Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben

Hallo erstmal,

habe gestern meinen Bmw mit der 200tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht schriftlich
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird das fahrzeug ohne Gewährleistung und Garantie verkauft. Mit seiner Unterschrift unten willigt der käufer ein. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

Der Käufer kam aus 300 km entfernung, heute hat er angerufen und gesagt das er beim lenken Geräusche hört und morgen will er das Bmw sich angucken lassen und gegebenenfalls zurückgeben.

Wie ist das denn wenn da jetzt morgeb mehrere Sachen festgestellt werden, bin ja selber kein Mechaniker und meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.

Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und stress zu machen?

Wie soll ich vorgehen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenan23


Der Herr war ausländer Kroate oder so, die kennen ja keine Gesetze,

Wieso kennen diese Menschen keine Gesetze?

Wo lernt man so einen Quatsch?

Ich war kürzlich in Kroatien. Da können manche Deutsche noch etwas lernen.

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Danke erstmal für die vielen Antworten. Das Auto ist ein Renault Twingo. Baujahr 2010 mit 63.000 km, wirklich top in Schuss, habe das Auto guten Gewissens verkauft. Ursprünglich habe ich €4150,- angesetzt, da auch noch zusätzlich neue Sommerreifen dabei sind. Der Käufer war von vorneherein am rummäkeln und ich habe ihm dann bereits €400,- wegen einer kleinen Delle in der Stoßstange nachgelassen. Also war es schon ein super Kauf für ihn, wobei er in Summe 3h rumgeschlichen ist, um evtl. nochmals etwas zu finden, um den Preis drücken zu können. Spätestens dort hätte ich ihn verabschieden sollen, Anfänger halt. Passiert mir nicht mehr, scheint so daß man selbst beim Verkauf eines Autos in sich reinhören sollte. Wirklich unglaublich.

...wobei die 10 % schon sehr viel sein können. ..
Zudem.. wurde der Wagen zwischenzeitlich erneut zugelassen wird es echt problematisch. .. .
Ich würde auch zunächst mal dir
die Umständen klären und dann eine Einigung anstreben 🙂

Wenn du beim ADAC bist kannst du dich kostenlos beraten lassen 😁

Einen ADAC Kaufvertrag habe ich genommen

... doppelt 🙂

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Sag ihm das du das Auto zurueck nimmst. Rechne die KM an die er jetzt mehr runter hat und zieh ihm die Nutzung ab. Dann verkaufst ihn wieder an jemand anderes. Ich denke der rudert schnell zurueck.

Zitat:

........... Der Käufer droht nun mit Anwalt, oder will die €1000,- zurück. ......

Kaufpreis war 1000€?
Oder doch eher 3750€?

Zitat:

Ursprünglich habe ich €4150,- angesetzt, da auch noch zusätzlich neue Sommerreifen dabei sind. Der Käufer war von vorneherein am rummäkeln und ich habe ihm dann bereits €400,- wegen einer kleinen Delle in der Stoßstange nachgelassen.

Denn bei guten 3700€ wurde ich ihm wahrscheinlich keine 10% anbieten.
Du schreibst es kann gut sein, dass da ein zusätzlicher Halter ist.
Mit wievielen Vorbesitzern hast du denn den Twingo gekauft?

Gruß,
der_Nordmann

@der_Nordmann

Es sind 2 Halter namentlich erwähnt. Das ist richtig. Allerdings steht die genaue Anzahl der Halter auch auf dem Brief. Dies anhand einer Zahl, ich meine oben rechts über dem jeweiligen Haltereintrag. Schau dir deinen Brief mal genau an. 😉

@mattalf

Genau das denke ich auch. Der will doch nur Geld, aber ganz sicher nicht das Auto zurück geben.

@Audia842 jo, hast recht!

