Auto verkauft - Sachmängelhaftung?
Liebe Community, ich bin neu hier und habe eine Frage bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe Anfang der Woche mein Auto (A4, BJ 2016, 110.000 Kilometer gelaufen ... ja bin Vielfahrer).
Hatte schon alle Unterlagen (Kaufvertrag) fertig ausgefüllt und bei der Besichtigung des Käufers dabei.
Offiziell gekauft hat ihn ein Autohaus, welches den Wagen direkt an einen Kunden weiterverkauft hat.
Dieser Kunde (also nicht das Autohaus!) kam auch zu mir um den Wagen zu besichtigen und den Kaufpreis zu zahlen.
Der Kunde hatte einen fertig befüllten Kaufvertrag des Autohauses dabei welcher genutzt werden müsse.
Da der Kaufvertrag unterschrieben und gestempelt war habe ich mir dabei nichts böses gedacht.
Mir fiel jedoch auf, dass die Klausel zur Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung des Verkäufers (also mich) dort nicht ausgeschlossen wurde.
Auf meine Nachfrage hin hieß es, dass dies beim Kauf durch ein Autohaus ja eh ausgeschlossen sei, da der Käufer ein Autohaus ist, welches ggf. Mängel hätte erkennen müssen.
Ich habe das so geglaubt und unterschrieben, da ich weiß dass der Wagen in Ordnung war.
Nun hat 2 Tage später der Endkunde (also der Käufer des Autohauses, welcher sich ja auch den Wagen angeschaut hatte) angerufen und gefragt ob aufgefallen sei, dass beim Einlenken es im letzten Drittel am Ende kurz knackt. Dies sei einmal aufgetreten und dann danach nicht mehr.
Dies ist mir nie aufgefallen und dies war bei mir auch nicht der Fall. Was ist wenn dies wieder auftritt?
Wie schaut es jetzt aus, falls das weiter auftaucht und jmd sich an mich wendet bzgl. etwaiger Ansprüche?
Viele Grüße und hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben
Beste Antwort im Thema
Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.
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79 Antworten
Dann haben wir wohl wirklich aneinander vorbeigeredet.
Ich hatte nachträglich noch den 2. Absatz hinzugefügt. Das beruht allerdings auf keinen Paragraphen sondern stützt sich darauf, dass allgemein angenommen wird, dass bei einem Profi ein erweiterter Sachverstand erwartet wird. Wenn dieser Profi sich das Fahrzeug nichtmal selbst ansieht, wird ihm das wahrscheinlich auf die Füße fallen, wenn er gegen den TE irgendwelche Ansprüche stellen möchte.
Ah ok, dann haben wir wirklich aneinander vorbei geredet...
Keine Ahnung, wie ich dann darauf gekommen bin...; insofern passen meine Beiträge dann auch nicht wirklich...;-)
(Ich war gedanklich wohl noch in 2 anderen Threads unterwegs und habe da irgendwas durcheinander gebracht!)
Genau, dem Profi wird ein größerer Sachverstand unterstellt. Ein wenig lässt sich das auch aus dem §442 Abs. 1 S. 2 ableiten.
Dem TE wünsche ich nur, dass der Käufer/das Autohaus keine miese Masche versucht abzuziehen...; aber immer positiv denken!
Danke vielmals an euch!!!
Tatsächlich bin ich nun etwas beruhigter, da ihr genau das geschrieben habt, was ich eben von einer Freundin (die gerade ihren Doktor in Jura macht) erfahren habe.
Die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate gilt in meinem Fall nicht, was bedeutet, dass mir der Autohändler von Tag 1 an nachweisen muss, dass das was er bemängelt schon vorhanden war als ich noch Eigentümer des Fahrzeugs war.
Grundsätzlich bin ich zwar eh entspannt, da der Wagen keine Mängel hat - aber da ich im nachhinein herausgefunden habe, dass der Typ sich als Endkunde des Autohauses ausgegeben hat aber in wirklichkeit der Besitzer des Autohauses ist, hatte ich da bis eben Bauchschmerzen. Warum man sich so eine dumme Aktion einfallen lässt leuchtet mir nicht ein aber soll mir dann egal sein.
Zitat:
@Stefan_AA schrieb am 26. April 2020 um 17:11:02 Uhr:
Grundsätzlich bin ich zwar eh entspannt, da der Wagen keine Mängel hat - aber da ich im nachhinein herausgefunden habe, dass der Typ sich als Endkunde des Autohauses ausgegeben hat aber in wirklichkeit der Besitzer des Autohauses ist, hatte ich da bis eben Bauchschmerzen. Warum man sich so eine dumme Aktion einfallen lässt leuchtet mir nicht ein aber soll mir dann egal sein.
Und was mir nicht einleuchtet ist, warum so viele hier die vorliegenden Indizien nicht in eine ganz klare und eindeutige Richtung deuten.
