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Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben

Hallo, ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor ca. einem Monat mein Auto privat verkauft und nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt erhalten und darin steht, das einige Mängel festgestellt worden sind und einiges wird mir im Schreiben unterstellt womit ich nichts zu tun hatte bzw darüber nichts wusste. Ich soll die Reparaturkosten übernehmen, falls ich dies nicht übernehme, wird die Käuferin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück verlangen. Ist das überhaupt möglich? Und soll ich nun auch einen Anwalt einschalten oder abwarten was noch so kommt? Es ist ziemlich arglistig von der Käuferin, dass sie mir so einiges unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht wie zum Beispiel, dass ich von den Mängeln wusste etc

Beste Antwort im Thema

Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.

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Vielleicht ist das eine Masche von Autoaufkäufern und die arbeiten mit dem Anwalt zusammen.

Die Sachmängelhaftung ist wirksam ausgeschlossen, da sie auch den Passus mit Leib und Leben enthält.

Wo hast Du denn die Rechtschutzversicherung? Auch beim ADAC? Die hat (zumindest meine) keine Selbstbeteiligung.

Wenn ja: Dann lass Dir vom ADAC einen Vertragsanwalt empfehlen. Damit Du ordentlich vertreten bist und nicht ggf. auf ein schwarzes Schaf reinfällst.

Wenn nein: Umfasst Deine ADAC Mitgliedschaft (nicht die RSV) eine kostenlose Erstberatung? Wenn ja nimm die wahr - dann kannst Du anschließend besser schlafen.

Ansonsten wende Dich an Deine Rechtschutzversicherung.

Bei dem Kaufpreis von 1200€ wird der Käufer zudem keinen mangelfreien Neuwagen verlangen können.

Vom Kaufvertrag zurücktreten geht auch nicht so einfach - sofern die Reklamationen berechtigt sind (was hier aber unisono verneint wird) muss er Dir das Recht der Nachbesserung einräumen. Sprich Du würdest für diesen Fall bestimmen in welcher Werkstatt der Wagen repariert wird oder ob Du oder ein Freund das selber machst. Ich vermute nämlich, dass auch die Dir präsentierten Rechnungen überhöht sein werden. Im übrigen - wer auf eigene Faust reparieren lässt verwirkt meiner Meinung nach sein Recht auf Nachbesserung.

Habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte man müsse unbedingt auf das Schreiben vom Anwalt
reagieren, sonst würde es zu Mahnungen etc kommen. Ich habe nun morgen einen Termin bei einem
Anwalt, damit das alles persönlich besprochen wird. Laut dem Anwalt von der Rechtsschutz-Versicherung stehen meine Chancen gut, doch mal sehen was der andere Anwalt zu sagen hat.

Zitat:

@Malinaa schrieb am 7. Februar 2017 um 15:55:50 Uhr:


Habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte man müsse unbedingt auf das Schreiben vom Anwalt
reagieren, sonst würde es zu Mahnungen etc kommen.

Was macht denn dieser Anwald hauptberuflich?

Mahnungen können kommen, na und?

Dies begründet noch lange einen Anspruch. Aber der Anwald will ja auch verdienen.

@trouble01 der Anwalt arbeitet für die Rechtsschutz-Versicherung, ich wollte nur beraten werden,
was ich jetzt am besten machen soll und der Anwalt von der Rechtsschutz-Versicherung meinte ich solle einen Termin bei einem Anwalt ausmachen um dagegen vorzugehen

Wie hier schon gesagt; nichts machen. Der Käufer muss seinen Anspruch begründen, notfalls vor Gericht. Falls eine Klage eingeht, dann kann man reagieren mit den diversen Hinweisen, die hier schon gegeben wurden. Das wären

Ausschluss der Gewährleistung,
Fahrzeug hat keine Klima,
Fahrzeug ist alt und hat nur 1.200 € gekostet,
etc. pp.

Einfach locker bleiben. Man jazzt jetzt mit Anwalt nur die Sache hoch. Auf nichts reagieren. Die Jungs beruhigen sich auch wieder.

Zitat:

@Malinaa schrieb am 7. Februar 2017 um 15:55:50 Uhr:


Habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte man müsse unbedingt auf das Schreiben vom Anwalt
reagieren, sonst würde es zu Mahnungen etc kommen.

😁 Iss klar, da fehlen wohl die Mandanten.

Der kann solange Mahnen wie er will, interessant sind nur Briefe von Staatlichen Organisationen.

