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Auto Verkauft - Käufer abgetaucht

Themenstarteram 6. März 2020 um 8:39

Hallo,

Ich wende mich an euch, da ich echt nicht mehr weiter weiß.

Ich habe ein Auto verkauft das auf einen Privatgründstück steht (gemietet), wo es morgen nicht mehr stehen darf/soll, da morgen ein potenzieller Nachmieter den Stellplatz begutachtet, die Garage Geld kostet und mich belastet muss das Auto weg.

Ich habe das Auto mit Kaufvertrag verkauft, inkl. Frist zur Umeldung.

Das Geld habe ich bekommen, die Papiere er und da wir uns eigentlich persönlich kennen (Kauf fand am Wochenende statt) haben wir uns geeinigt erst am Montag, dann am Mittwoch (Nachmittags geöffnet) gemeinsam das Auto umzumelden.

Da ist nichts passiert, beim vorletzten Anruf ist seine Stimmung zum Rücktritt des Vertrages gekippt, aus unbekannten Gründen und seit dem wir uns geeinigt haben es auf Mittwoch zu verschieben ist er unmöglich zu erreichen.

Ich habe versucht Ihn mitzuteilen das die Umeldung ohne mich statt finden kann, doch da ging er nicht ran.

Der Kaufvertrag ist bei den Zulassungsstellen beider Partein angelangt, die Entfernung beträgt gut über 35km.

Nach einer Besprechung mit einen Anwalt wurde mir gesagt das ich es dank Kaufvertrag draußen hinstellen lassen könnte und die Zulassungsstelle meinte bei Problemen könnte ich den Kaufvertrag als Schutz nehmen, jedoch gibt es diese "Letzer eingetrage Fahrzeughalter" wo ich irgendwie doch verantwortung übernehme wenn der Wagen irgendwo steht.

Außerdem meinte die Anwältin Frist mit Einschreiben Senden (Nachweisbar), da die Post so lange braucht und die Zeit wegen der Garage drängt habe ich ihn einen Brief via SMS geschrieben mit der Empfohlenen Frist die ich in der Beratung mitbekommen habe, da das Telefon klingelt aber er nicht ran geht.

Nach dem mehr oder weniger Segen von Anwalt und Zulassungsstelle wollte ich es raus stellen, auf seine Kosten.

Die Abschleppdienste sind eigentlich bereit das Kfz von meinem Grundstück zu entfernen doch kaum erwähne ich das es verkauft worden ist besteht kein Interesse mehr. Soll ich das verschweigen?

Nochmal von einen anderen Anwalt beraten lassen und es wurde davor gewarnt es auf die Straße zu stellen und woanders kostenpflichtig zu parken (weiß ja nicht wie lange, wie teuer und ob er es überhaupt abholt).

Das Ordnungsamt meinte wenden sie sich an die Zulassungsstelle, die Zulassungsstelle meinte wenden sie sich an einen Anwalt und die Anwälte sind geplantener Meinungen.

Persönlich ist er auch nicht anzutreffen und die Zulassungsstelle meinte vor 1 Woche das ein Schreiben raus gegangen ist.

Wie werde ich das Auto los!? Dankeschön :)

PS: Das ganze Spielt ist 3 Wochen alt und der Wagen ist von mir abgemeldet.

 

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2020 um 8:19

Zitat:

@Goify schrieb am 7. März 2020 um 08:13:22 Uhr:

Wie schreibt man Briefe mit 160 Zeichen einer SMS?

Wer sagt denn das man nur 160 Zeichen hat?

Mit den neuen Smartphones kannst deine Lebensgeschichte per SMS verschicken, was das am Ende kostet ist wieder ne andere Sache :/

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24 Antworten
am 7. März 2020 um 8:19

Zitat:

@Goify schrieb am 7. März 2020 um 08:13:22 Uhr:

Wie schreibt man Briefe mit 160 Zeichen einer SMS?

Wer sagt denn das man nur 160 Zeichen hat?

Mit den neuen Smartphones kannst deine Lebensgeschichte per SMS verschicken, was das am Ende kostet ist wieder ne andere Sache :/

das was per SMS kommt ist kein Brief, Das ist ein zwischending zwischen Telefonisch und Schriftlich.

Und ob sie zugestellt wurde kann man durchaus prüfen. Nennt sich zustellungsbericht. Kann man mit einem Klick aktivieren.

Darin dem Käufer eine angemessene frist setzten (paar Tage) und wenn er Die kist nicht abholt dann bringst Du sie ihm gegen ordentliche Gebühr. Du kannst den wagen (auch ohne Schlüssel) auf nen Trailer / Abschleppwagen verfrachten und ihm vor die Tür setzten.

Ohne Schlüssel wird es schon aufwändig, ein mit Handbremse oder eingelegtem Gang/Parksperre geparktes Auto auf einen Anhänger zu ziehen.

