Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.
Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?
(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

Vielen Dank für alle Tips.
LG

Beste Antwort im Thema

Ende vom Lied ist:

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).
Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.
Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Okay, kommen wir noch mal zurück zur Überschrift des Threads.

Bei der entsprechenden Prüforga anrufen, die Nummer des Prüfberichts durchgeben, fragen obs die Nummer gibt und ob der Prüfbericht somit echt ist und feddich is!!!

Isser das nicht, dann schon mal Sachen packen, wahlweise für den Knast, oder zur Flucht ins Ausland.

Kostet genau eine Minute Lebenszeit und EINEN Anruf ins deutsche Festnetz.

Ok, Koffer packen muss man zeitlich im Zweifel noch oben drauf packen, aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. Aug. 2018 um 20:13:31 Uhr:


Isser das nicht, dann schon mal Sachen packen, wahlweise für den Knast, oder zur Flucht ins Ausland.

So ein Käse.

Asche auf mein Haupt, ich habe wieder vergessen einen Passus mit Ironie zu kennzeichen. Kann hier ja nicht jeder "mit um", da muss der gemeine Nutzer dieses Stilmittel kennzeichnen, das sehe ich ein und bekenne mich schuldig!

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. Aug. 2018 um 20:27:53 Uhr:


Kann hier ja nicht jeder, da muss der gemeine Nutzer diese Stilmittel kennzeichnen, das sehe ich ein und bekenne mich schuldig!

Dann solltest du dich mal mit dem Thema der "Kommunikation" befassen und dann mal überlegen, wie das Stilmittel der Ironie gewönlich verwendet wird.

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Hier sind Teer und Federn ... für eine Freirunde zur Selbstbedienung. 🙂

Manch einem täts auch gut, ma ausm Keller raus zu kommen und an der frischen Luft zu lachen.

Aber das mit Teer und Federn hört sich doch gar nicht schlecht an...😁

Ja los, macht schon! 🙄

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 20:13:31 Uhr:


Okay, kommen wir noch mal zurück zur Überschrift des Threads.

Bei der entsprechenden Prüforga anrufen, die Nummer des Prüfberichts durchgeben, fragen obs die Nummer gibt und ob der Prüfbericht somit echt ist und feddich is!!!

Isser das nicht, dann schon mal Sachen packen, wahlweise für den Knast, oder zur Flucht ins Ausland.

Kostet genau eine Minute Lebenszeit und EINEN Anruf ins deutsche Festnetz.

Ok, Koffer packen muss man zeitlich im Zweifel noch oben drauf packen, aber das ist ein anderes Thema.

Anja, TÜV angeblich gefälscht...
Glaubst du die Geschichte wirklich?
Übliche Nachverkaufsverhandlungsversuche.
Auto ohne nachweisbaren TÜV wird nicht beschlagnamt sondern nur einfach stillgelegt.
Beschlagname erfordert erhöhte Wechselwirkung mit Verschleierungsmöglichkeiten....
Moorteufelchen

Keiner versucht dem Verkäufer Angst einzujagen, oder Geld zurück zu bekommen, wenn er ein Auto gekauft hat, mit der Drohung, der TÜV sei gefälscht und man sei dem Käufer auf die Schliche gekommen, das ist Nonsens.

Das ist, wie von mir mehrfach geschrieben, nämlich mit einem einzigen, jämmerlichen Anruf bei der Prüf Orga verifizierbar und jedem, der bis 3 zählen kann, ist das auch klar!!!

1, 2, .,. Äh, wie gehts nochmal weiter?

Der TE hat doch geschrieben, dass er die Prüfbescheinigung gefunden und an den Käufer geschickt hat. Eventuell sollten wir etwas abwarten...

(wir könnten uns die Zeit ja mit teeren und federn vertreiben...)😁

Also, wenn es nun nur noch um die Ummeldung geht, kann der TE den Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle vorlegen und darauf verweisen, dass das Fahrzeug noch nicht ab- oder umgemeldet wurde.

Egal was der Käufer nun für Ausreden hat- abmelden kann er das Auto ohne Hindernisse.

Meldet er das Auto nicht innerhalb von 2 Wochen um, gibt's schon ein Bußgeld...

Und ansonsten bleibt auch da nicht viel- die Versicherung ist informiert, der Versicherungsvertrag sicher auch gekündigt- bei Verkauf geht das ja auch außerhalb der regulären Frist- die Versicherung gibt da auch die Info an die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug nicht versichert ist... und da sollte dann so oder so die Zwangsstilllegung folgen.

Für etwaiige Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten etc. die der Käufer mit dem Fahrzeug begeht, gibt es ja den Kaufvertrag als Nachweis.

Also kann sich der TE auch diesbzgl. ganz entspannt zurücklehnen.

Zitat:

@tomold schrieb am 30. August 2018 um 22:10:10 Uhr:


Der TE hat doch geschrieben, dass er die Prüfbescheinigung gefunden und an den Käufer geschickt hat. Eventuell sollten wir etwas abwarten...

(wir könnten uns die Zeit ja mit teeren und federn vertreiben...)😁

So isses.

Ich hab ihm den kram zugeschickt. Und jetzt warte ich mal ab.

Zitat:

@nightmare77 schrieb am 31. August 2018 um 07:23:32 Uhr:


Ich hab ihm den kram zugeschickt. Und jetzt warte ich mal ab.

Das entlastende Beweismittel hätte ich maximal der Polizei übergeben.

Gruß Metalhead

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