Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld

Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.

Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)

Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?

Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.

Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?

Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.

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Hier wird immer so getan, als würden hinter jedem Baum in Deutschland drei Mitarbeiter vom Ordnungsamt stehen, die nur darauf warten, dass man von der Zulassungsstelle kommt und sein Fahrzeug abgemeldet vor die Haustür stellt.

Wenn der mal zwei Tage da steht ist die Chance das das auffällt ziemlich gering. Und platzt der Verkauf, dann wird der Wagen halt Montag wieder angemeldet.

Für mich sind das immer Fadenscheinige Ausflüchte. Ich kann nicht, ich will nicht, das geht nicht, die haben zu, ich hab kein Urlaub, ich hab keinen Abstellplatz.

Wenn es denn wirklich so ist, dann muss man sein Fahrzeug halt für 1000 Euro weniger an ein Autohaus um die Ecke verkaufen. Will man aber seine geldgeilen Triebe befriedigen, muss man halt mit solchen Problem rechnen.

Aber sich hier hinzustellen und zu jammern, wie ungerecht und böse die Welt doch zu einem ist, ist sicher kein Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Weis eigendlich jemand wie das rechtlich ist, wenn man am "langen Ämterdonnerstag", nach der Abmeldung, auf der Heimfahrt durch einen Unfall auf der BAB hängen bleibt und der Massenstau erst nach 0000 Uhr aufgelöst wurde, sodaß man erst am nächsten Tag weiter kann?

"Bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung" ist doch eigentlich ziemlich genau und unmissverständlich oder? Da steht nix von evtl. Stau oder Panne oder sonstwas. Um 0 Uhr ist's rum, danach hat man schlicht Pech gehabt.

@Elchsucher: selten einer Meinung, aber hier gebe ich dir mal vollkommen recht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Hier wird immer so getan, als würden hinter jedem Baum in Deutschland drei Mitarbeiter vom Ordnungsamt stehen, die nur darauf warten, dass man von der Zulassungsstelle kommt und sein Fahrzeug abgemeldet vor die Haustür stellt.

Wenn der mal zwei Tage da steht ist die Chance das das auffällt ziemlich gering. Und platzt der Verkauf, dann wird der Wagen halt Montag wieder angemeldet.

Für mich sind das immer Fadenscheinige Ausflüchte. Ich kann nicht, ich will nicht, das geht nicht, die haben zu, ich hab kein Urlaub, ich hab keinen Abstellplatz.

Wenn es denn wirklich so ist, dann muss man sein Fahrzeug halt für 1000 Euro weniger an ein Autohaus um die Ecke verkaufen. Will man aber seine geldgeilen Triebe befriedigen, muss man halt mit solchen Problem rechnen.

Aber sich hier hinzustellen und zu jammern, wie ungerecht und böse die Welt doch zu einem ist, ist sicher kein Lösung.

Es geht nicht darum, daß rumgejammert wird, wie ungerecht die Welt sei, sondern es geht darum, daß unsere Volksvertreter, im Namen des Deutschen Volkes, Gesetze verabschiedet haben, an die sich jeder in Deutschland halten muß.

Bei Dir habe ich allerdings den Eindruck, als würdest Du die Leser hier auffordern, daß sie vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstoßen. (oben fett markiert)

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Bei Dir habe ich allerdings den Eindruck, als würdest Du die Leser hier auffordern, daß sie vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstoßen. (oben fett markiert)

Tja, wie gesagt: wenn man das nicht möchte, muss man halt an das Autohaus nebenan verkaufen.

Ansonsten ein lustiger Vorwurf von jemandem, der offen zur Selbstjustiz aufruft. Ja, ja. Das Glashaus und die Steine...

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Bisher ist es bei mir bei mehreren Kfz-Verkäufen über die Jahre eigentlich immer ohne jegliche Probleme so gelaufen:
- Verkauf des angemeldeten Kfz mit ADAC-Standardkaufvertrag, (Kaufpreis vollständig in bar erhalten)
u. a. mit Angabe
- aller mir bekannten Mängel im Vertrag
- des Zeitpunkts der Übergabe mit Datum und Uhrzeit im Vertrag
- und Sendung der im Vertrag mit enthaltenen Karten mit entsprechenden Daten und Infos unverzüglich an meine Versicherung und Zulassungsstelle

Ab und zu gab es dann mal eine Zusendung von "Strafzetteln" bezüglich meines verkauften Kfz direkt nach dem Verkauf, die ich dann kommentarlos an die jeweiligen Käufer weitergeleitet und auch nichts mehr weiter gehört habe.

Was ist denn dabei so falsch, wenn ich davon ausgehe:
Verkaufsvertrag abgeschlossen mit Angabe von exaktem Zeitpunkt von Übergabe/Übernahme des Kfz und damit Übernahme aller Rechten und Pflichten in Bezug auf das betreffende Kfz durch den Käufer.

Mir gehört doch dieses Fahrzeug dann gar nicht mehr!

Oder habe ich bisher nur Glück gehabt?

