Auto verkauft, Brief bekommen wegen Rechtswidriges Parken
Hallo,
ich bräuchte von euch paar Vorschläge was man dagegen machen kann.
Also ich habe mein Auto abgemeldet und mit Kaufvertrag verkauft. Nun kriege ich ein Brief dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte.Von ein Dorf der ca. 90 km weit weg ist. Ich habe denen Kaufvertrag per Email geschickt, und wie es sich rausstellte sind die Angaben falsch. Telefonisch kann ich, den Käufer nicht erreichen. Mir droht jetzt ein Bußgeld und ein Punkt Flensburg. Wie kann ich dagegen vorgehen, was sind meine Möglichkeiten?
Vielen Dank im voraus 🙂
129 Antworten
Hast Du den gesehen?
Laut TE war das Kfz abgemeldet.
Ich hab schon KV gesehen wo keine Erwerberdaten drin stehen.
Ganz blöd,wenn man wie in diesem Fall nachweisen muss, wem man das Fzg verkauft haben will.
Standard Antwort: ich bin doch nicht verpflichtet einen schriftlichen KV zu machen.
Standard Erwiderung: richtig,aber dann holen sie das Fahrzeug bitte von der Straße.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 30. März 2021 um 20:18:57 Uhr:
Auf dem KV ist natürlich ein Name und auch eine Adresse.Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:00:45 Uhr:
Also ist auf dem KV kein Name?Nur leider ist keins von beidem richtig und der Käufer ist mit dem noch angemeldeten Auto auf und davon.
Vorsichtshalber hat der Verkäufer sich die Identität des Käufers nicht bestätigen und sich hächstwahrscheinlich auch keinen Führerschein zeigen lassen von der Person die da mit seinem Auto davon fuhr.
Nach meiner Ansicht müsste jemand der als Verkäufer so vorgeht zu 100% für alle Folgen die aus diesem Handeln bzw. Unterlassen entstehen haften und zwar zwitlich unbegrenzt.
Ein Beispiel, warum wir bei der Pisa-Studie immer unterdurchschnittlich abschneiden, insbesondere bei der Lesekompetenz. Der Beitragersteller hatte im Eröffnungsbeitrag geschrieben, dass er das Auto abgemeldet verkauft hat.
Gruß Jerry
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:25:58 Uhr:
Hast Du den gesehen?
Nein aber den Eingangspost und die folgenden verstehend gelesen. Versuch das doch auch mal :-)
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 30. März 2021 um 20:18:57 Uhr:
Nach meiner Ansicht müsste jemand der als Verkäufer so vorgeht zu 100% für alle Folgen die aus diesem Handeln bzw. Unterlassen entstehen haften und zwar zwitlich unbegrenzt.
Nachtreten ist immer hilfreich...
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Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 30. März 2021 um 20:28:52 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:25:58 Uhr:
Hast Du den gesehen?Nein aber den Eingangspost und die folgenden verstehend gelesen. Versuch das doch auch mal :-)
Solltest Du auch mal probieren.
Zitat:
Also ich habe mein Auto abgemeldet und mit Kaufvertrag verkauf
Das fzg war abgemeldet
. . . ja, gibt da wohl ab und zu so zwielichtige Auto-Aufkäufer, die evtl. dann nur den Kat ausbauen (oder noch paar interessante Teile) und den Rest einfach irgendwo stehenlassen . . . blöd, wenn man dann nicht 100%ig den Nachweis des Käufers hat
(ok, ich würd einen gefälschten ausländischen Ausweis wahrscheinlich auch nicht erkennen . . . )
Ähnlich sind die, die den Kat sofort ausbauen wollen, und das Auto später holen wollen ;-)
(ok, kost' dann wenigstens keine Falschparker-Strafe)
Beste für den TE, Anhänger mieten und Kiste wegholen, wenn er den Nachweis des Verkaufs und Erwerbers nicht eindeutig erbringen kann.
Wenn die dortige Behörde den KV akzeptiert, kümmern die sich drum.
Widerspruch gegen den Bescheid mit Übersendung des KU wurde durch Paul ja schon vorgeschlagen.
Kann man ja abklären vorher, inwieweit die den unvollständigen KV akzeptieren
Zitat:
@Daniel0047 schrieb am 30. März 2021 um 18:59:30 Uhr:
Nun kriege ich ein Brief dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte.Von ein Dorf der ca. 90 km weit weg ist.
Steht das Fahrzeug jetzt immer noch da oder wurde es zu einer Verwahrstelle abgeschleppt?
hallo,
tauschen möchte ich nicht. dein fall ruft nach einem anwalt.
früher in den 80igern galt, da gab es eher noch einen käufer-markt:
verkauf nur über kaufvertrag (personalausweis) und vorlage einer deckungskarte seitens käufer, unbedingt.
früher! da war die rechtsprechung noch das, was sie sein sollte .... vor allem in zeitlicher hinsicht.
ich wünsche dir viel erfolg und gute nerven.
Zitat:
@kupferhammer schrieb am 30. März 2021 um 21:46:25 Uhr:
...
verkauf nur über kaufvertrag...
Ein Kauf / Verkauf erfolgt immer durch einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB ... ohne Kaufvertrag geht garnicht.
Wenn der Käufer ein windiger Betrüger ist, kann man noch so viele Kaufverträge abschließen und sich noch so viele Personalausweise und Führerscheine vorzeigen lassen. In so einem Fall hat man dann die Arschkarte gezogen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 30. März 2021 um 20:32:45 Uhr:
Nachtreten ist immer hilfreich...
Naja so ganz unrecht hat er nicht.
Ich unterstelle dies dem TE jetzt ausdrücklich NICHT, aber wieviele Schlaumeier wirds wohl geben, die ihr Auto irgendwo am Straßenrand "entsorgen" und dann auf Verlangen einen "Kaufvertrag" mit irgendwelchen Phantasienamen vorlegen.
Einen Vertrag zu einem Verkauf der nie stattgefunden hat.
Daß da die Behörden zunehmend misstrauisch werden, ist kein Wunder.
Einen Eigentumsübergang wird der TE schon nachweisen müssen. Ob Eltern hier helfen können als Zeugen wird der Richter klären am Ende. Eine registrierte Sache (hier Fahrzeug) zu verkaufen ohne den neuen Eigentümer zu kennen ist fahrlässig. Wenn es der Nachbar wäre, aber irgend eine fremde Person... Ein Papiervertrag wäre schon nett, viel wichtiger ein Foto von einem amtlichen Ausweis der Person.
Was ist wenn ich das Fahrzeug, einfach durch ein Autoschrotthändler abholen lasse. Das Fahrzeug steht noch da bis 16.4, und nach diese Datum muss ich mich ja zwingend kümmern.