ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto ummelden ohne Fahrzeugschein ?

Auto ummelden ohne Fahrzeugschein ?

Themenstarteram 15. Februar 2004 um 11:54

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn im Brief alle technischen Daten enthalten sind, muss keine VollAbnahme gemacht werden. Da reicht eine normale HU.

Wenn das Fahrzeug vor 2005 abgemeldet wurde,kannst Du den Fahrzeugschein nicht haben,bis dahin wurde dieser bei der Abmeldung eingezogen und eine AußerbetriebsetzungsMitteilung ausgegeben. Mit Einführung der EU harmonisierten Dokumente(ZB 1 und 2), ist diese entfallen und die entwertete ZB 1 mit Vermerk des Datums der Außerbetriebsetzung in Feld H ersetzt die AußerbetriebsetzungsMitteilung.

Mit dem deutschen Fahrzeugbrief und einer Gültigen HU kann der Erwerber den Wohnwagen wieder in Betrieb nehmen.

Gruß M

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten
am 27. Juli 2008 um 19:46

Habe jetzt gerade einen jungen Gebrauchten angemeldet. Früher gab es eine Abmeldebescheinigung, jetzt (statt Fahrzeugbrief und -schein heißt das ja jetzt Zulassungsbescheinigung I und II), war auf der Zulassungsbescheinigung I (früher: Kfz-Schein), die an der Zulassungsbescheinigung II (früher: Kfz-Brief) angeheftet war, auf der letzten Seite die "vorrüberhegende Stillegung" bescheinigt (mit Unterschrift und Siegel)! Diese Zulassungsbescheinigung I wurde dann eingezogen und ich erhielt eine Neue!

am 27. Juli 2008 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von sternchen987

huhu, also ich habe irgendwie den Fahrzeugschein, sagen wir mal "verlegt". Möchte das Auto jetzt gerne ummelden, da ich umgezogen bin... oké ohne Fahrzeugschein gehts schon irgendwie... hier steht was von au/tüv bescheinigung.... die ist leider beim Fahrzeugschein dabei...

und nu?

ich mein, das ich tüv und au hab kann man ja am nummern schild sehen...

"Am Nummernschild sehen", d a s geht eben nicht, deshalb ist es seit geraumer Zeit auch Pflicht, die letzteTÜV- und AU-Bescheinigung i m m e r im Fahrzeug oder bei den Papieren für Kontrollen mitzuführen. Denn auch der Rennleitung ist nicht verborgen geblieben, daß man die kleinen bunten Plaketten auch schon mal unter der Hand irgendwo besorgen kann.

Was ist den wen der halter nicht sonder ein anderer und der hat das fahrzeug gekauft wär muss dann die verlustmeldung den schreiben der verkäufer oder der halter der da drinne steht in den brief

 

Zitat:

Original geschrieben von n3lson

nein das auto ist abgemeldet...

ich kaufe das auto von einer person die ihn selbst abgemeldet gekauft hat und auf sich noch nciht angemeldet....

zum anmelden braucht man den Schein unbedingt haben die bei uns auf der zulassungsstelle gesagt....

hab dann mal da bei der zulassungstelle von dem ort angerufen, bei dem das auto vorher angemeldet war.

Die haben mir gesagt bei ihnen würden da ein auge zudrücken, und dass sie nicht versten wieso die bei mir so

pingelich wären...

Aufjedenfall bin ich dann wider zu mir auf die Zulassung und hab der gesagt die soll bei der Zulassung vom vorbesitzer anrufen...

Die haben das dan unter sich geklärt und ich bekomme die zulassung jetzt auch ohne schein=)

Weiß nicht genau was die jetzt ausgemacht haben....

Sehr komische sache^^

soganzohnesatzzeichenundmitfehlendenbuchstabenliestsichdasvermutlichgenausobeschissenwiemeinpost

 

Zitat:

Original geschrieben von Heimann19912401

Zitat:

Original geschrieben von n3lson

nein das auto ist abgemeldet...

ich kaufe das auto von einer person die ihn selbst abgemeldet gekauft hat und auf sich noch nciht angemeldet....

zum anmelden braucht man den Schein unbedingt haben die bei uns auf der zulassungsstelle gesagt....

hab dann mal da bei der zulassungstelle von dem ort angerufen, bei dem das auto vorher angemeldet war.

Die haben mir gesagt bei ihnen würden da ein auge zudrücken, und dass sie nicht versten wieso die bei mir so

pingelich wären...

Aufjedenfall bin ich dann wider zu mir auf die Zulassung und hab der gesagt die soll bei der Zulassung vom vorbesitzer anrufen...

Die haben das dan unter sich geklärt und ich bekomme die zulassung jetzt auch ohne schein=)

Weiß nicht genau was die jetzt ausgemacht haben....

