Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben

Hallo erstmal,

habe gestern meinen Bmw mit der 200tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht schriftlich
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird das fahrzeug ohne Gewährleistung und Garantie verkauft. Mit seiner Unterschrift unten willigt der käufer ein. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

Der Käufer kam aus 300 km entfernung, heute hat er angerufen und gesagt das er beim lenken Geräusche hört und morgen will er das Bmw sich angucken lassen und gegebenenfalls zurückgeben.

Wie ist das denn wenn da jetzt morgeb mehrere Sachen festgestellt werden, bin ja selber kein Mechaniker und meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.

Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und stress zu machen?

Wie soll ich vorgehen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenan23


Der Herr war ausländer Kroate oder so, die kennen ja keine Gesetze,

Wieso kennen diese Menschen keine Gesetze?

Wo lernt man so einen Quatsch?

Ich war kürzlich in Kroatien. Da können manche Deutsche noch etwas lernen.

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Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 8. März 2018 um 10:21:10 Uhr:


Deswegen sagte ich Eingehens, Bußgeldstelle arbeiten mit Spitzenbleistifte und mit Taschenrechner.

Kann ich nicht bestätigen, bei einem Widerspruch (mit 3 OLG-Urteilen begründet daß der Vorwurf Schwachsinn ist) ging es trotzdem an ein Gericht (der Richter hat ohne Verhandlung eingestellt).

Die brauchen keinen spitzen Bleistift, weil die Gerichtskosten nicht von der Bußgeldstelle getragen werden müssen (die können also nur gewinnen (Bußgeld erhalten) aber nicht verlieren (Folgekosten)).

Gruß Metalhead

@Anja2911
Gibt es was neues?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. März 2018 um 19:12:15 Uhr:


@Anja2911
Gibt es was neues?

Nein- mein Anwalt schreibt zurück, kommt aber noch nicht wirklich in die Pötte, danke der Nachfrage

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abwarten, was noch kommt. Kommt der Kroate, Zeugen dazunehmen.
Auf keine Nachverhandlungen einlassen. Der kann rechtlich garnichts tun.

@Anja2911 moin, hat sich noch was getan? Oder laeuft jetzt nur noch alles zwischen den Anwaelten? Ich hoffe du berichtest hier weiter. 😉

Nach fast 2 Wochen noch nichts?
Gut oder Schlecht?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. März 2018 um 10:44:26 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 8. März 2018 um 10:21:10 Uhr:


Deswegen sagte ich Eingehens, Bußgeldstelle arbeiten mit Spitzenbleistifte und mit Taschenrechner.

Kann ich nicht bestätigen, bei einem Widerspruch (mit 3 OLG-Urteilen begründet daß der Vorwurf Schwachsinn ist) ging es trotzdem an ein Gericht (der Richter hat ohne Verhandlung eingestellt).
Die brauchen keinen spitzen Bleistift, weil die Gerichtskosten nicht von der Bußgeldstelle getragen werden müssen (die können also nur gewinnen (Bußgeld erhalten) aber nicht verlieren (Folgekosten)).

Gruß Metalhead

Genau das meine ich ja mit Spitzenbleistifte, denn die Bußgeldstellen können hier ohne Kostenrisiko Roulettespielen, müssen den Einsatz nicht bezahlen, können aber möglicherweise den vollen Gewinn einstreichen.

Ist natürlich auch nicht gerade dumm von denen, so zu handeln.

Ich denke man kann sich das so vorstellen jemand, der eine Rechtschutzversicherung hat. Der kann auch klagen wie er möchte, wenn er gewinnt hat er den Jackpot, und wenn er verliert, bezahlt die Rechtschutzversicherung die Gerichtsgebühren sowie Anwaltsgebühren beider Parteien.

Außerdem entstehen ja weder der Bußgeldstelle noch dem Gericht wirkliche kosten, da beides staatliche Stellen sind, und beide aus der Staatskasse bezahlt werden.

Die dort tätigen Beamten arbeiten quasi ihr Arbeitspensum ab, und die Lohnkosten und die fix Kosten für Strom Wasser und so weiter, d.h. für die Bewirtschaftung der Gebäude sind sowieso fixe Kosten , Die sowieso jeden Monat bezahlt werden müssen.

Wenn jetzt ein Gericht oder eine Bußgeldstelle meint, durch eine Bearbeitung sein Kosten entstanden, so stimmt das nicht, außer wenn man jetzt wirklich jedes einzelne Blatt Papier berechnen möchte, was ja auch bezahlt werden muss. Aber vielleicht ist ja die Bezeichnung Kosten auch nur eine unglückliche Formulierung für das, was es wirklich ist, nämlich eine Gebühr.

