Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben

Hallo, ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor ca. einem Monat mein Auto privat verkauft und nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt erhalten und darin steht, das einige Mängel festgestellt worden sind und einiges wird mir im Schreiben unterstellt womit ich nichts zu tun hatte bzw darüber nichts wusste. Ich soll die Reparaturkosten übernehmen, falls ich dies nicht übernehme, wird die Käuferin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück verlangen. Ist das überhaupt möglich? Und soll ich nun auch einen Anwalt einschalten oder abwarten was noch so kommt? Es ist ziemlich arglistig von der Käuferin, dass sie mir so einiges unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht wie zum Beispiel, dass ich von den Mängeln wusste etc

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Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.

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Hier gab es ja schon Fälle, wo ein Käufer bei einem Kaufpreis von 150€ 100€ zurückhaben wollte...
Man sollte die Irren die da draußen rumlaufen nicht unterschätzen!

Einfach nur dreist, da kann man ja nur den Kopf schütteln.

Das wirkt schon sehr unseriös wie man da auf Dich zugeht. Sowas gehört sich auch für einen Anwalt nicht. Wenn Du den Eindruck hast, dass man versucht Dich zu betrügen/erpressen, dann scheue Dich nicht davor, eine Strafanzeige gegen die handelnden Personen zu erstatten.

Auf jeden Fall ist die Sachmängelhaftung mit deinem Vertrag ausgeschlossen

Zitat:

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer
privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend
eine Garantie übernommen wird (Buchst.C).

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Zitat:

@Malinaa schrieb am 6. Februar 2017 um 22:50:08 Uhr:


@fluchti24 Reifen wären angeblich abgefahren. Auspuffendtopf sei beschädigt. Das Auto würde Öl verlieren ...

Wow, das sind ja gravierende Mängel. Hoffentlich war er nicht auch noch dreckig.

Ein Auto guckt man vor dem Kauf an und abgefahrene Reifen kann der Dümmste erkennen.

Bevor da nicht was von einem Gericht kommt, würde ich rein gar nix machen.
Sollte was kommen (was ich nicht glaube) kannst du immer noch zu einem Anwalt.

Gruß Metalhead

Im Schreiben wurde mir eine Frist gesetzt. Ich solle bis dahin die Reparaturkosten übernehmen.
Falls nicht, wird laut dem Schreiben der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Frage nun, kann der Käufer einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und
sein Geld zurück verlangen?

Nein er kann nicht davon zurücktreten.

Zitat:

@Malinaa schrieb am 7. Februar 2017 um 10:59:43 Uhr:


Meine Frage nun, kann der Käufer einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und
sein Geld zurück verlangen?

Wenn der Verkäufer einverstanden ist, sicher. 😉

Andernfalls muß er es einklagen.

Wie gesagt, solange kein Brief von einem Gericht kommt (einfach alles Ablage P).

Gruß Metalhead

@sahin_K und @metalhead79 vielen Dank für die rasche Antwort. Ahh, okay, gut zu wissen. Also
am besten abwarten und Tee trinken. Man möchte mich anscheinend nur einschüchtern

Zitat:

@Malinaa schrieb am 7. Februar 2017 um 11:26:07 Uhr:


Man möchte mich anscheinend nur einschüchtern

So sehe ich das auch.
Kurios auch die Reparaturforderung der Klimaanlage, welche gar nicht verbaut ist. Spätestens hier hätte ich aufgehört zu lesen.
Vielleicht weiss der ,,Anwalt,, auch gar nichts ? Ich mein, so einen Briefkopf zu ändern/kopieren ist ja nun kein Problem.

das wollt ich auch gerade sagen.

->ggf ist da gar kein Anwalt informiert und es werden lediglich seine Daten zum Teil benutzt. schau doch mal was dort als Antwortadresse angegeben ist
->umgekehrt kann es auch sein, dass der Käufer von gar nichts weiß und sich hier ein Anwalt einfach so bereichern möchte. ggf hat jmd auf der Zulassungstelle die Daten des letzten Besitzers (du) und die daten des neuen (der Käufer) eingesehen und versucht alleine Anhand dieser Daten eine Mark zu machen (wäre schon sehr weit hergeholt. er kann ja weder den kaufvertrag kennen noch eben die konkrete austattung des fahrzeugs etc pp)

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Wie gesagt gar nicht Antworten.
Kommt ein Schreiben vom Gericht dann ab zum Anwalt.
Kommt vorher was per Einschreiben hol dir nochmal Hilfe.

Ich Tippe wenn du auf ein, zwei normale Schreiben von diesem Anwalt nicht antwortest wird gar nichts weiter passieren.
Eigentlich wär's ohnehin schon sehr befremdlich, wenn direkt was vom Anwalt kommt und eben ein unzufriedener Käufer nicht erstmal selbst versucht sich telefonisch bei dir zu beschweren (und ggf nach einer Lösung zu suchen)

Hast du schon mal nachgeforscht ob es den RA überhaupt gibt?
An deiner Stelle würde ich auf das Schreiben keinesfalls antworten, stell dich tot.
Solche Einschüchterungen sind bekannt und führen zu nichts.

Ja, den Anwalt gibt es und das Schreiben vom Anwalt ist echt. Werde heute bei der Rechtsschutz-Versicherung anrufen, die bieten auch einen Anwalt an bei Fragen usw. Mal sehen was der Anwalt dann zu sagen hat

Rede mit dem Anwalt und lass dich sonst auf nichts ein.

Ich vermute mal das der RA ein Saufbruder des Käufers ist und dem öfters solche Gefallen tut.
Der RA weiß genau das er damit nicht durch kommt.
Viele Verkäufer bekommen allerdings Muffensausen wenn sie sowas lesen und bezahlen kleinlaut.
Lass dich nicht davon beeindrucken, nichts beantworten und erst mal ein paar Wochen abwarten.
Vermutlich werden noch einige Erpressungsschreiben kommen, ich würde die Annahme verweigern und die Briefe zurück gehen lassen.

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