Auto-Randalierer

Hallo Leute,

Es wurde vor eine Woche gezielt mein Auto beschädigt auf öffentlicher Straße , gezielt warum weil andere Fahrzeuge auch daneben geparkt waren aber nur meins beschädigt wurde. Am nächsten Tag wo ich das gesehn hab das beide Spiegel beschädigt wurden kratzer bei Fahrertür und Beifahrertür sind, hab ich die Polizei angerufen und eine Anzeige gemacht. Ich hab eine Hapftlichtversicherung somit bin ich auf meinen Schaden sitzen geblieben und hab 500 euro blechen müssen. Meine frage ist ich würde Kameras im Auto installieren aber darf ich das überhaubt, ich lebe ihn österreich ich würde sie nur auch benutzen wenn jemand wieder mein Auto beschädigt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich bitte euch nur ernst gemeinte Antworten zu Schreiben.

Beste Antwort im Thema

Aufruf zur Selbstjustiz hat hier mal gar nichts zu suchen...

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Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Juni 2018 um 16:21:42 Uhr:


Weiß schon, Leute wie du würden einem auf frischer Tat ertapptem Täter erst noch nen Guten Tag wünschen bevor sie ihn fragen, ob er denn ne schlechte Kindheit gehabt hat... 🙄

Einfach mal weiterdenken: Du bist dran wegen Körperverletzung, der Typ ist dran wegen Sachbeschädigung. Für wen wird die Sache vor Gericht wohl schlechter ausgehen?

...bei solchen Sachen läßt man sich einfach nicht erwischen, wenn man ausm Hinterhalt zuguckt, wie so ein Täter aus Ungeschicklichkeit ausrutscht und blöderweise dumm auf die Fresse fällt.

Und ggf. wurde ich als Opfer vom überraschten Täter angegriffen... dann wars Notwehr.

wenn ich mich drohenderdings mit nem Basi in der Hand neben mein Auto stelle, hat das noch längst nichts mit Körperverletzung zu tun ...

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 16:45:43 Uhr:


wenn ich mich drohenderdings mit nem Basi in der Hand neben mein Auto stelle, hat das noch längst nichts mit Körperverletzung zu tun ...

Dann bewache Du mal schön 24/7 Dein Auto mit dem Basi... 😁😁😁

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Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Juni 2018 um 16:43:18 Uhr:


...bei solchen Sachen läßt man sich einfach nicht erwischen, wenn man ausm Hinterhalt zuguckt, wie so ein Täter aus Ungeschicklichkeit ausrutscht und blöderweise dumm auf die Fresse fällt.

Du hast nicht wirklich Erfahrung mit solchen Dingen, oder? Rechne damit, dass der Richter Dir diesen Hergang nicht glauben wird und gegen Dich urteilt. Vor allem, wenn Du mit einem Baseballschläger agiert hast.

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Juni 2018 um 16:43:18 Uhr:


Und ggf. wurde ich als Opfer vom überraschten Täter angegriffen... dann wars Notwehr.

Mit einem Baseballschläger in der Hand kauft man Dir die Opferrolle nicht ab. Du kannst den Täter festhalten und die Polizei rufen, Dein Gewalteinsatz muss aber verhältnismäßig sein.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. Juni 2018 um 16:50:44 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 16:45:43 Uhr:


wenn ich mich drohenderdings mit nem Basi in der Hand neben mein Auto stelle, hat das noch längst nichts mit Körperverletzung zu tun ...

Dann bewache Du mal schön 24/7 Dein Auto mit dem Basi... 😁😁😁

davon war nicht die Rede ... zum besseren Verständnis ergänze ich "zu passender Zeit", damit es auch wirklich jeder versteht 😉

Und den Basi hab ich nur dabei, ich muss ihn ja nicht benutzen... ich messe 198 cm bei 118 kg. Da ist der Basi eh nur Deko 😉

Ist ja schon wieder allerliebst, wie die Gratismutigen und Möchtegern-Hilfssheriffs sich hier äußern. Behaltet eure immer gleichen und immer gleich öden "Ich würde da aber!!!"-Phantasien doch mal lieber für euch.

Mit einem Werkzeug oder solch einem Sportgerät und ohne schlecht Kindheit bekommt man nach der Aktion eher versuchte Tötung als Notwehr....

Das einzige Sinnvolle wäre eine Garage oder ein Einstellplatz in einer geschlossenen TG.

Oder sich auf die Lauer legen und eindeutige Beweise sichern... und anzeigen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Juni 2018 um 17:14:56 Uhr:


Ist ja schon wieder allerliebst, wie die Gratismutigen und Möchtegern-Hilfssheriffs sich hier äußern. Behaltet eure immer gleichen und immer gleich öden "Ich würde da aber!!!"-Phantasien doch mal lieber für euch.

ist keine "Ich würde da aber!!!"-Phantasie, sondern eine "Hab ich schonmal"-Tatsache...

