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Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.
Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?
(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

Vielen Dank für alle Tips.
LG

Beste Antwort im Thema

Ende vom Lied ist:

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).
Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.
Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Ist der jetzt doch aufgetauchte Prüfbericht original, gibt und gab es doch gar kein Problem. Dem Käufer zusenden und fertig. Die Frage lautet also, wo und warum es nicht einfach so gehandhabt wird. Irgendetwas scheint also nicht zu stimmen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 16:32:53 Uhr:


Ich würde auch nicht konsequent ausschließen, dass ein fehlender Stempel/Hinweis im Schein ein Fehler der Zulassungsstelle ist.

bei einer Neuausstellung des Fahrzeugscheins, z.B. nach einer Ummeldung, wird das HU-Datum in das Feld im Schein (ZBI) eingetragen. Ein Stempel kommt nur rein, wenn danach in der Folge die HU bei einer Prüforganisation gemacht wird. Die Prüforganisation kann einen Stempel mal vergessen. Aber die Zulassungsstelle kann nicht den Eintrag vergessen, denn dann würde das Feld leer bleiben und da meckert das System.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. August 2018 um 16:46:39 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 30. August 2018 um 16:32:53 Uhr:


Ich würde auch nicht konsequent ausschließen, dass ein fehlender Stempel/Hinweis im Schein ein Fehler der Zulassungsstelle ist.

bei einer Neuausstellung des Fahrzeugscheins, z.B. nach einer Ummeldung, wird das HU-Datum in das Feld im Schein (ZBI) eingetragen. Ein Stempel kommt nur rein, wenn danach in der Folge die HU bei einer Prüforganisation gemacht wird. Die Prüforganisation kann einen Stempel mal vergessen. Aber die Zulassungsstelle kann nicht den Eintrag vergessen, denn dann würde das Feld leer bleiben und da meckert das System.

Möglich. Ich kenne das System nicht. Ich kann dazu nur beipflichten, dass es bei mir bzw. innerhalb meines Bekanntenkreises bei folgenden Fällen nicht gemeckert hat:
- Auto hat eine Leistung von 163.000kW (war also um den Faktor 1000 falsch)
- Anzahl der Vorbestizer fehlte
- Eintrag des aktuellen Halters war leer
- komplett kryptische Reifeneintragung mit allen vorstellbaren Sonderzeichen

Insofern ist, zumindest für mich, das Fehlen einer Information grundsätzlich vorstellbar. Aber ist jetzt auch egal. Ob der TÜV nun gefälscht oder echt ist, die notwendigen Eintragungen/Dokumente vorhanden oder nicht. Der TE ist zu nichts weiterem verpflichtet. Alles was er dem Käufer schickt, gibt er aus der Hand.

Es wäre ja zB denkbar, dass der TÜV tatsächlich "gefälscht" ist, oder nie stattgefunden hat, der Vorbesitzer aber, wie auch immer, auf echtem TÜV-Papier gedruckt hat. Alles um unseren TE vielleicht übers Ohr zu hauen. Mit dem "originalen" TÜV-Bericht würde er somit seine mehr oder minder letzten Entlastungsbeweise aus der Hand geben. Ist nur ein Szenario. Ich würde es nicht riskieren, zumal ich wenig bis gar keine Vorteile aus der Kommunikation mit dem Käufer hätte. Schließlich plant man ja keine Freundschaft mit ihm.

Warum sollte ein echter TÜV Prüfer seinen Job aufs Spiel setzen, indem er einem Auto einen gefakten TÜV verpasst, ohne dass der Besitzer und Eigentümer des Autos genau darum "gebeten" hat? So bescheuert wird kein Prüfer sein

Wenn er das macht, dann wohl nur, weil für ihn finanziell dabei was raus springt, er also mit dem Fahrzeughalter gekungelt hat.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 17:07:19 Uhr:


Warum sollte ein echter TÜV Prüfer seinen Job aufs Spiel setzen, indem er einem Auto einen gefakten TÜV verpasst, ohne dass der Besitzer und Eigentümer des Autos genau darum "gebeten" hat? So bescheuert wird kein Prüfer sein

Wenn er das macht, dann wohl nur, weil für ihn finanziell dabei was raus springt, er also mit dem Fahrzeughalter gekungelt hat.

Richtig und wenn der Fahrzeughalter nicht der TE war, sondern der Vorbesitzer, der dem TE das Fahrzeug seinerseits verkauft hat, wird daraus ein Szenario, wie es jährlich hunderte male vorkommt.

Aus reiner Nächstenliebe werden das wohl tatsächlich die wenigsten machen.

