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Auto-Rückgabe nach Leasing

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 7:43

Hallo zusammen,

mein Leasing-Vertrag läuft bei Audi demnächst nach drei Jahren aus. Da ich gerne die Marke wechsle, würde ich den Audi einfach beim Händler wieder abgeben.

Hat hier jemand Erfahrung? Wie läuft das ab. Ich habe vor drei Jahren 20000 EUR Sonderzahlung geleistet und nun monatlich 300 EUR. Ausgehend vom Neupreis sind nun 44000 EUR offen. Laut DAT ist der Preis aber nur noch ca. 42000 EUR.

Gruß Joe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kreisleriana schrieb am 2. Februar 2018 um 15:43:40 Uhr:

 

eigentlich klar, wenn der Händlereinkkaufpreis nur 42 000 ist ( worausgesetzt, dass das Auto in PERFEKTEM Zustand ist, siehe mein Faden) , der Restwert aber 44 000, dann wirdst du 2000 drauf zahlen müssen abzgl ein paar Euro für die Minderkilometer, wenn du den Händler wechselst. - eben der Nachteil beim Restwertleasing ( und Ursache meines misslungenen Versuches bei operating leasing mein Glück zu suchen).

Wenn man die Beiträge des hier fragenden Benutzers gelesen hätte, dann muss einem klar sein, dass es ein Kilometerleasing ist beziehungsweise war.

Es zeigt sich wieder, dass Benutzer die sich Beiträge und mutmaßlich Verträge nur oberflächlich durchlesen, am ehesten nachher Probleme bekommen. Ist auch ein Grund, warum du in einer anderen Diskussion über die hohe Nachzahlung echauffierst.

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12 Antworten

Kilometerleasing oder Restwertleasing?

 

Bei ersterem liegt das Problem der Wertabweichung beim Händler.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 9:47

Kilometerleasing. Beim Vertrag sind 15000 km pro Jahr definiert, dadurch dass ich im ersten Jahr deutlich weniger gefahren bin, werde ich am Ende unter den 45000 km bleiben - vermutlich ca. 33000 km.

Mich würde interessieren, ob ich Nachteile habe, wenn ich das Fahrzeug nur zurückgebe und die Marke wechsle. Ich gehe auch davon aus, dass mein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Schaden hat. Der Zustand ist m. E. sehr gut - keine Kratzer oder Flecken im Inneren, werde ihn sicher auch noch entsprechend aufbereiten.

Gruß Joe

Sagen wir mal so: bei einem Anschlussvertrag könnte es sein, dass bei der Rückgabe irgendwelche Kleinigkeiten eher zu deinen Gunsten geregelt werden. Wenn an dem Auto nichts ist, sollte das kein Problem sein (evtl. selbst unmittelbar vor der Rückgabe ein Dekra-Gutachten machen lassen). Im Prinzip machst du genau das, was im Vertrag vereinbart wurde: du stellst das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit auf den Hof. Von einem Anschlussgeschäft steht da bestimmt nichts drin.

Und lass dir die Minderkilometer vergüten!

So ist es dir entstehen durch den Markenwechsel keine Nachteile. Jedoch bleiben dir unter Umständen den Vorteile verwehrt. Im Endeffekt wird der Vertrag so erfüllt, wie er einst abgeschlossen wurde.

 

Die Zeiten solcher Horrorgeschichten, dass man für jeden kleinen Kratzer unendlich blechen muss, sind eigentlich heute vorbei. Zumindest bei 99% der seriösen Leasinggeber. Es gibt klar definierte Kataloge welche Schäden i.O. sind und welche nicht.

Naja Minderkilometer, da gibt es nicht viel, denn das Maximum sind in der Regel 10.000 km und meist auch nur die Hälfte der Mehrkilometer. Sprich man hätte 12 Cent rro Mehrkilometer, bekommt aber nur 6 Cent pro Minderkilometer.

BTW: Mein Skoda ging nach 73.000 km ohne Mängel an den Händler zurück und das, obwohl ich weder einen neuen geleast habe und ich ihn sogar zwei Jahre vor Leasingende zurückgab.

Zitat:

@black_cloud68 schrieb am 9. Januar 2018 um 08:43:58 Uhr:

. Ausgehend vom Neupreis sind nun 44000 EUR offen. Laut DAT ist der Preis aber nur noch ca. 42000 EUR.

Gruß Joe

eigentlich klar, wenn der Händlereinkkaufpreis nur 42 000 ist ( worausgesetzt, dass das Auto in PERFEKTEM Zustand ist, siehe mein Faden) , der Restwert aber 44 000, dann wirdst du 2000 drauf zahlen müssen abzgl ein paar Euro für die Minderkilometer, wenn du den Händler wechselst. - eben der Nachteil beim Restwertleasing ( und Ursache meines misslungenen Versuches bei operating leasing mein Glück zu suchen).

