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Auto privat verkaufen-ich drehe mich im Kreis

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 11:54

Moin,

bei folgender Problematik drehe ich mich ein wenig im Kreis;

in Stichworten:

  • Freund gestorben
  • sein Auto (Touareg) läuft auf VAG-Kredit (noch 3 Jahre)
  • Bj. 2013, 30.000 km, nahezu Vollausstattung (s. mobile.de)
  • Restschuld noch 34.500 €
  • VW-Händler will 30.000 € geben (die Aufarbeitung, Standkosten usw., jammer, jammer :(
  • d.h., Witwe müsste noch 4.500 an die Bank zahlen
  • Interessent will 35.000 zahlen, aber
  • der Erbschein steht noch aus, d.h., die Bank rückt Zulassung II nicht raus
  • Versicherung läuft jetzt aus, da Fahrzeug von keinem übernommen werden kann
  • Fahrzeug wird also am 14.7. abgemeldet
  • Frage: gibt es Versicherungen für Probefahrten etc. ?
  • Kurzzeitanmeldung (max.5 Tage) für Überführung kenne ich
  • Wie bewerkstellige ich den Verkauf?
  • Geld von Käufer direkt an VAG-Bank, damit den Kredit ablösen?
  • Wie komme ich an Zulassung II, wenn Kredit noch nicht abgelöst, weil, kein Geld vom Käufer ohne Zulassung II
  • ohne Kreditablösung keine Zulassung II, ohne Zulassung II kein Verkauf, kein Verkauf kein Geld usw.
Wer hätte einen Lösungsweg?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 26. Juli 2016 um 16:04:17 Uhr:

Woher bekommen wir jetzt die HU-Bescheinigung?

Autos unter 3 Jahren, benötigen keine HU-Bescheinigung.

Das das FZ eine gültige HU hat ist aus der Erstzulassung ersichtlich.

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Für den Nachweis der (alleinigen) Erbenstellung reicht ein handschriftliches Testament, möglichst vom Nachlassgericht eröffnet, auch für die Bank aus. Wenn kein Testament vorhanden ist, dann muss die Arie mit dem Erbschein leider durchexerziert werden.

Den Verkauf könnte man so regeln, dass der Händler den Wagen für 34,5 TEUR auslöst und schon zuvor mit dem Käufer den Vertrag über 35 TEUR als Kommisionsgeschäft unter Gewährleistungsausschluss (es ist dann ein Privatverkauf) als Vermittler betreibt (ohne Aufarbeitung etc.). Wenn ihm die 500,- EUR dafür nicht reichen, dann legt die Witwe halt noch was dazu.

Das wäre so meine Idee zum Thema.

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 6. Juli 2016 um 13:54:14 Uhr:

  • Frage: gibt es Versicherungen für Probefahrten etc. ?
  • Kurzzeitanmeldung (max.5 Tage) für Überführung kenne ich

Mit dem Kurzzeitkennzeichen darfst du auch Probefahrten machen.

Gruß Metalhead

Ich würde mit dem Interessenten zusammen bei der VW Bank anrufen

Der Interessent soll direkt an die VW-Bank zahlen und die Bank soll die Zulassungsbescheinigung direkt an der Interessenten senden

Die Zulassungsbescheinigung ist außerdem kein Eigentumsnachweis,steht auch drauf

Den Wagen meiner Tochter habe ich direkt beim Verkäufer bezahlt und den Wagen mitgenommen.Die Zulassungsbescheinigung wurde von der Bank direkt an uns gesandt

Wie das mit einem Erbschein läuft weiß ich nicht

am 9. Juli 2016 um 14:37

Ich würde das auch trilateral :-) mit der Bank regeln. Dann haben die auch keine Hemmungen den Schein rauszurücken, auch wenn er - wie bereits korrekt gesagt - kein Eigentum verbrieft.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 14:04

So, die Versicherung wurde verlängert auf monatlicher Laufzeit und Zahlung. Somit bleibt das Auto noch angemeldet. Der Erbschein ist endlich gekommen und die VW Bank ist entsprechend informiert.