Vielleicht meldet sich der TE ja noch und verrät uns, wo die Schlüssel sind...

Augenscheinlich ist der Verkäufer jetzt auch verschwunden...

Yup, manchmal tauchen eben auch Verkäufer auf MT ab ;)

am 7. März 2020 um 19:29

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. März 2020 um 13:06:00 Uhr:

das was per SMS kommt ist kein Brief, Das ist ein zwischending zwischen Telefonisch und Schriftlich.

Und ob sie zugestellt wurde kann man durchaus prüfen. Nennt sich zustellungsbericht. Kann man mit einem Klick aktivieren.

Darin dem Käufer eine angemessene frist setzten (paar Tage) und wenn er Die kist nicht abholt dann bringst Du sie ihm gegen ordentliche Gebühr. Du kannst den wagen (auch ohne Schlüssel) auf nen Trailer / Abschleppwagen verfrachten und ihm vor die Tür setzten.

Ebenso Schmarrn, etwas wurde an eine Telefonnummer abgeliefert... hä, ich habe gar keine Handy...wurde mich geklaut, habe ich mich verloren, isse sich kaputt.

Quasi...ist nie an den Empfänger in Person abgeliefert worden. Darum gilt auch eine Lesebestätigung einer Email nicht als rechtswirksam...weil die kann irgendjemnd gelesen haben.

Einschreiben mit Rückschein hat die Post sicher nicht im Programm wenn die vorgenannten kostenlosen Übermittlungswege rechtswirksam sind.

https://dafrk-blog.com/.../

Moin,

Und dann sagt der Empfänger, im Brief war nur ein leerer Zettel drin. Das Spiel kann man bis zum Exzess treiben, wenn man denn will ;)

SMS und E-Mails werden - WENN denn klar ist, dass diese authentisch sind je nach Sachlage durchaus akzeptiert. Aber genauso wie manche Briefe eben auch ab und zu Mal nicht. Es ist müssig sich darüber zu streiten, weil dies im Zweifelsfall eben durch ein Gericht gewürdigt wird oder eben nicht.

Was aber essentiell ist - es löst das Problem nicht. Das Problem liegt wohl irgendwo beim Käufer vergraben - und nur da wird sich am Ende auch die Lösung finden. Die wirklich spannendste Frage ist eben im Moment: ist der VK in der Lage das Auto so zu bewegen, dass er jeder Form eines Streits aus dem Weg gehen kann oder nicht.

LG Kester

am 8. März 2020 um 6:37

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 8. März 2020 um 07:13:15 Uhr:

Moin,

Und dann sagt der Empfänger, im Brief war nur ein leerer Zettel drin. Das Spiel kann man bis zum Exzess treiben, wenn man denn will ;)

SMS und E-Mails werden - WENN denn klar ist, dass diese authentisch sind je nach Sachlage durchaus akzeptiert. Aber genauso wie manche Briefe eben auch ab und zu Mal nicht. Es ist müssig sich darüber zu streiten, weil dies im Zweifelsfall eben durch ein Gericht gewürdigt wird oder eben nicht.

Was aber essentiell ist - es löst das Problem nicht. Das Problem liegt wohl irgendwo beim Käufer vergraben - und nur da wird sich am Ende auch die Lösung finden. Die wirklich spannendste Frage ist eben im Moment: ist der VK in der Lage das Auto so zu bewegen, dass er jeder Form eines Streits aus dem Weg gehen kann oder nicht.

LG Kester

Was mittels Zeugen wiederlegbar ist. Hier gehts um Zustellsicherheit, weniger um Inhalt. Und darum die falschen Aussagen richtig zustellen...

Jaja... ich weiss den Zeugen könnte ich geschmiert haben oder es war Wundertinte aus dem Y-Heft von 03/1978, die von alleine verschwindet.

Moin,

Siehst du ;) Wenn du nicht den Notar zum Zustellen beauftragst gibt es am Ende immer einen Graubereich usw.pp.

Entscheidend ist aber - das ist ja gar nicht das Problem hier. Der VK könnte ja auch persönlich vorbeifahren. Nur - das Auto ist egal wie die "Info" zum Käufer kommt ja nicht bewegt worden. Das geht entweder über den Schlüssel oder über einen Abschlepper - wobei dann Vermieter und Mieter sich die Kosten vom Käufer zurück holen müssen. Und da sollte man im Zweifelsfall ja gar nicht erst hinkommen.

Ich würde den Bekannten Mal besuchen und ihn fragen was er sich da Grade denkt und wie man das ideal lösen kann. Wobei Rückabwicklung natürlich nicht passieren sollte oder wenn :D dann den eigenen Aufwand entsprechend vergüten sollte.

LG Kester

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