Auto ummelden, wo?
Hey,
ich hab eine Frage zur Zulassung und Versicherung.
Mein Freund kauft sich nächste Woche ein Auto, sein Versicherungsmensch sagte ihm, am günstigsten in der Versicherung wäre es, den Wagen als Zweitwagen bei seiner Mutter (VHV) anzumelden.
Seine Mutter wohnt in Stadt A, er jedoch in Stadt B, weit entfernt, das Auto kauft er in seiner Stadt. Die Versicherung lässt wohl nicht zu, dass VN und Halter voneinander abweichen.
Nun die Frage, wie läuft das am unkompliziertesten mit der Ummeldung? Meines Wissens muss doch in dem Moment, wo man die neuen Kennzeichen inkl. Plakette bekommt die alten entwertet werden?
Heisst das, wir müssen das Auto ohne Kennzeichen auf nem Privatparkplatz stehen haben, die Kennzeichen zu seiner Mutter schicken, die meldets in ihrer Stadt um mit Kennzeichen für Stadt A, schickt sie zurück und wir bauen sie an? Das finde ich sehr kompliziert.
Gibts da eventuell noch eine andere Möglichkeit?
Gruß und Dank
lemo
26 Antworten
Zitat:
Nach meiner Kenntnis muss das Auto vorgeführt werden, wenn es vorher in einem anderen Bezirk angemeldet war. Bei Neuwagen ncht notwendig.
Auch dann, wenn das Fahrzeug nur umgemeldet wird??
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nach meiner Kenntnis muss das Auto vorgeführt werden, wenn es vorher in einem anderen Bezirk angemeldet war. Bei Neuwagen ncht notwendig.Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Gibts kein Privatgrundstück wo das Auto mal 3 Tage stehen kann? Vielleicht Arbeitsstelle? Bekannte?
Dann einfach Kennzeichen, Fahrzeugpapiere, Versicherungskarte, etc. per Post (versichert) zur Mutter schicken, dort zulassen und anschließend retour.Grüße
O.
Habe ich noch nie gehört, nie gesehen und auch noch nie erlebt. Habe schon 3 Autos aus fremden Zulassungsbezirken auf mich, oder auf andere Personen umgemeldet/angemeldet.
Es kann sein, dass die Zulassungsstelle eine Sichtung verlangen kann, aber in der Praxis ist das eher unwahrscheinlich, denke ich.
Grüße
Vorsichtig, die Zulassungsstelle hat die Pflicht und das Recht die Fahrgestellnummer zu überprüfen.
Da es in Deutschland unterschiedlich gemacht, habe ich empfohlen, vorher anzurufen.
@ TS Wieso fragst du auch bei Ummeldung ?
Wir schreiben hier wegen deiner Frage nach einer Ummeldung !
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Vorsichtig, die Zulassungsstelle hat die Pflicht und das Recht die Fahrgestellnummer zu überprüfen.
Da es in Deutschland unterschiedlich gemacht, habe ich empfohlen, vorher anzurufen.
@ TS Wieso fragst du auch bei Ummeldung ?
Wir schreiben hier wegen deiner Frage nach einer Ummeldung !
Ja, sorry, ich hatte im Netz gelesen, dass es nach einer Stilllegung vorgeführt werden muss, aber nicht nach einer Ummeldung. Daher wollt ich lieber nochmal nachfragen...
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Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Habe ich noch nie gehört, nie gesehen und auch noch nie erlebt. Habe schon 3 Autos aus fremden Zulassungsbezirken auf mich, oder auf andere Personen umgemeldet/angemeldet.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nach meiner Kenntnis muss das Auto vorgeführt werden, wenn es vorher in einem anderen Bezirk angemeldet war. Bei Neuwagen ncht notwendig.
O.
Es kann sein, dass die Zulassungsstelle eine Sichtung verlangen kann, aber in der Praxis ist das eher unwahrscheinlich, denke ich.Grüße
FZV §6 Abs(8)
"Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren"
Wird wohl in den Zulassungssstellen unterschiedlich gehandhabt.
