Auto verkauft und vom Käufer abgemeldet -> jetzt Bußgeldbescheid bekommen
Hallo Leute,
ich hoffe jemand kann hier helfen, da ich damals jedenfalls absolut keinen Plan hatte wie man ein Auto vernünftig verkauft und dadurch ne blöde Entscheidung getroffen hatte.
Meinem Auto wurde der Katalysator geklauft. Ich hab den dann so wie es dort stand für wenig Geld an irgendeinen Ankäufer verkauft (Ausweisfoto vorhanden). Natürlich habe ich keinen Kaufvertrag oder sonst was gemacht, da es nur um 150€ gingen. Abmeldung etc. würde er natürlich sofort machen 🙂
Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte. Die HV war also schonmal nicht mehr vorhanden, was es aber irgendwie schlimmer macht, da das Auto noch über den Namen meines Vaters angemeldet ist.
Kann ich das Ding irgendwie Zwangsabmelden lassen? Und komme ich aus dieser Bußgeldsache noch raus? Wissen die Behörden, dass das Fahrzeug nicht mehr von einem von uns gefahren wird aufgrund irgendwelcher Indizien (kein Wohnort in Essen...)?
Ich werde jedenfalls daraus lernen, beim nächsten Kauf.
MfG
40 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 29. Mai 2022 um 12:46:18 Uhr:
Jetzt mal folgende Frage: Ich kaufe ein Auto per Handschlag bekomme die Papiere, fahre Heim und melde es ab (nicht um). Hält das Amt nun nicht nach *wer* das Fahrzeug abmeldet?
?
Was soll das Amt nachhalten?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 29. Mai 2022 um 12:56:53 Uhr:
Nein, das stand doch weiter oben schon…
da steht widersprüchliches.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Mai 2022 um 12:50:48 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 29. Mai 2022 um 12:46:18 Uhr:
Jetzt mal folgende Frage: Ich kaufe ein Auto per Handschlag bekomme die Papiere, fahre Heim und melde es ab (nicht um). Hält das Amt nun nicht nach *wer* das Fahrzeug abmeldet??
Was soll das Amt nachhalten?
😕
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"Nachhalten" soll auch die Bedeutung von "dokumentieren" haben können, meint der Duden. War mir nicht bekannt.
Verständlicher wäre gewesen "Hält das Amt nun nicht fest *wer* das Fahrzeug abmeldet?
Die Frage hatte Paul doch schon gestellt. Nur so, dass ein Mittelintelligenter, diese auch versteht.
Wir snd auf Seite 3, der TE meldet sich auch nicht mehr.
Bleibt festzuhalten, dass a) zwar ein formloser Kaufvertrag per Handschlag möglich, aber dumm ist (auch bei 150 Talern) und b) die Risiken eines Verkaufs von einem angemeldeten Autos zu beachten sind.
Wobei es aber in diesem speziellen Fall hier, keine weitere Rolle gespielt hätte, ob an oder abgemeldet an jemanden verkauft wird, welcher das Fzg.zwar abmeldet , aber dann einfach irgendwo abstellt….
Gut: hätte der Käufer nicht abgemeldet hat man natürlich zusätzlichen Ärger und Kosten wegen der KFZ Steuer.
Hier liegt das Hauptproblem eher am fehlenden KV, fehlenden Zeugen, keine Überprüfung von Ausweisdaten des Käufers, keinerlei Kontaktdaten.
@All
Ihr könnt die Diskussion hier beenden!
Der TE Coyote_1997 hat sich bei MT am 27.05. angemeldet, das Thema hier eröffnet, am 27.05. 14Uhr48 noch einmal geantwortet und ist seitdem nicht mehr aktiv gewesen (Stand 29.05. 17Uhr30)!
MfG Günter