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Auto verkauft jetzt Rechtsstreit brauche dringend Hilfe

Themenstarteram 4. März 2008 um 14:45

Hallo,

ich habe im Dezember einen Ford Focus mit 30.000 KM gekauft, ich habe dann gemerkt das es nicht ganz meine Vorstellung von Auto ist, also beschloß ich Ihn wieder zu verkaufen. Ich fand auch über die Zeitung sehr schnell einen Käufer.

Sie kamen zu 3 und haben das Auto auf Herz und Nieren geprüft, selbstverständlich ohne was zu finden.

Denn das Auto war in einem Top Zustand. Sie haben es dann auch gekauft. 2 Tage später rief der Käufer mich an ich solle das Auto zurücknehmen, weil es mal ein Leihwagen gewesen ist. Er wirft mir arglistige Täuschung vor, weil im Kaufvertrag steht, kein Taxi oder Mietwagen. In meinem Kaufvertrag in dem Ich das Fahrzeug gekauft habe, stand auch drin, daß das Auto nicht gewerblich benutzt wurde. Alle Papiere waren auf Deutsch, und ich wußte absolut nichts davon.

Woher auch??

Der Käufer natürlich sofort zum Anwalt gegangen.

Wer hat erfahrung mit sowas kommt er damit durch?????

Bitte um eure Hilfe

 

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2008 um 15:01

erstmal locker bleiben :)

arglistige täuschung kann aus meiner laiensicht nur gegeben sein wenn du etwas BEWUSST verschwiegen hast.

du hast doch sicher noch den kaufvertrag vom dezember?

dir ist das fahrzeug ja auch als "nicht gewerblich" verkauft worden; war aufgrund der eintragungen etwas ersichtlich?

fahr doch mal mit den daten zum freundlichen und er moege doch bitte mal in die autohistorie sehen.

solltest du dir nichts vorzuwerfen haben , wuerde ich erstmal bei ford nachfragen und abwarten.

sobald ein anwaltsschreiben kommt , kannst immer noch reagieren.

wer war denn der käufer?? so ein faehnchenhaendler?

privatkauf oder gewerbl. kauf?

im zweifelsfall brauchst auch einen anwalt. einmal fuer den verkauf und ggf. fuer den schadenersatz bei deinem kauf.

Harry

 

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am 5. März 2008 um 17:55

hatte mal ne ähnliche Geschichte, wo dann nachträglich behauptet wurde, es wäre ein Unfallwagen. Es hat 1 Schreiben von meinen Anwalt gebraucht, der sich darauf berufen hat, dass nur Eigenschaften zugesichert werden können, die den persönlichen Besitzzeitraum umfassen. Bsp.: Im Kaufvertrag steht Unfallfrei - das gilt aber scheinbar nur für die Zeit des Besitzes - da man für den vorhergehenden Zeitraum keinerlei Haftung übernehmen kann ( jetzt echt mal ganz ins Unreine gesprochen ). Mein Anwalt hat dann darauf verwiesen, dass Sie sich doch bitte an den Vorbesitzer wenden möchten. Da war ich zunächst echt erzürnt drüber weil der Vorbesitzer mein Vater war und ich da auch von Unfallen gewußt hätte haben müssen aber: Weder ich noch mein Vater sind jemals wieder angeschrieben worden. Die Angelegenheit ist nun geschätzt 5 Monate her - vermute daher, dass es sich erledigt hat.

Evtl. wäre die genannte rechtliche Möglichkeit ja auch für Dich passend . . . ??

Themenstarteram 5. März 2008 um 18:14

Hallo,

wäre ja super wenn es auch so wäre, dann hätte ich eine Sorge weniger.

Gruß Alenchen

Moin,

Wenn das Auto auf das Autohaus zugelassen war ... kann es ein Vorführer gewesen sein, oder ein Fahrzeug das der Händler als "Leihwagen" bei Inspektionen etc.pp. verwendet hat. Das ist Killefit ...

Die zentrale Frage ist ... WAS steht in deinem Kaufvertrag drin ... das kann nur der Anwalt bewerten, dem solltest du das auch in die Hand geben. Tja ... manche Käufer sind schon bescheuert ...

Entscheidend dürfte abschließend sein ... ob das Fahrzeug preislich als günstig oder teuer einzustufen ist ... aber das bekäme auch nur ein Gutachter hin.

MFG Kester

am 6. März 2008 um 11:57

Welche zugesicherte Eigenschaft fehlt denn am dem Wagen?

Keine? Ein Mietwagen hat eine höhere Abnutzung.

Kann man aber vor Ort auch als Laie sehen.

 

Gewerblich genutzt wurde der Wagen vom Verkäufer nicht (das ist ein Vertrag mit einer Person).

Also Arglistig ist es keinesfalls. Du kannst es natürlich gerichtlich darauf ankommen lassen, aber an deiner Stelle würde ich den Verkäufer der dir den Wagen verkauft hat mal auf den Zahn fühlen, denn der weiß davon auf jedenfall und hat es Arglistig Verschwiegen, dann haste sogar ne Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Ansonsten 3 Jahre wenns nicht Arglistig ist. Lass dein Anwalt am besten nen entsprechendes Schreiben aufsetzen.

 

Themenstarteram 7. März 2008 um 18:40

Hallo,

hat es so einen Fall noch nirgens gegeben, bin ich der erste dem sowas passiert ist.

Nicht mal mein Anwalt kann mir dazu genaue Angaben machen, er sagt 50/50 Chance reine Ermessenssache.

Wenn man nicht weiß was einen erwartet, echt nicht schön.

Vieleicht gibt es ja doch noch jemand, dem das gleiche passiert ist.

