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Auto seit 14 Tagen im Besitz, jetzt wird Finanzierung zurückgerufen

Themenstarteram 28. November 2012 um 16:49

Habe mal eine Frage an die Spezialisten hier:

Ein Bekannter hat sich einen Passat JW gekauft mit 2,9% ganz ohne Anzahlung. Auto über Internet gekauft, zugelassen, 500km hingefahren, Vorab-Verträge erneut im Original unterschrieben, Schilder dran und nach Hause gefahren.

Jetzt meldet sich der Verkäufer: Er habe eine Mail der Bank "übersehen", dass die Finanzierung nicht zu 2,9% erfolgen könne. Er solle jetzt

a) einen Bürgen nennen

b) eine Einmalzahlung von 6000EUR leisten (Fahrzeugpreis=Finanzierungssumme=30.000EUR)

c) ohne Anzahlung die Finanzierung zu 9,49% :eek: laufen lassen.

Wir sind erst mal alle überrascht und raten ihm zu völliger Entspannung, schließlich hat das AH ja den Fehler gemacht (Ablehnung nicht gelesen und Vertrag so gemacht).

Nun ist aber die Frage: Der Finanzierungsvertrag kam ja dann offensichtlich nie zustande; er wurde ja auch nie bestätigt, man unterschreibt ja immer nur den DarlehnsANTRAG.

Wie sieht das nun aus? Kann er auf 2,9% bestehen? Oder kann das AH gar den ganzen Kauf rückabwickeln?

Wie sollte man sich verhalten?

Hintergrund: a)-c) kommen nicht in Frage bzw. wenn er MUSS, dann b. Am liebsten wäre ihm, dass das AH das Problem mit der Bank löst und es bei 2,9 bleibt. Alternativ könnte er auch die ganze Karre auf einen Schlag bezahlen - würde dann aber den Preis senken wollen.

Wie muss bzw. sollte er sich gegenüber dem AH verhalten? Und: Wenn ich recht habe, dass das AH ein Problem hat und nicht er: Um wieviel könnte man den Preis evtl. drücken? Wie viel Nachlass bzw. "Schmerzensgeld" würde der Händler wohl hinnehmen?

Es handelt sich um einen Werkswagen. Daran verdient der Händler - glaube ich - nicht viel...

Bin auf die Tipps gespannt. Ich hab ihm geraten, das AH ein Angebot machen zu lassen. Alternativ dürften sie die Karre wieder abholen (500km!) und ihm Entschädigung für den Aufwand (Auto zulassen, abholen, Winterräder kaufen etc.) erstatten. :p

Natürlich will er das nicht wirklich, sondern die Karre behalten. Und Bonität etc. ist - zumindest im Nachhinein - kein Problem. Man hatte nur einen Gehaltsnachweis gefordert. Die weiteren Einkünfte aus Vermietung etc., die sein Gehalt übersteigen, wurden gar nicht vorgelegt und könnten nachgereicht werden. Aber darum gehts nicht, er könnte bar zahlen. Also "Geld spielt keine Rolle". Hier gehts nur darum, wie kommt er am besten aus der Nummer raus ohne Zuzahlungen etc. Hätte das AH ihm den Mund mit 2,9% gar nicht erst wässrig gemacht, hätte er gar nicht finanziert. Hatte er gar nicht vor...Aber jetzt will er es eigentlich so haben, wie "gekauft".

Beste Antwort im Thema

Bei der Fallgestaltung würde ich mich wirklich an einen Fachmann wenden und mich nicht auf das gesunde Rechtsempfinden der Stammtischmehrheit verlassen. Man kann sich schnell aufhetzen lassen auf sein vermeintliches Recht zu bestehen, aber keiner derjenigen die ihn jetzt ins Feuer schicken wollen, verbrennt sich selber dabei die Finger. Vor allem nicht, wenn eine gütliche Einigung nicht eventuell noch möglich ist.

Wenn der Darlehensnehmer die erforderliche Bonität besitzt und es nur daran gescheitert ist, dass er seine sonstigen Einnahmen nicht nachgewiesen hat - warum liefert er die nicht einfach nach und sackt seine 2,9%-Finanzierung vielleicht doch noch ein?

Wenn die Finanzierung aber nicht zustande kommt wird es wirklich interessant. Klar - den Fehler hat das AH gemacht, aber vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere an Sachverhalte, bei denen der Begünstigte eines Irrtums nicht einfach den Vorteil aus dem Fehler eines anderen behalten durfte. Ich würde mich also nicht allzu sehr in der Sicherheit wiegen, die Bedingungen der Problemlösung diktieren zu dürfen. Das sollte einer beurteilen der Rechtsberatung erteilen darf.

