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Auto Verkauft - Käufer abgetaucht

Themenstarteram 6. März 2020 um 8:39

Hallo,

Ich wende mich an euch, da ich echt nicht mehr weiter weiß.

Ich habe ein Auto verkauft das auf einen Privatgründstück steht (gemietet), wo es morgen nicht mehr stehen darf/soll, da morgen ein potenzieller Nachmieter den Stellplatz begutachtet, die Garage Geld kostet und mich belastet muss das Auto weg.

Ich habe das Auto mit Kaufvertrag verkauft, inkl. Frist zur Umeldung.

Das Geld habe ich bekommen, die Papiere er und da wir uns eigentlich persönlich kennen (Kauf fand am Wochenende statt) haben wir uns geeinigt erst am Montag, dann am Mittwoch (Nachmittags geöffnet) gemeinsam das Auto umzumelden.

Da ist nichts passiert, beim vorletzten Anruf ist seine Stimmung zum Rücktritt des Vertrages gekippt, aus unbekannten Gründen und seit dem wir uns geeinigt haben es auf Mittwoch zu verschieben ist er unmöglich zu erreichen.

Ich habe versucht Ihn mitzuteilen das die Umeldung ohne mich statt finden kann, doch da ging er nicht ran.

Der Kaufvertrag ist bei den Zulassungsstellen beider Partein angelangt, die Entfernung beträgt gut über 35km.

Nach einer Besprechung mit einen Anwalt wurde mir gesagt das ich es dank Kaufvertrag draußen hinstellen lassen könnte und die Zulassungsstelle meinte bei Problemen könnte ich den Kaufvertrag als Schutz nehmen, jedoch gibt es diese "Letzer eingetrage Fahrzeughalter" wo ich irgendwie doch verantwortung übernehme wenn der Wagen irgendwo steht.

Außerdem meinte die Anwältin Frist mit Einschreiben Senden (Nachweisbar), da die Post so lange braucht und die Zeit wegen der Garage drängt habe ich ihn einen Brief via SMS geschrieben mit der Empfohlenen Frist die ich in der Beratung mitbekommen habe, da das Telefon klingelt aber er nicht ran geht.

Nach dem mehr oder weniger Segen von Anwalt und Zulassungsstelle wollte ich es raus stellen, auf seine Kosten.

Die Abschleppdienste sind eigentlich bereit das Kfz von meinem Grundstück zu entfernen doch kaum erwähne ich das es verkauft worden ist besteht kein Interesse mehr. Soll ich das verschweigen?

Nochmal von einen anderen Anwalt beraten lassen und es wurde davor gewarnt es auf die Straße zu stellen und woanders kostenpflichtig zu parken (weiß ja nicht wie lange, wie teuer und ob er es überhaupt abholt).

Das Ordnungsamt meinte wenden sie sich an die Zulassungsstelle, die Zulassungsstelle meinte wenden sie sich an einen Anwalt und die Anwälte sind geplantener Meinungen.

Persönlich ist er auch nicht anzutreffen und die Zulassungsstelle meinte vor 1 Woche das ein Schreiben raus gegangen ist.

Wie werde ich das Auto los!? Dankeschön :)

PS: Das ganze Spielt ist 3 Wochen alt und der Wagen ist von mir abgemeldet.

 

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2020 um 8:19

Zitat:

@Goify schrieb am 7. März 2020 um 08:13:22 Uhr:

Wie schreibt man Briefe mit 160 Zeichen einer SMS?

Wer sagt denn das man nur 160 Zeichen hat?

Mit den neuen Smartphones kannst deine Lebensgeschichte per SMS verschicken, was das am Ende kostet ist wieder ne andere Sache :/

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am 6. März 2020 um 9:12

Aha, eigentlich kennst Du den Käufer persönlich....

Briefe schreibt man nicht per SMS !!!

Rausschleppen auf seine Kosten??? Abschlepper bezahlst Du in Bar wenn du es privat beauftragst. Ob Du dann die Kohle wiederbekommst?

Es ist nicht DEIN Grundstück...und es ist nicht DEIN Fahrzeug. Somit ist es auch NICHT DEIN Problem.

Gedankenspiel:

Ich habe einen Parkplatz gemietet...Heinz-Hubert Parkblödi parkt sein Auto auf meinem angemieteten Parkplatz.

