Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben

Hallo erstmal,

habe gestern meinen Bmw mit der 200tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht schriftlich
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird das fahrzeug ohne Gewährleistung und Garantie verkauft. Mit seiner Unterschrift unten willigt der käufer ein. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

Der Käufer kam aus 300 km entfernung, heute hat er angerufen und gesagt das er beim lenken Geräusche hört und morgen will er das Bmw sich angucken lassen und gegebenenfalls zurückgeben.

Wie ist das denn wenn da jetzt morgeb mehrere Sachen festgestellt werden, bin ja selber kein Mechaniker und meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.

Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und stress zu machen?

Wie soll ich vorgehen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenan23


Der Herr war ausländer Kroate oder so, die kennen ja keine Gesetze,

Wieso kennen diese Menschen keine Gesetze?

Wo lernt man so einen Quatsch?

Ich war kürzlich in Kroatien. Da können manche Deutsche noch etwas lernen.

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wie bedauerlich für die Gerichte ... ich muss gleich weinen ...

Was sollen die ätzenden Vollzitate? So toll sind Deine Beiträge nicht, dass man sie mehrfach lesen möchte.

Ich habe auch vor kurzen ein Auto mit neuen TÜV ohne Mängel gekauft (der TÜV war 3 Tage alt) ich bin nach 4Tagen ( nach Kauf und 357km) nochmal zum TÜV und da würde festgestellt das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist und erhebliche Mängel hat.
Ich bin gerade beim Anwalt, das fällt unter Betrug und Arglistige Täuschung, sei dir mit Privatverkauf ohne Garantie usw mal nicht so sicher.
Ich gehe wenn es sein muss bis vor das Gericht, ich will meine Knapp 9000,- Euro wieder.

Was sagt der Verkäufer?
Hier würde ich mich auch gleich mal an die Zentrale der Organisation wenden,wo der Prüfer her ist,der den Wagen 3 Tage vorher durchgewunken hat. Das Protokoll der HU Prüfung hast Du ja. Da steht ja drauf,welcher Prüfer das Fahrzeug begutachtet hat.

Gruß M

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... vielleicht gibt es gar nicht so einen Prüfer.

Mein Kumpel wurde vor etlichen Jahren mal beim Straßenverkehrsamt "festgenommen", als er einen alten Golf anmelden wollte.

Die Sachbearbeiterin bemerkte den gefälschten Tüv Bericht und rief unbemerkt die Polizei.

Der Verkäufer des Fahrzeugs, der den gefälschten Tüv Bericht gedruckt/besorgt hatte, wurde nie gefunden, da sein Ausweis und somit der Kaufvertrag falsche Kontaktdaten hatte.

Da denke ich mir: Wie dumm muss man nur sein?

Anstatt mal 200-300€ reinzustecken und legal Tüv zu machen wird so ein Theater gemacht und die Freiheit riskiert + das Leben anderer.

Sowas funktioniert heute nur noch,wenn ein Prüfer mitspielt. Seit 1.10.17 müssen die Prüforganisationen die Berichte ans Kba übermitteln. Somit fällt spätestens bei der Umschreibung bzw bei einer etwaigen Kontrolle auf,dass beim Kba keine gültige HU vorliegt.

@joytools
Gibt's ein Protokoll?

Gruß M

Zitat:

@joytools schrieb am 8. April 2018 um 20:45:52 Uhr:


Ich habe auch vor kurzen ein Auto mit neuen TÜV ohne Mängel gekauft (der TÜV war 3 Tage alt) ich bin nach 4Tagen ( nach Kauf und 357km) nochmal zum TÜV und da würde festgestellt das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist und erhebliche Mängel hat.
Ich bin gerade beim Anwalt, das fällt unter Betrug und Arglistige Täuschung, sei dir mit Privatverkauf ohne Garantie usw mal nicht so sicher.
Ich gehe wenn es sein muss bis vor das Gericht, ich will meine Knapp 9000,- Euro wieder.

