Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt

Hallo zusammen
Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.

Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.

Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.

Danke an euch allen

Beste Antwort im Thema

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

Sehr geehrter HerrXXXXX,

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

gezeichnet Unleserlich

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Ok. Aber der anwalt hat mir die frist gesetzt bis am 10.09 sonst wird er weitere schritte einleiten gerichtliche und polizeilische. Ist es auch nur ein versuch mich weich zukriegen?

Danke für die geduld 🙂 will mit schon 100% sicher sein.

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Aber der anwalt hat mir die frist gesetzt bis am 10.09 sonst wird er weitere schritte einleiten gerichtliche und polizeilische.

OMG, was für ein lächerlicher Rechtsverdreher. Obwohl er den TE wirkungsvoll in Aufregung versetzt hat.😁

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Also dann lassen wir doch mal die Anwälte bisschen spielen. Ich wollt eben nur wissen ob ich jetzt wirklich ihm sein Geld wieder zurück geben soll.

Danke

Auf keinen Fall auch nur einen ent an den Käufer zurücküberweisen. Einfach abprallen und am ausgestreckten Arm verhungern lassen den Typen.

Noch mal an den TE. Du hast zwar eine Rechtsschutzversicherung. Aber, hast du die auch wegen einer "Deckungszusage" gefragt? Könnte dir nämlich passieren, dass die, aus Kostengründen, sagen erst mal eine Mediation versuchen. D.h. ganz einfach, ein Anwalt schreibt dem Gegner einen netten Brief. Meist ist damit bereits alles erledigt. Du kannst natürlich auch deinem Anwalt die 150 Öhre für einen Brief zahlen ... wo das Porto und ein Anruf bei der Rechtsschutz nur wenige Cent kosten würden.
Guck' mal in deinen Vertrag. Meist ist sogar eine Mediation VORGESCHRIEBEN. Ignorierst du den Hinweis, könnte die Rechtsschutz die Zahlung verweigern. Denn, wie früher üblich ist nicht mehr, weil auch die Versicherungen auf Kosten achten und unnötige Prozesse, die viel Geld kosten (können) und meist im Nichts enden, vermeiden wollen.
Da du zudem noch 150 Öhre Selbstbehalt zahlen musst, ist eine Prüfung des Vertrages und Kontakt zur Rechtsschutz schon sinnvoll. Führt die Mediation zu nichts und ein Anwalt muss tätig werden, brauchst du oft den Selbstbehalt nicht zahlen. Nur MUSST du den Weg wie oben beschrieben einhalten sonst ...

Ok, ich bin ja nur ein dummer Rechtsschutzinhaber und habe keine Ahnung, auch wenn ich schon oft eine in Anspruch nehmen musste. 🙄 😁

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Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ok. Aber der anwalt hat mir die frist gesetzt bis am 10.09 sonst wird er weitere schritte einleiten gerichtliche und polizeilische. Ist es auch nur ein versuch mich weich zukriegen?

Du brauchst keinen Anwalt.

Ich würde den Anwalt an Deiner Stelle kräftig auslachen.

Ausschluss der Gewährleistung wurde schriftlich fixiert, Du bist eine Privatperson, ein LAIE. Arglistige Täuschung wie z.B. das Vertuschen eines Unfalls liegt auch nicht vor. Was will der Typ? Der macht sich doch total lächerlich. Sowas zerreißt jeder Richter liebend gerne in der Luft.

Und wenn der Anwalt nicht ganz so dumm ist, dann würde er das auch bemerken, bevor es peinlich wird.

Hat der Typ zu viel am Tipp-Ex geschnuppert oder was? 😁

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ok. Aber der anwalt hat mir die frist gesetzt bis am 10.09 sonst wird er weitere schritte einleiten gerichtliche und polizeilische. Ist es auch nur ein versuch mich weich zukriegen?

Danke für die geduld 🙂 will mit schon 100% sicher sein.

Es gibt leider viele windige Rechtsanwälte die verschicken sinnlose Post in der Hoffnung das die Empfänger einknicken.

Lochen, knicken, abheften..., er muss den nächsten Schritt tun, mal sehen ob er da auch noch die große Klappe hat.

Ich denke Du hast nichts zu befürchten.

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore


Ok. Aber der anwalt hat mir die frist gesetzt bis am 10.09 sonst wird er weitere schritte einleiten gerichtliche und polizeilische. Ist es auch nur ein versuch mich weich zukriegen?

Bei welchem Anwalt hast du einen Termin am 10.9? Bei deinem oder dem der Gegenpartei?

Wenn bei der Gegenpartei, bloß nicht hingehen, freundlich telefonisch den Termin absagen, fertig.

Gruß

Also es ist nur zufall, ich hab bei meinen anwalt ein termin am 10.09 gekriegt, und die frist von der gegnerrischen partei ist auch bis am 10.09

Danke

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Warum überhaupt auf einen ganz gewöhnlichen Brief reagieren?

Gerade Anwälte wissen das alles außer einer Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag) vor Gericht nur schwer als zugestellt gilt. Bei einem Einschreiben kann man die Annahme verweigern bzw. ist niemand gezwungen sich auf den äußerst beschwerlichen Weg zur nächsten Postfiliale zu machen 😉

Eine Anwaltskanzlei führt ein Postausgangsbuch, vor Gericht gilt ein dort aufgeführter Brief als zugestellt, bis der Empfänger das Gegenteil beweisen kann (was in der Regel schlecht möglich ist).

