Auto per Handschlag verkauft - Was kann jetzt noch schiefgehen?

Moin!

Heute hat mein Bruder das alte Auto meiner Eltern per Handschlag verkauft. Ich wusste das leider nicht vorher, mache mir jetzt aber Sorgen was alles passieren kann. Was sind da so die Erfahrungen?

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich bimmel mal die Moderation an, auf dass dieser Werbe-Müll entfernt wird.

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Hatte dein Bruder überhaupt eine Vollmacht das "fremde" Auto zu verkaufen? Womöglich ist der Kauf unwirksam

Ich könnte mir vorstellen, dass die Zulassungsstelle beim ummelden Probleme macht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag dabei hat.

Kaum-ich habe in meinem Autofahrerleben über 30 KFZ angemeldet-einen Kaufvertrag habe ich dazu nie gebraucht😉

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:09:32 Uhr:


Weiterhin hat der Verkäufer das Fahrzeug angemeldet verkauft ohne in einem Kaufvertrag den Versicherungsübergang auf den neuen Eigentümer bestätigen zu lassen. Wie will der Bruder des TE die Versicherung über den Verkauf eine Bestätigung zukommen lassen ? mündlich? Kinders bei jedem Hanndyvertrag gibts auch nen Kaufvertrag warum wohl ?

vielleicht wurde bei dem "Handschlag" wenigstens eine Quittung über den Erhalt des Kaufpreises erstellt, oder es existiert irgendein sonstiger Nachweis.

Wobei ich fast befürchte, dass in dem Fall so ziemlich alles schief gelaufen ist und auch so ein Nachweis nicht existiert 🙄

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Zitat:

@Jochen42 schrieb am 30. Oktober 2015 um 23:48:53 Uhr:


Ich könnte mir vorstellen, dass die Zulassungsstelle beim ummelden Probleme macht, wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag dabei hat.

könnte passieren, wenn womöglich die Anschift des Käufers nicht bekannt ist, kein Kopie vom Perso existiert u.s.w.

Zitat:

@Blacky11111 schrieb am 30. Oktober 2015 um 23:05:41 Uhr:


Hatte dein Bruder überhaupt eine Vollmacht das "fremde" Auto zu verkaufen? Womöglich ist der Kauf unwirksam

Genau das war auch gerade mein Gedanke.

Der Bruder des TE ist, sorry, ohne es böse zu meinen, ein echter Spezialist. Kann mir kaum vorstellen, dass er eine nachweisbare, also schriftliche Vollmacht erhalten hat, die ihn berechtigt rechtsgültig einen Kaufvertrag, hier sogar nur mündlich (= per Handschlag), für seine Eltern abzuschließen und deren Eigentum auf den Käufer zu übertragen.

Mein Fazit zum vom TE beschriebenen Vorgang = Autsch!

Male mal ein düsteres Bild dessen, was im schlimmen Fall auftreten könnte. Eine Vermischung von zivil- und strafrechtlichen Dingen und deren Konsequenzen.
Nehmen wir mal an, der Käufer macht Mängel zur Beseitigung geltend. Die Eltern könnten darauf erklären das sie das Fahrzeug gar nicht veräußern wollten und damit das Eigentum gar nicht übergegangen ist. Käufer kann den Eigentumübergang nur schwerlich beweißen, der Bruder kommt ohne nachweisbare Vollmacht in Verdacht fremdes (gestohlenes?) Eigentum veräußert zu haben. Erwerb an gestohlenem Eigentum ist nicht möglich, Rückgabe des Fahrzeuges wäre vorzunehmen. Der Bruder kommt dann unter den Verdacht fremdes Eigentum entwendet, sich quasi des Diebstahls und zusätzlich der Weiterveräußerung (Hehlerei) schuldig gemacht zu haben, was im Fall einer Strafanzeige unangenehme Folgen für ihn haben könnte.

Merke: Wer schreibt der bleibt. Und Veräußerung von Eigentum eines Dritten (also von jeder Person, für die man nicht Kraft gesetzlicher Regelungen = minderjähriger Kinder, oder richterlicher Bestimmung bestellt ist = Vormundschaft), immer nur mit vom Eigentümer erteilter schriftlicher Vollmacht.
Ansonsten, Hilfe bei der Anbahnung eines solchen Rechtsgeschäfts (Kaufvertrag) kann man als Privatperson ja leisten, aber der Kaufvertrag - und zwar immer in schriftlicher Form (zur abschließenden Regelung der Rechte und Pflichten der Beteiligten) - ist dann zwischen Veräußerer (= tatsächlicher Eigentümer) und Käufer durch deren Unterschrift zu schließen. Damit ist man dann wenigstens als helfende Person aus der Schußlinie wenn es später haftungsrechtliche Probleme gibt.