Also mir konnte noch kein Beamter, wieder bei der Bußgeldstelle noch beim Gericht aufschlüsseln, wie sich diese Kosten zusammensetzen sollen. Das hat noch keiner geschafft, weil Kosten Ausgaben sind, die das Gericht und auch die Bußgeldstelle nicht hatten. Es ist und bleibt eine Gebühr...

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. März 2018 um 08:00:05 Uhr:


Es ist und bleibt eine Gebühr...

Welche nichtmal mit dem Thread zu tun hat.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. März 2018 um 08:0:05 Uhr:


@metalhead79 schrieb am 8. März 2018 um 10:44:26 Uhr:

@Linksfahrer64 schrieb am 8. März 2018 um 10:21:10 Uhr:
Deswegen sagte ich Eingehens, Bußgeldstelle arbeiten mit Spitzenbleistifte und mit Taschenrechner.

Kann ich nicht bestätigen, bei einem Widerspruch (mit 3 OLG-Urteilen begründet daß der Vorwurf Schwachsinn ist) ging es trotzdem an ein Gericht (der Richter hat ohne Verhandlung eingestellt).
Die brauchen keinen spitzen Bleistift, weil die Gerichtskosten nicht von der Bußgeldstelle getragen werden müssen (die können also nur gewinnen (Bußgeld erhalten) aber nicht verlieren (Folgekosten)).

Gruß Metalhead

Genau das meine ich ja mit Spitzenbleistifte, denn die Bußgeldstellen können hier ohne Kostenrisiko Roulettespielen, müssen den Einsatz nicht bezahlen, können aber möglicherweise den vollen Gewinn einstreichen.

Ist natürlich auch nicht gerade dumm von denen, so zu handeln.

Ich denke man kann sich das so vorstellen jemand, der eine Rechtschutzversicherung hat. Der kann auch klagen wie er möchte, wenn er gewinnt hat er den Jackpot, und wenn er verliert, bezahlt die Rechtschutzversicherung die Gerichtsgebühren sowie Anwaltsgebühren beider Parteien.

Außerdem entstehen ja weder der Bußgeldstelle noch dem Gericht wirkliche kosten, da beides staatliche Stellen sind, und beide aus der Staatskasse bezahlt werden.

Die dort tätigen Beamten arbeiten quasi ihr Arbeitspensum ab, und die Lohnkosten und die fix Kosten für Strom Wasser und so weiter, d.h. für die Bewirtschaftung der Gebäude sind sowieso fixe Kosten , Die sowieso jeden Monat bezahlt werden müssen.

Wenn jetzt ein Gericht oder eine Bußgeldstelle meint, durch eine Bearbeitung sein Kosten entstanden, so stimmt das nicht, außer wenn man jetzt wirklich jedes einzelne Blatt Papier berechnen möchte, was ja auch bezahlt werden muss. Aber vielleicht ist ja die Bezeichnung Kosten auch nur eine unglückliche Formulierung für das, was es wirklich ist, nämlich eine Gebühr.

Also mir konnte noch kein Beamter, wieder bei der Bußgeldstelle noch beim Gericht aufschlüsseln, wie sich diese Kosten zusammensetzen sollen. Das hat noch keiner geschafft, weil Kosten Ausgaben sind, die das Gericht und auch die Bußgeldstelle nicht hatten. Es ist und bleibt eine Gebühr...

Das Arbeitspensum ist der Grund für die Gebühr! Richter müssen vor und nachbearbeiten. Sich in den Akt reinlesen die Verhandlung durchführen und dann das Urteil ausfertigen. Das kostet Zeit und der Richter kann sich nicht mit wichtigeren Fällen beschäftigen! Und das zögert Verhandlungen von Anderen unnötig in die länge! Es werden so viele Klagen eingebracht und davon sind viele nicht berechtigt aber der Richter muss sich dennoch damit beschäftigen!

Ein Fall für Frau Barley. ..😁

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. März 2018 um 08:24:29 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. März 2018 um 08:00:05 Uhr:


Es ist und bleibt eine Gebühr...

Welche nichtmal mit dem Thread zu tun hat.

Versteh ich jetzt auch nicht! Ist Anja schon vor Gericht?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 24. März 2018 um 13:34:25 Uhr:


Versteh ich jetzt auch nicht! Ist Anja schon vor Gericht?

Nein, noch nicht. Und wer weiss, ob das überhaupt noch kommt.
Mein Einwand sollte eigentlich nur daran erinnern, dass es ziemlich OT geworden ist.

