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Auto privat verkauft- Federbruch auf Heimfahrt des Käufers

Themenstarteram 2. April 2017 um 17:15

Ich habe am Donnerstag mein Astra (Bj 2007 175000km) privat verkauft und dafür den ADAC Kaufvertrag genutzt. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht voll fahrtüchtig und ohne Mängel und selbst bei der Bewertung durch wir kaufen dein Auto.de wurde nichts festgestellt. Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist. Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. April 2017 um 19:46

Mich als Trickbetrüger darzustellen der absichtlich Leute gefährdet und hinter Gitter gehört ist weit über das normale Maß an Aufregung hinaus

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Wo diskutieren wir denn nun weiter?

Im V&S oder in der Kaufberatung? 2 Threads zu einem Thema ist nicht Zielführend

Werde mal nen Mod anschreiben.

Gruß,

der_Nordmann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Privatverkauf Opel Astra: Federbruch Käufer verlangt Reparaturkosten und unterstellt Betrug' überführt.]

Ruhe bewahren ist angesagt. Je nach dem wie der Käufer menschlich so drauf war, würde ICH der Höflichkeit halber ein einziges Antwortschreiben verfassen, mein Beileid zum Ausdruck bringen und ihn gleichzeitig subtil darauf hinweisen, dass er dir gar nichts kann (aus bereits genannten Gründen) und er doch bitte davon absehen möge, dich weiter zu belästigen. Sobald die Gegenseite feststellt, dass man im Thema steht, hören 99% der Leute auf zu nerven.

Man kann es aber auch völlig ignorieren.

Zum Thema Privatkauf und so: ich kenne zwei Fälle aus dem Freundeskreis, bei denen der Käufer tatsächlich vor Gericht gezogen ist und gewonnen hat. Aus den Augen, aus dem Sinn, funktioniert also bei Privatkauf auch nicht immer.

Zitat:

@jenniferodebrecht schrieb am 2. April 2017 um 19:15:58 Uhr:

Ich habe am Donnerstag mein Astra (Bj 2007 175000km) privat verkauft und dafür den ADAC Kaufvertrag genutzt. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht voll fahrtüchtig und ohne Mängel und selbst bei der Bewertung durch wir kaufen dein Auto.de wurde nichts festgestellt. Am Freitag ruft der Käufer an und beschwert sich weil ihm die Feder gebrochen ist. Er verlangt die Reparaturkosten und will mich zusätzlich noch verklagen, da ich ihn und seine Familie wissentlich in Gefahr gebracht haben soll. Da ich das Auto mit besten Wissen verkauft habe und auch selbst bis zuletzt noch einwandfrei damit gefahren bin, weigere ich mich ihm seine Reparatur zu bezahlen. Was soll ich jetzt tun? Ich

Drauf hinweisen, dass er bitte nachweisen soll, dass die Feder bei der Übergabe schon gebrochen war.

Ansonsten...wäre das nächste, auf das ich reagieren würde, die Post vom Amtsgericht.

Diese ADAC Verträge sind auch immer sone Sache.... Voller Rechtsfehler... Und als Verkäufer würde ich auch niemals AGB stellen, im Zweifel gehen die zu meinen Lasten.

A4 Zettel aufschreiben, Fahrzeugdaten rauf, Ausschluss der Gewährleistung, beide Unterschriften, fertig.

Dieses ganze Formulartheater würde ich mir nicht mehr antun.

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 04. Apr. 2017 um 15:2:36 Uhr:

Drauf hinweisen, dass er bitte nachweisen soll, dass die Feder bei der Übergabe schon gebrochen war.

Warum sollte er? Und selbst wenn der Käufer es nachweisen könnte, heißt das noch nicht, dass der Verkäufer davon wusste.

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist (und davon gehe ich beim ADAC Vertrag aus) wäre der Käufer nur dann im Recht wenn er nachweisen könnte dass der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hätte.

 

Danach klingt es hier nicht. Zudem würde der Verkäufer auch dann nur eine Nachbesserung Schulden und keine irgendwie geartete Kostenbeteiligung.

 

Also: ruhig bleiben und erst reagieren wenn Post vom Amtsgericht kommt

Zitat:

@avilon schrieb am 4. April 2017 um 15:07:50 Uhr:

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 04. Apr. 2017 um 15:2:36 Uhr:

Drauf hinweisen, dass er bitte nachweisen soll, dass die Feder bei der Übergabe schon gebrochen war.

Warum sollte er? Und selbst wenn der Käufer es nachweisen könnte, heißt das noch nicht, dass der Verkäufer davon wusste.

Hä?

Wenn Du einen Mangel geltend machst muss der bei Gefahrübergang vorliegen und das ist vom Anspruchsteller zu beweisen....

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 4. April 2017 um 19:15:09 Uhr:

Zitat:

@avilon schrieb am 4. April 2017 um 15:07:50 Uhr:

Warum sollte er? Und selbst wenn der Käufer es nachweisen könnte, heißt das noch nicht, dass der Verkäufer davon wusste.

Hä?

Wenn Du einen Mangel geltend machst muss der bei Gefahrübergang vorliegen und das ist vom Anspruchsteller zu beweisen....

Ist schon richtig, aber dass "Wieso sollte er?" War sicher darauf bezogen, dass der Anspruchssteller sich schon selbst über die geltende Rechtslage kundig machen sollte. Warum sollte der Verkäufer ihm noch Tipps geben. So hab ich es jedenfalls verstanden.

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