 

Zitat:

@kreisleriana schrieb am 2. Februar 2018 um 15:43:40 Uhr:

...

- eben der Nachteil beim Restwertleasing ( und Ursache meines misslungenen Versuches bei operating leasing mein Glück zu suchen).

Hier aber irrelveant weil Kilometerleasing!

am 2. Februar 2018 um 15:23

Bitte nicht in allen Threads "Operating Leasing" und Kilometerleasing miteinander vermischen oder teilweise gleich setzen.

Es gibt Kilometerleasing und Restwertleasing als Möglichkeiten beim Händler.

In der Bilanzierung gibt es dann Operating Leasing und Finanzierungsleasing. Hier wird nur unterschieden, ob das Fahrzeug in der Bilanz des Leasinggebers oder des Leasingnehmers auftaucht. Für den Endverbraucher nicht relevant.

Ein entsprechend ausgestalteter Kilometerleasingvertrag über ein Großteil der gewöhnlichen Nutzungsdauer und mit bspw. Kaufoption kann bilanziell auch ein Finanzierungsleasing sein.

Zitat:

 

Hier aber irrelveant weil Kilometerleasing!

Wenn mit Kilometerleasing ein Nutzwertleasing gemeint ist, woher dann die 44 000 , die offen sind ? Dann nimmt die Leasinggesellschaft das Auto ohnehin zurück, der Rest ist für den Leasingnehmer uninteressant ( Vorteil des operating ,/ Nutzwertleasing)

Die Leasingfirma wird eben eventuell (wie mir widerfahren) das Auto mit der Lupe untersuchen und jede Kleinigkeit deftig in Rechnung stellen .( Nachteil des Nutzwertleasing)

Zitat:

@kreisleriana schrieb am 2. Februar 2018 um 15:43:40 Uhr:

 

eigentlich klar, wenn der Händlereinkkaufpreis nur 42 000 ist ( worausgesetzt, dass das Auto in PERFEKTEM Zustand ist, siehe mein Faden) , der Restwert aber 44 000, dann wirdst du 2000 drauf zahlen müssen abzgl ein paar Euro für die Minderkilometer, wenn du den Händler wechselst. - eben der Nachteil beim Restwertleasing ( und Ursache meines misslungenen Versuches bei operating leasing mein Glück zu suchen).

Wenn man die Beiträge des hier fragenden Benutzers gelesen hätte, dann muss einem klar sein, dass es ein Kilometerleasing ist beziehungsweise war.

Es zeigt sich wieder, dass Benutzer die sich Beiträge und mutmaßlich Verträge nur oberflächlich durchlesen, am ehesten nachher Probleme bekommen. Ist auch ein Grund, warum du in einer anderen Diskussion über die hohe Nachzahlung echauffierst.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 2. Februar 2018 um 16:25:46 Uhr:

Zitat:

@kreisleriana schrieb am 2. Februar 2018 um 15:43:40 Uhr:

 

eigentlich klar, wenn der Händlereinkkaufpreis nur 42 000 ist ( worausgesetzt, dass das Auto in PERFEKTEM Zustand ist, siehe mein Faden) , der Restwert aber 44 000, dann wirdst du 2000 drauf zahlen müssen abzgl ein paar Euro für die Minderkilometer, wenn du den Händler wechselst. - eben der Nachteil beim Restwertleasing ( und Ursache meines misslungenen Versuches bei operating leasing mein Glück zu suchen).

Wenn man die Beiträge des hier fragenden Benutzers gelesen hätte, dann muss einem klar sein, dass es ein Kilometerleasing ist beziehungsweise war.

Es zeigt sich wieder, dass Benutzer die sich Beiträge und mutmaßlich Verträge nur oberflächlich durchlesen, am ehesten nachher Probleme bekommen. Ist auch ein Grund, warum du in einer anderen Diskussion über die hohe Nachzahlung echauffierst.

Begriff "Kilometerleasing" stand bisher in keinem meiner offerte, nur entweder operating=Nutzwertleasing oder Restwertleasing.... daher die Nachfrage, übrigens @ scrambler: kein Grund herum zu granteln

 

Du schreibst leider am Thema vorbei, es ist hier seit dem dritten Beitrag klar, dass es sich um eine Berechnung der Mietraten aufgrund der Kilometerlaufleistung handelt. Man sollte sich inhaltlich schon an der Fragestellung orientieren.

Der Restwert ist im aktuellen Fall völlig belanglos, dieses Risiko trägt das Autohaus, die Mietgesellschaft oder der Hersteller je nach Vertragsgestaltung im Hintergrund. Für den Mieter wird rein die Kilometerleistung abgerechnet und eventuelle Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen.

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