Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben
Hallo erstmal,
habe gestern meinen Bmw mit der 200tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht schriftlich
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird das fahrzeug ohne Gewährleistung und Garantie verkauft. Mit seiner Unterschrift unten willigt der käufer ein. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Der Käufer kam aus 300 km entfernung, heute hat er angerufen und gesagt das er beim lenken Geräusche hört und morgen will er das Bmw sich angucken lassen und gegebenenfalls zurückgeben.
Wie ist das denn wenn da jetzt morgeb mehrere Sachen festgestellt werden, bin ja selber kein Mechaniker und meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.
Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und stress zu machen?
Wie soll ich vorgehen???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kenan23
Der Herr war ausländer Kroate oder so, die kennen ja keine Gesetze,
Wieso kennen diese Menschen keine Gesetze?
Wo lernt man so einen Quatsch?
Ich war kürzlich in Kroatien. Da können manche Deutsche noch etwas lernen.
159 Antworten
Naja sowas kann auch auch mal andersrum gehen.
Ein Kumpel von mir kauft ein Auto von privat, ausdrücklich Unfallfrei, er hat Bilder bekommen wo eine Delle in der Hinteren Tür und Schweller sind, angeblich an einer kleinen Mauer hängen geblieben. Haben die selbst repariert....soweit alles okay.
Danach ist er in eine Werkstatt, dort kam dann raus das dort bestimmt 5kg Spachtelmasse drin sind und der Stoßdämpfer noch weggeknickt ist und die Radaufhängung noch ordentliche Beschädigungen ausweist.
Er hat den Verkäufer an gerufen und ihm das so gesagt.
Er hat dann den Wagen zurückgenommen und die Hälfte der Zulassungskosten getragen.
Der Verkäufer hat es einfach mal drauf ankommen lassen.
Mein Kumpel, weis jetzt das er den Wagen vor dem Kauf untersuchen lässt.
@Anja2911 berichte mal bitte wie die Sache weitergeht bzw. wie sie ausgegangen ist.
Danke und Gruß,
der_Nordmann
@der_Nordmann: mach ich!
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Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 18. Februar 2018 um 17:13:48 Uhr:
Naja sowas kann auch auch mal andersrum gehen.
Ein Kumpel von mir kauft ein Auto von privat, ausdrücklich Unfallfrei, er hat Bilder bekommen wo eine Delle in der Hinteren Tür und Schweller sind, angeblich an einer kleinen Mauer hängen geblieben. Haben die selbst repariert....soweit alles okay.
Danach ist er in eine Werkstatt, dort kam dann raus das dort bestimmt 5kg Spachtelmasse drin sind und der Stoßdämpfer noch weggeknickt ist und die Radaufhängung noch ordentliche Beschädigungen ausweist.
Er hat den Verkäufer an gerufen und ihm das so gesagt.
Er hat dann den Wagen zurückgenommen und die Hälfte der Zulassungskosten getragen.Der Verkäufer hat es einfach mal drauf ankommen lassen.
Mein Kumpel, weis jetzt das er den Wagen vor dem Kauf untersuchen lässt.
Ja, nicht umsonst heißt es, Augen auf beim Autokauf.
Mit einem Magneten hätte er die 5kg Spachtelmasse aber gefunden.
Es gibt Menschen die Bescheissen, und es gibt Menschen die sich Bescheissen lassen.
Jop, wenn man nicht viel Ahnung hat sollte man es nicht alleine machen.
Aber so lernen die Leute daraus.
Er hat ja auch Glück gehabt das der Verkäufer das so problemlos zurück genommen hat.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Februar 2018 um 17:01:21 Uhr:
Zitat:
@Anja2911 schrieb am 18. Februar 2018 um 16:47:47 Uhr:
Ich sag ja- ich bin absoluter Anfänger. 2 Vorbesitzer VOR mir, Stand zu dem Zeitpunkt, als ich den Kaufvertrag schrieb. Wusste nicht, daß ich mich dazu hätte zählen müssen. Denke das wusste der Käufer zumindest bis zu dem Zeitpunkt auch nicht, da er mir die Anzahl der Vorbesitzer sogar noch diktiert hatte.Du hast leider einen ganz großen Fehler gemacht.
Im Kaufvertrag vom ADAC steht explizit drin, das man sich selbst auch zu den Vorhaltern zählen muss.
