Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt

Hallo zusammen
Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.

Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.

Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.

Danke an euch allen

Beste Antwort im Thema

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

Sehr geehrter HerrXXXXX,

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

gezeichnet Unleserlich

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Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Die 150€ Selbstbeteiligung kann man sich sparen. Als Privater mit einer ausgeschlossenen Sachmängelhaftung und einem schriftlichen Vertrag kann einem nichts passieren. Ich gehe jetzt mal von einem Standard-Vertrag aus.

Prblematisch dabei : Flattert erstmal ein Brief von einem Anwalt ins Haus sollte man darauf demendspechend Antworten, sonst haste die Pest am Halse.....

Rechtsanwälte haben keine Weisungsbefugnis. Und antworten ist genau das, was man nicht tun sollte. Schnell verstrickt sich der Laie in Widersprüchen, die er gar nicht beabsichtigt hat. Alles was zählt sind Schreiben vom Amtsgericht, sonst nichts.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Rechtsanwälte haben keine Weisungsbefugnis. Und antworten ist genau das, was man nicht tun sollte. Schnell verstrickt sich der Laie in Widersprüchen, die er gar nicht beabsichtigt hat. Alles was zählt sind Schreiben vom Amtsgericht, sonst nichts.

Ja schon richtig, nur eine Forderung von einem Anwalt wird nicht im Sande verlaufen wenn nicht demendsprechend geanwortet wird und die Sichtweise der Gegenpartei entkräfetet werden kann. Dann kommt nämlich zwangsläufig irgendwann ein schreiben vom Gericht.

Deshalb ich handhabe es so, falls ein Brief von einem Anwalt kommt, wird ebenfalls einer eingeschaltet.

Das kannst du privat natürlich so handhaben. Ich kann dir aber versichern, daß kein seriöser Anwalt eine Klage einreicht, wenn die Gegenpartei nicht antwortet und keine Beweise vorhanden sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Dir ist aber schon klar, dass die Frist des gegnerischen Anwalts eine Luftnummer ist?

das ist eben keine luftnummer. es geht für den threadersteller darum, am günstigsten aus der sache rauszukommen. was ist denn, wenn der gegnerische anwalt seinen mandanten am 12 anruft und sagt es ist nichts eingetroffen "ok, dann klagen sie". und zack ist die klage vor gericht noch bevor das schreiben des anderen anwaltes eingegangen ist. dann kommt das schreiben drei tage später "ach dann lassen wir die klage bestehen"... bissle nachdenken

Zitat:

Das kannst du privat natürlich so handhaben. Ich kann dir aber versichern, daß kein seriöser Anwalt eine Klage einreicht, wenn die Gegenpartei nicht antwortet und keine Beweise vorhanden sind.

quatsch. jeder anwalt wird seinen mandanten vertreten, egal ob beweise oder nicht und AUCH bzw OBWOHL er schon weiß, was vor gericht rauskommen wird. das hat er seinem mandanten schon beim ersten gespräch gesagt. das kann auch darauf hinauslaufen, dass vor gericht gegangen wird, der kläger unterliegt und anschließend erstmal seinen anwalt verklagt - auf falschberatung versteht sich. "hätte er es mir früher gesagt, hötte ich niemals geklagt". und bei dem verhalten des käufers gar nichtmal so unwahrscheinlich!

Wie gesagt:

Normale Briefpost mit leeren Drohungen kommt bei mir Grundsätzlich nicht an! Auch Firmen die per eMail irgendwelche Mahnungen verschicken haben bei mir nicht den Hauch einer Chance! Berechtigte Forderungen behandele ich natürlich mit entsprechender Sorgfalt und bezahle meine Rechnungen auch umgehend. Sollte es sich aber lediglich um einen dreisten Versuch der Abzocke handeln => Ablage P 😉
Es ist für mich immer wieder erstaunlich wie leicht sich Leute aus der Ruhe bringen lassen, wenn ihnen Firmen oder Anwälte Briefe mit oftmals sehr Zweifelhaften Forderungen zusenden. Ganz "pervers" wird es wenn man in Panik gerät wenn man eine "Rechnung" per eMail erhält...

