Auto verkauft - Sachmängelhaftung?
Liebe Community, ich bin neu hier und habe eine Frage bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe Anfang der Woche mein Auto (A4, BJ 2016, 110.000 Kilometer gelaufen ... ja bin Vielfahrer).
Hatte schon alle Unterlagen (Kaufvertrag) fertig ausgefüllt und bei der Besichtigung des Käufers dabei.
Offiziell gekauft hat ihn ein Autohaus, welches den Wagen direkt an einen Kunden weiterverkauft hat.
Dieser Kunde (also nicht das Autohaus!) kam auch zu mir um den Wagen zu besichtigen und den Kaufpreis zu zahlen.
Der Kunde hatte einen fertig befüllten Kaufvertrag des Autohauses dabei welcher genutzt werden müsse.
Da der Kaufvertrag unterschrieben und gestempelt war habe ich mir dabei nichts böses gedacht.
Mir fiel jedoch auf, dass die Klausel zur Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung des Verkäufers (also mich) dort nicht ausgeschlossen wurde.
Auf meine Nachfrage hin hieß es, dass dies beim Kauf durch ein Autohaus ja eh ausgeschlossen sei, da der Käufer ein Autohaus ist, welches ggf. Mängel hätte erkennen müssen.
Ich habe das so geglaubt und unterschrieben, da ich weiß dass der Wagen in Ordnung war.
Nun hat 2 Tage später der Endkunde (also der Käufer des Autohauses, welcher sich ja auch den Wagen angeschaut hatte) angerufen und gefragt ob aufgefallen sei, dass beim Einlenken es im letzten Drittel am Ende kurz knackt. Dies sei einmal aufgetreten und dann danach nicht mehr.
Dies ist mir nie aufgefallen und dies war bei mir auch nicht der Fall. Was ist wenn dies wieder auftritt?
Wie schaut es jetzt aus, falls das weiter auftaucht und jmd sich an mich wendet bzgl. etwaiger Ansprüche?
Viele Grüße und hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben
Beste Antwort im Thema
Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.
79 Antworten
Da wird zu 99% nie mehr was kommen. Da er das Auto ohne Mangel verkauft, hat er es entweder reparieren lassen was ich nicht denke oder er er macht sich des Betrugs strafbar. Dann wäre er ziemlich dumm rechtliche Schritte einzugehen.
Ich schätze auch, dass da nie mehr etwas kommen wird. Ich denke nicht, dass der Wagen innerhalb von 24 Stunden eine Inspektion bekommen hat und ein Schaden repariert wurde (schon mal gar nicht bei Teilen die erst bestellt werden müssen), und dann blitzeblank im "Autohaus" steht ... daran erkennt man schon die Masche der Person (ich weigere mich das Wort "Händler" für so jmd in den Mund zu nehmen)
Er spielt halt nach seinen eigenen Regeln... im Inserat steht 1. Hand - vor mir hat jedoch ein Werksangehöriger den Wagen 3 Monate gefahren damals... also stimmt das ja schon mal nicht. Aber gut... das ist sein Ding und irgendwann wird er damit hoffentlich mächtig Probleme bekommen. Zumindest kann ich nun beruhigt sein, dass er nicht dämlich in der Gegend herum fährt mit meinem Nummernschild.
Zitat:
@Stefan_AA schrieb am 5. Mai 2020 um 10:34:22 Uhr:
... Noch Fragen? :-D
ja:
wieso hattest Du den Käufer als "Autohaus" bezeichnet?
mir erscheint ein wording wie "Kiesplatzf*****lecker" o.ä. angemessener
Bewerte diesen Händler doch mal bei Google.
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