Das muss du doch gelesen haben, als du die Zahl dort eingetragen hast!?Leider bist du an eine Käufer geraten, der das jetzt Ausnutzt!
Biete ihm an den Wagen zurück zunehmen, nachdem er die selbst verursachten Schäden fachgerecht instandgesetzt hat.
Stelle ihm aber die Nutzung in Rechnung.
Hier ist ein Link, der das ganz gut erklärt.http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973
Würde mich wundern, wenn er da drauf eingeht.
Wahrscheinlich hörst du dann nie wieder von dem!Gruß,
der_Nordmann
Gibt es Zeugen dafür?
Ich meine er hat den Vertrag ja anschließend auch unterschrieben, oder?
Wahrscheinlich wusste er das eben sowenig ;
ist ja auch nicht ganz logisch vom Blickwinkel des bei Verkauf aktuellen Besitzers.
ER besitzt das Auto ja; ist also Besitzer und kein Vorbesitzer.... 😁
Bei meinem letzten Verkauf, alter Mitsubishi Pini, hab ich 2 Interessenten vom Hof gejagd. Meine Anzeige war deutlich in der Beschreibung und mit Fotos zu allen Dellen und zum Rost. Ungefaehrer Wortlaut,, In Italien Produziert. Viel Rost im Radlauf und Motorraum sowie am Tankstutzen. Diverse Gebrauchtspuren und kleine Dellen. Optisch schlechter Zustand, technisch sehr gut. '' Der erste Vergewaltigte das Auto bei der Probefahrt und rannte 45min ums Auto. Monierte jede Delle. Da der Preis von mir sehr niedrig angesetzt war, sagte ich ihm nach 45min das alles in der Anzeige stand und dazu auch Bilder waren. Das Auto ist nichts fuer dich und Tschuess. Bin einfach rein gegangen und hab ihn stehen lassen. Der zweit der kam ging direkt zum vorderen Radlauf, zeigte drauf und sagte ,,da ist Rost''. Meine Antwort ,,stand in der Anzeige, mit Bild! Und Tschuess!''
Erst der 3. kam mit seinem Kumpel. Hatten alles angeschaut, von mir auch alles gezeigt und vorgefuehrt bekommen. Beide sagten das es bis jetzt das ,, ehrlichste ''Auto was sie angeschaut haben. Anstandslos die Summe bezahlt und gluecklich weggefahren. Hab nie wieder was gehoert.
Stimmt dich Chemie nicht, dann kauf oder verkauf ich auch nicht. Ich haenge auch irgendwie an meinen Autos und will nicht das ein Idiot erst den Preis drueckt oder spaeter Reklamiert und die Karre runter reitet wo ich die Technik immer versucht hab 1a zu halten. Wenn 8ch ein Auto verkaufe, dann klappert nix und alles funzt. Geht was nicht oder macht Geraeusche, dann gehts erst in die Werkstatt. Schade das nicht alle so bekloppt wie ich bin. Hab mir auch schon 2 mal eine Baustelle aufgehalst. Aber anrufen und fordern, noe, nie gemacht. Hab mich ueber meine eigene Dummheit geaergert und dazu gelernt 😉
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 18. Februar 2018 um 17:34:08 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann [url=https://www.motor-talk.de/.../...-wagen-zurueckgeben-t4594358.html?...]schrieb am 18. Februar 2018 ...........
.......
Gruß,
der_Nordmann
Gibt es Zeugen dafür?
Ich meine er hat den Vertrag ja anschließend auch unterschrieben, oder?
Wahrscheinlich wusste er das eben sowenig ;
ist ja auch nicht ganz logisch vom Blickwinkel des bei Verkauf aktuellen Besitzers.
ER besitzt das Auto ja; ist also Besitzer und kein Vorbesitzer.... 😁
Zeugen? Wofür?
Die TE hat den Kaufvertrag vom ADAC genommen, da steht bei Vorbesitzer/Halter, das der aktuelle Halter/Verkäufer sich dazu zählen muss. Ist ganz einfach!
So, nun hat der Verkäufer evtl. alle Unterlagen bei Unterzeichnung gelesen oder auch nicht. Wir wissen nur das er der TE die 2 nannte.
Was sein Gedanke dabei war wissen wir nicht, wir können nur mutmaßen.
Der Kaufvertrag, der wohl in diesem Fall binden sein wird weißt aber nur 2 statt 3 Vorbesitzer aus.
Nun, sieht der Käufer, das aber 3 im "Brief" vermerkt sind. Was nun?
