Auto verkauft jetzt will der Käufer zum Anwalt.

Hallo, ich habe vor ca 1 Woche meinen CLS 400 verkauft. Der Käufer hat sich gestern gemeldet und meinte beide endtöpfen fehlen beim Wagen. Ich selber kann mir das nicht erklären. Ich habe wirklich nichts am Fahrzeug geändert! Er möchte jetzt dass ich 2200€ bezahle für neue endtöpfe oder das Auto zurücknehme. Was soll ich tun?

Kaufvertrag besteht. Der von mobile.de

er meint er hat ja nicht unters Auto geschaut und laut war es ja auch nicht. Deswegen hat er nicht gemerkt das irgendwas fehlt.

ich bin das Auto selbst nur 2 Monate gefahren und bin der 3. Besitzer. Aber hatte noch nie irgendwelche Probleme oder hab noch nie unters Auto geschaut.

was soll ich da am besten machen?
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69 Antworten

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. April 2021 um 13:03:59 Uhr:


@Maik07111 du hast dir doch dein Auto von unten angeguckt.

https://www.motor-talk.de/.../airmatic-probleme-t7035054.html?...

...

das wirft gleich noch eine Frage auf:

Wurde die Airmatik FACHGERECHT repariert?

Wenn nein/nur notdürftig zurechtgepfutscht:
Wurde der Käufer über DIESEN Mangel informiert?

Wird Zeit, dass der Käufer sich hier anmeldet und die älteren Beiträge des TE liest, ausdruckt und mit zum Anwalt nimmt.

mhmm ... eigentlich nur Batteriedefekt mit diversen FC's als Folge, was nicht weiter relevant ist. Mit der Heckstoßstange am CLS400 gabs aber wohl kürzlich Handlungsbedarf. Wäre nett wenn der TE das mal aufklären könnte.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 21. April 2021 um 13:48:31 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. April 2021 um 13:03:59 Uhr:


@Maik07111 du hast dir doch dein Auto von unten angeguckt.

https://www.motor-talk.de/.../airmatic-probleme-t7035054.html?...

...

das wirft gleich noch eine Frage auf:

Wurde die Airmatik FACHGERECHT repariert?

Wenn nein/nur notdürftig zurechtgepfutscht:
Wurde der Käufer über DIESEN Mangel informiert?

Das war doch nur ne Sicherung 😉

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. April 2021 um 15:10:58 Uhr:


mhmm ...
...... Wäre nett wenn der TE das mal aufklären könnte.

Glaubst du daran?

why not?

@Pfuschwerk

Andererseits laufen genug Pflegefälle durch die Gegend, denen es nicht laut genug sein kann - also auch das ist kein Indiz für irgendwas.

Klasse - kann leider nur einen Grünen vergeben 😁

Hätte der Käufer 50 € für in Dekra-Gebrauchtwagen-Check investiert, wäre ihm der Streß erspart geblieben...

Zitat:

@E97 schrieb am 20. April 2021 um 21:24:51 Uhr:



Man könnte sogar noch einen Schritt weiter denken und die These aufstellen, dass der TE ein Bastlerauto als nichtbastlerauto verkauft hat, denn durch die AU dürfte der Wagen so nicht kommen.

Meiner Meinung nach geht es nurnoch darum, wie Sauber die Beweisführung und Argumentation des Anwalts des Käufers ist.

Genau das ist der Punkt und genau das ist die Grauzone, hier ist der Käufer aber in der Beweispflicht, das der Mangel schon vorher bestand!

Gerade da die Stelle recht frisch aussieht könnte der Verkäufer dem Käufer unterstellen, das dass fehlende Bauteil vom Käufer ausgebaut und dann ein Sachmangel provoziert wurde.
Dies fällt dann unter arglistige Täuschung und der Käufer hat, gerade da er eine Werkstatt besitzt, die Arschkarte.

Natürlich kann der Spieß auch umgedreht werden, ist aber schwierig.
Dem Vorbesitzer kannst du das nicht mehr ankreiden.

Welchen Streitwert haben wir denn hier?

Versuch doch einfach eine Einigung zu finden, mit den 2200€ will der dir nur Druck machen.