Ein Händler kauft einen Gebrauchtwagen. Vermutlich zu einem für den Käufer attraktiven Preis, unterstelle ich einfach mal.
Der Händler verkauft diesen Wagen - ohne ihn selber geprüft oder gar aufbereitet zu haben - an eine Privatperson weiter. Diese Privatperson wickelt den Kauf - einschließlich Geldübergabe - mit dem Vorbesitzer (mit welchem er gar keine Geschäftsbeziehung hat) ab.
Da frage ich mich:
1) Welcher Händler ist so unprofessionell? Wagen kaufen und ungesehen weiterverkaufen ist beim Verschieben von Gebrauchtwagenkontingenten unter Händlern vielleicht üblich, aber nicht beim Verkauf an Endkunden, wo der Verkäufer seinen Kopf hinhalten muss.
2) Hat der Händler den Wagen zum gleichen Preis weiterverkauft, für den er ihn auch eingekauft hat?
- Wenn ja: Die Sache stinkt von Anfang an, denn der Händler muss ja Gewinn machen. Da er Kosten hat und Gewährleistung geben muss, wäre dies in jeden Fall für ihn ein Verlustgeschäft.
- Wenn nein: Was ist mit der Differenz zwischen dem Preis den der Händler dir für den Wagen gegeben hat und dem Preis zu dem er ihn weiter verkauft hat? Hast du die an ihn weitergeleitet?
Schon bis hierhin ist das ganze Geschäft mit vielen Fragezeichen belegt. Diese klären sich aber schlagartig auf, wenn sich der reklamierende Kunde des Händlers als Inhaber eben dieses Ladens herausstellt.
Für mein Verständnis ist die Sache völlig unzweifelhaft so, dass es geplant war dich über den Tisch zu ziehen. Man bietet dir einen guten Preis für deinen Wagen und nutzt deine Unerfahrenheit aus, um dir einen für dich ungünstigen Kaufvertrag unter zu jubeln. Dann tritt jemand auf der einen (echten oder erfundenen) Mangel entdeckt, aufgrund dessen er den Preis nachträglich drücken will. Bezeichnender Weise wendet er sich an dich, statt an den Händler. Logisch - warum sollte er sich an sich selber mit seinen Gewährleistungsansprüchen wenden?
Ich nehme an, der "Kunde" probierte es als erstes über den "kleinen Dienstweg", indem er über die Einschüchterungsmasche versucht dich zu einem Preisnachlass zu bringen. Wenn du ablehnst mit Hinweis auf die Rechtslage, wäre der nächste Schritt dass der Händler an den du verkauft hast an dich heran tritt, mit dem Hinweis dass du einen Mangel verschwiegen und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.
Ob das Aussicht auf Erfolg hat vermag ich nicht zu beurteilen, aber es ist auf jeden Fall ein deutlich komplexerer und besser ausgedachter Versuch der nachträglichen Preisdrückerei als die Beispiele an die man gewöhnt ist.
Wie dem auch sei dürfte klar sein, dass die guten Bewertungen dieses Händlers gekauft oder selber geschrieben sind.
Das ist eine ziemlich wahrscheinliche Version.
Sollte es das Hauptgeschäftsmodell des Händlers sein, dürfte die Sache ziemlich oft funktionieren. Viele Leute lassen sich nämlich einschüchtern, vor allem, wenn gedroht wird. Zuerst wird aber sicher versucht, eine "gütliche Einigung" zu erzielen, indem man sich die "Kosten" teilt. Die Werkstatt des Händlers führt also die "Reparatur" durch und der Verkäufer übernimmt 50% der "Kosten".
Da muss man dann halt ebenso abgebrüht sein und es auf eine Klage ankommen lassen, was wahrscheinlich nie passieren wird. Falls doch, muss man die dann komplett durchstehen. Post von Anwalt würde es sicher geben.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. April 2020 um 12:09:19 Uhr:
Da das Autohsus das Auto bereits verkauft hat, sind seine Ansprüche gegenüber dir auch weg.
Blos der Hinweis von denen das da was ist bringt nix. Das hätten die direkt bemängeln müssen und dir die Gelegenheit zur Beseitigung geben müssen. Aber so: Pech gehabt. Auto ist weiter verkauft also bist du endgültig raus aus der Sache.
Wie kommst Du darauf?
Die Gewährleistungsansprüche des Autohauses bestehen weiter und können sogar an den neuen Käufer abgetreten werden. Genau das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Zweifelsfall geschehen.
Die Lösung des Problemes ist eine andere und wurde auch bereits benannt. Die Beweislast für einen Mangel liegt beim Autohaus, welche sich dann u.U. auch noch die Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis gefallen lassen muss.