Habe das Auto um €3750,- verkauft. Vor mir hatte es 2 Vorbesitzer. Rücknahme unter Abzug von km und Nutzungspauschale hab ich ursprünglich auch gedacht. Wegen Rückholung der roten Nummer ist mein Mann nach der Verkaufsabwicklung mit gefahren und hat berichtet, daß der Käufer das Auto gleich Mal "eingeweiht" hat. Bei der Einfahrt in die Garage hat er wohl Antenne und Unterboden "hängen" lassen. Wenn da nun wirklich ein Schaden entstanden ist, hätte ich da ja dann die Wertminderung zu tragen. Kann natürlich auch ein Grund sein, daß er nun €1000,- zurück möchte....

Wenn du Schaeden findest, dann Haftet er natuerlich. Umso besser. Der Pokert nur. Ruf ihn morgen Abend an und sag das du gerne das Auto zurueck nimmst. Natuerlich abzueglich Nutzung und Schaeden. Glaub mir der gibt auf. Wenn doch nicht und das Auto ist so gut wie du sagst, dann bekommst den sicher wieder los.

Zitat:

@Anja2911 schrieb am 18. Februar 2018 um 16:36:03 Uhr:


Habe das Auto um €3750,- verkauft. Vor mir hatte es 2 Vorbesitzer. Rücknahme unter Abzug von km und Nutzungspauschale hab ich ursprünglich auch gedacht. Wegen Rückholung der roten Nummer ist mein Mann nach der Verkaufsabwicklung mit gefahren und hat berichtet, daß der Käufer das Auto gleich Mal "eingeweiht" hat. Bei der Einfahrt in die Garage hat er wohl Antenne und Unterboden "hängen" lassen. Wenn da nun wirklich ein Schaden entstanden ist, hätte ich da ja dann die Wertminderung zu tragen. Kann natürlich auch ein Grund sein, daß er nun €1000,- zurück möchte....

Jetzt schreibst du das der Wagen vor dir 2 Vorbesitzer hat.
Macht mit dir dann 3 Vorbesitzer die Du im Kaufvertrag hättest eintragen müssen.
Im Eingangspost, schreibst du, der Käufer hätte einen dritten Vorbesitzer ausgemacht.
Wieviele Vorbesitzer hast du im ADAC-Kaufvertrag eingetragen?

Gruß,
der_Nordmann

Das mit den 3 Vorbesitzern hätte er eigentlich bei Übergabe schon bemerken müssen. Oder hat er sich die Papiere zum Fahrzeug nicht angeschaut?

Ich sag ja- ich bin absoluter Anfänger. 2 Vorbesitzer VOR mir, Stand zu dem Zeitpunkt, als ich den Kaufvertrag schrieb. Wusste nicht, daß ich mich dazu hätte zählen müssen. Denke das wusste der Käufer zumindest bis zu dem Zeitpunkt auch nicht, da er mir die Anzahl der Vorbesitzer sogar noch diktiert hatte.

Warum wohl hat er sie dir diktiert. Wer hier wohl böses denkt.

Zitat:

@Anja2911 schrieb am 18. Februar 2018 um 16:47:47 Uhr:


Ich sag ja- ich bin absoluter Anfänger. 2 Vorbesitzer VOR mir, Stand zu dem Zeitpunkt, als ich den Kaufvertrag schrieb. Wusste nicht, daß ich mich dazu hätte zählen müssen. Denke das wusste der Käufer zumindest bis zu dem Zeitpunkt auch nicht, da er mir die Anzahl der Vorbesitzer sogar noch diktiert hatte.

Du hast leider einen ganz großen Fehler gemacht.
Im Kaufvertrag vom ADAC steht explizit drin, das man sich selbst auch zu den Vorhaltern zählen muss.
Das muss du doch gelesen haben, als du die Zahl dort eingetragen hast!?

Leider bist du an eine Käufer geraten, der das jetzt Ausnutzt!

Biete ihm an den Wagen zurück zunehmen, nachdem er die selbst verursachten Schäden fachgerecht instandgesetzt hat.
Stelle ihm aber die Nutzung in Rechnung.
Hier ist ein Link, der das ganz gut erklärt.

http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973

Würde mich wundern, wenn er da drauf eingeht.
Wahrscheinlich hörst du dann nie wieder von dem!

Gruß,
der_Nordmann

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