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Auto verkauft Käufer klagt wegen angeblich nicht vorhandener Austattung

Hallo,

ich habe meinen Wagen verkauft und habe auch in die Anzeige die ganze Austattung des Fahrzeugs genannt. Also es war ersichtlich, wie das Fahrzeug ausgestattet ist und keine Anhängerkupplung hat. Dies habe ich mit der VIN Nummer gemacht. Nun klagt der Käufer, dass ich ihn damit betrogen hätte, da die Anhängerkupplung nicht vorhanden ist, obwohl sie bei Mobile drinnen stand. Ich ergänze, dass ich 2 Anzeigen geschaltet habe, einmal bei Kleinanzeigen und bei Mobile und bei Mobile hat er die Anhängerkupplung irgendwie mit übernommen aber bei Kleinanzeigen habe ich sie natürlich nicht hingeschrieben, da ich sie ja nicht habe. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich ihn damit betrogen hätte, obwohl der Käufer mit weiteren Personen vor Ort aufgetaucht ist und das ganze Fahrzeug geprüft hat. Probe gefahren ist er damit auch und mit einem OBD Tester hat er auch alles untersucht. Jetzt zwingt er mich, obwohl es im Vertrag fest geschrieben steht, ihm Geld zu überweisen für die Kupplung. Auch möchte er nun das Fahrzeug nicht mehr wie abgemacht abmelden ( Ich habe eine Kaution für die Kennzeichen erhalten und das Geld hätte er wieder gekriegt, sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, steht auch so im Vertrag) und sagt, dass er erst das Geld will plus Kaution und dann erst Abmeldung.

Meine Frage nun: Ich habe im Vertrag Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben, Haftung usw ausgeschlossen und der Käufer konnte alles am Auto prüfen, sehen und testen. Bin ich nun schuld? Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Beste Antwort im Thema

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

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Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 27. Januar 2019 um 12:19:55 Uhr:



Zitat:

Warte einfach ab, ob da was von seinem Anwalt kommt. Ich denke nicht.... wenn der Anwalt bei klarem Verstand ist, wird er ihm sagen, dass da nix zu holen ist.

Mir wird die ganze Zeit versucht zu drohen mit Zeugen, er ignoriert komplett was im Vertrag steht also : „100 Euro Kaution zurück wenn abgemeldet, muss Montag abgemeldet werden“ und sagt das dass Geld um 8 Uhr auf seinem Konto sein muss , wie unter Zeugen mündlich vereinbart, obwohl das überhaupt nicht stimmt, das wurde schriftlich abgemacht.

Erstmal kann ich Dich beruhigen:

Der Käufer kann Dir garnix!!!!!!

Wer will Dich zu irgendetwas zwingen? Das dürfen ausschließlich Gerichte bzw. das Ausführende Organ die Polizei. Selbst ein rechtsanwalt kann Dir nix. Alles Andere sind Wildwestmethoden die im Normalfall in Deutschland nicht gemacht werden, weil sie eben illegal sind.
Wenn nix im Kaufvertrag von der AHK steht und er das Auto untersucht hat hast Du ihn nicht betrogen!
das Thema Gewährleistung interessiert hier keine Sau. Betrug ist Strafrecht! Hat nix mit Gewährleistung oder Vertragsrecht zu tun.

Für Dich wichtig ist nur: Melde das Auto schnellstmöglich (am besten noch heute online) bei deiner Versicherung und der Zulassungsstelle als Verkauft an. Am besten, wie oben geschrieben mit möglichst genauen Angaben über Verkaufszeitpunkt (Uhrzeit) und km Angabe.
Das mit der Kaution habe ich nicht ganz verstanden: Wer muß wem Kaution zahlen und wofür? Aber generell gilt: Wenn die vereinbarten Bedingungen für die Rückzahlung der Kaution eintreffen MUSS sie umgehend gezahlt werden, völlig egal was sonst nicht paßt. Da muß man ganz klar unterscheiden zwischen Kaution, Gewährleistung und ggf. Betrug. In einen Topf und dann umrühren und sich sein eigenes Recht zusammenbasteln geht nicht. Bei beiden Seiten nicht.

Lehn Dich ganz entspannt zurück (wenn die Sache mit der kaution durch ist) und warte ab ob und was da kommt.
Mein Tipp. da wird nix kommen.

P.S. und was die Polizei angeht: WAS will er denn Anzeigen? Das das Auto keine AHK hat? Das hat er aber doch gesehen und auch so im Vertrag unterschrieben. Die Polizei wird ihm, wenn sie freundlich sind, den Weg nach draußen zeigen und danach herzhaft über ihn lachen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Januar 2019 um 16:04:33 Uhr:



Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 27. Januar 2019 um 12:19:55 Uhr:


Mir wird die ganze Zeit versucht zu drohen mit Zeugen, er ignoriert komplett was im Vertrag steht also : „100 Euro Kaution zurück wenn abgemeldet, muss Montag abgemeldet werden“ und sagt das dass Geld um 8 Uhr auf seinem Konto sein muss , wie unter Zeugen mündlich vereinbart, obwohl das überhaupt nicht stimmt, das wurde schriftlich abgemacht.