@Anja2911: Gibt's schon Neuigkeiten? Oder hast du uns Neugierige so schnell wieder vergessen? 🙂

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 24. März 2018 um 09:33:55 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. März 2018 um 08:0:05 Uhr:


@metalhead79 schrieb am 8. März 2018 um 10:44:26 Uhr:

@Linksfahrer64 schrieb am 8. März 2018 um 10:21:10 Uhr:
Deswegen sagte ich Eingehens, Bußgeldstelle arbeiten mit Spitzenbleistifte und mit Taschenrechner.

Kann ich nicht bestätigen, bei einem Widerspruch (mit 3 OLG-Urteilen begründet daß der Vorwurf Schwachsinn ist) ging es trotzdem an ein Gericht (der Richter hat ohne Verhandlung eingestellt).
Die brauchen keinen spitzen Bleistift, weil die Gerichtskosten nicht von der Bußgeldstelle getragen werden müssen (die können also nur gewinnen (Bußgeld erhalten) aber nicht verlieren (Folgekosten)).

Gruß Metalhead

Genau das meine ich ja mit Spitzenbleistifte, denn die Bußgeldstellen können hier ohne Kostenrisiko Roulettespielen, müssen den Einsatz nicht bezahlen, können aber möglicherweise den vollen Gewinn einstreichen.

Ist natürlich auch nicht gerade dumm von denen, so zu handeln.

Ich denke man kann sich das so vorstellen jemand, der eine Rechtschutzversicherung hat. Der kann auch klagen wie er möchte, wenn er gewinnt hat er den Jackpot, und wenn er verliert, bezahlt die Rechtschutzversicherung die Gerichtsgebühren sowie Anwaltsgebühren beider Parteien.

Außerdem entstehen ja weder der Bußgeldstelle noch dem Gericht wirkliche kosten, da beides staatliche Stellen sind, und beide aus der Staatskasse bezahlt werden.

Die dort tätigen Beamten arbeiten quasi ihr Arbeitspensum ab, und die Lohnkosten und die fix Kosten für Strom Wasser und so weiter, d.h. für die Bewirtschaftung der Gebäude sind sowieso fixe Kosten , Die sowieso jeden Monat bezahlt werden müssen.

Wenn jetzt ein Gericht oder eine Bußgeldstelle meint, durch eine Bearbeitung sein Kosten entstanden, so stimmt das nicht, außer wenn man jetzt wirklich jedes einzelne Blatt Papier berechnen möchte, was ja auch bezahlt werden muss. Aber vielleicht ist ja die Bezeichnung Kosten auch nur eine unglückliche Formulierung für das, was es wirklich ist, nämlich eine Gebühr.

Also mir konnte noch kein Beamter, wieder bei der Bußgeldstelle noch beim Gericht aufschlüsseln, wie sich diese Kosten zusammensetzen sollen. Das hat noch keiner geschafft, weil Kosten Ausgaben sind, die das Gericht und auch die Bußgeldstelle nicht hatten. Es ist und bleibt eine Gebühr...

Das Arbeitspensum ist der Grund für die Gebühr! Richter müssen vor und nachbearbeiten. Sich in den Akt reinlesen die Verhandlung durchführen und dann das Urteil ausfertigen. Das kostet Zeit und der Richter kann sich nicht mit wichtigeren Fällen beschäftigen! Und das zögert Verhandlungen von Anderen unnötig in die länge! Es werden so viele Klagen eingebracht und davon sind viele nicht berechtigt aber der Richter muss sich dennoch damit beschäftigen!

Ja, das mag ja alles richtig sein, da aber die Fixkosten des Amtsgerichts für Gehälter, wie zum Beispiel die Gehälter für den Richter die Gehälter für Justiz Angestellten, der Lohn für die Putzfrau, das Gehalt für Den Rechtspfleger beziehungsweise die Rechtspflegerin, der Lohn für den Hausmeister und so weiter und so weiter sowieso bezahlt werden muss, egal wie viel Fälle nun so ein Amtsgericht bearbeitet, bereitet jeder einzelne Fall keine Kosten, eben wegen den Fixkosten.

Daher sind es genau genommen auch keine Gerichtskosten, sondern eine Gerichtsgebühr.

Egal, ob ein Richter 100 Fälle Monat bearbeitet, oder 90 Fälle, oder 110 Fälle.: Sein Gehalt bleibt gleich, und zu auch die anderen fix Kosten für die Firma Amtsgericht. Auch die Energie Kosten für Strom und Wasser und Müll Entsorgung und so weiter und so weiter bleiben gleich.

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