Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld
Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.
Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)
Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?
Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.
Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.
Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?
Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.
131 Antworten
so ist die Rechtslage:
https://www.adac.de/.../...gkauf-Folgen-fehlender-Ummeldung_178303.pdf
Was passiert, wenn keine Um- bzw. Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt?
Nach § 13 Abs. 4 FZV gilt Folgendes:
- Kommt der bisherige Halter/Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach - oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet - oder außer Betrieb gesetzt - oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters/Eigentümers als nicht zutreffend,
dann kann die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Ob in der Praxis eine Aufbietung erfolgt, entscheidet allein die Zulassungsstelle. Mit fruchtlosem Ablauf des Aufgebotes endet die Zulassung des Fahrzeuges und damit die Steuerpflicht.
Das ist doch für angeschmierte Verkäufer eine prima Lösung. Einseitige Veräußerungsanzeige oder Aufbietung. Macht doch kaum Arbeit. Da verstehe ich Deine Kritik daran nicht.
Früher hast doch nur die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und warst mit der Steuer raus.
Klingt jetzt nach mehr Aufwand und während das läuft zahlst weiter.
Da jede Zulassungsstelle selber entscheiden darf, glaubst doch wohl nicht daß die sich ihr Beamtenmikado da vermießen lassen, da wird sicher erst mal im großen Stil aussitzen versucht.
Gruß Metalhead
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Wäre auch zu einfach die Steuerpflicht ab dem Datum in der Veräusserungsanzeige zu beenden. Das würde einfach zu wenig Aufwandbedeueten und es wäre nur ein Mitarbeiter für diesen Vorgang nötig.
Wichtig ist, dass man die Veräußerung der Versicherung und der Zulassungsstelle sofort meldet.
Im Vertrag die Uhrzeit der Übergabe vermerken, und einen Satz reinschreiben, dass alle Kosten bzw. Nachteile durch Versicherungsschäden usw. ab der Veräußerung der Käufer übernimmt.
Meldet der Verkäufer das Fahrzeug nicht ab, befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone.
Die Zulassungsstelle meldet nichts ab. (Zwangsabmeldung gibt es nicht (NRW)) Die Polizei wird auch nicht tätig.
Die Versicherung kündigt auch nicht sofort die Versicherung, auf Nachfrage hat bei mir die Versicherung eine Erwerberkündigung ausgesprochen.
Letzlich kann man alle Ansprüche nur über den Anwalt geltend machen, daher ist es wichtig die Personalien der Person zu kennen.
Noch ein Hinweis zur Erwerberkündigung: Es gibt auch den Ausdruck 29C-Anzeige. Die Versicherung beendet den bestehenden Versicherungsvertrag und schreibt den neuen Besitzer an. Dieser hat 4 Wochen Zeit eine neue Versicherung abzuschließen. Hiernach wird die Zulassungsstelle informiert, die dann vermutlich die Zwangsabmeldung einleitet. Von daher ist die Aussage eine Zwangsabmeldung gibt es nicht, nicht ganz richtig, nur kann man nicht direkt bei der Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung veranlassen.
Zwischen 1,60 - 2,10m groß. Mal mit mal ohne Haare, mal irgendwas dazwischen. Verschiedenste Anziehsachen, mal mehr mal Weniger.
Ich hoffe die Beschreibung reicht .....
P.S. Ich hab noch nie ein Problem mit einem Käufer gehabt....