Erstmal kann ich Dich beruhigen:

Der Käufer kann Dir garnix!!!!!!

Wer will Dich zu irgendetwas zwingen? Das dürfen ausschließlich Gerichte bzw. das Ausführende Organ die Polizei. Selbst ein rechtsanwalt kann Dir nix. Alles Andere sind Wildwestmethoden die im Normalfall in Deutschland nicht gemacht werden, weil sie eben illegal sind.
Wenn nix im Kaufvertrag von der AHK steht und er das Auto untersucht hat hast Du ihn nicht betrogen!
das Thema Gewährleistung interessiert hier keine Sau. Betrug ist Strafrecht! Hat nix mit Gewährleistung oder Vertragsrecht zu tun.

Für Dich wichtig ist nur: Melde das Auto schnellstmöglich (am besten noch heute online) bei deiner Versicherung und der Zulassungsstelle als Verkauft an. Am besten, wie oben geschrieben mit möglichst genauen Angaben über Verkaufszeitpunkt (Uhrzeit) und km Angabe.
Das mit der Kaution habe ich nicht ganz verstanden: Wer muß wem Kaution zahlen und wofür? Aber generell gilt: Wenn die vereinbarten Bedingungen für die Rückzahlung der Kaution eintreffen MUSS sie umgehend gezahlt werden, völlig egal was sonst nicht paßt. Da muß man ganz klar unterscheiden zwischen Kaution, Gewährleistung und ggf. Betrug. In einen Topf und dann umrühren und sich sein eigenes Recht zusammenbasteln geht nicht. Bei beiden Seiten nicht.

Lehn Dich ganz entspannt zurück (wenn die Sache mit der kaution durch ist) und warte ab ob und was da kommt.
Mein Tipp. da wird nix kommen.

P.S. und was die Polizei angeht: WAS will er denn Anzeigen? Das das Auto keine AHK hat? Das hat er aber doch gesehen und auch so im Vertrag unterschrieben. Die Polizei wird ihm, wenn sie freundlich sind, den Weg nach draußen zeigen und danach herzhaft über ihn lachen.

Danke!!!!

Ja es war abgemacht, dass er die 100 Euro Kaution für die Kennzeichen erst wieder kriegt, wenn er den Wagen Montag abmeldet. Das tut er sehr wahrscheinlich nicht und deswegen muss ich den wohl abmelden.

Der wird ihn abmelden, weil dann seine 100,- EUR weg sind. Aus der Sache mit der AHK kann und wird er weder Kapital noch sonst einen Sieg raus schlagen. Das verpufft....
Die Polizei interessiert die AHK genau nix, wie bereits geschrieben. Das ist bestenfalls Vertragsrecht und juckt niemand in der Exekutive.

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Januar 2019 um 16:22:02 Uhr:


Der wird ihn abmelden, weil dann seine 100,- EUR weg sind. Aus der Sache mit der AHK kann und wird er weder Kapital noch sonst einen Sieg raus schlagen. Das verpufft....
Die Polizei interessiert die AHK genau nix, wie bereits geschrieben. Das ist bestenfalls Vertragsrecht und juckt niemand in der Exekutive.

Gut und woher weiß ich, ob er den abgemeldet hat? Er wird mir keine Bestätigung senden...

Mit der kaution das hab ich jetzt verstanden. danke

Melde das Auto auf jeden Fall, noch heute als verkauft bei Versicherung und Zulassung an (deswegen haben vorgedruckte Kaufverträge vom z.B. ADACimmer so Postkarten dran hängen) , und warte den morgigen Tag ab. Gehe Dienstag zur Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug ab. Die Kaution kannst Du dann behalten, da er der Bedingung (Montag abmelden) nicht nachgekommen ist.

Dann entspannt zurücklehen und sich freuen das der Möchtegern-ach-so-schlaue Käufer ins Leere läuft.
Wie gesagt: Legal hat er nur 2 Möglichkeiten: Anwalt oder Polizei. Der Anwalt wird ihn fragen was er möchte (AHK war nicht dran, Auto so gekauft, wo ist das Problem?) und die Polizei ist nicht doof und fragt zuerst nach dem Grund der Anzeige (Siehe Anwalt). Da gäbe es nur noch die Methode des "Russeninkasso" aber von solchen Wildwestmethoden sehe ich mal ab. Weil die "Herren im dunklen Anzug" arbeiten nicht fürn Butterbrot...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Januar 2019 um 16:32:46 Uhr:


Mit der kaution das hab ich jetzt verstanden. danke

Melde das Auto auf jeden Fall, noch heute als verkauft bei Versicherung und Zulassung an (deswegen haben vorgedruckte Kaufverträge vom z.B. ADACimmer so Postkarten dran hängen) , und warte den morgigen Tag ab. Gehe Dienstag zur Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug ab. Die Kaution kannst Du dann behalten, da er der Bedingung (Montag abmelden) nicht nachgekommen ist.