@ TS: Also nachfragen
O.
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Vorsichtig, die Zulassungsstelle hat die Pflicht und das Recht die Fahrgestellnummer zu überprüfen.
Da es in Deutschland unterschiedlich gemacht, habe ich empfohlen, vorher anzurufen.
@ TS Wieso fragst du auch bei Ummeldung ?
Wir schreiben hier wegen deiner Frage nach einer Ummeldung !
Ummeldung liegt vor, wenn Halter seinen Wohnort, abr nicht sein Fahrzeug wechselt.
TS hat in seinem ersten Eintrag von Ummeldung geschrieben. Tatsächlich ist dies eine Anmeldung/Zulassung.
O.
Ja, es ist ein Halterwechsel ausserhalb.Trotzdem wird das Auto umgeschrieben auf den neuen Halter.
Im Volksmund spricht man von einer Ummeldung .
Ich denke, wir wollen hier keine Wortklauberei betreiben, sondern dem TS helfen.
Bei einer Anmeldung/Zulassung ist das Auto abgemeldet.
@O. warum sagst du ihm denn nicht wie er was machen soll ? Mit den Wortspielchen kommt er doch nicht weiter.
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Ja, es ist ein Halterwechsel ausserhalb.Trotzdem wird das Auto umgeschrieben auf den neuen Halter.
Im Volksmund spricht man von einer Ummeldung .
Ich denke, wir wollen hier keine Wortklauberei betreiben, sondern dem TS helfen.
Bei einer Anmeldung/Zulassung ist das Auto abgemeldet.@O. warum sagst du ihm denn nicht wie er was machen soll ? Mit den Wortspielchen kommt er doch nicht weiter.
Mein Vorschlag ist der 6./7. Beitrag im Thread (Stichwort"Kurzzeitkennzeichen"😉.
Also erst lesen, dann ...
O.
Ja, aber Kurzzeitkennzeichen heisst, wir müssen da runterfahren..
Wieso nicht erstmal klären, ob eine Vorführung überhaupt nötig ist?
Zitat:
Original geschrieben von lemoenchen
Ja, aber Kurzzeitkennzeichen heisst, wir müssen da runterfahren..
Wieso nicht erstmal klären, ob eine Vorführung überhaupt nötig ist?
Habe ich doch auch schon empfohlen:
FZV §6 Abs(8)
"Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren"
Wird wohl in den Zulassungssstellen unterschiedlich gehandhabt.
@ TS: Also nachfragen
Was sagt dann die Zulassungsstele?
O.
,
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Mein Vorschlag ist der 6./7. Beitrag im Thread (Stichwort"Kurzzeitkennzeichen"😉.Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Ja, es ist ein Halterwechsel ausserhalb.Trotzdem wird das Auto umgeschrieben auf den neuen Halter.
Im Volksmund spricht man von einer Ummeldung .
Ich denke, wir wollen hier keine Wortklauberei betreiben, sondern dem TS helfen.
Bei einer Anmeldung/Zulassung ist das Auto abgemeldet.@O. warum sagst du ihm denn nicht wie er was machen soll ? Mit den Wortspielchen kommt er doch nicht weiter.
Also erst lesen, dann ...O.
Warum Kurzzeitkennzeichen? Kostet extra. Auto ist zugelassen und Käufer darf lt. TE damit fahren.
Also erst lesen, dann...
Zitat:
Original geschrieben von semataui
Warum Kurzzeitkennzeichen? Kostet extra. Auto ist zugelassen und Käufer darf lt. TE damit fahren.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Mein Vorschlag ist der 6./7. Beitrag im Thread (Stichwort"Kurzzeitkennzeichen"😉.
Also erst lesen, dann ...O.
Also erst lesen, dann...
Dass der Käufer mit dem gekauften Fahrzeug fahren darf, hat er erst herausgelassen,
nachdemich auf die Möglichkeit mit dem Kurzkennzeichen hingewiesen hatte.
Insofern war der Tip ursprünglich richtig. Ist in Kenntnis der neuen Situation nicht mehr die billigste Lösung.
O.