Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben
Hallo, ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor ca. einem Monat mein Auto privat verkauft und nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt erhalten und darin steht, das einige Mängel festgestellt worden sind und einiges wird mir im Schreiben unterstellt womit ich nichts zu tun hatte bzw darüber nichts wusste. Ich soll die Reparaturkosten übernehmen, falls ich dies nicht übernehme, wird die Käuferin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück verlangen. Ist das überhaupt möglich? Und soll ich nun auch einen Anwalt einschalten oder abwarten was noch so kommt? Es ist ziemlich arglistig von der Käuferin, dass sie mir so einiges unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht wie zum Beispiel, dass ich von den Mängeln wusste etc
Beste Antwort im Thema
Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.
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105 Antworten
Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt und so wie es aussieht muss ich für die Selbstbeteiligung
in Höhe von 150€ aus eigener Tasche zahlen. Alles andere übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung.
Damit ich eine innere Ruhe finde, lasse ich mich von dem Anwalt beraten. Vielen herzlichen Dank für
eure zahlreiche Antworten, ich könnte praktisch auch einfach abwarten und nicht sofort auf das
Schreiben vom Anwalt reagieren, doch jeder sagt was anderes, was mich dann noch unsicherer macht.
Mir ist noch nie sowas passiert, deshalb ist mir die ganze Sache fremd. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung
ausgeschlossen, da meinte der Anwalt von der Rechtsschutz-Versicherung das meine Chancen gut stehen würden.
OK. Auch wenn ich anders gehandelt hätte - es ist wichtig, dass du ruhig schlafen kannst.
Ja, ich mache mir jetzt schon viele Gedanken, was eigentlich unsinnig ist, aber ich bin so ein Mensch.
Nochmals danke an alle für eure Hilfe und Antworten!!!
In einem Fall von nicht getätigtem Internet-Download bekam ich mal eine Zahlungsaufforderung. Mein Anwalt sagte mir am Telefon, einfach nicht reagieren, erst wenn etwas vom Gericht kommt, dann aber innerhalb der Frist! Es kam nie wieder etwas.
Lässt sich mit Deinem Fall vergleichen.
Na sie hat sich ja nun entschieden. Meiner Meinung nach auch für das Falsche, aber wenn sie so besser schlafen kann, dann kostet sie das eben 150€. Auch nicht die Welt.
Wenigstens wurden wieder zwei Anwälte beschäftigt und mindestens einer auch bezahlt.
Ich bin dafür, auf der TEin jetzt nicht herumzuhacken.
Man muss es nicht nachfühlen können, wenn sich jemand erst nach dem Gang zum RA sicher fühlt. Empathiemangel darf aber gern durch Schreibzurückhaltung ausgeglichen werden.
Während ich den Thread so verfolge, bin ich gespannt, wie ein Flitzebogen, wie die Sache für den TE ausgeht. Wäre einfach nur schön, wenn es darüber von Ihre Seite ein positives Feedback gibt- nicht das einem selber mal auch so was passieren könnte.
Der Käufer möchte das Auto, und zusätzlich einen Teil der Kaufpreises zurück.
Das geht aber ausschleßlich, wenn der Verkäufer "freiwillig" zahlt. Dazu wird etwas Druck erzeugt, zB. mit dem Anwalt.
Vor Gericht kippt die ganze Sache für den Käufer. Das wird ein Vergleich, wobei er nichts verdient.
Der betrügerische Käufer geht niemals vor Gericht, weil ihm das nichts bringt.
Ich sag den Leuten immer: "Schick mir keine Zettel, schick die zum Gericht, falsche Adresse."
Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.
Zitat:
@Malinaa schrieb am 8. Februar 2017 um 19:48:13 Uhr:
, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben,
Die es sehr wahrscheinlich gar nicht gegeben hat.
@Gleiterfahrer, stimmt, ich soll ja die Reparaturkosten für die Klimaanlage übernehmen, nur blöd, das im Auto gar keine Klimaanlage eingebaut ist. Komme mir da richtig veräppelt vor. Kommt der Käufer mit den Kosten einer nicht vorhandenen Klimaanlage an.
Solche Methoden machen mich richtig wütend, und ich wünsche diesen "Menschen", dass sie vom Karma mal so richtig eins übergebraten bekommen...
Zitat:
@Malinaa schrieb am 8. Februar 2017 um 20:12:48 Uhr:
@Gleiterfahrer, stimmt, ich soll ja die Reparaturkosten für die Klimaanlage übernehmen, nur blöd, das im Auto gar keine Klimaanlage eingebaut ist. Komme mir da richtig veräppelt vor. Kommt der Käufer mit den Kosten einer nicht vorhandenen Klimaanlage an.
Na, dann direkt zurück zum Anwalt, damit er Dich berät, ob und wie Du juristisch gegen den Versuch der betrügerischen Erpressung durch den Käuferanwalt vorgehen kannst.
Zitat:
@Malinaa schrieb am 8. Februar 2017 um 19:48:13 Uhr:
Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, ...
Kannst ja mal den Käufer anrufen ob der überhaupt was davon weiß. 😉
Wäre nicht das erste mal (sofern die Adresse bei der Anzeige veröffentlicht war).
Gruß Metalhead