Auto Unfall und jetzt?
Hi zusammen,
sorry für die vielleicht doofe Frage.
Ich war eben mit meiner Familie auf der Autobahn unterwegs als uns in einer Kurve bei über 140 Sachen ein Wagen in die Seite reingerauscht ist. Wir hatten Glück, niemand wurde verletzt aber mein Auto ist rechts komplett hinüber und links bin ich auch in die Begrenzung rein.
Wir haben jetzt die Daten ausgetauscht, und wir konnten nach Hause fahren.
Jetzt mal ganz doof: Wie geht es denn weiter? Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen, während meiner in der Werkstatt ist? Gehe ich am besten zur VW-Werkstatt oder zu meinem Schrauber? Ich hab ja gar keine Erfahrung mit sowas.
Danke!
Beste Antwort im Thema
Und beim nächsten Mal die Polizei dazu holen. Sonst heißt es leicht (nach Hinweis meines Anwalts) war der Unfallhergang: Du bist dem in die Seite gerutscht, hast dabei die Kontrolle verloren und bist dann links in die Begrenzung. Da kann ein schönes Aufnahmeprotoll der Polizei schon hilfreich sein.
Gruß
Peter
P.S.: Beherzige den Rat:
a) Anwalt - der klärt Dich dann auch auf
b) eigenen Sachverständigen
c) möglichst der gegn. Versicherung keine Besichtigung Deines Fahrzeuges ermöglichen
45 Antworten
Deine Versicherung anrufen sagen das dir einer rein gefahren ist, dann die gegnerische Versicherung anrufen sagen das XY dir rein gefahren ist. Dann kann man eigenmächtig mal google.de benutzen und selber danach suchen was man dann macht. Gibt ja unmaß an threads hier.
http://www.dekra.de/de/unfall-was-tun z.B
Zitat:
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
Freie Wahl eines Sachverständigen
Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten - ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
Nimm ein neutralen Sachverständiger, keinen von der Versicherung. Hast sogar anspruch auf ein Anwalt -> kostenlos für dich. Bezahlt Verursacher. Der würde dir auch mit allem rat und tat zuseite stehen.
Und beim nächsten Mal die Polizei dazu holen. Sonst heißt es leicht (nach Hinweis meines Anwalts) war der Unfallhergang: Du bist dem in die Seite gerutscht, hast dabei die Kontrolle verloren und bist dann links in die Begrenzung. Da kann ein schönes Aufnahmeprotoll der Polizei schon hilfreich sein.
Gruß
Peter
P.S.: Beherzige den Rat:
a) Anwalt - der klärt Dich dann auch auf
b) eigenen Sachverständigen
c) möglichst der gegn. Versicherung keine Besichtigung Deines Fahrzeuges ermöglichen
Da brauchst du keine polizei. Die nehmen nur die personalien auf mehr nicht. Polizei nur bei alkoholeinfluss personenschaden bzw wenn der andere seine daten nicht preis gibt etc.
Hallo,
und warum soll er seine Versicherung informieren, wenn er absolut schuldlos ist?
Ansonsten wären etwas detailliertere Angaben zum Unfallhergang und was danach geschah sinnvoll.
Gibt es z. B. unabhängige Zeugen, wurde ein Unfallprotokoll angefertigt, wie hat sich der Unfallgegner geäußert usw..
Liebe Grüße
Herbert
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Hallo ich kann mich meinen vorschreibern nur anschliessen.
ich mache das selber gerade alles durch.
Also als erstes dein Auto in eine Wekstadt deines Vertrauen bringen, hier muss man dir am besten bescheingen das dein Fahrzeug nicht mehr Fahrbereit ist oder nicht mehr Verkehrssicher. Ab dann kannst du einen Leihwagen in anspruch nehemen. Aber Vorsicht viele Versicherungen schreiben dir vor wieveiel dein Leihwagen kosten darf, solltest du einen Leihwagen von einer Frima leihen die zu viel verlangt ( einige Verleiher nehmen gern einen Unfallersatztarif, dieser ist natürlich höher als der normal Tarif) dann kann es passieren das du die diverenz bezaheln musst. Erkundige dich am besten bei der Versicherung des Unfallgegners mit welchen Verleihern sie Vertäge haben, und welche Klasse dir zusteht.