In meiner Nachbarschaft verkehrte mal so ein braungebrannter Wichtigmacher, der es ums Verrecken nicht akzeptieren konnte, dass seine Freundin (wohnt im Nachbarhaus) mit ihm Schluss gemacht hat. Als er dann wiederholt nachts um 2 Uhr krakeelend und randalierend vor dem Haus stand (er beschädigte diesmal u.a. das Auto des neuen Freundes und gab einige böse Schimpfworte von sich, die ich hier nicht wiederholen will und darf), reichte es völlig aus, dass ich in Sporthose, Feinrippunterhemd und Alu-Basi über der Schulter strammen Schrittes auf ihn zuging und ihn nach der Uhrzeit fragte... er rannte wie ein Karnickel und ist seither nicht mehr aufgetaucht.

Da ich ihn identifizieren konnte (Polizei war auch bei mir), durfte er auch noch den Schaden an besagtem Auto und das eingeschmissene Fenster bezahlen ... Mission erfolgreich, ohne Körperverletzung.

Schlimm jetzt? Find ich ned.

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 17:26:32 Uhr:


Da ich ihn identifizieren konnte (Polizei war auch bei mir), durfte er auch noch den Schaden an besagtem Auto und das eingeschmissene Fenster bezahlen ... Mission erfolgreich, ohne Körperverletzung.
Schlimm jetzt? Find ich ned.

Ob Dein Beispiel auf unseren Fall anwendbar ist? Vor vielen Jahren, als ich noch in einer schlechteren Gegend wohnte, habe ich ein paar BTM-Konsumenten nachts aus dem Hausflur komplementiert, mit einem Kukri als Argumentationshilfe. Aber ich war nicht scharf darauf, das Ding zu benutzen, weil mir klar war, welchen Ärger das nach sich zieht.

Wenn jemand schreibt, dass er mit Baseballschläger, Schraubenschlüssel o. ä. dem Randalier "auflauern" (das war das benutzte Verb) will , dann lese ich da heraus, dass das Gerät auch als "erzieherische Maßnahme" zum Einsatz kommen soll. Und da ist der Hinweis, dass man am Ende mit einer Verurteilung wegen KV dastehen kann und letztlich der Dumme ist und es deshalb lassen sollte, durchaus angebracht.

Diese ganzen "ich haue dem ungesehen paar auf die Fresse"-Ideen können doch nur von ebenfalls nicht sonderlich hellen Leuchten stammen.

Was ist ...

... wenn das jemand sieht?
... es schiefgeht und man dem anderen dann versehentlich umbringt oder dauerhafte körperliche Schäden bleiben?
... wenn der übernächste Woche mit seinen 10 Kumpels wiederkommt?

Hier hilft bloß Deeskalation, und die beginnt nicht mit irgendwelchen Drohgebärden. Das kommt vielleicht bei den eigenen Kumpels oder am Stammtisch gut an. Und es gilt halt rauszufinden, warum genau das Auto betroffen ist. Ein 0815-Fahrzeug wird doch nicht grundlos wiederholt vandaliert.

anwendbar ist es, wenn man die entsprechende Körper-Konstitution hat, damit man den Argumentverstärker erst garnicht braucht... Stichwort "Verhältnismäßigkeit der Mittel"
Ich bin doch nicht bescheuert und prügele mit nem Alu-Basi auf jemanden ein. Dass ich dafür einfahren kann, ist mir schon klar ... wie gesagt, das Teil ist nur Deko und zumindest bei mir hat es genutzt 😉

Man ersetze den braungebrannten Randalierer vor meinem Haus gegen den Autorandalierer und schon haben wir die Anwendbarkeit 😉
OK, wenn benannter Randalierer ein Hüne wie ich ist und der Geschädigte ein 160cm-50kg-Mensch, macht auch der Basi wenig Sinn 😉
Dann sollte man sich zwecks Identifizierung des Randalierers entsprechende Verstärkung besorgen... mit Zeugen aufpassen, den Kerl festsetzen, Polizei rufen.

Wenn der TE in die Situation kommen sollte, dass er "auf frischer Tat" jemanden antrifft, dann wird das in gewissen Grenzen schon durchgehen. Da der TE von einer gezielten Aktion gegen ihn ausgeht, wird er wohl auch einen Verdacht haben. Kann ich nachempfinden. Da äußerst man dann gegenüber der Polizei, dass man die Tat zwar nicht gesehen hat, aber man hatte vor kurzem mit dem und dem etwas Streit und würde sich nicht wundern, wenn es da einen Zusammenhang geben könnte. Die betreffenden Personen werden dann in irgendeiner Form angeschrieben und sehen dann, dass man sie auf dem Schirm hat. Für gewöhnlich ist dann Ruhe. Aber eben auch nicht immer ...

Zitat:

@cocker schrieb am 9. Juni 2018 um 18:05:28 Uhr:


Man ersetze den braungebrannten Randalierer vor meinem Haus gegen den Autorandalierer und schon haben wir die Anwendbarkeit 😉

Nein, keine Anwendbarkeit. Denn

gast356

hatte etwas ganz anderes vorgeschlagen: Dem Täter mit einem Baseballschläger oder großen Schraubenschlüssel auflauern und dann seine Verletzungen als Unfall ("aus Ungeschicklichkeit ausrutscht"😉 oder Folge von vorgetäuschter Notwehr zu verkaufen. Steht ja weiter oben. Ist die Aktion vor Deiner Haustür auch so gelaufen? Doch nicht, nach Deiner eigenen Schilderung ist sie unblutig zu Ende gegangen.

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