Vermieter kündigt Parkplatz oder auch ich... wer hat das Problem?

ist das Auto noch angemeldet?

dann kannst Du ihn auch Problemlos an die Straße stellen?

warum nicht auf irgendeinen Autobahnparkplatz oder in ein Industriegebiet? Kohle hast Du, angemeldet ist es? Wo ist das Problem?

"Gedankenspiel:

Ich habe einen Parkplatz gemietet...Heinz-Hubert Parkblödi parkt sein Auto auf meinem angemieteten Parkplatz.

Vermieter kündigt Parkplatz oder auch ich... wer hat das Problem?"

Komische Frage, du natürlich (auch), denn du bist verpflichtet, nach Ende des Mietvertrages dem Vermieter die Mietsache geräumt zurückzugeben. Und wenn dein Blödi den Parkplatz nicht freiwillig räumt, verklagt der Vermieter ihn und dich.

@StephanRE "PS: Das ganze Spielt ist 3 Wochen alt und der Wagen ist von mir abgemeldet."

Problem erkannt?

Ich nehme an, dass du keine Schlüssel mehr zum Wagen hast? Dann würde ich den Wagen da einfach erst mal stehen lassen und 14 Tage abwarten.

Steht er dann noch immer dort, entfernen lassen.

am 6. März 2020 um 11:21

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2020 um 12:06:07 Uhr:

"Gedankenspiel:

Ich habe einen Parkplatz gemietet...Heinz-Hubert Parkblödi parkt sein Auto auf meinem angemieteten Parkplatz.

Vermieter kündigt Parkplatz oder auch ich... wer hat das Problem?"

Komische Frage, du natürlich (auch), denn du bist verpflichtet, nach Ende des Mietvertrages dem Vermieter die Mietsache geräumt zurückzugeben. Und wenn dein Blödi den Parkplatz nicht freiwillig räumt, verklagt der Vermieter ihn und dich.

Kommt drauf an was im Vertrag steht....

Würde ich sehr gelassen sehen...da in meinem Beispiel nichts durch mein Zutun geschah.

Selbst wenn nichts über die Rückgabe im Vertrag steht - der Mieter ist zur geräumten Rückgabe verpflichtet.

am 6. März 2020 um 12:03

Vielleicht mal etwas konkreter:

Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze.

Und in Gänze:

https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/

Dass er es kann, steht außer Frage. Er "darf" dann auch die Kosten verauslagen und vom Störer ersetzt verlangen - steht übrigens auch in deinem zitierten Urteil. Oder er wendet sich direkt an seinen Mieter und verlagert so das Problem auf seinen Vertragspartner.

Natürlich kann er auch am Fahrzeug ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Ausgleich der Kosten geltend machen. Ob ihm das hier was nutzt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Es geht um eine Entfernung von gerade einmal 35km. Wenn du die Schlüssel noch hast, würde ich die Kiste auf einen Anhänger packen und dem Käufer vor die Tür stellen, im Idealfall genau vor seine Einfahrt. Die paar euro für nen PKW-Trailer würde ich opfern. Hast du die Schlüssel nicht mehr, wird es schwieriger.

Zitat:

@Balthasarus schrieb am 6. März 2020 um 09:39:40 Uhr:

Das Geld habe ich bekommen, die Papiere er...

Und wer hat die Fahrzeugschlüssel? :confused:

Abwarten.

Es ist ja nicht mehr dein Auto.

Und falls irgendjemand mit dem Problem zu dir kommt, kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen wenn nötig.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 6. März 2020 um 10:12:18 Uhr:

Aha, eigentlich kennst Du den Käufer persönlich....

Briefe schreibt man nicht per SMS !!!

Falsch...! SMS hat durchaus juristisch Gültigkeit.

 

am 7. März 2020 um 6:43

Zitat:

@Ambolt schrieb am 7. März 2020 um 06:10:00 Uhr:

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 6. März 2020 um 10:12:18 Uhr:

Aha, eigentlich kennst Du den Käufer persönlich....

Briefe schreibt man nicht per SMS !!!

Falsch...! SMS hat durchaus juristisch Gültigkeit.

Schmarrn, du weisst ja noch nicht mal ob die angekommen ist.

Wie schreibt man Briefe mit 160 Zeichen einer SMS?

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