Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld

Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.

Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)

Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?

Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.

Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.

Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?

Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.

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Nein ich hab's schriftlich. Der Versicherungsschutz ist runter, das Fahrzeug darf daher nicht mehr bewegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Cartdriver


Nein ich hab's schriftlich. Der Versicherungsschutz ist runter, das Fahrzeug darf daher nicht mehr bewegt werden.

Wenns da eine rechtliche Basis dafür geben könnte würde das einigen betrogenen Verkäufern echt das Leben erleichtern.

So sieht das dann aus:

Zitat:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wunschgemäß haben wir die Zulassungsstelle über die Wegfall des Versicherungsschutzes informiert.

Ihren Vertrag haben wir beendet. Einen Nachtrag dazu erhalten Sie in Kürze.

Bitte teilen Sie uns noch Ihre Bankverbindung mit, damit wir Ihnen das Beitragsguthaben erstatten können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24

Also brauch ich mich nie mehr mit dem rumschlagen oder?

Geht der Versicherungschutz des Themenstarter nicht erst dann zu ende, wenn man mit dem Fahzeugbrief und Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt gewesen ist und dort das Fahrzeug abgemeldet wurde. Das Strassenverkehrsamt benachrichtigt dann die Versicherung des Themenstarters und erst ab da ist die Versicherung beendet?
Solange man dort den wagen nicht Abgemeldet hat fallen weiterhin KFZ steuern, versicherung, jegliche Knöllchen und Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten usw?

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Genau aus diesem Grunde gibt es ja die Veräußerungsanzeige, die vom Erwerber unterschrieben wurde und die der Verkäufer an die Zulassungsstelle schickt. Diese informiert Versicherung und Finanzamt.

Dann geht das alles seinen Gang.

Das war schon vor über 40 Jahren so. Selbst in Zeiten der Dot.com-Gesellschaft hat sich das noch nicht geändert.

Zitat:

Original geschrieben von vip hans


Geht der Versicherungschutz des Themenstarter nicht erst dann zu ende, wenn man mit dem Fahzeugbrief und Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt gewesen ist …

Nein. Der Versicherungsschutz geht dann zu Ende, wenn der Versicherte den Vertrag kündigt, beispielsweise weil das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wird. Ist das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt aber noch angemeldet, muss der Versicherte nachweisen, dass die Versicherung auf einen anderen übergegangen ist, beispielsweise auf einen Käufer. Der VK kann dann von der Versicherung verlangen, aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Die Versicherung hat den Vertrag abgerechnet. Damit ist die Pflicht zur Beitragszahlung erloschen. Ende Gelände.

Dass die Versicherung natürlich schadensseitig noch in der Nachhaftung ist, steht auf einem anderen Blatt.

Die Nummer, dass zwielichtige Händler mit angeblichen Mängeln Nachforderungen stellen, hat sich leider eingebürgert. Nicht mal ignorieren ist der beste Tipp.

Einen Satz vielleicht dazu:

Auf den geschlossenen Kaufvertrag verweisen und dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, noch einen schönen Tag wünschen und Ende.

Wo kommen wir denn bitte hin, wenn jeder Hanswurst erst mal 1000 km fährt und dann sein Geld zurück will?
Wer sagt denn, dass der Käufer die Schäden nicht selbst herbeigerufen hat?
Er ist in der Bringschuld.

Also bitte. Ein 300.000 km gelaufenes Auto und dann so ein Fass aufmachen. Es ist doch offensichtlich, was hier versucht wird.

cheerio

Hi,

kleiner Hinweis. Man darf einen Wagen nach der Abmeldung noch bis 24.00 des abmeldetages fahren. Deutschlandweit (das ist wohl recht neu).

Also kann man problemlos einen Kaufvertrag mit dem Käufer machen( Anzahlung) Auto dann z.b. am nächsten Tag abmelden und zum Käufer fahren. Restliches Geld kassieren Papiere übergeben und fertig.

Mit der methode kann man auch Händler die angeblich kein rotes Kennzeichen haben den Wind aus den segeln nehmen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

kleiner Hinweis. Man darf einen Wagen nach der Abmeldung noch bis 24.00 des abmeldetages fahren. Deutschlandweit (das ist wohl recht neu).

Weist du wo das steht? Weil das wäre ja gefährlich wenn man so handelt aber nicht 100% weis das es so ist.

Steht in §10 Abs. 4 FZV. Ist also kein größeres Problem...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

kleiner Hinweis. Man darf einen Wagen nach der Abmeldung noch bis 24.00 des abmeldetages fahren. Deutschlandweit (das ist wohl recht neu).

Also kann man problemlos einen Kaufvertrag mit dem Käufer machen( Anzahlung) Auto dann z.b. am nächsten Tag abmelden und zum Käufer fahren. Restliches Geld kassieren Papiere übergeben und fertig.

Mit der methode kann man auch Händler die angeblich kein rotes Kennzeichen haben den Wind aus den segeln nehmen.

Gruß Tobias

Wird nur kompliziert, wenn der Käufer nicht um die Ecke wohnt, denn sonst hat man zusätzliche Kosten, z.B. Rückfahrgeld über einige hundert km. Außerdem, wer gibt schon mal einem fremden Privaten einige Tausender in die Hand, wenn man, außer dem Vertrag, nicht gleichwertiges in der Hand hat?

Hi,

Die Anzahlung muß ja nur die kosten für eine wiederzulassung decken und evtl. Fahrtkosten.

An weit entfernte Käufer verkaufe ich eben nicht oder auch nur abgemeldet. Er kann ja am abmeldetag noch nach hause fahren. Seriöse Händler haben aber eh immer rote kz

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

Die Anzahlung muß ja nur die kosten für eine wiederzulassung decken und evtl. Fahrtkosten.

An weit entfernte Käufer verkaufe ich eben nicht oder auch nur abgemeldet. Er kann ja am abmeldetag noch nach hause fahren. Seriöse Händler haben aber eh immer rote kz

Gruß Tobias

Du bist auch bestimmt eine der glücklichen Personen, die einen privaten Abstellplatz hat und nicht darauf angewiesen ist, das KFZ, bis zum Verkauf, auf dem öffendlichen Straßenland zu parken.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Steht in §10 Abs. 4 FZV. Ist also kein größeres Problem...

Weis eigendlich jemand wie das rechtlich ist, wenn man am "langen Ämterdonnerstag", nach der Abmeldung, auf der Heimfahrt durch einen Unfall auf der BAB hängen bleibt und der Massenstau erst nach 0000 Uhr aufgelöst wurde, sodaß man erst am nächsten Tag weiter kann?

Wenn man den Gesetzestext genau nimmt, dürfte man dann doch nicht mehr weiter fahren, obwohl man auf dem kürzesten Weg gen Heimat unterwegs ist.

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