. Auch man "gebraucht wie gesehen" vereinbart, könnte der Käufer geltend machen, dass er diesen Schaden nicht hat sehen können, er dem Verkäufer aber bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Dann gäbe es nur noch die Frage ob "Bastlerfahrzeug" ausreicht.

Das zum "Bastlerfahrzeug" verlinkte Urteil ist nicht passend, viele Umstände sind ander (gefahrene Kilometer, Zeitverläufe, Mängel etc.). Hat der Käufer denn nach den Mängeln gefragt und wurde detailliert darauf eingegangen? Wenn danach gefragt wurde, wurde der Mangel genannt oder was wurde zum Zustand gesagt oder geschrieben??

Das ist mir zu einfach um es in die Ecke "Pech für den Käufer" zu schieben.

Gruß

Stefan

(Das Abmelden und Versicherungsthema wurde ja IMHO geklärt)

der Transporter wurde privat zugelassen und der Käufer wolte das Fahrzeug gewerblich nutzen. Er hat eine eigene Firma. Aber der Kaufvertrag ist von privat an privat.

Zu den Mängel habe ich mitgeteilt, dass das Auto 2010 zuletzt in der Werkstatt war. Ich habe ihm gesagt, dass ich Mängel nicht generellauschließen kann, weil derWagen von 1999 ist.. beim Verkauf habe ich mich nicht auf Aussagen wie: guter Zustand, top gepflegt usw. fesgelegt.

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