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Themenstarteram 29. November 2012 um 13:09

Danke für die Tipps - noch bevor ich sie weitergeben konnte, war die Sache mit einem Anruf bei der Bank erledigt: Da seine Frau ja eh im Todesfall "erbt", konnte sie aus seiner Sicht ja auch als Bürge eingesetzt werden. Ein Einkommensnachweis von ihr per Fax an die Bank und alles ist tutti. 2.9% - keine Anzahlung. Und er musste nicht aufwendig seine weiteren Einkünft - nicht schwarz, nicht einmal grau... - darlegen.

Nicht jeder, der sein Einkommen nicht auf einen Schlag belegen oder benennen kann, hat illegales Geld! Vielleicht hat er einfach so viel, dass es nicht mal eben zusammengerechnet werden kann. :p

Zitat:

Vielleicht hat er einfach so viel, dass es nicht mal eben zusammengerechnet werden kann. :p

Ja, das ist schlimm. Geht mir auch so.

...vorallem ist dann eine Finanzierung von nöten :rolleyes:

Themenstarteram 29. November 2012 um 15:15

Du Wurst. ;)

Es mag sinnvoller sein, eine 2,9% Finanzierung einzugehen, als andere Anlagen aufzulösen. Vielleicht löst man auch andere - höhere Kredite ab. Sowas habe ich durchaus schon mal getan und ziehe das immer wieder in Erwägung bei Neugeschäften.

Mir ist das ziemlich egal, wie das genau bei ihm läuft. Und das sollte es dir auch sein.

Schön, dass sich die Sache geklärt hat.

Ich habe den Thread eben erst gefunden und möchte noch ein paar Sachen klarstellen, da ich hier viel Blödsinn gelesen habe.

 

Kaufvertrag (mit dem Händler) und Kreditvertrag (mit der Bank) sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte. Wenn eines davon nicht zustande kommt, gilt das andere dennoch. Isso.

Daher: Kaufvertrag immer erst unterschreiben, wenn die Kreditzusage vorliegt. Isso.

Zu dem Thema sind immer wieder Artikel in der Presse und nicht nur in der Fachpresse.

 

In diesem Fall wurde dem Händler unterstellt, dass er eine Provision für den Kredit bekommt. Kann sein. Viel kann es aber nicht sein. Kommt der Kredit nicht zustande, dann gibt es auch keine Provision. Der Händler verdient also weniger, nicht mehr. Wenn er dann noch bereit ist, deshalb einen Nachlass zu geben, dann ist das nur good will. Aber eher unwahrscheinlich.

 

Generell frage ich mich, warum Dein Freund den Kredit nimmt. Du hast ja geschrieben, er wurde vom Händler dazu überredet. Was macht er jetzt mit dem Geld? Es gibt zur Zeit keine sichere Anlage, die mehr als 2,9% bietet.

Wer jetzt mit den Werbungen einiger Onlinebanken kommt, soll mal ein paar Jahre zurückdenken. Damals kamen Neukunden mit Tüten voller Bargeld zu uns (einer Großbank), weil sie ihr Geld sicher wissen wollten.

Mehr Ertrag verlangt immer mehr Risikobereitschaft! Will er mit dem Geld spekulieren - okay, das ist in Ordnung. Wenn er es aber nur auf dem Tagesgeld o. ä. liegen lässt, sollte er sich den Kredit lieber sparen.

Ist das Geld jetzt Reserve? Dann sollte er auch lieber barzahlen und Geld aufnehmen, wenn er etwas benötigt.

 

Just my two cents...

Stefan

Da sollte man aber zumindest noch einen Blick auf §358 BGB - Verbundene Verträge werfen.

" ... sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte ... " stimmt so einfach nun auch nicht.

Zitat:

Kaufvertrag (mit dem Händler) und Kreditvertrag (mit der Bank) sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte. Wenn eines davon nicht zustande kommt, gilt das andere dennoch. Isso.

Aber nur, wenn Du das Fahrzeug beim Händler kaufst und den Kredit ohne Wissen und Vermittlung des Händlers bei einer Bank aufnimmst.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Da sollte man aber zumindest noch einen Blick auf §358 BGB - Verbundene Verträge werfen.

 

" ... sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte ... " stimmt so einfach nun auch nicht.

Wenn ich das so lese, würde ich Dir spontan Recht geben.

Das gilt aber nur eingeschränkt bei Kaufverträgen, wenn diese schon erfüllt wurden und die Ware durch Inbesitznahme und Nutzung eine Wertminderung erfahren hat.

 

Daher rate ich zur Vorsicht.

 

Greets, Stefan

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Es mag sinnvoller sein, eine 2,9% Finanzierung einzugehen, als andere Anlagen aufzulösen. Vielleicht löst man auch andere - höhere Kredite ab. Sowas habe ich durchaus schon mal getan und ziehe das immer wieder in Erwägung bei Neugeschäften.</span>

Mir ist das ziemlich egal, wie das genau bei ihm läuft. Und das sollte es dir auch sein.

