Auto per Handschlag verkauft - Was kann jetzt noch schiefgehen?
Moin!
Heute hat mein Bruder das alte Auto meiner Eltern per Handschlag verkauft. Ich wusste das leider nicht vorher, mache mir jetzt aber Sorgen was alles passieren kann. Was sind da so die Erfahrungen?
Vielen Dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich bimmel mal die Moderation an, auf dass dieser Werbe-Müll entfernt wird.
64 Antworten
Zitat:
@MoGas schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:41 Uhr:
Nein, auch das wurde nicht gemacht.Zitat:
@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:01 Uhr:
Na hoffentlich wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. 😁
Ich bin sprachlos.
Soviel Blödheit auf einmal habe ich noch nie gesehen.
Da kann man nur hoffen das es gut geht, das Auto umgemeldet wird und keine Forderungen kommen.
Das nennt man dann Lehrgeld bezahlen. In echten Euro.Zitat:
@tomold [url=http://www.motor-talk.de/.../...tzt-noch-schiefgehen-t5482801.html?...]Edit: Wir lernen ja alle täglich dazu...
Zitat:
@MoGas schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:41 Uhr:
Nein, auch das wurde nicht gemacht. Ist das ein Problem?Zitat:
@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:01 Uhr:
Na hoffentlich wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. 😁
na sicher ist das ein Problem! Ohne Zeugen gibts nicht mal einen beweisbaren Übergabezeitpunkt!
Der Karren fährt weiterhin auf volles Risiko deines Bruders durch die Gegend...
umgemeldet ist der garantiert noch nicht, also ist er weiterhin Halter des Fahrzeugs.
oh Mann...
Ähnliche Themen
Frag deinen Bruder doch erst mal was er mit dem Käufer ausgemacht hat.
Auch ein Mündlicher Vertrag per Handschlag ist gültig.
Für beide Seiten.
Nochmal, gibt es Zeugen?
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:08:32 Uhr:
Frag deinen Bruder doch erst mal was er mit dem Käufer ausgemacht hat.
Auch ein Mündlicher Vertrag per Handschlag ist gültig.
Für beide Seiten.
Nochmal, gibt es Zeugen?
Das ist mit nicht bekannt. Könnte sein, dass meine Schwägerin dabei war.
Werde ich mal klären. Allerdings nicht heute, es ging schon hoch her. Das muss sich erst mal etwas beruhigen...
Zitat:
@MoGas schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:09:51 Uhr:
Das ist mit nicht bekannt. Könnte sein, dass meine Schwägerin dabei war.Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:08:32 Uhr:
Frag deinen Bruder doch erst mal was er mit dem Käufer ausgemacht hat.
Auch ein Mündlicher Vertrag per Handschlag ist gültig.
Für beide Seiten.
Nochmal, gibt es Zeugen?
Werde ich mal klären. Allerdings nicht heute, es ging schon hoch her. Das muss sich erst mal etwas beruhigen...
Dann bring das erst mal in Erfahrung bevor man den Teufel an die Wand malt.
Möglicherweise ist das Auto schon im Ausland und fährt munter weiter auf Kosten des Vorbesitzers. (Steuer und Versicherung)
Zitat:
@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:15:39 Uhr:
Möglicherweise ist das Auto schon im Ausland und fährt munter weiter auf Kosten des Vorbesitzers. (Steuer und Versicherung)
Erst mal Lesen.
"Der Bruder kennt den Käufer gut"
Leute - 700 €!
Was soll da passieren? Wenn die Karre verreckt, bekommt der Käufer das Geld zurück und der Verkäufer zahlt ihm noch 3 Tage einen Leihwagen.
Bin Laie, daher meine Meinung, völlig ohne Gewähr, aber einfach mal drüber nachdenken.
Und von wegen verkauft ohne abzumelden:
Der Versicherung und der Zulassungsstelle melden und gut...
Über wie viele Seiten soll das nun wieder laufen?
Zitat:
@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:15:39 Uhr:
Möglicherweise ist das Auto schon im Ausland und fährt munter weiter auf Kosten des Vorbesitzers. (Steuer und Versicherung)
das könnte passieren.. mehr Sorgen würde ich mir allerdings machen, dass der Franzose irgendwelche Zicken macht und der Käufer irgendwann an der Tür klingelt..
oder der Käufer vor der Ummeldung einen Crash verursacht..
Zitat:
@audijazzer schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:19:41 Uhr:
...
oder der Käufer vor der Ummeldung einen Crash verursacht..
Hochstunfung, fertig, wobei - nicht unbedingt - der Wagen ist doch schon Eigentum des Käufers.
Der Verkäufer ist zwar noch Fahrzeughalter (zumindest so bei der Behörde gemeldet), ja, aber dann muss er eben jetzt noch schriftlich (SMS?) den Käufer auf seine Pflichten aufmerksam machen. Aber eigentlich ist das jedem Fahrzeugkäufer (auch einem Richter) klar. Auch das ohne Gewähr. 😉
Zitat:
@MoGas schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:41 Uhr:
Nein, auch das wurde nicht gemacht. Ist das ein Problem?Zitat:
@klamann15 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:01 Uhr:
Na hoffentlich wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet. 😁Das ist hier kein Witz. Das ist heute gelaufen.
Ja nix passiert.
Es gibt einen Vertrag, nur keinen schriftlichen, aber auch ein Handschlag ist ein Vertrag, ich sehe da gar keine Probleme !
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:58:21 Uhr:
Ja nix passiert.Zitat:
@MoGas schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:02:41 Uhr:
Nein, auch das wurde nicht gemacht. Ist das ein Problem?
Das ist hier kein Witz. Das ist heute gelaufen.
Es gibt einen Vertrag, nur keinen schriftlichen, aber auch ein Handschlag ist ein Vertrag, ich sehe da gar keine Probleme !
Nur gilt dann die Sachmangelhaftung, als Privatverkäufer kann man diese ausschließen. Und wie beweist man einen Ausschluß der Sachmangelhaftung? Richtig schriftlich.
Weiterhin hat der Verkäufer das Fahrzeug angemeldet verkauft ohne in einem Kaufvertrag den Versicherungsübergang auf den neuen Eigentümer bestätigen zu lassen. Wie will der Bruder des TE die Versicherung über den Verkauf eine Bestätigung zukommen lassen ? mündlich? Kinders bei jedem Hanndyvertrag gibts auch nen Kaufvertrag warum wohl ?
Wenn die sich kennen sollte das gut gehen, wenn ich was gebrauchtes kaufe dann bin ich mir dessen bewusst und weis welches Risiko ich eingehe. Und wenn etwas kaputt geht laufe ich nicht zum Verkäufer und will was ersetzt haben. Ich unter Freunden und guten Bekannten so !