So dunkel muss man das ja nicht sehen.😉

Da dein Bruder den Käufer kennt, wird es doch keinen großen Aufwand machen, diesen zu bitten einen nachträglichen Kaufvertrag zu machen.

Kuze Erklärung, dass dies zur Absicherung beider Seiten ist.

Danach kann man hier immer noch weiter spekulieren und mit Forenuser die wohl nicht die anderen Texte vor dem posten lesen diskutieren.😉

Ein mündlicher Vertrag stellt aus meiner Sicht nur einen Nachteil da, die gesetzliche Gewährleistung.

Die sollte ein privater VK in seinem Interesse ausschließen.

Dies geht natürlich auch mündlich. (Zeugen von Vorteil)

Vielen Dank für die Antworten. Das ist jetzt halt so gelaufen, und wir werden sehen, was dabei rauskommt. Ich war nur total von den Socken als ich davon gehört habe. Ansonsten gilt für mich "Unter Freunden macht man keine Geschäfte". Wir werden sehen.

Also ich habe schon zig Autos per Handschlag gekauft und verkauft. Kam noch nie irgendwas. Die Preise waren meist so im Bereich um 1'000EUR herum.
Ein einziges mal habe ich einen Vertrag gemacht da dort das Auto zugelassen übergeben wurde, aber auch das hat geklappt, der Käufer hat das Auto rechtzeitig abgemeldet.

Kann nur eindringlich davor abraten, auch als Privatperson, einen Autoverkauf (auch Autokauf als Käufer) ohne schriftlichen Kaufvertrag zu vollziehen. Ohne einen solchen geht jegliche zweifelsfrei beweisbare vertragliche Regelung flöten. Wie ich schon in meinem früheren Beitrag geschrieben habe - wer schreibt, der bleibt.

Kauf/Verkauf per Handschlag ist und bleibt ein unkalkulierbares Risiko, das man nicht aus Bequemlichkeit oder Bequatschen des Vertragspartners eingehen sollte.

Qualfizierte und rechtlich korrekte Kaufverträge sind im Netz problemlos und kostenfrei erhältlich (z.B. ADAC) erhältlich.

Schriftlicher Kaufvertrag ist ein Muss. Da können hier einige schreiben was sie wollen. Roulett ist ein Glückspiel für die Spielbank oder für Gesellschaftsabende, hat aber nichts bei Rechtsgeschäften mit damit eingehenden Rechten und Pflichten zu suchen.

Dein Bruder kennt den Käufer.
Wenn wegen 700Euro die Freundschaft aufhören sollte, dann gute Nacht. Mach dir mal keine Sorge.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 10:17:44 Uhr:


Also ich habe schon zig Autos per Handschlag gekauft und verkauft. Kam noch nie irgendwas.

auf keinen Fall zur Nachahmung empfohlen, selbst wenn's 50 Mal gutgegangen ist!

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:21:57 Uhr:


So dunkel muss man das ja nicht sehen.😉

doch, alles andere wäre naiv.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:21:57 Uhr:


Da dein Bruder den Käufer kennt, wird es doch keinen großen Aufwand machen, diesen zu bitten einen nachträglichen Kaufvertrag zu machen.

was macht dich so sicher, dass er im ausdrücklichen Auftrag der Eltern gehandelt, bzw. eine Vollmacht dazu hatte?

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:21:57 Uhr:


Ein mündlicher Vertrag stellt aus meiner Sicht nur einen Nachteil da, die gesetzliche Gewährleistung.

falsch! Er kann in diesem Fall für alle Beteiligten ärgerliche bis fatale Folgen haben.

Warum wird darüber noch diskutiert?

Vorredner 'puls130' hat es doch ausführlich dargelegt.

Abgesehen davon, ob hier ein wirksamer Verkauf überhaupt zustandegekommen ist:

Kein Laie kann die Folgen bei einem mündlichen Vertrag vollumfänglich einschätzen, irgendwas wird garantiert immer vergessen, was einem später auf die Füße fallen kann.

Dann die Schwierigkeiten bezüglich der Beweisbarkeit, wenn keine dritte Person dabei war.

Deswegen: Autoverkauf grundsätzlich NUR mit schriftlichem Vertag!

Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. November 2015 um 14:03:52 Uhr:



Warum wird darüber noch diskutiert?

Das könnte ich dich auch fragen?

Versteh meinen obigen Post, und man kann sich das Geschreibsel ersparen.

Habe das auch schon so ein paar mal gemacht und zwar mit Leuten die ich nicht kannte!
Generell wird wohl ncihts passieren, auch wenn er versucht zu klagen (außer saul Goodman ist der Anwalt).

Werde das aber auch lieber in Zukunft nur mit vertrag machen. EInfach auf nen Schmierzettel die namen und Anschrift und ausweißnr. und dann noch Fahrgestellnummer und ein satz wie "wird ohne Gewährleistung verkauft"

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