Naja, ein bisschen seltsam ist das alles schon.

Wenn er das Auto sogar bar zahlen könnte bzw. das Geld -nachweisbar- angelegt hat, wieso dann der ganze Aufriss?

Ein Autokredit ist ja allein durch die Tatsache, dass ein vollkaskoversichertes Fahrzeug als relativ brauchbare Sicherheit verfügbar ist, nicht extrem risikobehaftet.

Wenn also bei einem solchen tagtäglichen Geschäft von der Autobank entweder ein Bürge, eine deutliche Anzahlung oder ein unverschämter Zinssatz gefordert wird, läuten bei mir die Alarmglocken.

Das machen die Banken eigentlich nur, wenn der potentielle Kreditnehmer vielleicht doch die Hosen etwas zu kurz an hat...

 

Aber das geht mich alles gar nix an und wurscht ist es mir sowieso. Denn ich bin ja nicht der Bürge...

 

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Mir ist das ziemlich egal, wie das genau bei ihm läuft. Und das sollte es dir auch sein.

...warum stellst du dann die Frage, du Wurst :rolleyes:

Achja, was mir egal ist und was nicht, entscheidest mit absoluter Sicherheit nicht du :D

Kopfschüttel

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Da sollte man aber zumindest noch einen Blick auf §358 BGB - Verbundene Verträge werfen.

" ... sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte ... " stimmt so einfach nun auch nicht.

Wenn ich das so lese, würde ich Dir spontan Recht geben.

Das gilt aber nur eingeschränkt bei Kaufverträgen, wenn diese schon erfüllt wurden und die Ware durch Inbesitznahme und Nutzung eine Wertminderung erfahren hat.

Daher rate ich zur Vorsicht.

Greets, Stefan

Natürlich ist hier der Sachverhalt komplizierter, wenn der Kaufvertrag schon erfüllt wurde.

Aber noch ein Tipp: Lies dir mal §359 BGB durch. ;)

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Da sollte man aber zumindest noch einen Blick auf §358 BGB - Verbundene Verträge werfen.

 

" ... sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte ... " stimmt so einfach nun auch nicht.

Wenn ich das so lese, würde ich Dir spontan Recht geben.

Das gilt aber nur eingeschränkt bei Kaufverträgen, wenn diese schon erfüllt wurden und die Ware durch Inbesitznahme und Nutzung eine Wertminderung erfahren hat.

 

Daher rate ich zur Vorsicht.

 

Greets, Stefan

Wo kann man diese Interpretation des § 358 nachlesen?

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

Dann sollte er auch lieber barzahlen und Geld aufnehmen, wenn er etwas benötigt.

Bei ´nem 2.99er Zins ist es töricht, das Geld cash ins Auto zu pumpen. Lieber für den Fall der Fälle flüssig bleiben, als sich Liquidität mit ´ner 6 vor dem Komma (nicht jeder ist verbeamteter Millonär um die 40 ohne Kinder) beschaffen zu müssen.

Außerdem kann man bei einer Finanzierung über die Händlerbank oft noch am Fahrzeugpreis was machen... aber das ist die hohe Schule und hat sich am Stammtisch noch nicht rumgesprochen.

Gruß aus der Bar*,

Wolf.

*da wo auch ich bar bezahle :D

Nr. 5,

 

so gut Dein Hinweis auf §358 BGB war, so wenig sehe ich einen Zusammenhang mit §359 BGB.

Dort geht es um Nichterfüllung des Darlehensvertrages durch den Verbraucher, wenn die gelieferte Ware mängelbehaftet ist und er deshalb Wandlung verlangt.

 

go-4-golf

Ein Auto wird durch Nutzung, Laufleistung, Zahl der Vorbesitzer im Wert gemindert. Deshalb kannst Du den Kaufvertrag nicht einfach rückabwickeln, wenn das Auto schon gefahren und umgemeldet wurde.

 

Greets, Stefan

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

Nr. 5,

so gut Dein Hinweis auf §358 BGB war, so wenig sehe ich einen Zusammenhang mit §359 BGB.

Dort geht es um Nichterfüllung des Darlehensvertrages durch den Verbraucher, wenn die gelieferte Ware mängelbehaftet ist und er deshalb Wandlung verlangt.

Das belegt doch aber eindeutig, dass die Verträge zusammenhängen und auch nur zusammenhängend beurteilt werden können. Da steht übrigens nichts von mängelbehafteter Ware, das mag zwar überwiegend zutreffen, aber es gibt auch andere Gründe zur Leistungsverweigerung.

Wenn der Händler eine 2,9% Finanzierung zugesichert hat und jetzt soll der Verbraucher plötzlich 6,9% bezahlen, dann wäre das eine einseitige Vertragsänderung, und das geht nicht.

Das Problem hier ist halt, dass das Fahrzeug schon genutzt wurde.

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