Zitat:

Original geschrieben von la merde



das ist eben keine luftnummer. es geht für den threadersteller darum, am günstigsten aus der sache rauszukommen. was ist denn, wenn der gegnerische anwalt seinen mandanten am 12 anruft und sagt es ist nichts eingetroffen "ok, dann klagen sie". und zack ist die klage vor gericht noch bevor das schreiben des anderen anwaltes eingegangen ist. dann kommt das schreiben drei tage später "ach dann lassen wir die klage bestehen"... bissle nachdenken

Pech nur, dass der Tag um 24:00 Uhr endet und nicht um 12:00.

Und ein Anwalt der nichts Besseres zu tun hat, als wegen solch einer Lappalie am Tag des ersten Fristablaufes auf den Anruf des Mandanten zu warten um dann sofort eine Klage einzureichen - die er natürlich im Vorfeld schon sicherheitshalber fertiggestellt hat - , der hat ja dann wohl sonst nichts zu tun. Warum, dass kann sich jeder selber aussuchen.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Wie gesagt:

Normale Briefpost mit leeren Drohungen kommt bei mir Grundsätzlich nicht an! Auch Firmen die per eMail irgendwelche Mahnungen verschicken haben bei mir nicht den Hauch einer Chance! Berechtigte Forderungen behandele ich natürlich mit entsprechender Sorgfalt und bezahle meine Rechnungen auch umgehend. Sollte es sich aber lediglich um einen dreisten Versuch der Abzocke handeln => Ablage P 😉
Es ist für mich immer wieder erstaunlich wie leicht sich Leute aus der Ruhe bringen lassen, wenn ihnen Firmen oder Anwälte Briefe mit oftmals sehr Zweifelhaften Forderungen zusenden. Ganz "pervers" wird es wenn man in Panik gerät wenn man eine "Rechnung" per eMail erhält...

zuerst las ich deinen beitrag, dann dachte ich mir "was ein blödsinn", dann schaute ich links auf deinen namen und dachte mir "alles klar".

ich bin mir sicher, der käufer und der gegnerische anwalt sehen keine dreiste abzocke, ich auch nicht. er möchte die sache geklärt haben und fertig.

ansonsten wurde schon geschrieben: machst du nichts, wird das auf jeden fall zu gericht gehen, dafür wird der gegnerische anwalt schon sorgen (sonst schiebt sich die wut des mandanten auf ihn). die frage ist hier: wie kommt man nerven- und geldbeutelschonend aus der sache hinaus. und mancher ist nicht so cool wie du und wirft alles außergerichtliches weg. ich wette, du warst selber noch nie vor gericht (außer mit der schulklasse) und anwälte von schreiben kennst du auch nur von deinen email rechnungen. am ende eines beitrages schreibt man ja in der regel, dass was man eigentlich sagen möchte und das ist bei dir der vergleich mit den email rechnungen. wenn du ein schreiben, eine rechnung vom örtlichen möbelhaus/schreiner/et.c bekommst, dann kannst du mir nicht erzählen, dass du die wegwirfst. jeder normale ruft kurz an und sagt, dass sich da vertan wurde und ein anderer herr meier wohl gemeint ist. aber wie geschrieben: ich glaube nicht, dass du jemals solche post bekommen hast.

bist für mich hier der größte troll

Zitat:

Pech nur, dass der Tag um 24:00 Uhr endet und nicht um 12:00.

wo steht bei mir etwas mit uhrzeit?

wenn der TE eine RS hat, dann dort anrufen und erkundigen wie man vorgehen soll. Die RS wird dann evtl. telefonisch einen Anwalt beraten lassen. Dem Anwalt erzählt man den Vorfall und dieser wird dann auch einen Rat haben. evtl. einen kurzen Text aufsetzen und dem Anwalt des Klägers zukommen lassen.