Häh? Dieser TÜV, um den es geht, wurde doch unter dem TE als Eigentümer des Autos gemacht, oder nicht?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 17:12:01 Uhr:


Häh? Dieser TÜV, um den es geht, wurde doch unter dem TE als Eigentümer des Autos gemacht, oder nicht?

Sollte das so sein, habe ich das überlesen.

Edit: ich habe nochmal alles überflogen. Die Posts des TE sagen diesbezüglich weder das eine, noch das andere. Lediglich
- stempel war seiner Meinung nach vorhanden
- Er hat Kumpel mit Werkstatt gefragt, ob TÜV sauber ist
- Bericht wurde nachträglich gefunden

Also: alles ist möglich.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 17:12:01 Uhr:


Häh? Dieser TÜV, um den es geht, wurde doch unter dem TE als Eigentümer des Autos gemacht, oder nicht?

Und der TÜV Bericht dazu, den der TE wieder gefunden hat wird dem Käufer übergeben und dann sehen wir weiter. Alles andere sind nur Gerüchte und bringen nichts.

Mit gefälschten TÜV Papieren hätte der TE, so diese ihm zum damaligen Kauf des Autos untergejubelt worden wären, das Fahrzeug genauso wenig angemeldet bekommen, wie der Käufer des Wagens jetzt. Wenn die Geschichte des Käufers alles eben nur Geschichte ist, dann hätte der TE nix zu befürchten, weil rein weiße Weste und dann müsste es dazu diesen Thread nicht geben.

Allein die angeblich erfundene Geschichte des Käufers, dazu das "ups dem Käufer vergessen den HU Prüfbericht auszuhändigen" und die Unstimmigkeiten mit dem Fahrzeugschein, lassen zumindest für mich nur einen Rückschluss zu.

Besonders, weil vom TE nichts mehr zu vernehmen ist...

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 18:10:51 Uhr:


Mit gefälschten TÜV Papieren hätte der TE, so diese ihm zum damaligen Kauf des Autos untergejubelt worden wären, das Fahrzeug genauso wenig angemeldet bekommen, wie der Käufer des Wagens jetzt. Wenn die Geschichte des Käufers alles eben nur Geschichte ist, dann hätte der TE nix zu befürchten, weil rein weiße Weste und dann müsste es dazu diesen Thread nicht geben.

Allein die angeblich erfundene Geschichte des Käufers, dazu das "ups dem Käufer vergessen den HU Prüfbericht auszuhändigen" und die Unstimmigkeiten mit dem Fahrzeugschein, lassen zumindest für mich nur einen Rückschluss zu.

Der HU Prüfbericht wurde nicht vergessen auszuhändigen sonder er war zu dem Zeitpunkt nicht auffindbar. Die angebliche Unstimmigkeit im Fahrzeugschein ist bis jetzt auch nur eine Behauptung des Käufers. Wir waren alle nicht dabei, so sollten wir mit Zuweisungen vorsichtig sein.

Immer, wenn vom Käufer nach dem Kauf eine beschwerde kommt, sollte man auf der Hut sein. Gerade wenn dann solche abstrusen Geschichten aufgetischt werden (Auto beschlagnahmt - warum eigentlich? Stilllegung und Einziehung der Schilder + Dokunente wäre hier die sinnvolle Reaktion der Poluzei gewesen) sollte man als Verkäufer genau eines machen. Aufhören mit dem Käufer zu kommunizieren. Alles andere führt idR zu nichts. Hat der Käufer ein berechtigtes Interesse, wird er das ordentlich und klassisch klären. Vom TE kommt übrigens noch was. Es soll Leute geben, die nicht always on sind. Ein paar Stunden sollte man ihm also schon zugestehen.

Der TE kann ja den Bericht hier einstellen,
Name und Kennzeichen unkenntlich machen und dann gibt's bestimmt jemanden, der den mal gegenprüfen kann.

Sollte der TE einen Bericht haben,der gefälscht ist,muss er nicht zwingend davon wissen. Es kann auch die SchrauberBude veranlasst haben, wo der Wagen zur HU hingebracht wurde.

Gruß M

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 14:58:24 Uhr:


.....
Was soll das eigentlich mit, da ist kein Stempel auf dem Fahrzeugschein? Bei richtigem TÜV ist IMMER ein Stempel im Fahrzeugschein.
....

Bei falschem TÜV ist auch immer ein Stempel drin😁
Hab ich selbst gesehen.
Vor ein paar Jahren. Da kam die ZUB 1 gestempelt mit mängelfrei-Bericht und Plakette zum selbstkleben innenliegend zurück.
War noch ein Notitzzettel drin "auf Klebedatum achten Monat... oben"😁
Hat allerdings mehr als die normale Gebühr gekostet. Und ich weis der Typ macht das nicht mehr. Warum auch immer.😁
Moorteufelchen

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