Gruß Metalhead

Ich bin hin und hergerissen. Soll ich nun den Termin beim Anwalt wahrnehmen oder einfach nur abwarten? Das alles macht mich so unsicher.

Hier wirst Du folgende Antworten bekommen:

1. geh zum Anwalt
2. geh nicht zum Anwalt
3. ist eh nur Blöff

Die Entscheidung musst Du selbst treffen. Wenn Du für Dich selbst Ruhe haben willst, dann geh zum Anwalt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2017 um 01:45:32 Uhr:


Das wirkt schon sehr unseriös wie man da auf Dich zugeht. Sowas gehört sich auch für einen Anwalt nicht. Wenn Du den Eindruck hast, dass man versucht Dich zu betrügen/erpressen, dann scheue Dich nicht davor, eine Strafanzeige gegen die handelnden Personen zu erstatten.

Sehe ich ebenso: Den Schilderungen zufolge wurde nicht versucht, auf normalem Wege eine Einigung zu suchen, extrem unseriös so etwas.
Betrügerische Erpressung?

... als Versuch. Jedenfalls macht es diesen Eindruck.

Zitat:

@Malinaa schrieb am 7. Februar 2017 um 17:36:42 Uhr:


Ich bin hin und hergerissen. Soll ich nun den Termin beim Anwalt wahrnehmen oder einfach nur abwarten? Das alles macht mich so unsicher.

Meine Rechtsanwältin hat damals zum Schweigen geraten. Und das nicht ohne Grund. Nur gerichtlichen Mahnbescheiden muß widersprochen werden; innerhalb von 14 Tagen. Ein Mahnbescheid ist keine Verurteilung. Einen Mahnbescheid kann jeder beantragen. Es erfolgt keine Prüfung, ob dieser auch berechtigt ist. Alles, was Anwälte schreiben, ist rechtlich bedeutungslos. Das gleiche gilt für Inkassounternehmen.
Wie gesagt, der Käufer muß dir beweisen, daß die du arglistige Mängel verschwiegen hast und er muß außerdem beweisen, daß diese schon vor dem Kauf vorlagen. Das ist unmöglich. Daher würde ich mir Eigenkosten durch einen Anwalt erst mal schenken. Den kann man immer noch nehmen, wenn der Käufer so wahnwitzig sein sollte tatsächlich vor das Amtsgericht zu ziehen.

Zitat:

Ich bin hin und hergerissen. Soll ich nun den Termin beim Anwalt wahrnehmen oder einfach nur abwarten? Das alles macht mich so unsicher.

Es gibt doch auch Rechtsberatung durch einen ADAC Anwalt.

Merke:
1) Anwälte können behaupten was immer sie wollen. Das nuss dich nicht jucken.
2) Anwälte können fordern und Fristen setzen wie sie lustig sind. Das muss dich nicht jucken.
3) Anwälte können gerichtliche Mahnungen erwirken auch wenn die Behauptungen ohne Substanz sind

DANN allerdings musst du tätig werden sonst bekommst du eine Versäumnis aufs Auge un d der Fall wird nach Frist streitig.

Wie die anderen auch sagen stinkt das Ganze gewaltig zum Himmel. Der Normalfall ist dass der Käufer dich anspricht und sagt was er will. Dass es gleich zum Anwalt geht zeigt, dass hier gar keine Einigung angestrebt wird. Auto billig kaufen und danach dreist einen "Rabatt" einzuforden, nichts weiter als Abzocke. Würde mich nicht wundern wenn die Leute das als Nebenverdienst machenm, kann man leider nicht nachweisen.... würd ich aber drauf wetten!
Also: ruhig bleiben, dir kann nix passieren

Malina, bleib ruhig.

Wie es andere schon geschrieben haben: Das ist eine bekannte und häufige Betrugsmasche. Unberechtigte Ansprüche, die außergerichtlich geltend gemacht werden, kannst du ignorieren, einschließlich Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassobüros. Wenn du dich sonst unsicher oder unwohl fühlst, kannst du natürlich zum Anwalt gehen, der ein paar Schreiben zur Abwehr losschickt, aber den wirst du selbst bezahlen müssen, falls keine RS-Versicherung das übernimmt.

Reagieren musst du erst auf einen möglichen Mahnbescheid (durch Widerspruch) oder eine Klage; bei Klage ist es dann tatsächlich Zeit für den Gang zum RA.

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