Persönlich würde ich bei dem Vorfall auch cool bleiben, im ersten Moment erschrickt man vllt. aber dann wandert der Puls wieder in den Ruhezustand.

In den letzte Wochen scheinen ja auch die Emailpostfächer viel Besuch von ominösen Anwälten und Inkassovereinen zu genießen. (bloß nicht den Anhang öffnen)

sl

Zitat:

Original geschrieben von la merde



zuerst las ich deinen beitrag, dann dachte ich mir "was ein blödsinn", dann schaute ich links auf deinen namen und dachte mir "alles klar".
ich bin mir sicher, der käufer und der gegnerische anwalt sehen keine dreiste abzocke, ich auch nicht. er möchte die sache geklärt haben und fertig.
ansonsten wurde schon geschrieben: machst du nichts, wird das auf jeden fall zu gericht gehen, dafür wird der gegnerische anwalt schon sorgen (sonst schiebt sich die wut des mandanten auf ihn). die frage ist hier: wie kommt man nerven- und geldbeutelschonend aus der sache hinaus. und mancher ist nicht so cool wie du und wirft alles außergerichtliches weg. ich wette, du warst selber noch nie vor gericht (außer mit der schulklasse) und anwälte von schreiben kennst du auch nur von deinen email rechnungen. am ende eines beitrages schreibt man ja in der regel, dass was man eigentlich sagen möchte und das ist bei dir der vergleich mit den email rechnungen. wenn du ein schreiben, eine rechnung vom örtlichen möbelhaus/schreiner/et.c bekommst, dann kannst du mir nicht erzählen, dass du die wegwirfst. jeder normale ruft kurz an und sagt, dass sich da vertan wurde und ein anderer herr meier wohl gemeint ist. aber wie geschrieben: ich glaube nicht, dass du jemals solche post bekommen hast.

bist für mich hier der größte troll

Glaub mir ich habe genug solche Post bekommen. Wenn ich Privat ein Fahrzeug verkaufe und im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung wirksam ausschließe interessieren mich solche Sachen schlicht nicht! Ich handele nach bestem Wissen und verheimliche nichts. Diese Art und Weise ist die Typische "Ich kaufe ein billiges Auto, stelle fest was für ein Geldgrab ich da gekauft habe und will den Verkäufer jetzt eins auswischen weil der hat das zu 1000% gewusst das die Klima kaputt war, die Reifen abgefahren waren und das kaputte ZMS hat er bestimmt nur mit Sekundenkleber geflickt damit es bis kurz nach dem Verkauf hält.... Schon klar.

Ich führe Grundsätzlich nach so einem Verkauf keinerlei Telefonate mehr mit dem Käufer in denen er anfängt von Mängeln zu reden die ich verheimlicht hätte! Klar kann man noch Fragen haben, dann helfe ich gerne, aber ich lasse mich nicht als Lügner hinstellen!

Übrigens werfe ich das nicht weg, ich lege es nur auf einen Haufen und sitze die Sache aus. Meist bleibt es bei genau diesem einem Brief und danach kommt nichts mehr. Weil der Käufer zunächst komplett in Vorkasse gehen muss, sofern er keine RSV hat und die muss auch zustimmen. Denn in so einem Fall geht nichts ohne Gutachter und die sind nicht günstig. Selbst wenn die Ladung im Briefkasten liegen sollte, kann ich die Sache immer noch an einen Anwalt abgeben.

Wenn ich eine Rechnung einer mir bekannten Firma bekomme, wo ich sogar schon mal Kunde war, dann kläre ich das natürlich. Schickt mir aber eine Wildfremde Firma irgendwelche wirren Forderungen (habe sowas schon bekommen!) ignoriere ich das. Ganz einfach.