Entweder reagierst du nicht bzw. weißt ihn auf seine Beweispflicht hin oder ihr findet einen Mittelweg.
Klar wirst du da etwas zahlen, aber vielleicht lässt sich das Problem mit ein paar hundert Euronen aus der Welt schaffen.

Musst du dann halt als Lehrgeld verbuchen.

Da der TE uns hier auch was vorgeflunkert hat von wegen "habe nie unter das Auto geschaut" und andere verschwiegene Probleme in den angeblich nur zwei Monaten Besitz, ist doch hier jeder Rat hypothetisch. Der TE weiß, ob die Endschalldämpfer vorhanden waren als die Luftfederung nicht funktionierte und das Auto untersucht wurde. Wenn er jetzt den Ahnungslosen gibt, ist doch was faul an der Geschichte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@brumbrum89 schrieb am 23. April 2021 um 09:47:38 Uhr:



Zitat:

@E97 schrieb am 20. April 2021 um 21:24:51 Uhr:



Man könnte sogar noch einen Schritt weiter denken und die These aufstellen, dass der TE ein Bastlerauto als nichtbastlerauto verkauft hat, denn durch die AU dürfte der Wagen so nicht kommen.

Meiner Meinung nach geht es nurnoch darum, wie Sauber die Beweisführung und Argumentation des Anwalts des Käufers ist.

Genau das ist der Punkt und genau das ist die Grauzone, hier ist der Käufer aber in der Beweispflicht, das der Mangel schon vorher bestand!

Gerade da die Stelle recht frisch aussieht könnte der Verkäufer dem Käufer unterstellen, das dass fehlende Bauteil vom Käufer ausgebaut und dann ein Sachmangel provoziert wurde.
Dies fällt dann unter arglistige Täuschung und der Käufer hat, gerade da er eine Werkstatt besitzt, die Arschkarte.

Natürlich kann der Spieß auch umgedreht werden, ist aber schwierig.
Dem Vorbesitzer kannst du das nicht mehr ankreiden.

Welchen Streitwert haben wir denn hier?

Versuch doch einfach eine Einigung zu finden, mit den 2200€ will der dir nur Druck machen.

Entweder reagierst du nicht bzw. weißt ihn auf seine Beweispflicht hin oder ihr findet einen Mittelweg.
Klar wirst du da etwas zahlen, aber vielleicht lässt sich das Problem mit ein paar hundert Euronen aus der Welt schaffen.

Musst du dann halt als Lehrgeld verbuchen.

Schon wieder! Woher wisst ihr, dass de Käufer ein Profi mit Werkstatt ist?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. April 2021 um 10:01:22 Uhr:



Zitat:

@brumbrum89 schrieb am 23. April 2021 um 09:47:38 Uhr:


Genau das ist der Punkt und genau das ist die Grauzone, hier ist der Käufer aber in der Beweispflicht, das der Mangel schon vorher bestand!

Gerade da die Stelle recht frisch aussieht könnte der Verkäufer dem Käufer unterstellen, das dass fehlende Bauteil vom Käufer ausgebaut und dann ein Sachmangel provoziert wurde.
Dies fällt dann unter arglistige Täuschung und der Käufer hat, gerade da er eine Werkstatt besitzt, die Arschkarte.

Natürlich kann der Spieß auch umgedreht werden, ist aber schwierig.
Dem Vorbesitzer kannst du das nicht mehr ankreiden.

Welchen Streitwert haben wir denn hier?

Versuch doch einfach eine Einigung zu finden, mit den 2200€ will der dir nur Druck machen.

Entweder reagierst du nicht bzw. weißt ihn auf seine Beweispflicht hin oder ihr findet einen Mittelweg.
Klar wirst du da etwas zahlen, aber vielleicht lässt sich das Problem mit ein paar hundert Euronen aus der Welt schaffen.

Musst du dann halt als Lehrgeld verbuchen.


Schon wieder! Woher wisst ihr, dass de Käufer ein Profi mit Werkstatt ist?

Selbst wenn er kein "Profi mit Werkstatt" ist ändert das nichts an der Rechtslage!
Ob KFZ Meister, Güllebauer oder Stadtbekannter Pfeifenreiniger ist hier doch völlig egal!

