Auto Verkauft, jetzt kommen erste probleme
Hallo Forum Mitglieder,
ich habe mein Audi vor zwei tagen verkauft erwar bei Mobile eingesetzt Heute ruft mich der neuer Besitzer an und sagt es leuchtet Ölwarnleuchte!
Beim Mobile hatte ich reingeschrieben "Mir bekannten Mängel am Fahrzeug🙁Stoßstange u.Grill beschädigt (kein Karosserie schaden) Frontscheibe hat Sprung für ca.50€ gibt beim Schrothändler neu, Öldruck leuchtet beim kaltem Motor bin der Meinung Öldruck Fühler tauschen!Privat keine Garantie BastlerFahrzeug"
Beim Verkauf wurde ein Kaufvertrag erstellt!
Da ich privatverkäufer bin gilt für mich Rückgaberecht?
Vielen dank im vorraus
Gruß Max
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mithras666
Naja, man kann solche Angebotsunterlagen von Mobile.de durchaus noch als Beweismittel mit anführen, dass der Käufer über den Mangel aufgeklärt wurde... Im Angebot stehts drin... wenn der Kollege das nich gelesen hat: Selbst schuld. Bei ner Versicherung spricht auch keiner von Arglistiger Täuschung, wenn das Kleingedruckte nich gelesen wurde.
Außerdem hat er als Privatperson überhaupt gar nix mit Gewährleistung und Regressansprüchen zu tun... der könnte höchstens auf ne Rückgabe drängen, die du ihm verweigerst, oder ne Preisminderung vor Gericht erstreiten... Aber ich denk nich dass so ein Pfenniggeiler Fuchser wegen nem beschriebenen Mangel vor Gericht geht, nur um 4€ für die nächste Kippenpackung rauszuschlagen.greetz
Garantie und Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf wäre ja der Gipfel o_O
Da könnte man als Privatperson seinen Gebrauchten das ein Autohaus nicht mehr will ja gleich sofort verschrotten.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mithras666
Naja, man kann solche Angebotsunterlagen von Mobile.de durchaus noch als Beweismittel mit anführen, dass der Käufer über den Mangel aufgeklärt wurde... Im Angebot stehts drin... wenn der Kollege das nich gelesen hat: Selbst schuld. Bei ner Versicherung spricht auch keiner von Arglistiger Täuschung, wenn das Kleingedruckte nich gelesen wurde.
Außerdem hat er als Privatperson überhaupt gar nix mit Gewährleistung und Regressansprüchen zu tun... der könnte höchstens auf ne Rückgabe drängen, die du ihm verweigerst, oder ne Preisminderung vor Gericht erstreiten... Aber ich denk nich dass so ein Pfenniggeiler Fuchser wegen nem beschriebenen Mangel vor Gericht geht, nur um 4€ für die nächste Kippenpackung rauszuschlagen.greetz
Garantie und Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf wäre ja der Gipfel o_O
Da könnte man als Privatperson seinen Gebrauchten das ein Autohaus nicht mehr will ja gleich sofort verschrotten.
der typ war grad bei mir, ich hab zu dem gesagt das ich wegen dem schon bei freundlichen war und die gesagt haben das soll so weit nicht schlimm sein muss angeblich am Öldrucksensor liegen dann hat der Käufer gemeint "na dann ist gut damit ich weiß was ich wechseln muss" Dann hab ich im meine Hilfe und Beratung angeboten damit er sich sicherer fühlt ich denk das wird alles klar
Ich dank mich bei euch Gruß Max
Glück gehabt, ich hatte meinen damaligen Audi A4 2,5 TDI als Unfaller bei ebay versteigert. Der Typ ruft am nächsten Tag an und sagt, er habe eine Ölpfütze in der Garage. Weiß der Geier was der da gemacht hat, bei mir hatte er definitiv kein Öl verloren. Nach Rücksprache mit einem Freund, der Anwalt ist, erfuhr ich, dass es besser ist, wenn ich die 1500,-- Euro Reparaturkosten zahle. Es handelte sich um besagte arglistige Täuschung, obwohl es nicht arglistig war, da ich ja nix wusste. Aber die Beweislast liegt offenbar beim Verkäufer. Ich hatte also beweisen sollen, dass ich es nicht gewußt hatte. Allerdings war ich dennoch froh, diese schreckliche Möhre los zu sein.
wenn also der Kaeufer meines Rosteimers direkt nach dem Kauf so derartig den Motor tritt und durch irgendeinen Umstand irgendein Schaden verursacht, so muss ich dafuer geradestehen? Sorry, aber dann rufe ich lieber die Africa-Export-Crew an 😉.