Auto verkauft von privat, Käufer will Auto zurückgeben, geht das?

Ich habe unseren Transporter 10 jahre alt von privat an privat verkauft.
2 Tage später. Achsaufhänung (starker Rost) gebrochen.
Käufer will vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Im Kaufvertrag Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft und "gekauft wie gesehen". Ohen Sachmängelhaftung und ohne Gewährleistung. Also Vordruck Kaufvertrag ausgefült.
Und der Käufer spricht schon von Rechtsschutz und Anwalt.
kaufpreis 1050 €.
Reparaturkosten 500 €
Hat jemand ne Idee, wo die Reise hingeht?

Beste Antwort im Thema

Entspannt zurücklehnen und den Käufer machen lassen, wenn irgendwann tatsächlich etwas kommen sollte, kannst du immer noch reagieren.

P.S. es gibt kein Rücktrittsrecht von welchen er Gebrauch machen könnte.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Dir kann nichts passieren, einzig 1050 zu tausendfünfhundert ist bedenklich, aber wohl ohne Folgen. Die Gegenstandsbeschreibung ist eineindeutig.

Das war ein Flüchtigkeitsfehler.

Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen

Zitat:

Original geschrieben von fluppn



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Dir kann nichts passieren, einzig 1050 zu tausendfünfhundert ist bedenklich, aber wohl ohne Folgen. Die Gegenstandsbeschreibung ist eineindeutig.
Das war ein Flüchtigkeitsfehler.
Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen

Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁

Es sei denn, dass das Thema privat an privat kippt.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Zitat:

Original geschrieben von fluppn


Das war ein Flüchtigkeitsfehler.
Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen

Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁

ob, im Kaufvertrag vom Käufer auch derselbe Fehler ist, weiß ich jetzt nicht genau.

Weil der Kaufpreis in beide Exemplare eingetragen werden musste.

da müsste ich spekulieren

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Zitat:

Original geschrieben von fluppn



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁

ob, im Kaufvertrag vom Käufer auch derselbe Fehler ist, weiß ich jetzt nicht genau.
Weil der Kaufpreis in beide Exemplare eingetragen werden musste.
da müsste ich spekulieren

War auch nicht wirklich ernst gemeint! 😉

Aber halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache so weiter geht!

Gruß

War auch nicht wirklich ernst gemeint! 😉
Aber halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache so weiter geht!
Grußmach ich

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