Auto steht schon ein halbes Jahr auf öffentlichen Platz
Hallo,
Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 26. Mai 2016 um 19:53:09 Uhr:
Das Auto geht dem TE einen feuchten an.
Was stört ihn daran?
Die Angehörigen werden schon wissen ob die Mama, Oma oder wie auch immer, ein Auto hatte.
Sorgen haben die Leute... !?
Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurden Fahrzeuge gestohlen, es soll schon vorgekommen sein, daß dann solche Fahrzeuge zu Straftaten benutzt wurden und irgendwo abstellt wurden. Aber dir es das ja alles egal. Saubere Einstellung. Glückwunsch.
151 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Mai 2016 um 15:29:22 Uhr:
So lange ein Fahrzeug zugelassen ist, kann es abgestellt werden und dort stehen bleiben. Vorausgesetzt natürlich - keine Behinderung - kein Haltverbot u.s.w..
Da wird kein Ordnungsamt irgend etwas machen. Warum auch.
Die angeschriebene Polizeidienststelle wird vermutlich das Kennzeichen hinsichtlich Diebstahl oder Versicherungsschutz überprüfen und wenn festgestellt wird, dass kein Diebstahl vorliegt und das Fahrzeug vorschriftsmäßig versichert/versteuert ist, ist Ende der Fahnenstange. So weit die Praxis.
Ostelch hat es schon recht gut erklärt. "Defekte" Fahrzeuge dürfen nicht einfach so abgestellt werden. Hat ein fahrzeug nach einem Unfall einfach nur eine verbeulte/eingedrückte Fahrzeugfront wird niemand was unternehmen. Bei austretenden Flüssigkeiten, wie Öl wird sehr schnell was unternommen. Auch bei defekten/offenen Scheiben kommt ein Abschlepper. Es gelten die drei Regeln zum Schutz vor Mensch, Umwelt und Diebstahlvorbeugung.
Kann ich so Bestätigen:
Ein Nachbar meiner Großeltern hatte auf seinem Privaten Grundstück, welches komplett eingezäunt war, ein Schrottreifes Auto abgestellt und mit der Zeit in einen Brennholzhaufen integriert (Nachbar war ein Messi). Jedenfalls war das Fahrzeug ganz schnell weg, als die Ölwanne durchgerostet war und das Öl Richtung Gosse lief und beim nächsten Regen in den Kanal geflossen wäre. War damals das Highlight das die Ortsfeuerwehr den total vergammelten Hobel aus dem Brennholzhaufen entfernt hat. Der Nachbar war übrigens nicht auffindbar, weil wohl vor längerer Zeit verschwunden.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 01. Juni 2016 um 08:10:14 Uhr:
Kann ich so Bestätigen:Ein Nachbar meiner Großeltern hatte auf seinem Privaten Grundstück, welches komplett eingezäunt war, ein Schrottreifes Auto abgestellt und mit der Zeit in einen Brennholzhaufen integriert (Nachbar war ein Messi). Jedenfalls war das Fahrzeug ganz schnell weg, als die Ölwanne durchgerostet war und das Öl Richtung Gosse lief und beim nächsten Regen in den Kanal geflossen wäre. War damals das Highlight das die Ortsfeuerwehr den total vergammelten Hobel aus dem Brennholzhaufen entfernt hat. Der Nachbar war übrigens nicht auffindbar, weil wohl vor längerer Zeit verschwunden
Das ist wohl auch besser, wenn der nicht wieder auftaucht. Das "Umparken" und das Bußgeld dürften teuer werden.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Mai 2016 um 15:29:22 Uhr:
So lange ein Fahrzeug zugelassen ist, kann es abgestellt werden und dort stehen bleiben. Vorausgesetzt natürlich - keine Behinderung - kein Haltverbot u.s.w..
Da wird kein Ordnungsamt irgend etwas machen. Warum auch.
