Auto verkauf mit geringe Mangel
Hallo zusammen,
Ich möchte mein Auto (12 Jahre alt) verkaufen mit noch 2 Monaten gültigem TÜV.
Ich habe eine Interessenten für das Auto.
Er hat schon Probefahrt gemacht.
Ich habe eine Anzahlung bekommen (150€), und haben wir in Kaufvertrag 'Das Auto wird mit neuen TÜV verkauft' vereinbart.
Ich habe vor 2 Tage neue TÜV gemacht (117€), Plakette bekommen, aber mit 'geringen Mängel - differential öl-feucht'.
Jetzt kommt die Fragen:
Kann ich auch so wie ist jetzt verkaufen, oder muss ich diese Mangel reparieren zu lassen?
Muss ich den Interessenten der nun den PKW doch nicht nimmt die Anzahlung zurück geben?
Mit Freundlichen Grüßen,
Dorin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Juni 2020 um 17:26:17 Uhr:
Zunächst mal darf i.d.R. ein Auto mit Mängeln keine Plakette erhalten, auch nicht bei geringen Mängeln.
Wieso schreibt man hier etwas, wenn man davon keine Ahnung hat?
Dann schreibt man lieber nichts.
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25 Antworten
Keine Ahnung in welchen Werkstätten du unterwegs bist, aber wenn man/du alle/viele Fz. mit geringen Mängeln nicht bestehen lässt, dann bist du wahrscheinlich sehr beliebt 🙂
Der Regelfall ist doch eher bei geringen Mängeln - zu 99% die Plakette zugeteilt.
Geht im übrigen sogar bei einem drucklosen Reifen …
Hauptsache das M+S Schild klebt da, sonst hat man leider Pech gehabt 🙄
Manchmal fragt man sich, welche Experten da am Mangelbaum waren.
@nogel Wenn Du wirklich nen echter Kollege bist, was genau willst Du uns denn hier erklären? Es hat nichts, aber auch garnichts mit Kulanz zu tun, wenn ich bei "Geringen Mängeln" eine Plakette zuteile. Vielmehr ist das die klare Auslegung des §29(3), wie der andere Kollege es bereits geschrieben hat, dass ich immer und immer wiederholend auch bei GM eine Plakette zuteilen darf, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist. Letzteres kannst weder Du noch ich sicher einschätzen, es sei denn, Du hast eine gut funktionierende Glaskugel, oder der Kunde ist so blöd, dass er Dir vor der Zuteilung der Plakette sagt, dass er den GM nicht gedenkt zu beseitigen.
Magst Du uns hier also erklären, dass Du bei jedem GM die Zuteilung der Plakette verweigerst? Sowas schafft gesichert viel Freizeit bei Deinen Kunden....
Jetzt regt euch mal alle wieder schön ab.....
Ich habe lediglich auf eine Feinheit in der Vorschrift hingewiesen, die vielen nicht bekannt ist, sogar den meisten Kollegen nicht. Frag doch einfach mal die jungen Kollegen, sogar frisch aus der Ausbildung....
Selbstverständlich gibts auch bei mir die Plakette bei geringen Mängeln, daher habe ich auch keinerlei Probleme bzgl. Beliebtheit, im Gegenteil ....🙂🙂
Im übrigen brauche ich keine Glaskugel um zu wissen, welche Mängel garantiert nicht abgestellt werden und oft genug sagen es die Kunden tatsächlich auch.
(Noch eine Frage an die Insider bzw. die tatsächlichen Kollegen: wie verfahrt ihr, wenn bei einer Kombiprüfung HU+SP (SP wurde vom Halter nicht durchgeführt) geringe HU-Mängel auftreten, z.B. LTE (Standlicht etc.) ?)
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Juni 2020 um 19:58:11 Uhr:
(Noch eine Frage an die Insider bzw. die tatsächlichen Kollegen: wie verfahrt ihr, wenn bei einer Kombiprüfung HU+SP (SP wurde vom Halter nicht durchgeführt) geringe HU-Mängel auftreten, z.B. LTE (Standlicht etc.) ?)
Gute Frage!
Im Normal nicht bestanden. Man kann es aber auch positiv als bestanden durchdrücken.
Sehe den Sinn auch nicht, weshalb gerade bei HU+SP dann die defekte Begrenzungsleuchte das Prüfergebnis nicht bestanden ist.
Zitat:
Sehe den Sinn auch nicht, weshalb gerade bei HU+SP dann die defekte Begrenzungsleuchte das Prüfergebnis nicht bestanden ist.
Tja, der Gesetzgeber wendet eben hier auch seine Glaskugel an: jemand, der so unzuverlässig ist, daß er sein Fzg. gar nicht zur SP bringt, wird wohl auch kein Standlicht reparieren wollen.....
