1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Auto verkauft - Sachmängelhaftung?

Auto verkauft - Sachmängelhaftung?

Liebe Community, ich bin neu hier und habe eine Frage bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe Anfang der Woche mein Auto (A4, BJ 2016, 110.000 Kilometer gelaufen ... ja bin Vielfahrer).
Hatte schon alle Unterlagen (Kaufvertrag) fertig ausgefüllt und bei der Besichtigung des Käufers dabei.
Offiziell gekauft hat ihn ein Autohaus, welches den Wagen direkt an einen Kunden weiterverkauft hat.
Dieser Kunde (also nicht das Autohaus!) kam auch zu mir um den Wagen zu besichtigen und den Kaufpreis zu zahlen.
Der Kunde hatte einen fertig befüllten Kaufvertrag des Autohauses dabei welcher genutzt werden müsse.
Da der Kaufvertrag unterschrieben und gestempelt war habe ich mir dabei nichts böses gedacht.
Mir fiel jedoch auf, dass die Klausel zur Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung des Verkäufers (also mich) dort nicht ausgeschlossen wurde.
Auf meine Nachfrage hin hieß es, dass dies beim Kauf durch ein Autohaus ja eh ausgeschlossen sei, da der Käufer ein Autohaus ist, welches ggf. Mängel hätte erkennen müssen.
Ich habe das so geglaubt und unterschrieben, da ich weiß dass der Wagen in Ordnung war.
Nun hat 2 Tage später der Endkunde (also der Käufer des Autohauses, welcher sich ja auch den Wagen angeschaut hatte) angerufen und gefragt ob aufgefallen sei, dass beim Einlenken es im letzten Drittel am Ende kurz knackt. Dies sei einmal aufgetreten und dann danach nicht mehr.
Dies ist mir nie aufgefallen und dies war bei mir auch nicht der Fall. Was ist wenn dies wieder auftritt?
Wie schaut es jetzt aus, falls das weiter auftaucht und jmd sich an mich wendet bzgl. etwaiger Ansprüche?
Viele Grüße und hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben

Beste Antwort im Thema

Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.

79 weitere Antworten
Ähnliche Themen
79 Antworten

Der alte Trick: nach dem Kauf das Auto mit fiktiven Mängeln schlechtreden, um dann nachzuverhandeln. Der Gewinn liegt halt im Einkauf. Ich würde da auf keinerlei Forderungen eingehen, verklagen wird man Dich eh nicht, da man dann die Mängel beweisen müsste.

Zitat:

@Stefan_AA schrieb am 25. April 2020 um 13:19:48 Uhr:


Ich bin gerade etwas verärgert, da sich herausgestellt hat (google Bildersuche hilft...), dass der angebliche "Privatkunde" der ja bei mir war ... in wirklichkeit der Besitzer des Autohauses ist an den ich verkauft habe...

dann wäre ich betont unkooperativ

(und etwas wortkarg: weil ich jedes Wort erstmal zwei Tage auf die Goldwaage legen würde)

;)

Auf dem Vertrag steht doch das Autohaus als Käufer, oder? Also ist DAS dein Vertragspartner! Wer das Auto letztendlich abgeholt halt, drauf gesch...
Und Ansprüche kann der endgültige Käufer quasi nicht mehr direkt geltend machen Wer sagt denn das der das Auto nicht schon längst wieder weiter verkauft hat?
Und noch was: Das Auto wurde zu 100% nicht über das Autohaus finanziert. Finanzieren kann man eigentlich nur über eine Bank. Auch Vertragshändler finanzieren über die Hausbank. Ich glaube nicht das der Käufer den Betrag direkt beim Autohaus abstottert. In Deinem Fall wird er es wohl als Firmenwagen laufen lassen.

Danke euch allen für die Auskunft. Ich hoffe dass da nichts mehr kommt und ich meine Ruhe habe... sollte doch etwas kommen werde ich auch nicht darauf eingehen. Ich denke eher auch, dass er den Wagen entweder als Firmenwagen laufen lässt oder direkt weiterverkauft hat.

Vielleicht stimmt ja auch gar nix, und der Besitzer des Autohauses - dem das Auto vielleicht immer noch gehört - möchte Dich jetzt in die Haftung nehmen. Der Vertrag gibt es wohl her...

Ja das könnte sein, wobei ich dann das erste halbe Jahr in der Beweispflicht bin, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand, falls es sich tatsächlich um einen Mangel handelt und nicht um einen gewöhnlichen Verschleiß.
Bei mir war der Wagen noch okay und es haben sich zuvor ja zwei andere Personen ihn durchgecheckt und Probe gefahren. Der eine Check war Noch am selben Morgen des Verkaufs (Nachmittags).

