Auto verkauft und vom Käufer abgemeldet -> jetzt Bußgeldbescheid bekommen
Hallo Leute,
ich hoffe jemand kann hier helfen, da ich damals jedenfalls absolut keinen Plan hatte wie man ein Auto vernünftig verkauft und dadurch ne blöde Entscheidung getroffen hatte.
Meinem Auto wurde der Katalysator geklauft. Ich hab den dann so wie es dort stand für wenig Geld an irgendeinen Ankäufer verkauft (Ausweisfoto vorhanden). Natürlich habe ich keinen Kaufvertrag oder sonst was gemacht, da es nur um 150€ gingen. Abmeldung etc. würde er natürlich sofort machen 🙂
Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte. Die HV war also schonmal nicht mehr vorhanden, was es aber irgendwie schlimmer macht, da das Auto noch über den Namen meines Vaters angemeldet ist.
Kann ich das Ding irgendwie Zwangsabmelden lassen? Und komme ich aus dieser Bußgeldsache noch raus? Wissen die Behörden, dass das Fahrzeug nicht mehr von einem von uns gefahren wird aufgrund irgendwelcher Indizien (kein Wohnort in Essen...)?
Ich werde jedenfalls daraus lernen, beim nächsten Kauf.
MfG
40 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Mai 2022 um 21:04:15 Uhr:
Die die Abmeldung beantragende Person wird nicht erfasst?
Lediglich die Unterschrift auf dem Antrag.
Nicht optimal ... aber falls die zum fotografierten Ausweis passt, wäre es schon einigermaßen plausibel.
Jedenfalls war das Auto, so legen es die hier bekannten Indizien nahe, sehr wohl bereits abgemeldet als das Ordnungsamt darauf aufmerksam wurde. Laut TE steht im Bußgeld Bescheid „ihr NICHT Zugelassenes Fzg.“
Ich schließe daraus: Der Käufer hat es sehr wohl abgemeldet, jedoch mitsamt den entstempelten Kennzeichen auf öffentlichen Grund geparkt.
Wie sonst käme die Bussgeldstelle an die Halterdaten des TE? Das ginge zur Not nur noch über die VIN, falls das FZG.ohne Kennzeichen abgestellt worden sein sollte.
Aber dann hätten sie nicht schreiben können, dass es ein „nicht zugelassenes“ Auto war.
Fazit: Der TE sollte die Überschrift seines Threads ändern lassen, weil irreführend.
„Käufer hat nicht abgemeldet“ ist offenbar falsch.
Außerdem braucht er sich keine Gedanken um irgendeine zu veranlassende Zwangsabmeldung mehr zu machen.
Evtl. stand das Fahrzeug auch ohne Nummernschild und die Bussgeldstelle hat dann angenommen das es nicht zugelassen ist und über die VIN den letzten Halter ermittelt und der TE kann daher nicht wissen ob es tatsächlich abgemeldet war oder nicht weil die Bussgeldstelle dies nicht wirklich klargestellt hat.
Sich keine weiteren Gedanken zu machen wäre in meine Augen fahrlässig. Forderungen werden ohne Widerspruch oft als gerechtfertigt angesehen und dann Vollstreckt
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Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, sollte der TE ja die Abrechnungen des HZA und der Versicherung bekommen haben und somit um den Zulassungszustand Bescheid wissen.
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 27. Mai 2022 um 15:44:41 Uhr:
Tust du jetzt so als wäre das noch Dein Fahrzeug, könnte das ärger mit dem Käufer geben z.B. wenn dir der Standort des Fahrzeuges bekannt wäre und du einfach die Siegel der Zulassungsstelle bei Nacht abkratzen würdest, den rechtlich gilt halt auch ein Mündlicher Kaufvertrag.
Er braucht gar nicht so zu tun. Im Behördlichen Sinne ist es immer *noch* sein Auto. Es wurde ja nie umgemeldet. Wenn er da was abkratzt ist es das Siegel das noch auf seinem Namen (Papas) läuft.
Wenn er den hobel jetzt wegholt und die Gegenseite das nicht will müsste der gener ja erstmal belegen das es sein Auto ist. Verm. wird das aber nicht passieren. Evtl. ist der hobel günstig teilgeschlachtet worden und dann zur Wer-Auch-Immer-Entsorgung einfach abgestellt worden.
Warum sollte der TE jetzt irgendwelche Straftaten begehen?
Wie schon geschrieben: noch ist doch überhaupt nichts passiert, der TE soll der Behörde mitteilen wann und an wen er das Fahrzeug verkauft hat. Dann erstmal abwarten, ob der Käufer den Kauf überhaupt bestreitet. Immerhin liegt durch den Verkauf im Rahmen eines TK-Schadens (so jedenfalls verstehe ich das OP) eine deutlich andere Situation vor als üblich.
