Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld
Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.
Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)
Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?
Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.
Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.
Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?
Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.
131 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Mehr als ein Versuch war es dann wohl auch nicht... 😁
Nun, jeder hilft so gut, wie es seine Möglichkeiten zulassen 😉
Tach!
Nun mal locker durch die Hose atmen.
Der TE hat die Verkaufsinfo an Versicherung und Zulassungsstelle geschickt. Nach Rückbestätigung war´s das.
Wenn der Kaufvertrag unter Ausschluß der Sachmängelhaftung geschlossen worden ist, sind auch die Mängel kein Thema, solange nichts arglistig verschwiegen worden ist. Ein Händler (Fachmann, der er sein sollte) hat hier gegenüber einem privaten Verkäufer (vermutl. kein Automechaniker) keine nennenswerte Chance. Die Masche mit der Rückzahlungsforderung ist mittlerweile Usus. Einfach ignorieren.
Wenn der Käufer nun also selbst Steuer und Versicherung bezahlen möchte - so what?
Hake den Typen ab und fertig.
Übrigens verkaufe ich immer mal wieder zugelassene Fahrzeuge an seriöse Händler oder Privatleute. Das ging bislang genau 1x schief. Genau dieses eine Mal war der Käufer ein ziemlicher Penner.
Kostete 2 Monate mehr an Steuer und Versicherung, weil ich keine Info an Zulassungsstelle und Versicherung gegeben hatte. Selbst schuld und verschmerzbar.
Der Typ wollte dann auch noch Geld zurück. Es ging um einen BMW 316i, 16 Jahre alt, 700 Eur. Habe dann aufgelegt, über so etwas unterhalte ich mich nicht. Die Gurke meiner damaligen LG wollte ich sowieso lieber verschrotten lassen, die wollte aber die paar 100 Euros noch haben, für die ich dann noch 10x herumtelefonieren und 200 Eur Kosten bezahlen durfte.
Merke: Finger weg von Frauen mit vergammelten Altautos... ;-)
Beim Privatkauf ist ein abgemeldetes Fahrzeug für mich ein Grund, vom Kauf abzusehen. Ist mir zu stressig, 2x zur Zulassungsstelle zu rennen.
Seht Euch an, an wen Ihr verkauft. Dann merkt Ihr schnell, ob das Auto vor der Übergabe noch abgemeldet werden sollte, oder ob man dem Käufer mit gutem Gewissen entgegen kommen kann.
Dem Unerfahrenen sei aber geraten: abmelden oder gleich bei einem seriösen Markenhändler angemeldet in Zahlung geben.
M. D.
Genauso sehe ich das auch. Bei uns stand in der Anzeige "Fz ist angemeldet und kann jederzeit probegefahren werden"
Und die Leute angucken. Dann kam eine Interessentin vom übernächsten Ort, der Dorfschrauber kannte sie persönlich, hat sich unseren Escort angeschaut, probegefahren, Vertrag gemacht, Veräußerungsanzeigen gegengezeichnet und fertig. Noch ein bissel was für das Auto bekommen (300 Euro) und sie musste nicht für 100 Euro Kurzzeitkennzeichen holen. Und das war eine umgängliche Käuferin, obwohl das Auto nicht komplett dellenfrei war, aber dafür immer gewartet.
Und an manche Leute verkauft man eben nicht. Wenn die schon zu dritt mit Brüdern ankommen, können die gleich wieder umdrehen.
Dauert dann vielleicht eine Woche mit dem Verkauf länger, aber man hat seine Ruhe.
cheerio
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So es ist jetzt einen Monat her, habe mitlerweile eine neue Handynummer und deshalb nix mehr gehört und melde mich bei dem Typ auch nicht mehr.
Das Auto ist noch immer angemeldet - aber ich möcht mich nicht weiter aufregen und belasse es jetzt dabei.
Er Exporthändler, Du Privatperson. Er hat das Fahrzeug wahrscheinlich zum Händlerpreis von Dir gekauft, möchte aber die Vorteile des Privatkaufs!?
Wichtig ist was auf dem Papier steht. Sind die personenbezogenen Angaben in dem Kaufvertrag wahr und die Abmachung zur Ummeldung, dann Verstößt ER gegen den Vertrag!
Na und? Was soll ihm denn Schlimmes drohen wegen einem "Verstoß gegen den Vertrag"? Einfach mal den Thread lesen, dann hätte sich dein Kommentar auch erübrigt...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Na und? Was soll ihm denn Schlimmes drohen wegen einem "Verstoß gegen den Vertrag"?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die katholische Kirche einen "Verstoß gegen den Vertrag" mit bis zu 10 Jahren Fegefeuer bestraft. Also ist da nicht mit zu scherzen.
Das gilt allerdings nicht bei Verstößen gegen Verträge die das Menschenrecht beinhalten, sofern der Verstoß von den USA begangen werden.
Also wenn der Wagen weder vom Themenstarter noch vom Käufer abgemeldet wurde, ist er dann weiterhin angemeldet oder wie?
Die Steuerlastschrift dann einfach zurück gehen lassen "wegen Widerspruch"!
Fragt die Zulassungstelle dann nach, gibt man halt die Auskunft "schon lange verkauft, Versicherung erloschen" und gibt die Daten des Käufers mit 😉
An Stelle des TE würde ich mal bei der Polizei nachfragen, ob hier ggfls. eine Straftat des Händlers vorliegen könnte, der das Auto gekauft hatte ( Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten ).
Ich würde darin eine Erpressung sehen.
Nicht verunsichern lassen, einfach locker zurücklehnen ist die richtige Taktik, der Wagen meldet sich innerhalb der nächsten Wochen eh von alleine ab 🙂 :
Auszug aus der FZV:
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.
M.F.G
Altmetallfanatiker
Zitat:
Original geschrieben von altmetallfanatiker
Nicht verunsichern lassen, einfach locker zurücklehnen ist die richtige Taktik, der Wagen meldet sich innerhalb der nächsten Wochen eh von alleine ab 🙂 :
Ja natürlich, ganz genau so wird's sein...🙄🙄