Auto verkauft von privat, Käufer will Auto zurückgeben, geht das?
Ich habe unseren Transporter 10 jahre alt von privat an privat verkauft.
2 Tage später. Achsaufhänung (starker Rost) gebrochen.
Käufer will vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Im Kaufvertrag Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft und "gekauft wie gesehen". Ohen Sachmängelhaftung und ohne Gewährleistung. Also Vordruck Kaufvertrag ausgefült.
Und der Käufer spricht schon von Rechtsschutz und Anwalt.
kaufpreis 1050 €.
Reparaturkosten 500 €
Hat jemand ne Idee, wo die Reise hingeht?
Beste Antwort im Thema
Entspannt zurücklehnen und den Käufer machen lassen, wenn irgendwann tatsächlich etwas kommen sollte, kannst du immer noch reagieren.
P.S. es gibt kein Rücktrittsrecht von welchen er Gebrauch machen könnte.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Dir kann nichts passieren, einzig 1050 zu tausendfünfhundert ist bedenklich, aber wohl ohne Folgen. Die Gegenstandsbeschreibung ist eineindeutig.
Das war ein Flüchtigkeitsfehler.
Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen
Zitat:
Original geschrieben von fluppn
Das war ein Flüchtigkeitsfehler.Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Dir kann nichts passieren, einzig 1050 zu tausendfünfhundert ist bedenklich, aber wohl ohne Folgen. Die Gegenstandsbeschreibung ist eineindeutig.
Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen
Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁
Es sei denn, dass das Thema privat an privat kippt.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁Zitat:
Original geschrieben von fluppn
Das war ein Flüchtigkeitsfehler.
Niemals nebenbei quatschen beim Ausfüllen von Vertragsunterlagen
ob, im Kaufvertrag vom Käufer auch derselbe Fehler ist, weiß ich jetzt nicht genau.
Weil der Kaufpreis in beide Exemplare eingetragen werden musste.
da müsste ich spekulieren
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Zitat:
Original geschrieben von fluppn
ob, im Kaufvertrag vom Käufer auch derselbe Fehler ist, weiß ich jetzt nicht genau.Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Vorallem zählt bei soetwas immer die ausgeschriebene Zahl! 😉 Kannst ja noch 450 € nachverlangen! 😁
Weil der Kaufpreis in beide Exemplare eingetragen werden musste.
da müsste ich spekulieren
War auch nicht wirklich ernst gemeint! 😉
Aber halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache so weiter geht!
Gruß
War auch nicht wirklich ernst gemeint! 😉
Aber halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache so weiter geht!
Grußmach ich