P. S.: wenn man ein Auto abgemeldet haben möchte ist es eine sehr schlechte Idee, einfach draußen auf der Straße die Zulassungssiegel abzukratzen. Normalerweise will die Behörde nämlich sehen, wie die Kennzeichen entsiegelt werden. Einfach nur Schilder ohne Siegel vorzulegen kann den Vorgang erstmal blockieren.
Zitat:
@coyote_1997 schrieb am 27. Mai 2022 um 14:30:52 Uhr:
[...] verkauft (Ausweisfoto vorhanden).... [...]Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte.
Damit wäre der zustellenden Behörde auch bekannt (und Dir auch mitgeteilt) wo das Auto steht!
Zitat:
(kein Wohnort in Essen...)?
Du warst doch nicht etwa am Autokino?
Wenn die Adresse im Ausweis nicht sonderlich weit weg ist würde ich als erstes dort hinfahren und Klingelschilder prüfen ... anschellen ist das vllt. eher was für die resoluteren.
Dann würde ich in den umliegenden Straßen checken ob das Auto dort steht (und wie). Dann evtl. zur lokalen Polizeidienststelle und Sachlage schildern ... es gibt do so einige (Viertel) die sind bekannt. Bei mir kamm - vor langer Zeit - dann der Ratschlag "Und wenn sie das Auto wirklich in dem Viertel finden, schrauben sie die Schilder ab".
Zitat:
Wie schon geschrieben: noch ist doch überhaupt nichts passiert, der TE soll der Behörde mitteilen wann und an wen er das Fahrzeug verkauft hat.
Die Mitteilung sieht dann so aus: 😁
Zitat:
Ich hab den dann so wie es dort stand für wenig Geld an irgendeinen Ankäufer verkauft
Die story erinnert mich an einen Wohnzimmerhändler hier im Block, der regelmäßig Autos kauft 1,2,3 ..Tage auf öffentlichen Straßengrund parkt, gerne auch mal ohne Kennzeichen/entstempelt stehen lässt bis der Weiterverkauf geglückt ist und die Exportkarren von Aufkäufern eingesammelt werden ...
Ordnungamt ist dort wohl regelmäßig, weil das den Anwohnern verständlicherweise auf den Sack geht ...
Ich denke mal das ist ähnlich, da werden wohl zuerst die ehemaligen Halter Post vom Amt bekommen, keine Ahnung wie lange das dort noch so geht, aber scheinbar mahlen die Mühlen langsam
So wie ich es verstanden habe, ist beim Te bis auf den Brief noch nichts passiert, einfach wahrheitsgemäß antworten, evtl. haben die es auch mit so einem Wohnzimmerhändler zu tun, der die Straße als Parkplatz für sein Gewerbe missbraucht ... ? Im besten Fall kommt dann für den Te nichts mehr ...kommt doch was in Richtung Abstellen auf öffentlichen Grund einen nicht zugelassenen Fzg. kann man weiter sehen..
Zitat:
@Pauliese schrieb am 28. Mai 2022 um 11:30:24 Uhr:
Wie sonst käme die Bussgeldstelle an die Halterdaten des TE? Das ginge zur Not nur noch über die VIN, falls das FZG.ohne Kennzeichen abgestellt worden sein sollte.
Aber dann hätten sie nicht schreiben können, dass es ein „nicht zugelassenes“ Auto war.
Und warum sollte die Bussgeldstelle das nicht hätte schreiben können? Sowohl über die VIN als auch über das Kennzeichen bekomme ich den aktuellen Halter und die Information ob das Fahrzeug noch zugelassen ist. Und wenn es außer Betrieb gesetzt ist, bekomme ich den letzten Fahrzeughalter und das Datum der Abmeldung. Das macht keinen Unterschied ob der Halter über das Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer festgestellt wird.
Jetzt mal folgende Frage: Ich kaufe ein Auto per Handschlag bekomme die Papiere, fahre Heim und melde es ab (nicht um). Hält das Amt nun nicht nach *wer* das Fahrzeug abmeldet?
Gut. Dann hab ich das gestern falsch formuliert. Da stand im Titel noch : Käufer hat nicht abgemeldet. Hauptsächlich wollte ich nur sagen:
Das Auto muss doch abgemeldet sein, wenn die Bußgeldstelle das so schreibt. Also sind die Fragen des TE bzgl.Zwangsabmeldung einleiten oder Siegel entfernen, doch obsolet.