Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt

Hallo zusammen
Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.

Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.

Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.

Danke an euch allen

Beste Antwort im Thema

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

Sehr geehrter HerrXXXXX,

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

gezeichnet Unleserlich

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Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ja gut der Anwalt hat laut sein brief den Vertrag vorliegen, aber eben er macht diesen Vertrag ungültig da er meint ich hätte alle Mängel gekannt aber arglistig gehandelt. Tja die 150€ will ich mir auf jeden Fall gerne sparen da ich wirklich nichts von diesen Mängel wusste.

Danke für euere Hilfe

Sorry, aber was willst du hören? Mal abgesehen davon, dass der Vertrag nicht ungültig ist (warum auch...) und das ein echter RA auch weiß...du hast doch einen Anwalt. DER ist der Fachmann, DER muss dich beraten, DER sagt dir, welche Schritte ggf. zu veranlassen sind. Nicht irgendein Autoforum...du kannst dich mit deinen Aussagen, die du vielleicht auch von hier übernimmst, durch Unwissenheit und/oder falsche Formulierungen u. U. nur noch tiefer reinreiten. Und das zahlt dann niemand...

Zuruecklehnen und abwarten. Du hast nix Falsch gemacht.

Noch was generelles zur Seite 1 : Ist es jetzt offiziell das man hier im Forum Rechtsberatung betreiben darf und auch Schreiben fuer die ,,Opfer`` verfassen kann? Sonst wurde doch sowas immer verboten im Forum. Mehr als den Hinweis ,,ab zum Anwalt`` war eigendlich sonst nicht moeglich 😉

Pfff... So eine Klima kann jetzt noch funktionieren, und bei der nächsten Benutzung durch den Nachnutzer kann genug Flüssigkeit fehlen, um den not-aus-schalter des Kompressors auszulösen.

Wenn der Vogel die nicht getestet hat, oder die bei dem noch funktioniert hat, drauf gefurzt!

Ich glaub ich mach das auch mal, ich kauf mir ein Auto, reite das in 9 Monaten komplett zugrunde, und dann lass ich mir das vom Vorbesitzer bezahlen... Lol!

Ja gut eigentlich bin ich jetzt relativ entspannt. Mit dem nächsten schritt sind wir uns eigentlich nicht alle einig 😁,aber das ich im recht stehe das ist für mich interessant. Ich denk jeder von uns wäre verärgert wenn das neue auto nach 9monaten kaputt geht.aber ich denk auch das jeder sich bewusst ist das wenn ich die ersten 2jahre ruhe will dann soll ich auch nicht 6000€ ausgeben sondern 30.000€.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ja aber was ist jetzt wirklich der sinnvollst schritt??? Ich kenn mich mit der ganzen rechtslage gar nicht aus. WAS SOLL ICH NUN WIRKLICH MACHEN???
Danke

Abwarten und Tee trinken, wenn was von einem Anwalt kommt,selbst einen einschalten, ansonsten wenn der Käufer anruft, freundlich sein und  einen schönen Tag wünschen ohne irgendeinen Sachverhalt zu erwähnen, das beste ist gleich aufzulegen mit der Ausrede man ist auf dem Sprung ins Krankenhaus.

Und falls tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommt, würde ich mal googeln, ob es diesen Anwalt tatsächlich gibt.

Einen Kopfbogen kann sich jeder machen.

Und ich kann mir keinen Anwalt vorstellen, der einen Mandanten mit einer solchen abstrusen Forderung vertritt. Besonders vor dem Hintergrund, dass der Käufer in den 9 Monaten nach dem Kauf nie etwas reklamierte. Der Anwalt hat nämlich auch einen Ruf zu verlieren.

Das ist doch eine absolute Luftnummer.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Und ich kann mir keinen Anwalt vorstellen, der einen Mandanten mit einer solchen abstrusen Forderung vertritt.