Die angeschriebene Polizeidienststelle wird vermutlich das Kennzeichen hinsichtlich Diebstahl oder Versicherungsschutz überprüfen und wenn festgestellt wird, dass kein Diebstahl vorliegt und das Fahrzeug vorschriftsmäßig versichert/versteuert ist, ist Ende der Fahnenstange. So weit die Praxis.
Das Fahrzeug muß in einem verkehrstechnisch "sicheren" und fahrbereiten Zustand sein, um auf der Straße geparkt oder abgestellt werden zu dürfen.
Platte Reifen, vermooste Scheiben, Leckage von Betriebsstoffen usw. stellen keinen fahrbereiten Zustand dar und entsprechen auch keinem verkehrstechnisch sicheren Zustand.
Auch dürfen Fahrzeuge nicht in der Öffentlichkeit geparkt/abgestellt werden, wenn diese einen Unfall hatten und der Blechschaden eine Verletzungsgefahr für Passanten darstellt. (z.B. abstehende Blechteile oder teilweisse herunterhängende Stoßstange)
Da kann das Fahrzeug zugelassen, TÜV besitzen, oder angemeldet sein. So darf es nicht auf öffentlichem Parkraum stehen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juni 2016 um 11:36:30 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Mai 2016 um 15:29:22 Uhr:
So lange ein Fahrzeug zugelassen ist, kann es abgestellt werden und dort stehen bleiben. Vorausgesetzt natürlich - keine Behinderung - kein Haltverbot u.s.w..
Da wird kein Ordnungsamt irgend etwas machen. Warum auch.
Die angeschriebene Polizeidienststelle wird vermutlich das Kennzeichen hinsichtlich Diebstahl oder Versicherungsschutz überprüfen und wenn festgestellt wird, dass kein Diebstahl vorliegt und das Fahrzeug vorschriftsmäßig versichert/versteuert ist, ist Ende der Fahnenstange. So weit die Praxis.Das Fahrzeug muß in einem verkehrstechnisch "sicheren" und fahrbereiten Zustand sein, um auf der Straße geparkt oder abgestellt werden zu dürfen.
Platte Reifen, vermooste Scheiben, Leckage von Betriebsstoffen usw. stellen keinen fahrbereiten Zustand dar und entsprechen auch keinem verkehrstechnisch sicheren Zustand.
Auch dürfen Fahrzeuge nicht in der Öffentlichkeit geparkt/abgestellt werden, wenn diese einen Unfall hatten und der Blechschaden eine Verletzungsgefahr für Passanten darstellt. (z.B. abstehende Blechteile oder teilweisse herunterhängende Stoßstange)
Da kann das Fahrzeug zugelassen, TÜV besitzen, oder angemeldet sein. So darf es nicht auf öffentlichem Parkraum stehen.
Wer hat denn von diesen Voraussetzungen gesprochen.😕 Ich glaube niemand.
Schon interessant was hier alles dazu gedichtet wird, nur um etwas zu schreiben. Oder weißt du mehr als wir.
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 26. Mai 2016 um 11:30:46 Uhr:
Hallo,Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?
Immer gut wenn es aufmerksame Nachbarn gibt.....
Danke für die abschließende Rückmeldung. In meinen Augen war es richtig, dass Du Dich der Sache angenommen hast.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 7. Juli 2016 um 12:16:21 Uhr:
Schönen Gruss an die ganzen Blockwarte.B 19
Fühlst du dich nach diesem verbalen "Bäuerchen" jetzt wieder besser?
Grüße vom Ostelch
@urlaubsjunkie Und der Schlaf ist seitdem wahrscheinlich deutlich besser 🙂
Zitat:
@urlaubsjunkie schrieb am 7. Juli 2016 um 07:39:54 Uhr:
Mittlerweile hat die Stadtverwaltung reagiert, das Auto steht nicht mehr da.
Dann war da wohl doch was im "argen". Danke für die Rückmeldung. Du hast im übrigen alles richtig gemacht. Laß dir von den üblichen MT Trollen nichts einreden.