Sehr komische sache^^

am 8. März 2012 um 21:03

hallo habe ein problem!!

habe ein auto gekauft ohne fahrzeugschein brief und tüvzettel waren vorhanden ist auch noch auf den ehemaligen halter zugelassen habe auch keinen kaufvertrag gemacht da es nur ein schlachtfahrzeug gewessen wäre so nun hab ich das auto doch weiterverkauft habe aber dieses mal nen kaufvertrag gemacht wo drin steht "ohne fahrzeugschein"

jetzt hat mich der angerufen dem ich das auto verkauft hat das er das auto nicht abmelden kann!!hab auch den vorbesitzer kontaktiert aber ohne erfolg da er wo ich das auto gekauft hab erwähnt hatte das er in den knast muss!!jetzt steh ich da was kann ich machen der vorbesitzer is nicht erreichbar!!!!ich bitte euch um hilfe....danke im vorraus

Brief und TÜV-Zettel hast du?

Dann damit zur Zulassung, sagen, dass du den Schein verloren hast, neuen machen lassen, fertig ;)

am 10. Dezember 2014 um 18:58

Ich muss das Thema aus der Versenkung holen, da ich leider ein sehr ähnliches Problem habe. Mein Schwiegervater ist verstorben und ich habe die Aufgabe, das KFZ aus dem Nachlass zu verkaufen. Dazu wurden mir alle Dokumente und Unterlagen nebst Fahrzeug ausgehändigt. Ich habe das Auto jetzt 750km quer durch Deutschland bis zu mir gefahren und neu TÜV/AU, Wartung, Fahrzeugaufbereitung, etc. machen lassen. Das Fahrzeug ist aktuell (mit Zustimmung der Versicherung) noch angemeldet.

Leider kann ich seit ein paar Tagen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) nicht mehr finden. Ich habe schon alles mehrfach umgedreht.

Jetzt wäre mein aktueller Plan, ich melde das Fahrzeug eben auf mich um, denn das klassische Verfahren kann ich einerseits aufgrund der Entfernung und zudem aufgrund des verstorbenen Halters nicht machen.

Geht das? Also ich habe Schilder, TÜV-Bescheinigung und Zulassungsbescheinigung Teil 2. Geht das dann?

liegt die zub 1 evtl noch bei der werksattt die den tüv gemacht und dann auch gestempelt hat??

Mit Zulassungsbescheinigung I (alt: Brief), HU-Dokument, Perso und Sterbeurkunde sowie Vollmacht des Erben (deine Frau?) zur Zulassungsstelle gehen und den Fall schildern.

Was sollen sonst all die Leute machen, denen das Portemonaie geklaut wird, wo der Fahrzeugschein drin ist, wenn das alles nur ganz böse und problematisch ginge.

Den Brief verlieren ist da bedeutend schlimmer. Das einzige Problem hier ist der Eigentumsnachweis... aber woher sollst du sonst den Brief (Zul.Besch I) haben.

Zulassungsbescheinigung Teil II ist Brief manchmal ist es schon treffend

am 10. Dezember 2014 um 19:49

Nein, ich weiß noch genau, wo ich den Schein (also Teil 1) das letzte Mal gesehen habe. Leider findet sich da nichts mehr. Brief (also Teil 2) habe ich noch. Aber es ist wie verhext. Da ist nichts mehr. Der ist mir sehr wahrscheinlich unterwegs mal aus der Tasche gefallen. Da denke ich, wird nichts mehr zu machen sein.

Üblicherweise kann man einen neuen Schein sehr einfach bekommen. Man geht mit Brief und Perso zu der Zulassungsstelle, bei der das KFZ angemeldet ist. Dann bekommt man gegen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Scheins einen neuen. Da genau ist mein Problem. Die Zulassungsstelle bei der das Auto gemeldet ist, befindet sich 750km weit weg und der HAlter ist verstorben. Dadurch kann das alles nicht mehr gemacht werden. Man kann mittels Erbschein zwar was anstellen, aber auch nur dort und zudem gibt es keinen Erbschein. Der kostet nicht wenig Geld und den braucht es eigentlich nur für Eigentumsumschreibungen bei Immobilien. Von daher hat den kaum einer.Es ist echt zum Heulen.

Werde mal bei der Zulassungsstelle vorbei schauen. Bleibt wohl nichts anderes übrig.

ähhmmm,

meine schwiegermutter brauchte letzten monat auch nen erbschein, für die ganzen anderen erbgeschichten,nicht nur immobilie nur mal so zur info

am 11. Dezember 2014 um 6:17

Nein, braucht man nicht mehr. Gibt nur noch wenige Fälle, bei denen ein Erbschein notwendig ist. Ist aber auch nicht das Thema, denn den gibt es ja nicht. Zudem hat ja auch weder der Halter noch der Erbe den Schein verschusselt, sondern eine dritte Person (ich).

am 14. Dezember 2014 um 15:06

Die Lösung kam Freitag Nachmittag per Mail durch die Zulassungsstelle. Man muss der Zulassungsstelle, bei welcher das Auto gemeldet ist, den Fall schildern. Diese kann durch ein einfaches Fax die Freigabe an die neue Zulassungsstelle erteilen, eine Zulassung ohne Teil 1 durchzuführen. Es sind immer Einzelfallentscheidungen. In meinem Fall wird es nun gemacht und ich kann Montag loslegen. Danke für die Denkanstöße!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto ummelden ohne Fahrzeugschein ?