Wenn das Auto nun verkauft wird, würden wir es gerne vorher abmelden. Das Anmelden mit Kurzkennzeichen funktioniert aber nur mit HU-Bescheinigung. Wir haben aber keine, da das Auto <3 Jahre alt ist.

Woher bekommen wir jetzt die HU-Bescheinigung?

Monatliche Laufzeit , seit wann gibt es denn sowas ;)?

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 19:30

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. Juli 2016 um 16:10:37 Uhr:

Monatliche Laufzeit , seit wann gibt es denn sowas ;)?

Seit dem der Vers-Mann dieses abgeschlossen hat. Vers-Vertrag läuft weiter wie gehabt mit monatlicher Zahlweise, Kündigung braucht ja nicht, da bei Verkauf ja sowieso Ende ist.

Und kannst Du auch etwas zu meiner Frage beitragen?

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 26. Juli 2016 um 16:04:17 Uhr:

Woher bekommen wir jetzt die HU-Bescheinigung?

Autos unter 3 Jahren, benötigen keine HU-Bescheinigung.

Das das FZ eine gültige HU hat ist aus der Erstzulassung ersichtlich.

Themenstarteram 27. Juli 2016 um 13:40

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. Juli 2016 um 22:19:37 Uhr:

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 26. Juli 2016 um 16:04:17 Uhr:

Woher bekommen wir jetzt die HU-Bescheinigung?

Autos unter 3 Jahren, benötigen keine HU-Bescheinigung.

Das das FZ eine gültige HU hat ist aus der Erstzulassung ersichtlich.

Das neue Fahrzeuge erst nach 3 Jahren zum TÜV müssen ist mir bekannt.

Du meinst, es ist auf der Zulassung1 eingetragen?

Da das Fahrzeug noch keine HU hatte, kann auch keine Bescheinigung verlangt werden.

Das Datum der Erstzulassung reicht in diesem Fall aus.

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:30:13 Uhr:

Kündigung braucht ja nicht, da bei Verkauf ja sowieso Ende ist.

Wie kommst Du auf das schmale Brett? :eek::eek:

Solange der Käufer das Auto nicht ab-/ummeldet, zahlst Du! Nicht nur Versicherung, auch die Steuern. :rolleyes:

Und Unfälle gehen auf Deinen SFR!! :D

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 27. Juli 2016 um 23:23:46 Uhr:

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:30:13 Uhr:

Kündigung braucht ja nicht, da bei Verkauf ja sowieso Ende ist.

Wie kommst Du auf das schmale Brett? :eek::eek:

Solange der Käufer das Auto nicht ab-/ummeldet, zahlst Du! Nicht nur Versicherung, auch die Steuern. :rolleyes:

Und Unfälle gehen auf Deinen SFR!! :D

Interessantes Argument. Und was sagt der § 95 VVG dazu? Der hört sich ganz anders an, wenn der Verkäufer alles richtig macht. Ich finde, dass dieser Paragraf ein ziemlich dickes Brett ist. :D

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 27. Juli 2016 um 23:23:46 Uhr:

 

Solange der Käufer das Auto nicht ab-/ummeldet, zahlst Du! Nicht nur Versicherung, auch die Steuern. :rolleyes:

Und Unfälle gehen auf Deinen SFR!! :D

Unfug!

Themenstarteram 28. Juli 2016 um 9:14

Also, das Datum zur nächsten HU habe ich gefunden, steht auf der 1. Seite Zulassung 1, unten links.

Ich konnte es nur nicht anschauen :). Das sollte dann als Nachweis für den Erwerb des KzK reichen

Mein Kenntnisstand bei Verkauf.

Die Information Betreff Verkauf des Fahrzeugs gehen an Versicherung und Zollamt.

Mit Erwerb des Fahrzeugs geht die Versicherung auf den Erwerber über., es sei denn, er schliesst einen eigenen Vertrag ab. Unfälle nach Erwerb (Datum, Uhrzeit im unterschriebener Kaufvertrag) gehen zu Lasten der bestehenden Versicherung, der SFR des Verkäufers wird damit aber nicht belastet.

Die Steuer geht bis zur Ummeldung zu Lasten des Verkäufers.

Der Käufer ist bei verspäteter Ummeldung schadensersatzpflichtig gegenüber Verkäufer

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