Aber mal am Rand gefragt:
Wieso schließt du von meinem Nickname auf alles Klar? Lass mich Raten wegen der 20. Ich sage dir ich bin schon sehr lange keine 20 Lenze mehr 😉
Ich war auch selbst schon als Kläger vor Gericht (ging um mangelhafte Arbeit eines Handwerkers).

Aber das Thema ist zur Genüge durchgekaut. Der TE macht IMHO das einzig Richtige wenn er sich nicht sicher ist und lässt sich von einem Rechtsanwalt beraten.

Ja und genau das werde ich machen ist egal ob der termin genau am fristtag ist. Ich sag auf jeden fall bescheid was raus kommt.

Danke an alle

Zitat:

Original geschrieben von la merde


wo steht bei mir etwas mit uhrzeit?

Den Anwalt möchte ich sehen, der wegen solcher Pillepalle Nachts um 12 seinen Mandanten anruft.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Das kannst du privat natürlich so handhaben. Ich kann dir aber versichern, daß kein seriöser Anwalt eine Klage einreicht, wenn die Gegenpartei nicht antwortet und keine Beweise vorhanden sind.

Oh doch, genau das wird er tun (weil er damit nämlich Geld verdient...)

Unter Anwälten gibt es eine ganz klare Binsenweisheit: "Ein Prozeß darf nur in der Beweisaufnahme verloren gehen".

Die rechtlichen Grundlagen hat er (den Vortrag seines Mandanten als wahr unterstellt...) nämlich schon vor der Klageerhebung geprüft, und solche Sachmängelfälle sind Alltags-Pillepalle, ohne Schwierigkeiten und jursitsich uninteressant.

Also wird Klage erhoben, und gerade weil sich die Gegenseite vorgerichtlich nicht gemeldet hat, so wird argumentiert, sei die Klageerhebung zur Wahrung der Rechte des Mandanten erforderlich gewesen.

Und schon ist man in einem lustigen Prozeß.

Der Beklagte wird die Mängel bestreiten, und wenn dann der Kläger diese und das arglistige Verschweigen nicht beweisen kann, dann verliert er den Przeß eben... dem Anwalt ist das schnurz, denn wenn der Mandant ihm nicht die ganze Geschichte erzählt und/oder Dinge bewußt verschweigt oder erfindet, dann ist das sein problem, nicht das des Anwalts.

Oder es wird ein lustiger Vergleich geschlossen, weil der Beklagte sich plötzlich seiner Sache doch nicht mehr ganz so sicher ist und die Nerven verliert.

Wenn einem so ein vorgerichtliches Anwaltsschreiben (meist besonders nett formuliert) ins Haus flattert, schreibt man am besten kurz und bündig zurück: "Mängel lagen nicht vor und waren nicht bekannt; irgendwelche Mängel werden vorsorglich vollumfänglich bestritten."

Nicht mehr. Auf keinen Fall mehr.

danke blubber, endlich mal ein guter schrieb wie so etwas abläuft und mit diesem "wird schon nicht.../mach mal lieber nichts" schlussmacht. ein anwalt, welcher solch ein schreiben aufsetzt und NICHT gewillt ist, die FOrderungen auch gerichtlich durchzusetzten, DAS ist ein unseriöser Anwalt. Dann hätte er von anfang an, seinen Mandanten nicht vertreten dürfen. "Ich bin ihr Anwalt, aber nur außergerichtlich"🙄
unglaublich mit welcher naivität hier beraten wird

Zitat:

Original geschrieben von la merde


unglaublich mit welcher naivität hier beraten wird

Hier wird eben nicht beraten, hier werden nur private Meinungen geäußert. Und die können stichhaltig sein, müssen aber nicht. Beratung gibt's nur bei einem (am besten guten) Fachanwalt. Und man kann dem TE nur raten, einen solchen zwecks Erstberatung aufzusuchen.

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