Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.
Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?
(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

Vielen Dank für alle Tips.
LG

Beste Antwort im Thema

Ende vom Lied ist:

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).
Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.
Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Danke für die Rückmeldung.
Und beim nächsten Fahrzeugverkauf den Hobel einfach vorher abmelden,dann spart man sich viel Nerven und ggf auch Ärger.

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:19:03 Uhr:


Danke für die Rückmeldung.
Und beim nächsten Fahrzeugverkauf den Hobel einfach vorher abmelden,dann spart man sich viel Nerven und ggf auch Ärger.

Gruß Martin

Warum denn das?
Hier hast Du doch DEN Präzedenzfall dass es den Verkäufer eben nicht zu jucken braucht, was der Käufer danach damit anstellt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:19:03 Uhr:


Danke für die Rückmeldung.
Und beim nächsten Fahrzeugverkauf den Hobel einfach vorher abmelden,dann spart man sich viel Nerven und ggf auch Ärger.

Gruß Martin

Wieso sollte man?
Wie der TE berichtet und es schon 10000x hier im Forum klar gestellt wurde - es ist völlig gleich ob er noch angemeldet ist - der Verkäufer ist fein raus.
Dass hier immer wieder ein Fass aufgemacht wird entsteht nur daraus - dass immer falsch wissen verbreitet wird und die damit immer weiter gestärkte Verunsicherung.

Es ist völlig banane ob angemeldet oder abgemeldet verkauft. Dass einzige positive ist bei angemeldeten - dass das Kaufinteresse größer sein kann durch leichtere Überführung und einer richtigen Probefahrt.

Ich sehe keinerlei Gründe wieso man sein wagen abgemeldet rumstehen haben muss um es zu verkaufen.
Die bisherigen "Gründe" sind wie immer nur Hirngespinster.

Man kann angemeldet verkaufen und dennoch nur abgemeldet übergeben, bzw. dies nach der Ummeldung durchführen. So hält man sich den ganzen Rotz mit der Haftung für die Kfz-Steuer und den Ärger bei etwaigen Unfällen oder Verkehrsverstößen ganz sicher vom Hals und kann das Kfz bis zum Vertragsabschluss immer gut vorführen.

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Zitat:

@Didi95 schrieb am 20. September 2018 um 10:09:37 Uhr:


Ich sehe keinerlei Gründe wieso man sein wagen abgemeldet rumstehen haben muss um es zu verkaufen.
Die bisherigen "Gründe" sind wie immer nur Hirngespinster.

das ist natürlich genauso falsch wie die Gegenposition "immer abmelden". Man kann sich seine Käufer anschauen. Bei einem seriösen Käufer mit deutschem Wohnsitz kann man angemeldet verkaufen, der osteuropäische Fähnchenhändler-Exporteur bekommt das Auto nur abgemeldet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. September 2018 um 11:26:53 Uhr:



Zitat:

@Didi95 schrieb am 20. September 2018 um 10:09:37 Uhr:


@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:19:03 Uhr:Ich sehe keinerlei Gründe wieso man sein wagen abgemeldet rumstehen haben muss um es zu verkaufen.
Die bisherigen "Gründe" sind wie immer nur Hirngespinster.

das ist natürlich genauso falsch wie die Gegenposition "immer abmelden". Man kann sich seine Käufer anschauen. Bei einem seriösen Käufer mit deutschem Wohnsitz kann man angemeldet verkaufen, der osteuropäische Fähnchenhändler-Exporteur bekommt das Auto nur abgemeldet.

Naja - ich meinte rein rechtlich ist es erstmal unrelevant wenn man einen gültigen Kaufvertrag hat.
Dass es Menschen gibt - die illegale Machenschaften treiben - und einen nur Ärger bereiten - ist ein andere Pflaster.

Aber wenn da schon sehr Leute auf der Matte stehen - die einen nicht geheuer sind... Dann Verkauf ich doch auch nicht.

wieso? Der rumänische Autohändler, der meine 20 Jahre alte Möhre für einen Kundenauftrag sucht, ist mir als Käufer jederzeit willkommen. Ich stelle aber sicher, dass der nicht am nächsten Tag mit meinem Auto auf eigener Achse nach Rumänien fährt und ich der Abmeldung dann hinterherlaufen muss.

Der deutsche Familienvater aus dem Nachbardorf, wo ich weiß dass ich seiner jederzeit wieder habhaft werden kann, der darf mein Auto angemeldet mitnehmen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. September 2018 um 12:13:03 Uhr:


wieso? Der rumänische Autohändler, der meine 20 Jahre alte Möhre für einen Kundenauftrag sucht, ist mir als Käufer jederzeit willkommen. Ich stelle aber sicher, dass der nicht am nächsten Tag mit meinem Auto auf eigener Achse nach Rumänien fährt und ich der Abmeldung dann hinterherlaufen muss.

Der deutsche Familienvater aus dem Nachbardorf, wo ich weiß dass ich seiner jederzeit wieder habhaft werden kann, der darf mein Auto angemeldet mitnehmen.

Ja so meinte ich dass eigentlich auch. War nur gerade sehr schnell geschrieben da ich los musste :P

Es ist halt im Endeffekt eine vertrauens Sache. Ich habe meine kfzs immer angemeldet verkauft. Aber auch immer an Personen die mir sehr seriös oder einfach sympathisch waren.
Muss man halt für sich selbst entscheiden.
Es gibt auch richtige Berufsbetrüger - da kann man noch so vorsichtig sein.