Auf jeden Fall Danke für eure Beiträge.

Alenchen

am 7. März 2008 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von alenchen

Hallo,

hat es so einen Fall noch nirgens gegeben, bin ich der erste dem sowas passiert ist.

dieses kann ich kaum glauben!

ist dein anwalt auch auf den bereich spezialisiert??

Harry

Zitat:

Original geschrieben von alenchen

Hallo,

hat es so einen Fall noch nirgens gegeben, bin ich der erste dem sowas passiert ist.

Nicht mal mein Anwalt kann mir dazu genaue Angaben machen, er sagt 50/50 Chance reine Ermessenssache.

Wenn man nicht weiß was einen erwartet, echt nicht schön.

Vieleicht gibt es ja doch noch jemand, dem das gleiche passiert ist.

Auf jeden Fall Danke für eure Beiträge.

Alenchen

Kann ich mir vorstellen das das nicht abzusehen ist, allerdings sollte dein Anwalt schon mal klage gegen den Verkäufer erheben bei dem du gekauft hast, in dem Fall gilt wohl: der letzte der beweisen kann das er nichts von der Leihwagengeschichte wusste beißen die Hunde ;)

Der Schaden wird also "durchgereicht", du bist ja eigentlich auch betrogen worden!

grüße

Steini

Themenstarteram 12. März 2008 um 16:16

ist ja logisch daß ich dann an den gehe der mir das Auto verkauft hat , bei Ihm wars dann arglistige Täuschung weil er ja garantiert davon gewußt hat.Denn ich glaube ja kaum , daß Ihn das Autohaus reingelegt hat.

Aber trotzdem so ein riesenakt mit Anwälten und Gericht, wegen sowas!!

tja, so ist das manchmal eben.......:(

Halt uns bitte auf dem laufenden ;)

grüße

Steini

Themenstarteram 12. März 2008 um 16:44

logisch

Schonmal an eine Aufhebung des Kaufvertrags gedacht?

Die vom Käufer gefahrenen Kilometer ziehst du vom Kaufpreis ab und verscherbelst das Auto danach selber.

Nur eben mit der Info, dass es ein Mietwagen war.

Dazu muss man sich aber vernünftig mit dem Käufer unterhalten und Kompromisse eingehen.

Ich wär auch nicht gerade erpicht einen Mietwagen zu kaufen der (vielleicht!) mit kalten Motor auf 6000 upm getreten wurde.

Hmmm also ich würde versuchen mich mit dem Vorbesitzer zu einigen. Leider schreibst Du auch nichts zu der Summe um die es geht.

Hätte der Käufer gewusst, dass es sich um einen Mietwagen handelt, hätte er das Auto vermutlich nicht zu dem Preis gekauft, sondern zu einem tieferen. Ich würde daher versuchen, mit mit dem Käufer aussergrichtlich zu einigen. Je früher desto besser, ich würde nichtmal abwarten bis er rechtliche Schritte (Anzeige) einleitet.

Ruf ihn an, biete ihm von mir aus 2'000€ und ich bin mir sicher, Du bist aus der Sache fein raus. Ach ja, natürlich schriftlich absichern dass keine Nachforderung von seiner Seite kommen. Dann bist DU auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von alenchen

Ich finde es auch nicht normal, daß man überall rumtelefoniert um den Lebenslauf des Autos herauszufinden.

Ich kaufe ein Auto melde es an und fahre damit.

Was ist wenn der Käufer dies bewußt macht um Geld herrauszuschinden, dann kauft er das Auto eh schon günstig ein,dann klagt er noch und bekommt dann auch noch Geld von mir.

Hast du ihm vorgeschlagen einfach das Auto zurückzunehmen? So nach der Art: "Wisst ihr was? Hier ist euer Geld, gebt mir mein Auto wieder und die Sache ist gegessen".

Das er dann nicht noch Spritkosten oder sowas gelten machen kann ist klar, aber bevor du da ne Anzeige kriegst und ewig beim Anwalt rummachst und am Ende noch Geld zurückzahlen musst würde ich einfach sagen die sollen dir das Auto wiedergeben, dann verkaufst du es einfach jemand anderem.

Themenstarteram 13. März 2008 um 16:51

Warum sollte ich das Auto zurücknehmen ? Ich bin mir absoulut keiner Schuld bewußt.

Wie kommt Ihr auf die Idee dem Käufer 2000 Euro nachzulassen, um dann das Auto wieder unter Preiß zu verkaufen, dann kann ich es ja gleich verschenken. Es war im Autoscout und im Mobile an 2ter Stelle vom Preiß her.

Das Auto war genau 18 Monate alt und hat 34000 Km draufgehabt, war 8 fach bereift die Winterreifen auf Felgen waren nagelneu, neue Inspektion war gerade gemacht worden, und es war technisch und optisch in einem super Zustand und das alles zum Preiß von 9700 Euro.

Jetzt seit Ihr wieder dran

am 13. März 2008 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von alenchen

Warum sollte ich das Auto zurücknehmen ? Ich bin mir absoulut keiner Schuld bewußt.

Wie kommt Ihr auf die Idee dem Käufer 2000 Euro nachzulassen, um dann das Auto wieder unter Preiß zu verkaufen, dann kann ich es ja gleich verschenken. Es war im Autoscout und im Mobile an 2ter Stelle vom Preiß her.

Das Auto war genau 18 Monate alt und hat 34000 Km draufgehabt, war 8 fach bereift die Winterreifen auf Felgen waren nagelneu, neue Inspektion war gerade gemacht worden, und es war technisch und optisch in einem super Zustand und das alles zum Preiß von 9700 Euro.

Jetzt seit Ihr wieder dran

Der Preis ist Heiß

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