Ich würde auf jeden fall einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, und einen Unabhänigen Sachverständigen beauftragen.
Mit zugang des Gutachtens weißt du dann wohin die Reise geht.
Aber so wie du schon geschrieben hast ist dein Fahrzeug ziemlich rampuniert, also gehe ich davon aus das du einen Wirstschaftlichen Totalschaden erlitten hast. In diesem falle wird der Schaden ermittelt und der Zeitwert des Fahrzeuges in einem Tadelosen zustand, so wie der restwert deines Fahrzeuges jetzt.
Du bekommst also dann von der Versicherung dann den Zeitwert miuns des Restwertes ausgezahlt. Mit den Verkauf deines Fahrzeuges zu dem Angegebenen Restwert, plus den Betragt den du von der Versicherung bekommst solltest du dann im normalfall auf den Wert deines Fahrzeuges kommen, was er vor dem Unfall wert war, und mit diesem Geld kannst du dir dann einen Vergleichbaren Wagen kaufen und anmelden.
Vorsicht ist geboten wenn du deinen Wagen behalten willst und eventuell selbst Indstandsetzen willst, dann hast du keinen anpruch mehr auf einen Leihwagen. oder besser mit Zugang des Gutachens hast du entwerder 14 Tage zeit einen neuen zu kaufen ( für diese zeit bekommst du einen Leihwagen). Endscheidest du dich bereits mit Zugang des Gutachtens keinen neuen Wagen zu kaufen
hast auch ab sofort keinen anspruch mehr auf einen Leihwagen.
Anders ist es wenn der Gutachter feststellt das eine Reparatur noch Wirtschaftlich ist, dann bekommst du für die zeit der Reparatur einen Leihwagen. Das aber auch nicht ewig denn die Werkstätten sind angehalten die Kosten gering zu halten.
Ach ja solltest du dich entscheiden einen neuen Wagen zu kaufen so wirst du in Vorkasse gehen müssen da, die Versicherungen mit der Auszahlung nicht in den ersten 14 Tagen zurecht kommen werden.
ich hoffe dir erstmal geholfen zu haben.
LG
Cosmo
Vielen Dank für eure Antworten! Das ganze entwickelt sich gerade zu einen Albtraum!
Ich fühle mich im Moment, wie der dümmste Autofahrer aller Zeiten!! Ich bin wirklich über alle maßen blauäugig gewesen. Die Sache war doch aber so klar für mich … Also bis zu dem Zeitpunkt, wo mich mein Vater angerufen hat und mich für verrückt erklärt hat. Danach habe ich noch mit meinem Schwager (Anwalt) gesprochen und der hat mich völlig verrückt gemacht.
1. Sagt er, dass die Versicherungen immer alles tun um so wenig, wie möglich zahlen zu müssen.
2. Der Unfallhergang – wenn ich ihn schildere – ist alles andere als klar. Es wird ein leichtes für die Versicherung sein mich anzupissen. Der Typ ist nämlich in einer Linkskurve in meine rechte Seite reingefahren!
Jetzt hab ich natürlich totale Panik, dass ich plötzlich sogar als Unfallverursacher da stehe. Ich habe echt die beführchtung, dass kein Gutachter der Welt herausfinden kann, wer zuerst in wen reingerauscht ist. Verdammt! Hätte ich bloß nicht der Polizei abgesagt! Dann hätten die wenigstens die Aussage des anderen mit dem Schuldeingeständnis gehabt.
Also wie ihr geschrieben habt, werde ich mir gleich Montag morgen einen Gutachter besorgen und das Auto bis dahin nicht mehr bewegen. Meinen Schwager werde ich als Anwalt beauftragen.
Jetzt die Frage: macht es Sinn direkt nur noch über den Anwalt zu reden, oder soll ich darauf hoffen, dass der Unfallgegner die Wahrheit sagt und auch die Versicherung korrekt handelt?
Oh Mann, dabei habe ich das neue Auto seit gerade mal 2 Monaten!
Hallo,
auch deine Fahrzeuginsassen könne als Zeugen fungieren.