Dann werde ich dir mal ein Beispiel aus dem realen Leben geben, ganz grob vereinfacht:

Kunde gibt bei uns in der Firma etwas ab, damit dazu etwas angefertigt wird.
Beim Abholen will er die Rechnung nicht bezahlen, weil wir für die Arbeiten keinen entsprechenden Auftrag vorweisen können.
Und dann kommt ein Schreiben von "seinem" Anwalt, der jetzt damit droht, die Herausgabe auf gerichtlichem Weg durchzusetzen, obwohl uns nach eigener Aussage sein Mandant keinen Auftrag erteilt hat und deshalb auch nichts bezahlen muss.

Das ist definitiv keine ausgedachte Geschichte, ich habe die Schreiben des Anwaltes vorliegen.

Die Anwälte wollen schließlich auch leben, das schlimme dann ist aber man sollte dann ebenfalls einen Advookaaten einschalten um auf das schreiben demendsprechend reagieren zu können. Aus eigener Erfahrung wurden meine selbst geschriebenen Antworten von der Gegenseite nicht einmal beantwortet 😠.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Kunde gibt bei uns in der Firma etwas ab, damit dazu etwas angefertigt wird.
Beim Abholen will er die Rechnung nicht bezahlen, weil wir für die Arbeiten keinen entsprechenden Auftrag vorweisen können.

Das heißt letztlich das alles nur noch schriftlich aufgenommen wird, weil es genug Ferkel gibt, die auf mündliche Absprachen pfeifen.

Einen Auftrag präzise schriftlich zu fixieren, hilft letztlich beiden Parteien. Die eine Seite weiß was sie machen soll, die andere weiß was in Auftrag gegeben wurde. Weicht das Ergebnis vom Auftrag ab, hat man immerhin ein Schriftstück in dem steht was mal beauftragt wurde. Gedächtnisschwund scheint eine Volkskrankheit zu sein... 🙄

Das ist bei uns eigentlich nicht notwendig. Wenn bei uns etwas abgegeben wird, dann ist klar, was wir damit machen müssen/sollen. 😉

Ich glaube der gegnerische Anwalt hat sich auch so in den Ar$%& gebissen. Er hat uns nämlich direkt angeschrieben, obwohl er wusste, dass wir von einem Anwalt vertreten werden, und das ist nicht gestattet. Unser Anwalt hat das dann der Anwaltskammer gemeldet und die hat dann erst einmal einen Rüffel in Form einer vierstelligen Verwarnung ausgesprochen, war nämlich nicht das erste mal. 😁 😁

Das WICHTIGSTE, was der Threadersteller machen sollte, ist sich einen anderen Anwalt zuzulegen. Termin zur Erstberatung in über einer Woche, dazu noch am Tage der Fristsetzung des gegnerischen Anwaltes. Hallo? Alleine dadurch, dass er nicht gefragt hat, ob es eine Frist gibt, macht ihn schon inkompetent. Zu jedem anderen Anwalt kann man spätestens am übernächsten Tag für ein halbstündiges Erstgespräch hingehen.

Ach ja: wer sich auf ein beratungsgespräch in über einer woche vertrösten lässt, der ist auch nicht der hellste und sollte dringend beistand annehmen. Also heute anrufen, fragen "wann haben sie morgen zeit?" -Wie soll der Anwalt den sonst seriös Arbeiten? Termin am 10. "Ach wir haben ja heute schon die Frist. Dann rufe ich dort mal an und erbitte (!) um eine Fristverlängerung, damit ich das Antwortschreiben sauber formulieren kann" Auch mal so fürs Leben: Ein gegnerischer Anwalt ruft niemals an und auch nicht wegen sowas

Dir ist aber schon klar, dass die Frist des gegnerischen Anwalts eine Luftnummer ist?

