Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
Ich würde dem TE folgendes empfehlen :
@wowa8080 : solltest du in der Familie oder im Freundeskreise jemanden mit einer RV (Rechtsschutz ) haben, lass diesen bei der (im Regelfall) kostenlosen telefonauskunft ( im Regelfall eine teilnehmende Anwaltskanzlei ) zu dem Fall unter den erwähnten Begebenheiten anrufen.
Das sollte entgegen dem wirr warr und Trollen hier eine zielführende und vor allem sachdienliche Methode und Hilfestellung sein !
Viel Erfolg !
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 6. Oktober 2017 um 14:48:31 Uhr:
Und selbstredend hast du durch deine Kommentierung meinen Beitrag verfälscht. Und zwar ziemlich eklatant. Und du machst durch eine falsche Schutzbehauptung - ich hätte nicht geantwortet sogar weiter.
Unsinn, aber egal, jeder darf eine Meinung haben. Und glaub mir, ich weiß ganz genau warum ich diesen Ratschlag gegeben habe!
P.S.: Zeig mir doch bitte wo du auf meine Frage geantwortet hast.
Zitat:
@Pendler87 schrieb am 06. Okt. 2017 um 15:17:47 Uhr:
in der Familie oder im Freundeskreise jemanden mit einer RV (Rechtsschutz ) haben, lass diesen bei der (im Regelfall) kostenlosen telefonauskunft
Sehr guter Tipp. Das dürfte sehr nah an Versicherungsbetrug sein, wenn nicht sogar diesen Tatbestand schon erfüllen. Wenngleich es sehr unwahrscheinlich ist, dass es rauskommt, eröffnet man somit doch einen Fall bei seiner Versicherung. Das macht man einmal, zweimal und dreimal und ehe man sich versieht, flattert einem die Kündigung ins Haus. Und alle wundern sich, warum die Versicherung gekündigt hat, obwohl man sie doch nie in Anspruch genommen hat.
guruhu = Guruhu?
http://www.123recht.net/user.asp?user=Guruhu
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Verstehe nicht, warum hier manche so ein Fass aufmachen. Dem Anwalt "kurz und knapp" zu antworten, ohne sich dabei zu irgendwelchen Äußerungen hinreißen zu lassen, eröffnet zumindest die Möglichkeit, dass die Gegenseite von ihrem Vorhaben abkommt. Wenn mir die Gegenseite klar und deutlich schreibt, dass der Anspruch unbegründet ist, dann weiß ich woran ich bin und muss mir gut überlege wie es weitergeht. Zumindest darf/muss ich damit rechnen, dass es nicht leicht wird bzw. die Gegenseite harte Kante zeigen wird. Und das wäre fürs Erste schon genug..
Zitat:
@KelleOne schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:07:19 Uhr:
Dem Anwalt "kurz und knapp" zu antworten, ohne sich dabei zu irgendwelchen Äußerungen hinreißen zu lassen, eröffnet zumindest die Möglichkeit, dass die Gegenseite von ihrem Vorhaben abkommt.
Glaub mir, du kannst dir gar nicht vorstellen welche vermeintlich harmlosen Aussagen vom gegnerischen Anwalt gegen den Antwortenden verwendet werden können.
..klar doch, ich arbeite mit Anwälten/Juristen zusammen und weiß genau was Du meinst. Deswegen sagte ich kurz und knapp.. "Anspruch unbegründet" und fertig. Das wäre so oder so auch der erste Satz in der Klageerwiederung. Insofern würde der TE mit so einer Aussage schonmal nichts falsch machen, ohne es weiter begründen zu müssen. Vorteil.. es würde die Chance vergrößern, dass die gegnerische Seite genau überlegt, was sie als nächstes macht oder von ihrem Vorhaben sogar Abstand nimmt.
Zitat:
@KelleOne schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:19:44 Uhr:
Deswegen sagte ich kurz und knapp.. "Anspruch unbegründet" und fertig.
Wenn es so wäre, o.k., aber meist bleibt es nicht dabei und man reitet sich nur unnötig rein. Ich sehe allerdings nicht inwiefern solch eine Antwort irgendetwas an der Einstellung der Gegenpartei ändern würde. Die wissen jetzt schon ganz genau wie groß deren Chancen sind. Ein Antwortschreiben ändert daran nichts. Anwälte versuchen genau solche Antwortschreiben zu provozieren um selbst Nutzen daraus ziehen zu können.
Zitat:
@micbu schrieb am 06. Okt. 2017 um 16:31:48 Uhr:
selbst Nutzen daraus ziehen zu können.
Dann schildere doch mal bitte, wie aus diesem Einzeiler ein Nutzen gezogen werden kann, der dem TE schadet.
Zitat:
@micbu schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:49:54 Uhr:
Hab ich bereits geschrieben, lies meinen Post von 16:31Uhr noch einmal.
Sorry. Leider nichtssagend. Eine richtige Anwort sieht für mich anders aus. Etwas konkreter solltest du schon werden.
Zitat:
@micbu schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:31:48 Uhr:
Wenn es so wäre, o.k., aber meist bleibt es nicht dabei und man reitet sich nur unnötig rein. Ich sehe allerdings nicht inwiefern solch eine Antwort irgendetwas an der Einstellung der Gegenpartei ändern würde. Die wissen jetzt schon ganz genau wie groß deren Chancen sind. Ein Antwortschreiben ändert daran nichts. Anwälte versuchen genau solche Antwortschreiben zu provozieren um selbst Nutzen daraus ziehen zu können.Zitat:
@KelleOne schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:19:44 Uhr:
Deswegen sagte ich kurz und knapp.. "Anspruch unbegründet" und fertig.
Kann Dir da nicht ganz zustimmen! Die Wissen eben nicht ganz genau wie der Beklagte dazu steht - ob er hart ist oder sich Einschüchtern lässt,....
Wie die Chancen genau sind hängt eben auch von der Gegenseite ab!😉
Eine Antwort auf das Schreiben würde den Zugang und den wesentlichen Inhalt des Schreibens bestätigen. Wäre der Anspruch letztlich tatsächlich begründet, wäre damit die Möglichkeit gegeben, dass der TE in Verzug gerät. Und das weit vor Rechtshängigkeit. Daraus könnten Ansprüche auf Schadenersatz und Verzugszinsen begründet werden.
Und das wäre nur eine Anfangsüberlegung, welcher Nachteil eine - auch noch so kurze - Antwort für den TE haben könnte.
Einen konkreten Vorteil hätte er dagegen nicht. Denn selbst wenn ein Mahnverfahren kommt, muss man auch nur den Anspruch bestreiten und fristgemäß zurücksenden. Das reicht immer noch vollkommen aus. Die Gegenseite wird so oder so Klage erheben, wenn sie es darauf ankommen lassen möchte - ungeachtet dessen, ob nun auf ein Schreiben, Mahnverfahren, etc. zuvor reagiert bzw. der Anspruch bestritten wurde. Nur macht das alles Arbeit, die Zeit und ggf. Geld kostet.
[Ja, das sind viele "könnte", "hätte", etc. enthalten. Aber letztlich ist das doch - ohne Kenntnis der konkreten Sachlage - sowieso alles nur ein großes Rätselraten.]
@guruhu : in trolllaune? Dann bitte sachdienliche Hilfestellung an den TE