Sofern die den Unfallhergang beobachtet haben und verwertbare und übereinstimmende Aussagen zu deinen Gunsten machen, dann sieht es gut für dich aus.
Fremde Zeugen sind zwar grundsätzlich besser, aber Familienangehörige sind auch als Zeugen zugelassen.
Wenn der Unfallgegner den Vorfall so schildert wie du, dann sollte es keine Probleme geben, wenn der sich aber zwischenzeitlich überlegt hat, dass du eine Mitschuld, oder sogar die Alleinschuld trägst, dann kommt es auf Zeugenaussagen an, wenn keine anderen Beweismittel vorliegen.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,und warum soll er seine Versicherung informieren, wenn er absolut schuldlos ist?
Ansonsten wären etwas detailliertere Angaben zum Unfallhergang und was danach geschah sinnvoll.
Gibt es z. B. unabhängige Zeugen, wurde ein Unfallprotokoll angefertigt, wie hat sich der Unfallgegner geäußert usw..Liebe Grüße
Herbert
Weil man verpflichtet ist, seiner Versicherung mitzuteilen, dass Leistungsforderungen auf sie zukommen KÖNNTEN! Und das ist grundsätzlich bei fast jedem Verkehrsunfall der Fall. Ein Anruf genügt, es wird notiert und wenn dann nichts kommt, weil die Schuldfrage sich zuungunsten eines anderen klärt, dann ist alles fein und nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Weil man verpflichtet ist, seiner Versicherung mitzuteilen, dass Leistungsforderungen auf sie zukommen KÖNNTEN! Und das ist grundsätzlich bei fast jedem Verkehrsunfall der Fall.
...
Den Teufel würde ich tun, meiner Versicherung einen Haftpflichtschaden zu melden, den ich absolut sicher nicht verschuldet habe und der daher auch nicht zu einer Leistung der Versicherung führt.
Hätte nämlich keine Lust darauf, vorsorglich schon mal schlechter gestuft zu werden.
Ob das in diesem Fall zutrifft, kann ich nicht beurteilen, dazu fehlen Details.
Lies mal z. B. hier, was bei der HUK24 steht:
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Pflicht zur Anzeige des Schadenereignisses
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt dies als Schadenanzeige.
Leider wissen die wenigstens Versicherungsnehmer vorher, wie das Gericht anschließend entscheiden wird. Betriebsgefahr des Fahrzeuges? Also besser melden.
Gruß
Peter
@ Oetteken
So wie es u.a bei HUK steht, so habe ich es geschrieben. Es KANN was auf den Versicherer zukommen. Was DU machst, ist ja Deine Sache. Grundsätzlich sollte man sich aber so verhalten, wie geschrieben. Und: wenn dann später nichts, rein gar nichts abgerechnet wird, dann erfolgt auch keine Höherstufung. Ist alles gar nicht so schlimm, tut üblicherweise auch gar nicht weh.
Wobei du erstmal fruh sein kannst,
wenn dir bei Tempo 140 reinrauscht,
du die Seitenplanke tuschierst -
und dann noch weiterfahren kannst...
Das passt für mich nicht...
Der Versicherung melden, schaun was passiert...
dein Verwandter als Anwalt sollte euch hilfreicher sein können...
das scheint angemessen.
Also die Meldung bei dem eigenen Versicherer ist wichtig, denn:
Deine eigene Haftpflicht hat nicht nur die Pflicht zu haften, sondern gerade in deinem Fall ganz wichtig: sie wehrt ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche gegen dich ab! Also auch, wenn der vermeintliche Unfallverursacher nun plötzlich kommt mit: der ist ja auf MEINE Spur rübergeschnitten,...oder ähnliches! Zeugen sind hier wirklich auch wichtig!
Wenn der Vorgang gemeldet ist, ist alles ok und der Versicherer kann dich verteidigen!
Wenn er aber nichts zahlen muss, weil Schuldfrage geklärt und du nicht Schuld, wird der Schaden ganz einfach geschlossen und nichts passiert!
Gruß Dirk
sollte der Unfallgegner widererwartend Haftpflichtansprüche bei deiner Versicherung anmelden, so wird dich deine Versicherung sicherlich kontaktieren und um eine Schadensmeldung bitten falls es nicht vorsorglich schon erledigt wurde.