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Auto privat verkauft- Federbruch auf Heimfahrt des Käufers

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:15

Ich habe am Donnerstag mein Astra (Bj 2007 175000km) privat verkauft und dafür den ADAC Kaufvertrag genutzt. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht voll fahrtüchtig und ohne Mängel und selbst bei der Bewertung durch wir kaufen dein Auto.de wurde nichts festgestellt. Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist. Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. April 2017 um 19:46

Mich als Trickbetrüger darzustellen der absichtlich Leute gefährdet und hinter Gitter gehört ist weit über das normale Maß an Aufregung hinaus

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Es ist auch für den Käufer ärgerlich, wenn ein Tag später die Feder bricht. Und wenn er tatsächlich in eine gefährliche / lebensbedrohliche Situation gekommen ist, dann kann ich seine emotionale Reaktion verstehen.

Rechtlich scheint die Situation klar zu sein. Daher stellt sich hier die Frage, ob Du Dich verantwortlich fühlst oder irgendwie beteiligt.

Natürlich spielt die Art, wie der Käufer die Sache vorträgt eine Rolle.

Täglich wiederkehrender Trick um den Kaufpreis nachträglich zu senken.

Ignorieren.

Wie immer gibt es auch hier zwei Seiten einer Medaille:

Einerseits die rein juristische. Du hast per Kaufvertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen und der Käufer hat das akzeptiert. Er müsste Dir nachweisen, dass Du von dem Mangel wusstest was impliziert, dass er bei Übergabe bereits vorgelegen hat und dass Du diesen Mangel in arglistiger Weise verschwiegen hast. Das wird für den Käufer sehr schwer wenn nicht unmöglich zu beweisen sein. Von daher bist Du eigentlich auf der sicheren Seite.

Andererseits hat die Sache aber auch einen ethischen Aspekt. Versetz Dich mal in die Lage des Käufers, der offenbar auf der Heimfahrt, also unmittelbar nach dem Kauf, durch einen Defekt an der Kaufsache in eine möglicherweise sehr gefährliche oder sogar lebensbedrohliche Lage gekommen ist. Seine "Freude" über den Kauf dürfte dadurch nachhaltig getrübt sind und er vermutet natürlich aus seiner Sicht naheliegend dass Du über den Mangel Bescheid wusstest.

Insofern fände ich es auch angemessen, wenngleich Du dazu nicht verpflichtet bist, Dich an dem Schaden zu beteiligen. Gerade weil der Schaden direkt auf der ersten Fahrt, der Heimfahrt des Käufers, aufgetreten ist. Natürlich spielt dabei, wie bereits gesagt wurde, auch die Art und Weise eine Rolle wie der Käufer die Sache vorträgt. Eine gewisse Aufgeregtheit oder Verärgerung muss man ihm aber - denke ich - zugestehen. Das würde wohl jedem von uns in der Rolle des Käufers so gehen.

Themenstarteram 2. April 2017 um 19:46

Mich als Trickbetrüger darzustellen der absichtlich Leute gefährdet und hinter Gitter gehört ist weit über das normale Maß an Aufregung hinaus

Er kann dir doch viel erzählen. Wer weiß, ob die Feder wirklich gebrochen ist? Momentan wohl nur der Käufer.

So wie sich das ingesamt liest, will der dich nur unsicher machen und nachträglich den Preis drücken.

-> Ignorieren.

Zitat:

@jenniferodebrecht schrieb am 2. April 2017 um 12:47:41 Uhr:

Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist.

Die war also noch ganz bei Fahrzeugübergabe?

Zitat:

Was soll ich jetzt tun?

Gar nix, Handlungsbedarf besteht erst wenn etwas von einem Gericht kommt (das wird zu 99,9% nicht passieren). Vorher einfach alles ignorieren.

Gruß Metalhead

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Moin,

Erst einmal ruhig bleiben. Wenn der Käufer nett ist und sich vernünftig artikuliert - kann man ja durchaus Kulant sein. In diesem Fall wäre ich es vermutlich auch nicht.