Alleine dadurch, dass du erstmal irgendwelche Strafzettel zugeschickt bekommst, siehst du doch schon, dass eben nicht alles übergegangen ist, vollkommen unabhängig davon, ob du dann zahlen musst. Aber den Aufwand hast du doch trotzdem. Was glaubst du, was es erst für eine Rennerei wird, wenn wirklich mal was passiert? Klar kann man 10 Autos angemeldet verkaufen und jedesmal Glück haben. Aber wie oft hört man eben genau das Gegenteil. Und darauf habe ICH persönlich keinen Bock. Schränkt meinen Käuferkreis halt ein, aber ich gebe mein Auto nur abgemeldet aus der Hand. Mit Kurzzeitkennzeichen und der Möglichkeit, am Abmeldetag noch zu fahren, sind probate Mittel vorhanden, das auch so durchzuführen. Und wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung kommt erst recht. Wer meine Bedingungen dann nicht akzeptiert, muss sich ein anderes Auto suchen...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Bei Dir habe ich allerdings den Eindruck, als würdest Du die Leser hier auffordern, daß sie vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstoßen. (oben fett markiert)
Tja, wie gesagt: wenn man das nicht möchte, muss man halt an das Autohaus nebenan verkaufen.

Ansonsten ein lustiger Vorwurf von jemandem, der offen zur Selbstjustiz aufruft. Ja, ja. Das Glashaus und die Steine...

Zur Selbstjustiz aufgerufen?

Kann mich nicht daran erinnern. Ich rufe bei jedem rechtlichen Problem, wenn es zulässig ist, die zuständigen Behörden, denn die arbeiten kostenlos für mich. Außerdem hat man es dann später, im Zivilprozeß, einfacher, wenn die Justiz schon mal die Ermittlungen durchgeführt hat und man dann auf deren Akten und das entsprechende Strafurteil verweisen kann. 😁

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Steht in §10 Abs. 4 FZV. Ist also kein größeres Problem...
Weis eigendlich jemand wie das rechtlich ist, wenn man am "langen Ämterdonnerstag", nach der Abmeldung, auf der Heimfahrt durch einen Unfall auf der BAB hängen bleibt und der Massenstau erst nach 0000 Uhr aufgelöst wurde, sodaß man erst am nächsten Tag weiter kann?

Wenn man den Gesetzestext genau nimmt, dürfte man dann doch nicht mehr weiter fahren, obwohl man auf dem kürzesten Weg gen Heimat unterwegs ist.

Ich schweife mal etwas vom Thema ab, aber so kann man es gut erklären. Bestes Beispiel ist die schließung des Berliner Flughafens Berlin Tempelhof. Zur Abschlussparty sind viele mit ihrem Privatjet gekommen, die aber bis kurz vor Mitternacht wieder starten mussten. Hätte ein Flieger es nicht bis 23:59 geschafft zu starten, musste er auf dem Boden bleiben, und sein Flugzeug per LKW abtransportieren zu lassen. Auf einen kulanten Polizisten zu hoffen, wie es im Straßenverkehr vorkommt, war ausgeschlossen. Dafür gab es den Vorteil, das die Flugzeuge am Boden stehen bleiben durften.

Bei einem Auto ist es rechtlich identisch. Ab 23:59 ist Schluss. Das Problem ist nur, das man nicht nur seine Fahrt nicht weiterführen darf, sondern es auch verboten ist das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. am nächten Rastplatz, oder dem Standstreifen) abzustellen.

dezent abgeschweift :-D
Hoffentlich kommt er nicht mit nem Flugzeug angeflogen und bringt mir die Karre vorbei :-D
Ist übrigens noch immer nicht abgemeldet - soviel Ärder wegen nem 1500€ Auto...

Buchen die die Steuer dann nicht von deinem Konto ab?

Zitat:

Original geschrieben von Cartdriver


Ist übrigens noch immer nicht abgemeldet

Und was machst du nun?

Zitat:

Original geschrieben von Cartdriver


dezent abgeschweift :-D
Hoffentlich kommt er nicht mit nem Flugzeug angeflogen und bringt mir die Karre vorbei :-D
Ist übrigens noch immer nicht abgemeldet - soviel Ärder wegen nem 1500€ Auto...

Wenn der wirklich die "Karre" zurück bringen will, dann erst mal prüfen, ob der evtl. heile Teile durch defekte ersetzt hat.

Ich würde jedenfalls den auflaufen lassen. Vertrag ist Vertrag und basta! Alles Andere muß er Dir nachweisen.

Gib ihm einfach die 800€ für die Reperaturen, dann meldet er den Wagen dann ab.

Zitat:

Original geschrieben von vip hans


Gib ihm einfach die 800€ für die Reperaturen, dann meldet er den Wagen dann ab.

???? Mehr als 50% Preisnachlaß ???? Für 'ne Lichtmaschine ????

Bist du der Käufer? 😁

Gruß Metalhead

Nein ich bin nicht der Käufer, ich versuche nur zu helfen.

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