Dann entspannt zurücklehen und sich freuen das der Möchtegern-ach-so-schlaue Käufer ins Leere läuft.
Wie gesagt: Legal hat er nur 2 Möglichkeiten: Anwalt oder Polizei. Der Anwalt wird ihn fragen was er möchte (AHK war nicht dran, Auto so gekauft, wo ist das Problem?) und die Polizei ist nicht doof und fragt zuerst nach dem Grund der Anzeige (Siehe Anwalt). Da gäbe es nur noch die Methode des "Russeninkasso" aber von solchen Wildwestmethoden sehe ich mal ab. Weil die "Herren im dunklen Anzug" arbeiten nicht fürn Butterbrot...

Leider kenne ich mich in Sachen abmelden überhaupt nicht aus und weiß nicht wie das online geht. Habe aber einen Termin morgen gemacht zur Abmeldung selbst, aber ich muss ja eigentlich bis Dienstag warten.

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 27. Januar 2019 um 16:26:54 Uhr:



Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Januar 2019 um 16:22:02 Uhr:


Der wird ihn abmelden, weil dann seine 100,- EUR weg sind. Aus der Sache mit der AHK kann und wird er weder Kapital noch sonst einen Sieg raus schlagen. Das verpufft....
Die Polizei interessiert die AHK genau nix, wie bereits geschrieben. Das ist bestenfalls Vertragsrecht und juckt niemand in der Exekutive.

Gut und woher weiß ich, ob er den abgemeldet hat? Er wird mir keine Bestätigung senden...

Gegenfrage: wie hätte er Dir das beweisen wollen, hätte es diesen sinnlosen Streit mit der AHK nicht gegeben? So oder so muss er Dir irgendeinen Beweis liefern, damit morgen (!!!) um spät 17h oder 18h die Kaution zur Rückzahlung an ihn fällig wird.

Zum Abmelden benötigst du die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung

Abmeldung könnte er mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung beweisen.Da kommt doch ein Stempel drauf bei Abmeldung und bei Ummeldung gäbe es einen neuen Haltereintrag

Ich habe vor einem Jahr einen Gebrauchtwagen gekauft und im Kaufvertrag stand explizit drin, daß ich das Fahrzeug asap abmelden muss. Im Vertrag wurde die Uhrzeit und das Datum der Übergabe reingeschrieben. Der Verkäufer war also auf der sicheren Seite und ich habe den Wagen dann einfach umgemeldet

Abmelden kannst du nur wenn du auch alle papiere noch hast,sprich brief u schein...nimm aber den vertrag mit u alles weitere wird dir bei der zulassungsstelle erklärt...hatte im Dezember nen ähnliche fall

Ok, alles klar. Ich warte bis morgen und wenn nichts kommt, behalte ich die 100 Euro und lasse den am Dienstag Zwangsabmelden und erstatte Anzeige, da er sich nicht an den Vertrag gehalten hat.

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 27. Januar 2019 um 14:45:42 Uhr:


Jetzt wurde mir mittgeteilt das er heute bei der Polizei war und Anzeige erstattet hat, wird nur zurück gezogen falls Montag das Geld auf dem Konto von ihm ist.

Also:
Die Polizei interessiert das einen Scheixxdreck, er kann deswegen keine Anzeige erstatten. Es zählt alleine das was im Kaufvertrag geschrieben steht und sonst nix. Er hat das Auto ja vor Vertragsabschluß gesehen und Probegefahren. Hätte er die Ausstattung überprüft wäre ihm das Fehlen der Anhängerkupplung aufgefallen. Das Auto wurde schließlich verkauft "wie gesehen, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".
Ganz ruhig zurücklehnen und wenn er nach wie vor lästig ist oder gar das Auto nicht abmeldet, einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Er kann Anzeige erstatten aber es wird vermutlich im Sande verlaufen.

Zitat:

@DanV schrieb am 27. Januar 2019 um 18:23:22 Uhr:


Er kann Anzeige erstatten aber es wird vermutlich im Sande verlaufen.

Nein, das kann er nicht, die Polizei wird in diesem Fall keine Anzeige aufnehmen.

Zitat:

@Kunipfuhl schrieb am 27. Januar 2019 um 18:24:21 Uhr:


Nein, das kann er nicht, die Polizei wird in diesem Fall keine Anzeige aufnehmen.

Die Polizei muß eine Anzeige aufnehmen, auch wenn sie schwachsinn ist.

Ich würde hier aber nicht zu 100% auf Schwachsinn wetten wenn es wirklich in der Anzeige stand (da mußt mal googeln, würde nicht ausschließen daß die Anzeige Teil des Kaufvertrages geworden ist wenn da nix von "irrtümer ausgeschlossen" stand).

Zitat:

... und sagt, dass er erst das Geld will plus Kaution und dann erst Abmeldung.

Das würde ich als Erpressung werten.

Gruß Metalhead

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