Zurücklehnen. Mängelhaftung unter Hinweis des geschlossenen Vertrags zurückweisen. Ende.
Klimaanlagen verlieren bis zu 100 g Kältemittel pro Jahr. Wenn der Druckschalter noch genug Druck hatte, so dass die Anlage sich einschaltet, ging es noch. Nächsten Tag kann der Füllstand leicht unterschritten sein und die Anlage schaltet sich nicht ein. Auffüllen kostet zwischen 20 und 70 Euro. Aber bei 70 Euro muss die Anlage komplett leer sein.
Dass die Dichtheit einer Klima keine bleibende Eigenschaft ist, ist allgemein bekannt und kein Problem des Touran. Das wird man an so ziemlich jedem Auto mit Klima haben.

Und es ist darüber hinaus nicht die Aufgabe eines Laien, das zu bewerten oder es gar zu wissen. Gerade deshalb wird der private Verkäufer ja auch geschützt vor Nachbesserungsforderungen, die er ohne fachliche Kenntnis nicht vorher hätte wissen können.

Und wenn jemand privat kauft, dann muss er das Risiko eingehen, dass auch mal etwas kaputtgeht, wo er dann geradesteht. Die Kehrseite ist schließlich, dass der Touran oder ein anderes Fahrzeug ja auch um dieses Geld mit Verhändlungsgeschick beim Privatmann günstiger gekauft wurde als beim Händler. Der Händler wird einen "Allerwelts-"Touran immer los und hat kein Interesse an großen Preisnachlässen wie ein Privatmann, der sein Auto möglichst schnell vom Hof haben will. Beim Händler steht der Touran halt eine Woche länger, das juckt den Händler nicht mal. Das bedeutet natürlich, dass der Privatmann ganz anders mit den Preisen runtergeht, ist doch ganz logisch.

Da wollte Dein Käufer also ein super Schnäppchen machen und es Dir wieder an die Backe binden, das geht nicht. Wenn der nette Herr Käufer ein Sorglos-Vollkasko-Hintern-Abwisch-Paket will, dann muss er beim Händler kaufen. Nur das ist ihm zu teuer und jetzt wird so eine Tour gefahren.

Da wäre ich an der Stelle des TE also mal gaaaanz entspannt. Die sehen keinen Cent von ihm und das ist vollkommen in Ordnung so!

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ja gut eigentlich bin ich jetzt relativ entspannt. Mit dem nächsten schritt sind wir uns eigentlich nicht alle einig 😁,aber das ich im recht stehe das ist für mich interessant. Ich denk jeder von uns wäre verärgert wenn das neue auto nach 9monaten kaputt geht.aber ich denk auch das jeder sich bewusst ist das wenn ich die ersten 2jahre ruhe will dann soll ich auch nicht 6000€ ausgeben sondern 30.000€.

Gruß

Und selbst dann hast Du keine Garantie auf Ruhe.

Und selbst wenn, der Wertverlust bei 30.000 Euro reicht nach zwei Jahren locker für sein Schwungrad.

cheerio

Hallo,

Du schreibst doch einen Termin meim RA zu haben !! Was erwartest Du jetzt eigentlich hier bei MT genau. Eine Rechtsberatung kann es nicht sein.

Zu Deinen gemachten Aussagen kann hier auch keiner etwas sagen. Es sind Deine Aussagen und in keinster Weise bestätigt.

Es sind schon so viele gleichlautende Themen hier verfasst, dass man sich fragen muss, was sollen die MT Mitglieder dazu schreiben. Alle Aussagen würden sich auf Deine Angaben stützen.

Wenn es in Deinem Fall zu einem Rechtsstreit kommt, wird aller Wahrscheinlichkeit ein Gutachter beauftragt. Was dieser dann feststellt ist fakt.

Betrachte meine Aussage Bitte nicht als Angriff gegen Deine Person, sondern als Denkanstoß.

Dennoch viel Glück bei Deiner Sache.

Die 150€ Selbstbeteiligung kann man sich sparen. Als Privater mit einer ausgeschlossenen Sachmängelhaftung und einem schriftlichen Vertrag kann einem nichts passieren. Ich gehe jetzt mal von einem Standard-Vertrag aus.

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