Auto per Handschlag verkauft - Was kann jetzt noch schiefgehen?
Moin!
Heute hat mein Bruder das alte Auto meiner Eltern per Handschlag verkauft. Ich wusste das leider nicht vorher, mache mir jetzt aber Sorgen was alles passieren kann. Was sind da so die Erfahrungen?
Vielen Dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich bimmel mal die Moderation an, auf dass dieser Werbe-Müll entfernt wird.
64 Antworten
Zitat:
@pico24229 schrieb am 2. November 2015 um 09:45:16 Uhr:
EInfach auf nen Schmierzettel die namen und Anschrift und ausweißnr. und dann noch Fahrgestellnummer und ein satz wie "wird ohne Gewährleistung verkauft"
genau, wozu ein Formular verwenden, die es im Internet kostenfrei hundertfach zum Download gibt und die juristisch einwandfrei sind. Hier geht es ja nur um möglicherweise vierstellige Beträge, da reicht ein Schmierzettel selbstverständlich aus 😁
Nun lasst sie das doch so machen, wie sie wollen. Wovon sollen Anwälte sonst leben?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. November 2015 um 10:01:35 Uhr:
genau, wozu ein Formular verwenden, die es im Internet kostenfrei hundertfach zum Download gibt und die juristisch einwandfrei sind. Hier geht es ja nur um möglicherweise vierstellige Beträge, da reicht ein Schmierzettel selbstverständlich aus 😁Zitat:
@pico24229 schrieb am 2. November 2015 um 09:45:16 Uhr:
EInfach auf nen Schmierzettel die namen und Anschrift und ausweißnr. und dann noch Fahrgestellnummer und ein satz wie "wird ohne Gewährleistung verkauft"
Man muss ja nicht jeden beitrag auf die Goldwaage legen.
Meinte damit vor allem, das schon diese wenigen angaben reichen und wenn man mal grad keinen drucker oder netz hat, reicht auch ein solcher zettel.
die Frage war:
"was kann jetzt noch schiefgehen"
die Antwort darauf ist:
Eine ganze Menge.
-----------
wenn du dagegen fragst:
"was wird wohl schiefgehen"
Antwort:
vermutlich nichts
->die beiden kennen sich
->auch ein mündicher vertrag ist ein vertrag. was die beiden ausgemacht haben weißt du nicht.
->es wäre schön bösartige absicht, wenn der käufer mit irgendwelchen gewährleistungsansprüchen kommt
->es wäre schön bösartige absicht, wenn er die karre nicht unverzüglich ab/ummeldet (wie hoffentlich mündlich vereinbart)
Ich würd da einfach mal die Kirche im Dorf lassen.
Das Auto sollte weg. Dein Bruder hats erledigt. Alles gut.
und sollte doch was schiefgehen wird sich dein Bruder auch dafür verantworten müssen (vor dem käufer und ggf auch vor deinen eltern).
Jedenfalls halte ich es für völlig übertrieben, wenn du dir jetzt anfängst über ein 'was wäre wenn' den Kopf zerbrichst.
Wenn ihr tatsächlich sorgen habt, dass der Käufer vergisst das Auto ab/umzumelden dann läßt euch vom Käufer hier wenigstens nachträglich noch die Veräußerungsanzeige unterschreiben:
http://www.autobild.de/dl/683388/autobild.de_Veraeusserungsanzeige.pdf
Und wenn Euch wirklich richtig der Stift geht, dann soll dein Bruder zum Käufer fahren (wenn's ein Bekannter ist wohnt der ja bestimmt nicht weit), sie die Kennzeichen und den Fahrzeugschein (nicht Brief) geben lassen und die Karre selbst abmelden.
Ich halts für übertrieben.
Noch weniger sorgen würd ich mir um das Thema Gewährleistung machen. Wenn der Käufer da wirklich wegen irgendwas angekrochen kommt würd ich mit den 700€ winken und das Auto notfalls zurücknehmen (denn wenn du einmal klein bei gibst wird er wohl immer wieder ankommen...). Paßt ihm das nicht, dann ihm klar und deutlich machen, dass ihr bei eurem mündlichen Vertrag (unter zeugen) Gewährleistung ausgeschlossen habt (und wenn er dann plötzlich zeugen hat die das Gegenteil behaupten würde es im Fall des Falles wohl zum Rechtsstreit kommen (sowas endet in der Regel nicht in einem Prozess sondern in einem Vergleich. und wenn da eine Partei(ihr) die rücknahme des gesamten Fahrzeugs anbietet, ist das für die Gegenpartei ein Vorschlag bei dem es dumm wäre ihn abzulehen)
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Zitat:
@pico24229 schrieb am 2. November 2015 um 10:34:05 Uhr:
Man muss ja nicht jeden beitrag auf die Goldwaage legen.