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Eine Anwaltskanzlei führt ein Postausgangsbuch, vor Gericht gilt ein dort aufgeführter Brief als zugestellt, bis der Empfänger das Gegenteil beweisen kann (was in der Regel schlecht möglich ist).

Ach im Umgekehrten Weg hieße das, wenn ich für mich persönlich Buch darüber führe wem ich wann welchen Brief geschrieben habe, das die Briefe immer als zugestellt gelten? Interessante Argumentation.

Bei uns gab es vor kurzen definitiv und nachweisbar Probleme bei der Zustellung. Da kamen etliche Briefe gar nicht oder sehr viel später an. (Über 3 Monate)

Auch ich werde jetzt aufschreiben wem ich wann, welchen Brief gesendet habe, dürfte ja deiner Aussage entsprechend reichen, wozu noch mit Zustellungsurkunde arbeiten?

EDIT:

Dazu nochmal ein Link
Es kann als Nachweis dafür dienen das bestimmte Fristen eingehalten wurden, aber eine verbindliche Aussage das ein Schreiben zugestellt wurde, ist es jedenfalls nicht!

Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Warum überhaupt auf einen ganz gewöhnlichen Brief reagieren?

Gerade Anwälte wissen das alles außer einer Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag) vor Gericht nur schwer als zugestellt gilt. Bei einem Einschreiben kann man die Annahme verweigern bzw. ist niemand gezwungen sich auf den äußerst beschwerlichen Weg zur nächsten Postfiliale zu machen 😉

Eine Anwaltskanzlei führt ein Postausgangsbuch, vor Gericht gilt ein dort aufgeführter Brief als zugestellt, bis der Empfänger das Gegenteil beweisen kann (was in der Regel schlecht möglich ist).

Quatsch.

Das Postausgangsbuch dient dem Anwalt im besten Fall als Nachweis, dass er den Brief versandt hat. Und er ist in der Pflicht, den Zugang auch nachzuweisen.

@Themenstarter
In der tat gibt es viele Anwälte, die versuchen die gegnerische Partei erst einmal durch Fristsetzungen und Androhung weiterer Schritte unter Druck zu setzen. Die Betonung liegt auf versuchen. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, also dir die Mängel tatsächlich nicht bekannt waren, dann solltest du dich tatsächlich zurücklehnen und abwarten.

Ich persönlich würde an deiner Stelle den Termin beim eigenen Anwalt erst einmal wieder absagen und dem gegnerischen Anwalt nur schreiben:
"Ich weise hiermit alle Forderungen ihres Mandaten zurück.
Auf weitere außergerichtliche Schreiben werde ich nicht mehr reagieren.
MfG"

Je mehr du schreibst, um so mehr kannst du verkehrt machen.

Ich würde dem gegnerischen Anwalt schreiben:

Sehr geehrter xxx

Ihre Forderung weise ich zurück. Bei Vertragsabschluß wurden vorsorglich jegliche Sachmängel ausgeschlossen und die Benannten werden mit nichtwissen bestritten.

Lassen Sie sich doch, vor den von Ihnen angedrohten Maßnahmen, erst mal den Vertrag von ihrem Mandanten vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Dieses Schreiben würde ich dem Anwalt, um Porto zu sparen, erst mal mailen und faxen und dann abwarten. Einen eigenen Anwaltwürde ich mir erst mal sparen, denn 150 € SB sind kein Trinkgeld, das man einfach so mal in den Wind schießt, wenn es nicht notwendig ist.

Ein eigener Anwalt wird nur eingeschaltet, wenn eine Klage mit ZU angekommen ist.

Ich hatte vor diversen Jahren mal ein ähnliches Problem, wo mir auch gedroht wurde, entweder Geld zurück, oder Klage.

Der Gegenanwalt erhielt von mir nur das Aktenzeichen meiner Strafanzeige mit Strafantrag wegen Verdacht der Nötigung pp.

Seit dem war Ruhe. *g*

Hallo,

hier heißt es immer wieder, man soll erstmal die Rechtschutzvers. anrufen bevor man was macht. Meint ihr nicht, dass Anwälte in der Lage sind, sich vor der ersten Tätigkeit eine Deckungszusage zu holen?

Bei meiner VS (ohne SB im Übrigen, damit darüber erst gar keine Gedanken aufkommen müssen) ist übrigens auch angegeben, dass ich im Falle eines Falles direkt zum Anwalt kann und dem die Karte vorlegen soll. Es besteht aber optional die Möglichkeit, sich vorher telefonisch durch einen Anwalt der VS beraten zu lassen.

mfg

Ja gut der Anwalt hat laut sein brief den Vertrag vorliegen, aber eben er macht diesen Vertrag ungültig da er meint ich hätte alle Mängel gekannt aber arglistig gehandelt. Tja die 150€ will ich mir auf jeden Fall gerne sparen da ich wirklich nichts von diesen Mängel wusste.

Danke für euere Hilfe

Die Argumentation das ein Technischer Laie ein defektes Zweimassenschwungrad erkennen soll entbehrt schon jeglicher Logik... 🙄

Man hätte höchstens bemerken können das die Klima nicht läuft. Nirgendwo steht aber geschrieben das ich die Klima überhaupt benutzen muss.... Dazu kommt dann noch das die Klima bei Verkauf noch funktionierte, weil noch ausreichend Kältemittel vorhanden und erst beim neuen Besitzer die Menge nicht mehr ausreicht.

In Deutschland ist schon so einiges im Argen.....

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