Wichtig - du wusstest weder, dass eine Feder gebrochen war oder Korrosion zeigte? Wenn du darüber eine Information hattest, dann hättest du den Käufer informieren müssen. WKDA ist übrigens keine Quelle, die man als Rechtfertigung nutzen könnte ;-)

Wenn du zudem die Gewährleistung ausgeschlossen hast - dann ist wenig problematisches zu erwarten. Du solltest also entspannt bleiben.

LG Kester

Themenstarteram 3. April 2017 um 6:24

Meinem Wissen nach mit dem Auto wirklich alles in Ordnung. Ich bin selbst damit noch weite Strecken gefahren und alles war in Ordnung und funktionierte. Danke für die aufmunternden Worte, es tut gut zu hören, dass man sich keine Sorgen machen muss

Das Problem ist das viele sich von den Käufern auch noch die Ohren vollheulen lassen.

Entweder weißt man den Käufer freundlich darauf hin, das bei Übergabe des Fahrzeugs einem der (vermeintliche) Mangel nicht bekannt war oder man nutzt für den Verkauf einen separate Prepaid Handy Karte, die man nach dem Verkauf nicht mehr nutzt. Damit hält man sich 99% solcher Fälle Wirkungsvoll vom Leib.

Ansonsten:

Kaufvertrag vom ADAC hat einen Auschluss der Sachmängelhaftung. Der Käufer muss nachweisen, das der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und er dir womöglich sogar bekannt war. Das ist in der Praxis aber kaum möglich. Daher entspannt zurück lehnen und erst tätig werden, wenn irgendwann mal ein Schreiben vom Gericht kommen sollte, was höchst wahrscheinlich nicht passieren wird. Auch wichtig: Jegliche Kommunikation mit dem Käufer einstellen und nichts mehr zur Sache sagen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Der Wagen war ja nicht frisch getüvt oder im Service, oder? Die Federn brechen idR aufgrund von Rost, das müsste ein Prüfer resp Werkstattmeister sehen. Von Dir kann der Käufer nicht verlangen, unters Auto zu kriechen und Dich fachmännisch vom Zustand der sicherheitsrelevanten Teile zu überzeugen. Es wäre ihm aber unbenommen gewesen, das selber zu tun resp einen Gebrauchtwagen-Check zu machen.

Rechtlich liegt die Verantwortung für den Fahrzeugzustand ab dem Kauf beim neuen Halter.

Dich hat doch keiner als Trickbetrügerin verdächtigt, sondern den Käufer. Vielleicht will der einfach nur etwas Geld von dir erpressen und zeigt im Zweifelsfall ein Foto irgendeiner gebrochenen Feder vor. Ich würde den einfach ignorieren.

Themenstarteram 3. April 2017 um 7:16

Ja ihr nicht, aber der Käufer. Wahrscheinlich ist er einer oder er ist etwas paranoid das er überall nur Verbrecher sieht

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 3. April 2017 um 08:32:00 Uhr:

Der Käufer muss nachweisen, das der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und er dir womöglich definitiv bekannt war.

Hab mal korrigiert. ;)

Gruß Metalhead

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

am 3. April 2017 um 7:53

Das Empfinden bei solchen Defekten ist natürlich immer stark geteilt.

Der Käufer fühlt sich betrogen, der Verkäufer ist ahnungslos. In dem Fall ist es ganz einfach Pech, denn Federn können nur 1 x brechen und dies ist ja offenbar beim Käufer passiert. Auch wenn sie durch Korrosion bereits vorgeschwächt war, ist das nichts, was man dem privatem Vorbesitzer/Verkäufer anlasten kann.

am 3. April 2017 um 8:21

Bei 2 im März gekauften Fahrzeugen war auch jeweils 1 Fahrwerksfeder gebrochen.

1 Fahrzeug wurde vorher von WKDA angesehen, das 2. von einer freien Werkstatt zur Begutachtung auf TÜV-Mängel, da dieser anstand. Beide Male wurde es nicht erkannt, erst hier von mir.

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