Meinte damit vor allem, das schon diese wenigen angaben reichen und wenn man mal grad keinen drucker oder netz hat, reicht auch ein solcher zettel.
Falsch!
aber wo kein Kläger, da kein Richter
Kann ja auch alles gut gehen, entweder der Wagen hält durch, oder der Käufer kommt gar nicht auf die Idee mit der Gewährleistung 🙂
Zitat:
@MoGas schrieb am 31. Oktober 2015 um 15:28:12 Uhr:
und wir werden sehen, was dabei rauskommt.
Das wäre doch mal so richtig nett, wenn du uns kurz das Ergebnis mitteilen würdest? 😉
einZitat:
@pico24229 schrieb am 2. November 2015 um 10:34:05 Uhr:
Man muss ja nicht jeden beitrag auf die Goldwaage legen.Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. November 2015 um 10:01:35 Uhr:
genau, wozu ein Formular verwenden, die es im Internet kostenfrei hundertfach zum Download gibt und die juristisch einwandfrei sind. Hier geht es ja nur um möglicherweise vierstellige Beträge, da reicht ein Schmierzettel selbstverständlich aus 😁
Meinte damit vor allem, das schon diese wenigen angaben reichen und wenn man mal grad keinen drucker oder netz hat, reicht auch ein solcher zettel.
Zettel... bei zwei Beteiligten... schon klar... 😉
vielleicht auch noch ohne Unterschriften 😉
Zitat:
@audijazzer schrieb am 7. November 2015 um 14:03:19 Uhr:
ein Zettel... bei zwei Beteiligten... schon klar... 😉Zitat:
@pico24229 schrieb am 2. November 2015 um 10:34:05 Uhr:
Man muss ja nicht jeden beitrag auf die Goldwaage legen.
Meinte damit vor allem, das schon diese wenigen angaben reichen und wenn man mal grad keinen drucker oder netz hat, reicht auch ein solcher zettel.
vielleicht auch noch ohne Unterschriften 😉
Man muss ja nicht jeden beitrag auf die Goldwaage legen.
Meinte damit vor allem, das schon diese wenigen angaben reichen und wenn man mal grad keinen drucker oder netz hat, reicht auch ein solcher zettel.
PS: Also für die ganz beleuchteten: Vor dem Verkauf unbedingt Schuhe,hose,Oberteil anziehen,.... den Verkäufer begrüßen,..... das Geld in empfang nehmen, .... wieder in das Haus/Wohnung gehen..... UND DABEI GANZ WICHTIG: IMMER AN DAS EIN-UND AUSATMEN DENKEN.
Reiner Werbebeitrag, daher entfernt - twindance/MT-Moderation
Ich bimmel mal die Moderation an, auf dass dieser Werbe-Müll entfernt wird.
Der Threadname ist so was von lustig 😁
1. Wenn man im nach hinein schon keinen Vertrag mehr zu Stande bringt, dann wenigstens eine ordentliche, so mit Datum, Ort und Name der Beteiligten, Gesprächsnotiz anfertigen. Kopie an den Käufer schicken oder vor Zeugen übergeben. Steht da was Falsches drin, muss der Empfänger widersprechen.
Selbst wenn man nur selbst so eine Gesprächsnotiz hat hilft das vor Gericht schon ein wenig weiter bzw. der andere ist damit schon mal in der Defensive. So ein Richter hält sich gerne an schriftlichem fest. Größter Vorteil ist, man selbst vergisst nichts und es verhindert, dass man versehentlich sich selbst widerspricht - vor allem was Datum und Uhrzeiten angeht.
2. Verkauf an die Zulassungsstelle melden. Vordruck bei mobile oder beim ADAC.
Öhm, @dgi013 : Der eigentliche Thread ist von 2015. Da brauchst nicht mehr antworten.
Der Thtread wurde nur aufgrund einer unerlaubten Werbung aufgeweckt.
Und scheinbar ist auch alles gut gelaufen ...
Ist mal ein historischer Threat wie die Schwarzmaler auf Hochtouren schreiben, wenn eine alte Möhre ohne schriftlichen Vertrag unter Kumpels verkauft wird....😁😁