Meines Erachtens kann man aber niemanden die Schuld geben weil er sein kfz angemeldet verkauft und der Käufer dies versucht zu Missbrauchen.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 20. September 2018 um 10:09:37 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:19:03 Uhr:


Danke für die Rückmeldung.
Und beim nächsten Fahrzeugverkauf den Hobel einfach vorher abmelden,dann spart man sich viel Nerven und ggf auch Ärger.

Gruß Martin

Wieso sollte man?
Wie der TE berichtet und es schon 10000x hier im Forum klar gestellt wurde - es ist völlig gleich ob er noch angemeldet ist - der Verkäufer ist fein raus.
Dass hier immer wieder ein Fass aufgemacht wird entsteht nur daraus - dass immer falsch wissen verbreitet wird und die damit immer weiter gestärkte Verunsicherung.

Es ist völlig banane ob angemeldet oder abgemeldet verkauft. Dass einzige positive ist bei angemeldeten - dass das Kaufinteresse größer sein kann durch leichtere Überführung und einer richtigen Probefahrt.

Ich sehe keinerlei Gründe wieso man sein wagen abgemeldet rumstehen haben muss um es zu verkaufen.
Die bisherigen "Gründe" sind wie immer nur Hirngespinster.

Klar gibt das Gesetz es her, ein Fahrzeug angemeldet dem Käufer mitzugeben. Ist jeden seine Sache.
Ich hab regelmässig Leute vor mir die das gemacht haben und dann heulen, weil der Koffer nicht abgemeldet wird, 3 mal weiter verkaut wurde ohne Ummeldung, die Steuer nicht zurück bezahlt wird, ständig Bußgeldbescheide ins Haus flattern obwohl der Hobel schon 2 Jahre weg ist.

Hab ich kein Mitleid mit und sogar immer ein Lächeln auf den Lippen.
Mein persönlicher Tip immer abgemeldet mitgeben. Dann hat man den Stress nicht.
Und was Du Hirngespinste nennst, ist bei mir Tagesgeschäft.

Gruß M

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. September 2018 um 16:29:06 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. September 2018 um 12:19:03 Uhr:


Danke für die Rückmeldung.
Und beim nächsten Fahrzeugverkauf den Hobel einfach vorher abmelden,dann spart man sich viel Nerven und ggf auch Ärger.

Gruß Martin

Warum denn das?
Hier hast Du doch DEN Präzedenzfall dass es den Verkäufer eben nicht zu jucken braucht, was der Käufer danach damit anstellt.

Nicht ganz,

Was außer acht gelassen wird, das man zwar bei der Versicherung fein raus ist , allerdings Steuern weiter bezahlt werden müssen ! Das hatte ich nämlich . Wenn die Steuern dann knapp 600€ betragen, macht das schon was aus wenn der noch 4 Wochen weiterfährt und man schon das neue Auto angemeldet hat. Kann man zwar im Nachgang einklagen , aber naja.

Daher verkaufe ich nur noch ohne Kennzeichen .

Gruss

Zitat:

@It is Naoanto [url=https://www.motor-talk.de/.../...ngeblich-gefaelscht-t6430138.html?...]schrieb am 24. September 2018 um 16:17:32

Daher verkaufe ich nur noch ohne Kennzeichen .

Auf keinen Fall eine schlechte Entscheidung.

Gruß M

Sicher nicht , sofern man sich vor Kaufinteressenten kaum retten kann.
Wenn man sein Fzg.aber unkompliziert,flott verkaufen und einen guten Preis erzielen will, ist es m.M.nach schon ein Pluspunkt wenn der Käufer unkompliziert nach dem Kauf damit heimfahren kann.
Also ich hab als junger Bursch immer beim 1.Telefonischen Kontakt nach Probefahrtmöglichkeit, ob noch zugelassen, Heimfahren usw.gefragt.
Angebote, auf welche diese Optionen nicht zutrafen, rutschten dann gleich weit nach hinten auf meiner Liste!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. September 2018 um 22:48:25 Uhr:


Sicher nicht , sofern man sich vor Kaufinteressenten kaum retten kann.
Wenn man sein Fzg.aber unkompliziert,flott verkaufen und einen guten Preis erzielen will, ist es m.M.nach schon ein Pluspunkt wenn der Käufer unkompliziert nach dem Kauf damit heimfahren kann.
Also ich hab als junger Bursch immer beim 1.Telefonischen Kontakt nach Probefahrtmöglichkeit, ob noch zugelassen, Heimfahren usw.gefragt.
Angebote, auf welche diese Optionen nicht zutrafen, rutschten dann gleich weit nach hinten auf meiner Liste!

Durchaus verständlich . Aber lieber biete ich mein Auto entsprechend billiger an oder warte, als das ich mich nochmal mit dem ganzen Mist rumärgern muss .

Soll natürlich jeder für sich selbst abwägen .

Gruss

Ich würde weder pauschal das eine noch das andere befürworten.
Unter gewissen Umständen bzw. Bedingungen würde ich ein Fahrzeug auch angemeldet verkaufen, und bei anderen Umständen auf keinen Fall.

Und nur weil ein Auto zum Zeitpunkt der Besichtigung/Kontaktaufnahme/Probefahrt angemeldet ist, heisst das nicht zwingend, dass es auch angemeldet abgegeben werden muss. Selbstverständlich sollte das aber so mit dem Interessenten kommuniziert werden.

Ich bin jetzt zu faul, die ganzen 9 Seiten durchzulesen - aber der Vollständigkeit halber für künftige Fälle: Natürlich ist beim TüV alles gespeichert. Mit Name und Kennzeichen kann man sich jederzeit einen zweiten Audruck des TüV-Berichts holen. Zumindest beim TüV Südwest.... ich habs probiert.

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