Fakt ist er hatte genug Ahnung um das rauszufinden, deswegen auch der Klinsch zwischen K und VK!

Wie oben beschrieben stinkt die Ganze Sache aber eh zum Himmel.

________________

Habe mal einen Golf 3 für 350€ Verkauft mit 380.000 auf der Uhr, mit einem Monat Resttüv.

Da wurde ich vorher gefragt ob der original KAT drunter ist.
"Keine Ahnung" war meine Antwort, der Käufer kam dann und kroch unter die Karre und meinte
"Glaube nicht original" ich dir geben 200€

"Nein" !

Hat ihn dann doch für 350€ mitgenommen und mich zwei Tage später angerufen und gesagt der KAT ist nicht original und er will das ich ihm 150€ dafür überweise.
Meine freundlichste Reaktion dazu war den roten Knopf gedrückt zu haben.

Anderer fall war als sich Jemand einen E36 von mir für knapp 4500€ gekauft hat.
Er war vorher Probefahren, alles top, Kaufvertrag wurde unterschrieben, Geld bezahlt, alles ausgehändigt inkl. Schlüssel und er fragte mich ob der Wagen ein paar Tage stehen bleiben könnte.
Kein Thema!

Am Tag der Abholung drehte er den Schlüssel um und nix passierte, Zündung/Zündplatte im Arsch.
War natürlich total scheiße und mir auch super unangenehm obwohl ich nichts dafür konnte.
Habe dann schon von mir aus angeboten das Auto zu einer Werkstatt von meinem Bekannten zu Schleppen und das fixen zu lassen.
Die Kosten von Rund 400€ haben wir uns dann geteilt.

Was ich damit sagen möchte ist, auch wenn die Rechtslage EVENTUELL eindeutig auf einer Seite steht kann man sich auch einigen.

Welchen Streitwert haben wir denn hier?
Sicher keine 20.000€, aber wenn der Wagen wegen zu hoher Unterhaltskosten weg musste gehe ich mal davon aus das die erhaltene Kohle schon längst nicht mehr da ist und der TE völlig blank ist, deswegen wird da auch so ein Fass aufgemacht.

Da hat bestimmt jeder Anwalt Bock drauf......

Der TE hat Scheiße verkauft und entweder fühlt man sich in der Pflicht gemeinsam einen Weg zu finden oder man muss einen Rechtsstreit in Kauf nehmen

@brumbrum89
Wie ist denn dein Satz
...." ....fällt dann unter arglistige Täuschung und der Käufer hat, gerade da er eine Werkstatt besitzt, die Arschkarte." zu verstehen?

Warum ist es einmal relevant, das er Besitzer einer Werkstatt ist, und dann in deinem 2.Post nicht mehr?

Vom TE werden wir eh nichts mehr hören, wundert mich, dass er seinen Account noch nicht gelöscht hat. Passiert so oft, das User das Weite suchen, nachdem Sie keine passenden Antworten bekommen haben.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. April 2021 um 14:03:52 Uhr:


@brumbrum89
Wie ist denn dein Satz
...." ....fällt dann unter arglistige Täuschung und der Käufer hat, gerade da er eine Werkstatt besitzt, die Arschkarte." zu verstehen?

Warum ist es einmal relevant, das er Besitzer einer Werkstatt ist, und dann in deinem 2.Post nicht mehr?

Vom TE werden wir eh nichts mehr hören, wundert mich, dass er seinen Account noch nicht gelöscht hat. Passiert so oft, das User das Weite suchen, nachdem Sie keine passenden Antworten bekommen haben.

Es ist nicht Relevant da Privatverkauf, da ist es egal ob Hartz4ler, Bundeskanzler oder KFZ Meister, hab mich da etwas unbeholfen ausgedrückt. Rechtslage ist Rechtslage egal welche natürliche/juristische Person da hinter steht.

Aber du hast Recht, denke das Thema ist durch TE äußert sich nicht mehr, also können wir das begraben 😉

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass einer als Käufer das nicht mit bekommt.
Man kennt ungefähr die Lautstärke des Autos ,besonders beim Beschleunigen. Er ist sicher sehr viel lauter ohne Töpfe, die sind ja nicht verbaut weil sie zu viel Materieal über hatten.

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