Dieser Teil des Satzes
"wenn die unverzügliche
Beseitigung der Mängel zu erwarten ist"
ist den meisten Leuten einfach nicht bekannt.
Und mal ehrlich,die meisten Leute interessiert das doch auch nicht.
Weder den TÜV-Prüfer,noch den Kunden.
Das gilt sicher für jeden feuchten Motor und jedes feuchte Getriebe und Differential.
Von daher müsste jeder TÜV-Prüfer quasi ,in diesem Fall,aus der Erfarhung heraus die Erteilung der Plakette verweigern.
Dafür braucht man ja keine Glaskugel.
Dann Prost Mahlzeit.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2020 um 15:09:41 Uhr:
Dieser Teil des Satzes"wenn die unverzügliche
Beseitigung der Mängel zu erwarten ist"ist den meisten Leuten einfach nicht bekannt.
Und mal ehrlich,die meisten Leute interessiert das doch auch nicht.
Weder den TÜV-Prüfer,noch den Kunden.
Das gilt sicher für jeden feuchten Motor und jedes feuchte Getriebe und Differential.
Von daher müsste jeder TÜV-Prüfer quasi ,in diesem Fall,aus der Erfarhung heraus die Erteilung der Plakette verweigern.
Dafür braucht man ja keine Glaskugel.
Dann Prost Mahlzeit.
Im TÜV-Bericht steht: Getriebe Ölfeucht. Dieser Mangel wird mittels eines Lappens kurzfristig beseitigt.
Niemand sagt, dass der Grundmangel (kaputte Dichtung) zu beseitigen wäre 🙂
Wer beseitigt den denn kurzfristig?
Willst Du mich veräppeln? :-)
Das ist aber OT,für den TE ist nur wichtig das er mit dem Lappen den Mangel abgestellt hat und ruhigen Gewissens sagen kann das alles OK ist.
Dann passt es doch.
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Juni 2020 um 19:58:11 Uhr:
(Noch eine Frage an die Insider bzw. die tatsächlichen Kollegen: wie verfahrt ihr, wenn bei einer Kombiprüfung HU+SP (SP wurde vom Halter nicht durchgeführt) geringe HU-Mängel auftreten, z.B. LTE (Standlicht etc.) ?)
Beide Teile sind damit bestanden, also fertig. Beleuchtung ist kein SP-Mangel, eine Begrenzungsleuchte ist ein "geringer" HU-Mangel. Bei anderen bei HU ggf. geringen Mängeln aber SP dadurch nicht bestanden hat er Pech gehabt. Da hält sich mein Mitleid in Grenzen wenn man schon mehr als 1 Monat zu spät zur Untersuchung kommt oder die SP mal wieder ganz ignoriert hat, die Konsorten hab ich zu genüge.
Zu den geringen Mängeln: Ich handhabe es im Alltag nach der Anzahl und dem Auto. Bei 1-2 geringen Mängeln gibt es i.d.R. immer die Plakette, es sei denn man hat einen Halter dabei der klar sagt "mach ich sowieso nicht". Häuft sich die Mängelanzahl ist irgendwann der Punkt wo man doch mal sagen muss "mach erstmal fertig und komm wieder". Früher als das vieles bei Beleuchtung "gering" war hatte ich das öfter, heute ist meistens doch bei solchen Autos ein "erheblicher" dabei. Wenn irgendwann die halbe Beleuchtung nicht mehr geht schreibe ich aber keine 5 geringen Mängel mehr auf.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 22. Juni 2020 um 09:05:45 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Juni 2020 um 19:58:11 Uhr:
(Noch eine Frage an die Insider bzw. die tatsächlichen Kollegen: wie verfahrt ihr, wenn bei einer Kombiprüfung HU+SP (SP wurde vom Halter nicht durchgeführt) geringe HU-Mängel auftreten, z.B. LTE (Standlicht etc.) ?)Beide Teile sind damit bestanden, also fertig. Beleuchtung ist kein SP-Mangel, eine Begrenzungsleuchte ist ein "geringer" HU-Mangel.
Genau das ist aber falsch und verstößt gegen die Vorschrift.
könnt ihr das vielleicht mal untereinander per PM klären???
Hier gehts grad nicht um "geringe Mängel beim TÜV - Plakette ja/nein?"
Zurück zum Thema und @TE: den TÜV-Bericht solltest du eh an den Käufer weitergeben, gehört für mich mit zum Fahrzeug (und der Käufer wird den vermutlich auch als Nachweis haben wollen).
Der Mangel steht drin, also "Faken" schonmal unmöglich (würde ich auch nicht empfehlen!).
Ob und was ihr beide dann verhandelt, ist natürlich eure Sache. Ich würde dem Käufer mit ein paar EUR entgegenkommen.