Auto verkauft, Brief bekommen wegen Rechtswidriges Parken

Hallo,

ich bräuchte von euch paar Vorschläge was man dagegen machen kann.
Also ich habe mein Auto abgemeldet und mit Kaufvertrag verkauft. Nun kriege ich ein Brief dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte.Von ein Dorf der ca. 90 km weit weg ist. Ich habe denen Kaufvertrag per Email geschickt, und wie es sich rausstellte sind die Angaben falsch. Telefonisch kann ich, den Käufer nicht erreichen. Mir droht jetzt ein Bußgeld und ein Punkt Flensburg. Wie kann ich dagegen vorgehen, was sind meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im voraus 🙂

129 Antworten

Dürfte ohne Papiere schwierig werden...

Wird auf alle Fälle günstiger als das die Gemeinde im Zuge der Ersatzvornahme machen zu lassen.
War der Wagen noch fahrbereit oder haben sie den auf dem Anhänger abgeholt?

Ich würde die Elternkarte als Zeugen ziehen. Rein kriminaltechnisch lassen sich Handschrift, DNA-Spuren auf dem Papier und eine "Täterbeschreibung" nachweisen. Für ein abgestelltes Auto am Straßenrand sind das ziemliche Keulen, aber dem stehen die Glaibwürdigkeit von drei juristisch unauffälligen Bürgern entgegen. Einen Anwalt würde ich da im ersten Schritt nicht bemühen.

In Bezug auf die illegale Abfallentsorgung solltest Du mit Hinweis auf den Verkauf aus der Nummer rauskommen können. Wobei der Verkauf tunlichst zum Wiederaufbau/ weiterer Verwendung erfolgt sein sollte. Mit dem Wissen, dass das Auto Schrott ist, hättest Du es nicht verkaufen dürfen. Der Punkt und das Bußgeld sind vermeidbar. Zivilrechtlich bist Du für die Entsorgung weiter verantwortlich. Also kümmere Dich darum, sonst wird es noch teurer.

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Zitat:

@Daniel0047 schrieb am 31. März 2021 um 08:08:02 Uhr:


Was ist wenn ich das Fahrzeug, einfach durch ein Autoschrotthändler abholen lasse. Das Fahrzeug steht noch da bis 16.4, und nach diese Datum muss ich mich ja zwingend kümmern.

Du kannst nicht einfach irgendein irgendwo geparktes Auto, das dir nicht gehört von einem Schrotthändler entsorgen lassen.
Du hast es doch schließlich verkauft, oder?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. März 2021 um 08:34:17 Uhr:


Mit dem Wissen, dass das Auto Schrott ist, hättest Du es nicht verkaufen dürfen.

Weshalb denn das ?
Ist das tatsächlich der Fall ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. März 2021 um 19:07:55 Uhr:


. leg Widerspruch ein und erkläre das mit dem Verkauf.

Unabhängig von allem folgenden: Zur Fristwahrung das als erstes. Schriftlich, da muss wörtlich drinstehen dass du Widerspruch einlegst und nicht nur "hab ich verkauft". Kopie Kaufvertrag und Eltern als Zeugen angeben.

Und dann - wenn du kein Geld für Anwalt hast - vielleicht einfach mal was ganz ungewöhnliches in der heutigen Zeit machen: Sprechen. Behörde anrufen, Problem schildern und fragen was du jetzt machen sollst. Keine Papiere, kein Eigentumsnachweis und Auto verkauft, du kannst ja nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen (lassen).

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 30. März 2021 um 20:28:44 Uhr:


Ein Beispiel, warum wir bei der Pisa-Studie immer unterdurchschnittlich abschneiden, insbesondere bei der Lesekompetenz. Der Beitragersteller hatte im Eröffnungsbeitrag geschrieben, dass er das Auto abgemeldet verkauft hat.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:34:27 Uhr:


Solltest Du auch mal probieren.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:34:27 Uhr:


Das fzg war abgemeldet

Die Klatsche hab ich mir wohl verdient.

Ihr habt recht, ich hab da aus dem "abgemeldet" ein "angemeldet" gemacht.

Sorry. ...

Euch allen ein schönes Ostern und dem TE viel Glück.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 31. März 2021 um 09:20:21 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. März 2021 um 19:07:55 Uhr:


. leg Widerspruch ein und erkläre das mit dem Verkauf.

Unabhängig von allem folgenden: Zur Fristwahrung das als erstes. Schriftlich, da muss wörtlich drinstehen dass du Widerspruch einlegst und nicht nur "hab ich verkauft". Kopie Kaufvertrag und Eltern als Zeugen angeben.

