Auto verkauft, Brief bekommen wegen Rechtswidriges Parken
Hallo,
ich bräuchte von euch paar Vorschläge was man dagegen machen kann.
Also ich habe mein Auto abgemeldet und mit Kaufvertrag verkauft. Nun kriege ich ein Brief dass ich mein Auto Rechtswidrig Abgestellt hätte.Von ein Dorf der ca. 90 km weit weg ist. Ich habe denen Kaufvertrag per Email geschickt, und wie es sich rausstellte sind die Angaben falsch. Telefonisch kann ich, den Käufer nicht erreichen. Mir droht jetzt ein Bußgeld und ein Punkt Flensburg. Wie kann ich dagegen vorgehen, was sind meine Möglichkeiten?
Vielen Dank im voraus 🙂
129 Antworten
Zitat:
@Daniel0047 schrieb am 1. April 2021 um 12:09:01 Uhr:
Wäre es nicht besser wenn ich in das Auto rein gehe und die Papiere suche. Dann könnte ich doch Autoschrotthändler übergeben. Und würde vielleicht nichts kosten.
Ja, sicher wäre es das.
Es gibt da aber ein kleines Prob - du hast keinen Schlüssel..
..und so könnte der Anschein erweckt werden, du würdest diesen schönen Corsa stehlen wollen ?
Sicher kannst du da auch eine Nacht-Nebel-Aktion von machen.
Raten wird dir dazu aber keiner hier.
Dann würde ich ihn vllt offiziell öffnen lassen, zB durch den ADAC oder eine Werkstatt.
Oder vllt haste einen Mechaniker-Kumpel, der in Blaumann und Warnweste mit einen kurzen Trick die Karre öffnet - wäre zb mein Gedanke dabei...
Gruß Jörg.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. April 2021 um 11:52:37 Uhr:
Hast Du eine Ahnung, wie tief sich Einprägungen im Material wiederfinden. Außerdem sind im Fahrzeug noch diverse andere Teile verbaut, die Seriennummern tragen und die der Hersteller einem bestimmten Fahrzeug eindeutig zuordnen kann.
Ich lasse Dir da mal Deiner Fantasie freien lauf.
Jedenfalls wird keine kriminaltechnische Ermittlung durchgeführt bei einem Fahrzeug, welches irgendwo am Straßenrand abgestellt ist.
Ich würde aber eines nicht tun:
Mir einen Zugang zum Auto zu verschaffen, bzw. dafür eine Hilfe zu suchen um es zu entfernen.
Das Auto gehört nicht mehr dem Verkäufer.
Scheibe einschlagen mach ich sowieso nicht gern. Aber das Fahrzeug ist Baujahr 2001, es sollte doch nicht schwer sein oder ? Und das mache ich vielleicht nach 16.4 denn dann gehört das Auto mir.
Zitat:
@Daniel0047 schrieb am 1. April 2021 um 12:36:04 Uhr:
Und das mache ich vielleicht nach 16.4 denn dann gehört das Auto mir.
Nein, das Auto gehört nicht dir. Punkt. Da gibt's eigentlich nichts weiter zu diskutieren.
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Was soll ich dann machen ?? Soll ich mir ein Punkt Flensburg und 600 € Strafe gefallen lassen ha ? Ich muss handeln, ich bin dazu gezwungen. Oder hast du bessere Idee ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. April 2021 um 12:30:18 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. April 2021 um 11:52:37 Uhr:
Hast Du eine Ahnung, wie tief sich Einprägungen im Material wiederfinden. Außerdem sind im Fahrzeug noch diverse andere Teile verbaut, die Seriennummern tragen und die der Hersteller einem bestimmten Fahrzeug eindeutig zuordnen kann.....
Jedenfalls wird keine kriminaltechnische Ermittlung durchgeführt bei einem Fahrzeug, welches irgendwo am Straßenrand abgestellt ist.
Ich würde aber eines nicht tun:
Mir einen Zugang zum Auto zu verschaffen, bzw. dafür eine Hilfe zu suchen um es zu entfernen.
Das Auto gehört nicht mehr dem Verkäufer.
Keine Ermittlungen ?
Das ist Sondermüll. Selbstverständlich wird da ermittelt.
Das ist am Ende eine Straftat.
Genau wie hier. Schnell wurde der TE gefunden.
Da reichlich Kosten anfallen (können, zB durch Umweltverschmutzung), wird das nicht einfach auf den Steuerzahler abgewälzt, sondern auf den letzten Besitzer, in diesem Fall der TE.
Wem dieses FZ letztendlich GEHÖRT, spielt keine Rolle.
Entscheidend für die Behörden ist der letzte ermittelte Besitzer, in diesem Fall der TE.
Und da der TE mal rein garnix hat um zu BEWEISEN, nicht der letzte Besitzer zu sein, hat er den schwarzen Peter. Punkt, und aus. Und darum hat er sich um diesen Sondermüll (ein Auto) zu kümmern. Denn für die Behörden ist er der Besitzer.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Daniel0047 schrieb am 1. April 2021 um 12:54:11 Uhr:
Was soll ich dann machen ?? Soll ich mir ein Punkt Flensburg und 600 € Strafe gefallen lassen ha ? Ich muss handeln, ich bin dazu gezwungen. Oder hast du bessere Idee ?
Nein !
Ich würde mich darum kümmern, daß dieser Fall nicht zu Deinem Problem gemacht wird.
Du hast Doch geschrieben, daß Du die Whats App Nachrichten hast zwischen Dir und dem Käufer. Du hast das Fahrzeug abgemeldet und hast dazu auch was schrifliches in der Hand. Du hast Zeugen, dass das Fahrzeug verkauft wurde.
Die Behörde wirft Dir als ehemaliger Halter vor, daß das Fahrzeug Dir gehört, bzw. daß Du es dort abgestellt hast. Das muß die Behörde aber Dir beweisen, nicht Du, daß das Fahrzeug von Dir verkauft wurde.
Nochmals es gehört dem Käufer und nicht mehr Dir. Wenn Du es abholst, oder abholen lässt ist es Diebstahl.
Besorg Dir eine Rechtschutzversicherung und dann einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 01. Apr. 2021 um 13:3:51 Uhr:
Besorg Dir eine Rechtschutzversicherung und dann einen Anwalt.
Dazu ist es wohl zu spät zumindest was einen Anwalt über eine nach dem Auftreten des Problems abgeschlossene RSV angeht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. April 2021 um 13:03:51 Uhr:
Besorg Dir eine Rechtschutzversicherung und dann einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ach Geisslein, Du bist schon goldig...
Welche RSV steigt denn bitte in laufende Verfahren ein? Normalerweise gibt es sogar eine 6-monatige Frist, bevor man die in Anspruch nehmen kann...
Wir beenden dieses Karussell mal.
Wen der TE noch etwas neues zu berichten hat mag er mich anschreiben.
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