Nein du bist nicht in der Beweispflicht. Diese Beweislastumkehr gibt nur bei Verkauf Gewerblich an Privat.
Desweiteren hast du das Fahrzeug ja an einen Profi (Autohaus) verkauft. Dieser hätte das Fahrzeug ganz besonders gründlich checken müssen.

Ähm, wie kommst Du auf diese (sehr einseitige) Auslegung des Gesetzes?
Das BGB gibt das nicht her; die Sachmangelhaftung gilt zunächst grundsätzlich für jeden Verkäufer, unabhängig davon, ob dieser "gewerblich oder privat" ist...!
Letzterer kann lediglich im Vgl. zum Ersteren diese komplett ausschließen..., Ersterer kann diese bei einem gebrauchten Kaufgegenstand max. auf 1 Jahr reduzieren.

Falsch. Das BGB gibt genau das her. Entweder du liest dir das BGB mal durch oder du wühlst dich durch alle von mir geschriebenen Beiträge. Die entsprechenden Paragraphen habe ich vor ein paar Jahren mal zitiert oder verlinkt.

Sorry, totaler Quatsch, den Du hier von Dir gibst...!
Dann nenne doch mal die angeblichen Paragraphen, die besagen, dass das gesamte Sachmängelhaftungssytem in diesen Fällen konterkariert wird!
Hier mal ein Link, in welchem eindeutig geschrieben wird, dass die Sachmängelhaftung bei einem Autoverkauf von privat an Gewerbe aktiv ausgeschlossen werden muss...!
https://www.rechtslupe.de/.../...ile-verkaufen-gewaehrleistung-3144668

So @Darkdarky weil du ja zu faul zum Suchen bist:
Dass Paragraph 477 nur für Verbrauchsgüterverkauf gilt, steht in Paragraph 474. Dort ist übrigens auch der Verbrauchsgüterverkauf definiert.

Ja und?

Weiß ich alles!

Hast Du auch Jura studiert?

Nach Deiner Logik gäbe es ja auch dann keine Sachmängelhaftung bei Kauf/Verkauf von privat an privat.., da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt...!?!?

Zitat:

@andy1080 schrieb am 26. April 2020 um 13:04:05 Uhr:


So @Darkdarky weil du ja zu faul zum Suchen bist:
Dass Paragraph 477 nur für Verbrauchsgüterverkauf gilt, steht in Paragraph 474. Dort ist übrigens auch der Verbrauchsgüterverkauf definiert.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. April 2020 um 13:13:43 Uhr:


Ja und?
Weiß ich alles!
Hast Du auch Jura studiert?
Nach Deiner Logik gäbe es ja auch dann keine Sachmängelhaftung bei Kauf/Verkauf von privat an privat.., da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt...!?!?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. April 2020 um 13:13:43 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 26. April 2020 um 13:04:05 Uhr:


So @Darkdarky weil du ja zu faul zum Suchen bist:
Dass Paragraph 477 nur für Verbrauchsgüterverkauf gilt, steht in Paragraph 474. Dort ist übrigens auch der Verbrauchsgüterverkauf definiert.

Als jemand der Jura studiert HAT sage ich Dir das Andy1080 Recht hat. Er hat geschrieben dass keine Beweislastumkehr stattfindet und hat dir sogar die richtigen Paragraphen dazu genannt. Du solltest dich entschuldigen ;)

@Darkdarky
1. DU hast MIR totalen Quatsch unterstellt, bei völliger Ahnungslosigkeit deinerseits.
2. Nein ich habe kein Jura studiert. Hindert mich aber nicht daran, meinen Kopf zu benutzen und mir ggf Informationen zu suchen.
3. Wo steht denn bitteschön, dass Sachmangelhaftung nur bei Verbrauchsgüterverkauf gilt? Die Beweislastumkehr gilt nur dabei.

Dann haben wir einander vorbei geredet..., sorry!
Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass eben auch beim Verkauf von Privat an Gewerbe grds. die Sachmängelhaftung gilt und diese ausgeschlossen werden muss!
Insofern habe ich Deinen Beitrag falsch interpretiert, da ich dachte, dass Du meinst, dass bei dieser Art von Kauf gar keine Sachmängelhafttung gelten würde...;-)
PS: Kann es sein, dass Du Deinen ersten Post abgeändert hast?

Deine Antwort
Ähnliche Themen