Es ist indes nicht ausgeschlossen, dass ein Sachverständiger im Einzelfall einen Fehler auch mal recht genau "datieren" kann, insbesondere wenn der Gefahrenübergang noch nicht lange her ist bzw. das Auto seitdem wendig bewegt wurde.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 27. April 2020 um 08:20:12 Uhr:
Ich nehme an, der "Kunde" probierte es als erstes über den "kleinen Dienstweg", ... Wenn du ablehnst mit Hinweis auf die Rechtslage,
oder einfacher:
erstmal ignorieren ... wenn er in einem Monat nervt zurückfragen: "Wer sind Sie? habe IHNEN nie ein Auto verkauft."
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 27. April 2020 um 08:20:12 Uhr:
wäre der nächste Schritt dass der Händler an den du verkauft hast an dich heran tritt, mit dem Hinweis dass du einen Mangel verschwiegen und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.
dann ist die naheliegende ERSTE Antwort:
Bringen Sie das Auto bitte vorbei ... ich schaue mir das mal an ...
(der primäre Gewährleistungsanspruch ist die Nachbesserung!
wenn dem Verkäufer dazu keine Gelegenheit gegeben wird, sind weitere Ansprüche schnell verwirkt

)
Zitat "Gewährleistungsansprüche des Autohauses können sogar an den neuen Käufer abgetreten werden"
Unzutreffend!!
Oder hast Du eine Quelle zur Belegung Deiner Aussage?
O.
Natürlich können solche Ansprüche abgetreten werden, siehe 398 ff. BGB
Jetzt ist es so weit... der "private" Käufer (der sich ja als Autohaus Besitzer entpuppt hat) hat angerufen und behauptet die Audi Werkstatt hätte festgestellt, dass die Ölpumpe defekt sei und das nicht mehr in die Garantie fällt, da der Wagen schon weit über den Inspektionsintervall ist (so habe ich den Wagen auch verkauft im Inserat!)
Festgestellt worden sei dies, weil es im Innenraum nach Benzin riecht. Sowas habe ich zuvor NIE festgestellt!
Der Wagen sei mir wenig Öl gefahren worden... auch dies hat mir der Wagen niemals angezeigt!
Nun gibt er mir drei möglichkeiten, dass ich Schadensersatz leiste, den Wagen zurücknehme oder die Rechnung der neuen Ölpumpe übernehme...
Was sagt ihr soll ich nun machen?
Ha ha, das ist ja echt geil! Sag ihm er soll sich sonst wo hin verziehen, Nummer blockieren und sämtlichen Kontakt einstellen.
Zitat:
@Stefan_AA schrieb am 27. April 2020 um 19:33:27 Uhr:
Jetzt ist es so weit... der "private" Käufer (der sich ja als Autohaus Besitzer entpuppt hat) hat angerufen und behauptet die Audi Werkstatt hätte festgestellt, dass die Ölpumpe defekt sei und das nicht mehr in die Garantie fällt, da der Wagen schon weit über den Inspektionsintervall ist (so habe ich den Wagen auch verkauft im Inserat!)
Festgestellt worden sei dies, weil ... ...
Was sagt ihr soll ich nun machen?
1. keine so langen Telefonate führen!
wenn der Typ was von Dir will, soll er entweder einen Brief oder eine E-Mail schreiben!
(so dass Du Dir die Antwort IN RUHE überlegen kannst!)
wie oben schon geschrieben:
Er muß Dir die Möglichkeit der Nachbesserung geben.
Also sag ihm das er das Auto zu Dir bringen soll. Du läßt es dann von Deiner Werkstatt instand setzten.
geht er darauf nicht ein, hat er Pech gehabt.
Dann war das einfach nur ein Tricl um den Preis zu drücken bzw. auf Deine Kosten zu reparieren.
Ist zwar doof gelaufen aber viellicht hilft das ja.
Oder wenn das nicht fruchtet dann nimm den Wagen wieder 1 zu 1 zurück. Dann ist der Kaufvertrag wieder nichtig so als wäre da nie was gewesen. Die Kosten für das Gutachten der werkstatt mußt Du aber auch nicht tragen. Selbst wenn er das angiebt, kannst Du ihm sagen, das er das Auto ja auch schließlich gefahren ist und somit Du auch Ansprüche hast, die man ja dann gegeneinander verrechnen würde.
Der private Käufer hat doch gar keinen Vertrag mit Dir oder kam diese Person in Form/Person der Firma auf Dich zu?
Der sog. private Käufer hat sich doch als Besitzer des Autohauses herausgestellt, oder?
Achja: Die Ansprüche müssen natürlich von dem Vertragspartner gestellt werden, auf den den Kaufvertrag ausgestellt ist. Es kann ja nicht sein, das Du das Auto an das Autohaus X verkauft hast (steht auf dem Vertrag) und irgendein Herr Y stellt jetzt Ansprüche. Außer er ist Inhaber oder Angestellter des Autohauses, dann muß er aber auch im Namen des Autrohauses agieren.