wenn ich zum tüv gehe, dieser mir die Plakette erteilt, dann gehe ich als Laie auch davon aus, dass alles ok ist (dafür sind die Stellen ja da). Ich hoffe deine Klage richtet sich gegen die Organisation, die die Plakette erteilt hat. Als Privatverkäufer würde ich dir was husten und jeder Anwalt der in deinem (knapp) beschriebenen Fall gegen den Verkäufer vorgeht, ist entweder kein Anwalt oder völlig auf berauschenden Mitteln. Eine Rückabwicklung könntest du erwirken, wenn der Verkäufer dich wirklich arglistig getäuscht hätte und die von dir aufgezählten Mängel vorher schon in irgendeiner Form bekannt waren. Wenn Opi jetzt im guten Glauben zu seinem TÜV Menschen gefahren ist bei dem er seit 40 Jahren ist, dieser die Plakette erteilt hat und er den Wagen dann verkauft, dann wirst du exakt gar nichts bekommen, sofern die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Normalerweise drücke ich den Leute bei sowas die Daumen, bei dir hoffe ich (wenn es wirklich so ist wie hier beschrieben und wie man hier interpretieren kann), dass du einfach auf den beiden Anwaltskosten sitzen bleibst. Solche Käufer braucht man nicht.

Zu einer gültigen HU gehört auch immer ein Protokoll. Nur die Plakette drauf reicht eben nicht. Das sollte auch ein Laie mittlerweile wissen.

Sicherlich sollte hier gegen den Prüfer vorgegangen werden.darum auch meine Frage nach dem Protokoll. Dazu hat sich Joytools noch nicht geäußert. Um was für einen Verkäufer (Opi) es sich handelt, wurde auch nicht erwähnt.

Gruß M

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 9. April 2018 um 06:23:28 Uhr:


wenn ich zum tüv gehe, dieser mir die Plakette erteilt, dann gehe ich als Laie auch davon aus, dass alles ok ist (dafür sind die Stellen ja da). Ich hoffe deine Klage richtet sich gegen die Organisation, die die Plakette erteilt hat.

Der Prüfer handelt hoheitlich. Also muss das Bundesland, in dem die Organisation ihre Prüfstätte hat, verklagt werden und nicht die Organisation.

O.

Zitat:

@joytools schrieb am 8. April 2018 um 20:45:52 Uhr:


Ich habe auch vor kurzen ein Auto mit neuen TÜV ohne Mängel gekauft (der TÜV war 3 Tage alt) ich bin nach 4Tagen ( nach Kauf und 357km) nochmal zum TÜV und da würde festgestellt das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist und erhebliche Mängel hat.
Ich bin gerade beim Anwalt, das fällt unter Betrug und Arglistige Täuschung, sei dir mit Privatverkauf ohne Garantie usw mal nicht so sicher.
Ich gehe wenn es sein muss bis vor das Gericht, ich will meine Knapp 9000,- Euro wieder.

Na wenn der Anwalt da den Mund mal nicht ein bisschen voll nimmt. Betrug und arglistige Täuschung sind immer zwingend an Vorsatz geknüpft - und das musst du dem Verkäufer oder dem Prüfer erstmal nachweisen. Insofern kann man @Reaver1988 nur zustimmen.

Du vergisst wahrscheinlich eines - dem Anwalt ist das im Grunde egal. Der druckt seine Rechnung über einen Streitwert 9.000 EUR so oder so - egal wie die Klage ausgeht. Das unterscheidet gute von schlechten Anwälten - ein guter Anwalt rät in so einem (fast aussichtslosen) Fall von einer Klage ab.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 9. April 2018 um 09:10:27 Uhr:


ein guter Anwalt rät in so einem (fast aussichtslosen) Fall von einer Klage ab.

hast Du Informationen, die wir nicht haben? Ob dieser Fall aussichtslos ist, kann man ohne genauere Kenntnis der Umstände wohl kaum beurteilen.

Pasha78 hat ja immer eine eigene Sicht der Dinge...😉

Ihr habt auch eine sehr seltsame Sicht der Dinge 🙂

Zitat:

@ahmettir schrieb am 9. April 2018 um 21:03:14 Uhr:


Ihr habt auch eine sehr seltsame Sicht der Dinge 🙂

Wer speziell?

Und wie ist deine?

Gruß M

@Anja2911
April ist fast durch!
Was gibt es neues?

Gruß,
der_Nordmann

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