Und dann - wenn du kein Geld für Anwalt hast - vielleicht einfach mal was ganz ungewöhnliches in der heutigen Zeit machen: Sprechen. Behörde anrufen, Problem schildern und fragen was du jetzt machen sollst. Keine Papiere, kein Eigentumsnachweis und Auto verkauft, du kannst ja nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen (lassen).

Mit einer Behörde sprechen? Du kommst ja auf Ideen! Da sitzen doch . . .

Das ist Ironie! !
Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 31. März 2021 um 09:20:25 Uhr:



Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 30. März 2021 um 20:28:44 Uhr:


Ein Beispiel, warum wir bei der Pisa-Studie immer unterdurchschnittlich abschneiden, insbesondere bei der Lesekompetenz. Der Beitragersteller hatte im Eröffnungsbeitrag geschrieben, dass er das Auto abgemeldet verkauft hat.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 31. März 2021 um 09:20:25 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:34:27 Uhr:


Solltest Du auch mal probieren.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 31. März 2021 um 09:20:25 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 20:34:27 Uhr:


Das fzg war abgemeldet

Die Klatsche hab ich mir wohl verdient.

Ihr habt recht, ich hab da aus dem "abgemeldet" ein "angemeldet" gemacht.

Sorry. ...

Euch allen ein schönes Ostern und dem TE viel Glück.

Dafür lass ich Dir mal ein Danke da.

Zitat:

@Matsches schrieb am 31. März 2021 um 08:37:40 Uhr:



Zitat:

@Daniel0047 schrieb am 31. März 2021 um 08:08:02 Uhr:


Was ist wenn ich das Fahrzeug, einfach durch ein Autoschrotthändler abholen lasse. Das Fahrzeug steht noch da bis 16.4, und nach diese Datum muss ich mich ja zwingend kümmern.

Du kannst nicht einfach irgendein irgendwo geparktes Auto, das dir nicht gehört von einem Schrotthändler entsorgen lassen.
Du hast es doch schließlich verkauft, oder?

. . . also wenn der Kat noch drin ist . . . findet sich bestimmt ein Schrottkutscher, der da nicht so zimperlich ist mit "Brief dabei ?" ;-)
Soll jetzt aber keine Empfehlung sein . . . ich mein ja nur . . .

Du hast doch eine Telefonnummer. Warst Du schon bei der Polizei? Zu den meisten Telefonnummern lässt sich eine Person ermitteln. Es sollte ja auch im Interesse der Polizei liegen, Leute zu ermitteln, die unter falschem Namen Autos kaufen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 31. März 2021 um 08:37:40 Uhr:



Zitat:

@Daniel0047 schrieb am 31. März 2021 um 08:08:02 Uhr:


Was ist wenn ich das Fahrzeug, einfach durch ein Autoschrotthändler abholen lasse. Das Fahrzeug steht noch da bis 16.4, und nach diese Datum muss ich mich ja zwingend kümmern.

Du kannst nicht einfach irgendein irgendwo geparktes Auto, das dir nicht gehört von einem Schrotthändler entsorgen lassen.
Du hast es doch schließlich verkauft, oder?

Hmmm, jetzt komme ich etwas durcheinander.

Er soll den Strafzettel bezahlen, darf sich aber nicht um "sein" FZ kümmern ?

Wenn er es verkauft hat/hätte, würde er keinen Zettel bekommen. Also ist da was schief gelaufen, und das Auto scheint doch noch seins zu sein. Dann kann er es auch entsorgen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 31. März 2021 um 14:16:54 Uhr:


Wenn er es verkauft hat/hätte, würde er keinen Zettel bekommen. Also ist da was schief gelaufen, und das Auto scheint doch noch seins zu sein. Dann kann er es auch entsorgen.

Stimmt so nicht. Wenn er ein abgemeldetes Auto verkauft bekommt die Behörde erst einmal nichts von dem Verkauf mit, meldet sich also bei Verstößen bei dem letzten bekannten Halter. Eigentümer, Besitzer und Halter sind nicht unbedingt die gleichen Personen.

Wenn das Auto verkauft wurde würde ich es nicht so einfach entsorgen ...

Da ist jetzt wohl fundierte Rechtberatung notwendig.
-- Ist ein Kaufvertrag mit falschen Angaben gültig ?
-- Oder zählt es dann eher als mündlicher "Handschlag-Kaufvertrag" ? Imerhin hat er ja 200 € dafür bekommen...sagt er zumindet...
-- Oder isser doch noch der Eigentümer ?

Die Behörden wenden sich eben erstmal an den letzten bekannten Halter . . . da hat er also erstmal die A....karte . . .

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