Rechtlich hat er wohl das Recht auf Nachbesserung. Wie soll das gehen, als über den Kaufpreis.
Evtl. könnte ein RA da für die TE etwas machen, da ich hier beim Käufer nicht vom getäuschten Opfer ausgehe, sondern von jemanden der genau wusste, das es eine Diskrepanz zwischen Vertrag und "Brief" gibt.
Aber die TE möchte diesen Weg nicht gehen.
Deswegen der Hinweis auf Rückabwicklung mit Nutzungsentschädigung inkl. Behebung des Schadens.
Denn wenn es sich hier um eine Trickserei des Käufer handeln sollte, wird er das Angebot nicht annehmen. Da es am Ende für ihn nicht mehr lukrativ sein wird.
Denn er hat dann weder Auto noch seine 3750€.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Februar 2018 um 17:55:14 Uhr:
Die TE hat den Kaufvertrag vom ADAC genommen, da steht bei Vorbesitzer/Halter, das der aktuelle Halter/Verkäufer sich dazu zählen muss. Ist ganz einfach!
So, nun hat der Verkäufer evtl. alle Unterlagen bei Unterzeichnung gelesen oder auch nicht. Wir wissen nur das er der TE die 2 nannte.
Gruß,
der_Nordmann
Im ADAC Verrag steht aber auch drin, dass die Anzahl der Vorbesitzer unter dem Vorbehalt "soweit wie bekannt" genannt wird.
Also muss der Käufer erst einmal nachweisen, dass die Zahl der Vorbesitzer bewusst unzutreffend angegeben wurde. Umfasst die Zahl "zwei" die Anzahl der Vorbesitzer vor dem Besitz der Te oder umfasst die Zahl "zwei" den Besitzer vor dem Besitz der Te und die Te?
Geht aus Vertrag nicht hervor.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 18. Februar 2018 um 18:34:22 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Februar 2018 um 17:55:14 Uhr:
Die TE hat den Kaufvertrag vom ADAC genommen, da steht bei Vorbesitzer/Halter, das der aktuelle Halter/Verkäufer sich dazu zählen muss. Ist ganz einfach!
So, nun hat der Verkäufer evtl. alle Unterlagen bei Unterzeichnung gelesen oder auch nicht. Wir wissen nur das er der TE die 2 nannte.
Gruß,
der_NordmannIm ADAC Verrag steht aber auch drin, dass die Anzahl der Vorbesitzer unter dem Vorbehalt "soweit wie bekannt" genannt wird.
Also muss der Käufer erst einmal nachweisen, dass die Zahl der Vorbesitzer bewusst unzutreffend angegeben wurde. Umfasst die Zahl "zwei" die Anzahl der Vorbesitzer vor dem Besitz der Te oder umfasst die Zahl "zwei" den Besitzer vor dem Besitz der Te und die Te?
Geht aus Vertrag nicht hervor.O.
Ihr war bekannt, das es vor ihr 2 Halter gab.
Und im ADAC Vetrag steht bei Anzahl Halter auch, daß msn sich dazu zählen soll.
Macht also 2 plus 1 gleich 3.
Ist ganz einfach!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 18. Februar 2018 um 18:45:52 Uhr:
...und die "2" hat NICHT der TE genannt, sondern der Käufer hat sie vorgelesen... 😮
Ändert nur leider nicht die Tatsache der falschen Angabe der Vorbesitzer.
Die TE ist die Verkäuferin und hat den Vertrag genauso Unterschrieben wie ihr gegenüber.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Februar 2018 um 19:42:32 Uhr:
[Ändert nur leider nicht die Tatsache der falschen Angabe der Vorbesitzer.
Die TE ist die Verkäuferin und hat den Vertrag genauso Unterschrieben wie ihr gegenüber.
Nochmals:
Der Verkäufer hat bei Angabe der Anzahl der Vorbesitzer den Vorbehalt " soweit bekannt" gemacht.
Damit ist diese Angabe nur eine Wissenserklärung und keine zugesicherte Eigenschaft. d.h. der Käufer kann aufgrund dieser Angabe keine Schadenersatzforderung stellen.
Dieser Fall wird hier explizit behandelt: BGH 2.11.2010 (AZ: VIII ZR 287/09)
O.
Der will nur Kohle von dir. Wenn er was will soll er sich an einen Anwalt wenden,was er nicht machen wird.Ansonsten keinen Kontakt.